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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189610281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-28
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1896
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> e'««' . 7 > " ' . . . - . V Riesaer j Tageblatt «nd Anzeiger Meblak «ß Aitztign). der Telegmm«>»Abresse ^r«ge.bl«tt", Nies». Amtsötatt Nerulhnechftelle Nr. 20. König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadttaths zu Riesa sss. Mittwoch, S8. Oeteber 1896, AveudS. 48 Jaßr-. Da» Riest« LagSlatt «scheint setz« La» «end» mit AMKwhmr der Smm> und 8«sttag«. «iertÄtührNcher DewiMni» bei Abholung in den Expedition« in Riesa und Strehla oder durch unser, -TrLger frei in» Hau» 1 Mart SO Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanftalt« I Mark 2ö Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» I Mark 68 Psg. Aw>ei^»A««q«r für die Rum»« dB Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraß« SS. — Mir die Redaction verantwortlich: Herman« Schmidt Riesa. Aufgehoben ist die auf Mwwtag, den D. November tz. I., Bor«. LV Uhr im Kronprinz hier anberaumte Versteigerung zweier Kutschwagen und eine» Pferdes. Riesa, »8. Oktober 18SS. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr «tda«. * Bekanntmachung. Die An- und Abmeldungen zur Atters- und Invaliditäts-Versicherung betreffend. Da die An- und Abmeldungen der Beitragspflichtigen zur Alters- und JnvaliditätSver- fichcrung Seiten der Arbeitgeber nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen nicht immer inner halb der vorgeschriebenen Frist von drei Doge«, vom Tag deS ArbeltSantritt» beziehentlich des SrbeitSauStrittS an erfolgt find, so wird dies unter Hunvei» auf die diesseitige Bekannt machung vom 20. Februar dieses Jahres in Nr. 43 d«S hiesigen Amtsblattes hierdurch in Erinnerung gebracht und dabei bekannt gegeben, dak 1« Zukunft jede verspätete Am dezieheutllch Adoreld»mg uuuachfichtlich die Bestrafung des betreffeude« Arbeitgebers zur -folge habe« wirb. Riesa, am 27. Oktober 1896. Der Rath der Stadt * Schwarzenberg, Stadtrath. Hmtzsch. Altschwellen-Verfteigerung. DieoStag, d« S November d. I. so« vo» vonoittog 8 Uhr »0 Mi«, a« »i»st 8»i»»I»aG Mss», aus dem Platze zwischen der sogemumteo Plech- brücke «od de« Sagersch«ppe«, eine größere Partie alte Eisenbahnschwellen, unter den beim Termine bekannt zu gebenden Bedingungen Und gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert «erden. Riesa, am 26. Oktober 1896. Königliche Sisenbahn-Bauiuspettio«. Bekanntmachung. Der Gchul-GrWettertMg-ba« hier, bestehend in vier Schulzimmern, drei Lehrer wohnungen u. s. w., soll in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Zeichnung und Verdingungsunterlagen liegen in der Expedition deS Unterzeichnete« zur Einsicht auS. BerdingungSanschläge können gegen Erstattung der Selbstkosten von hier bezogen werden. Angebote find bis Donnerstag, de« s. November d. I., Mittags LD Uhr schriftlich anher einzureichen. Die Auswahl unter den ^Bewerbern bleibt Vorbehalten. Gröba, am 27. Oktober 1896. Der Schulvorstand. A. Otto, Vorsitzender-. Ueber Beseitigung des Duells. Die ev.'luth. Landessynode verhandelte gestern über den Antrag ihre« PetitionSautschusse» zu den Petitionen der Hainsberger, der Laufigker und Frohburger Pastoralkon serenzen wegen Beseitigung des Duells. Der Antrag hatte folgende« Wortlaut: „Synode wolle erklären, daß sie angesichts der tief gehendes Aergerniß in allen Kreisen unseres Volkes er regenden auffälligen Zunahme von Heraursorderungen und Zweikämpfen ihre Stimme in Vertretung der Landeskirche warnend und mahnend gegen solch leichtfertiges Gebühren erhebt, welches gegen göttliches und menschliches Recht streitet und verstößt, den Verkehr unter den Gliedern der christlichen Kirche und den Söhnen eine» heldenmüthigen Volkes stört und viele Häuser in ernste Sorge um der Ihren geistiges und leibliches Wohl versetzt, und an der Hoffnung festhält, daß es den Dienern an der Gemeinde in Verwaltung von Wort und Sakrament gelingen werde, dem Nebel' mit öffentlichem Zeugnisse und treuer Seelsorge andauernd erfolgreich entgegenzutreten, in Erwägung aber 1., daß es nicht thunlich erscheint, für jede einzelne Sünde und Unsitte innerhalb unseres christ lichen Volkslebens besondere gottesdienstliche Vorkehrungen zu treffen und Verbote zu erlassen, beschließen: die Petition der Hain-berger Pastoralkonferenz auf sich beruhen zu lassen; 2. in Erwägung, daß die Synode einen Einfluß auf die Gesetzgebung nicht auszuüben vermag und daß die Behand lung deS Zweikampfes im Strafgesetzbuchs des Deutschen Reiches gesetzlich geregelt ist, beschließen; auch die Petition der Pastoralkonferenzen zu Lausigk und Frohbxrg auf sich beruhen zu lassen." Berichterstatter Graf Vitzthum von Eckstädt er klärte im Eingänge seiner Ausführungen, daß er an dieser Stelle keinen Vortrag über das Duell und da« Duellwesen halten, sondern nur den Standpunkt festlegen wolle, auf den sich der Ausschuß der verschiedenen Petitionen i« dieser An- gelegenheit gestellt habe. Derselbe habe zu dem ablehnenden Votum kommen müssen, weil es nichi gehen würde, für jede Sünde oder Krankheit des Volkslebens gottesdienstliche Vor kehrungen zu treffen. W-nn dir» wie im vorliegenden Falle geschehen solle, so müsse das Gleiche bei Ehebruch, Trunksucht und Hazardspiel eintreten, wenn die Betheiligten dadurch ein unboßfeUigcs Ende genommen. Die früheren Ver kündigungen von der Kanzel oder der Erlaß von Mandaten beruhten auf landesherrlichem Befehl. Jetzt sei der Dienst ter Kirche ein anderer, jetzt könne et as derartiges von der Kirche nicht mehr gefordert, sondern könne nur im Auftrage de« KirchenregimentS von der Kanzel verlesen werden. Die große Anzahl der Mandate und Verordnungen früherer Zeiten wiesen nach, daß die Unsitte durchaus nicht eine Frucht der Reuzcit sei. Ueberdie» würde ein Verlesen von den Kanzeln durchaus nicht die Ohren Derjenigen treffen, für welche der betreffende Erlaß bestimmt fei. Ebensowenig werde man mit der Entziehung der Ehrenrechte erreichen, der Geopferte werde durch dieselbe nicht gestraft und der Schuldige könne nicht erreicht werden. Die Kirche könne nur durch Predigt und Seelsorge Stellung zu der Frage nehmen. Der Ausschuß glaube deshalb, daß »an tie Peti tionen aus sich beruhen lassen möchte. Außerdem sei der Zweikamps unter reich-gesetzliche und landesgesrtzliche Straf bestimmungen gestellt. Wa» da- Rusen nach Erlaß von Gesetzen aller Art, nach Eingreifen der Staatsbehörden an lange, so wisse man nicht, ob dies Verlangen aus einer Auf wärtsbewegung des sittlichen Bewußtseins der Volksseele oder der ge,entheiligen Anschauung zu erkläre« sei. Die römisch-katholische Kirche verurthetle den Zweikampf schon seit de» Jahre 855 und fordere seit dieser Zeit disziplinäre Bestrafung. Auch die evangelisch, lutherische Kirche verwarf seit ihrem Bestehen den Zweikampf und widerlege alle vor- gebrachten Einreden und sei darüber einig, daß der Zwei kampf allen göttlichen Geboten widerspreche. Man tonne sowohl den Herausforderer, wie den Beleidiger beklagen und bemitleiden, wenn man den Spuren nachgehe, die zum Zweikampf führten. Den innersten christlichen Kern treffe nur ein Urberwinden aus dem Glauben. Er bitte deshalb, keine anderen, als die vorgelegten Beschlüsse zu fassen. Pfarrer G r o ß e - Kötzschenbroda führte aus: Er sei von Anfang an davon überzeugt gewesen, daß die in den Petitionen ausgesprochenen Wünsche nicht auszeführt werden könnten, da Diejenigen, welche die Erlasse anhören sollen, in der Kirche nicht erschienen. Die Synode könne und dürfe nur Zeugniß für die Verwerflichkeit des Zweikampfes ablegen. Kammerherr von Friesen auf Rötha erklärte, daß die i« vorigen Jahre in Berlin versammelt gewesene deutsche AdrlSgenossenschaft festgestellt habe, daß der Zweikampf mit den Grundsätzen der christlichen Kirche unvereinbar sei und den Gesetzen widerspreche, daß man alle Kräfte einsetzen müsse, um dem Duellwesen entgegen zu arbeiten. Ehren- gerichte müßten eingesetzt werden, um das Duellwesen zu bekämpfen und soweit al- möglich aus der Welt zu schaffen. Superintendent Sprang er-Borna: Das Duell sei ein Fremdling auf unserem Boden. Sowohl das alte wie das neue Testament wisse nichts von ihm, es sei auch ei« Fremdling auf dem Boden deS Gesetzes. Ein falscher Ehr begriff sei überall bei dem Duell vorhanden, aber oftmals müsse auch auf die behauptete Wiederherstellung der Ehre zurückgegangen und aus ihnen die Ursache der Herausforderung in Erwägung gezogen werden. AmtShauptmann von Wirsing-Schwarzenberg: Er habe das Gefühl, daß den Wünschen der Petenten doch nach einer Seite hin Rechnung getragen werden könne. In den höheren Lehranstalten, ebenso in den Militärbildungsanstalten könnten vielfach die falschen Ehrbegriffe beseitigt werden, wenn der Geistliche in dem Religionsunterricht in ^geschickter Weise auf dieses Thema zukomme. Vizepräsident Oberhofprediger Dr. Meier stimmte den Motiven des Petitionsausschusses im Wesentlichen bei, da sittliche Verirrungen durch die Macht des Geiste- von innen heraus bekämpft werden müßten. Es müsse auf die Ent fremdung von Gott hingewiesen und das Bewußtsein gestärkt werden für die Verantwortlichkeit für Gut und Leben. Die wahre Buße sei in der Herzens- und Sinnesänderung und seiner Umkehr zu suchen. In den betheiligten Kreisen müsse es zum Bewußtsein gebracht werden, daß die größte Ehre die unbefleckte Ehre des Gewissens sei und daß man ihr selbst StandeSvorurtheile zu opfern habe. Die Geistlichen hätten die Pflicht, dem frivolen und leichtfertigen Spiel mit dem Leben in der Seelsorge entgegenzutreten und das Ge« wissen in dieser Richtung zu schärfen, ganz besonders aber dadurch, daß sie an den Gräbern der im Zweikampf Ge fallenen Zeugniß ablegcn gegen diese Sitte. Diese Arbeit bedürfe auch der Mitarbeit der anderen Kreise, derjenigen, welche berufen seien, auf die Heranwachsende Jugeno durch Wort und Geist einzuwirken, sie mit dem vollen Ernst für die Verantwortlichkeit für das Leben zu erfüllen. Mit dem Wunsche, daß das Zeugniß des Herrn Referenten gerade in den Kreisen, denen dnser angehöre, in den oberen Zehn tausend Nachfolge finden möchte, schloß der Redner seine Ausführungen. Oberkonsistorialrath Dr. Löber: Der Wunsch, von der Kanzel gegen das Duell zu predigen, sei nicht möglich, da das Duell einen zu verschiedenartigen Charakter an sich trage. Diejenigen, die zum Duell schritten, könnten häufig vor dem Ehrengericht keine Genugthuung finden, da die Dinge viel zu innerlich und zu delikater Natur seien, um durch einen Majoritätsbeschluß Sühne zu finden. So spiele z. B. die Ehre in dem Offiziersstande eine besondere Rolle. Keiner von ihnen könne den ihm gemachten Borwurf der Feigheit auf sich sitzen lassen, und da diese Kategorie ganz besonders im Banne der Vorurtheile stehe, so sei in einem solchen Falle eine Herausforderung unvermeidlich. Konsistorialrath L.lo. rlzsol. Benz-DreSden erklärte, daß er auf dem Standpunkte des Herrn von Wirsing stehe und bezeugt es, daß die Geistlichen und Religton-lehrcr an den Gymnasien sowohl früher als auch jetzt mit großem Ernste die Frage des Zweikampfes in ihrem Unterricht er örterten. Er möchte das Kirchenregiment bitten, in der nächsten Zeit doch eine Ansprache zu erlassen, welche diesen Gegenstand zum Inhalte habe und von oen Kanzeln ver- lesrn werde. Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten ward der obengenannte Antrag des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
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