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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189612023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-02
- Monat1896-12
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1896
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verttiches nn» SSchfifches. Riesa, 2. Dezember 1896. — Bei der Sparkasse zu Riesa wurden im Monat November 1896 726 Einzahlungen im Betrage von 84544 M. 42 Pfg. geleistet, dagegen erfolgten 283 Rückzahlungen im Betrage von 30 406 M. 60 Pfg. Neue Einlagrbücher wurden 128 Stück auSgest llt. Cassirt wurden 64 Bücher. — Nachdem Herrn Baumeister Arno Zäncker, hier, der AmtSgerichtS-Neubau übertragen worden ist, werden die Ar beiten zu demselben sofort lebhaft ausgenommen und, soweit es die Witterung gestattet, fortgeführt werden. Die ersten Erdarbeiter haben bereits begonnen. — Der LandeSculturrath sprach sich für die Einführung einer allgemein verbindlichen Fleischbeschau in Verbindung mit zwangsweiser staatlicher Viehversicherung, sowie dafür aus, daß der in Bälve zu erwartende Gesetzentwurf einen staatlichen Beicrag zu den Entschädigungen nicht bloß im Falle der Ungenießbarkeit«- und Minderwerthserkiärung durch die Fleischbeschau, sondern ebenso bei Verlusten durch Tod in Folge von Krankheit und Unfall oder durch Tödtung wegen Krankheit vorsehe. Andernfalls erklärt der LandeS culturrath, sein Einvernehmen mit der Ausdchnung des Ver- ficherungSzwangS auf die zweiterwähnte Kategorie von Ver- luftfällrn nicht aussprechen zu können. Bezüglich der Ge- j treidelagerhäuser wurde einstimmig beschlossen, an das Mi- nisteriu« des Innern das Ersuchen zu richten, landwirth- schaftliche GetreideverkaufSgenossenschaften, DarlehnScaffen oder sonstige landwirthschastliche Genossenschaften dadurch zu unterstützen, daß zum Bau genossenschaftlicher Lagerhäuser Staat-Hilfen durch Beiträge zu den Baukosten oder durch unverzinsliche Darlehen oder zur Inbetriebsetzung gewährt werden, auch in'S Auge zu fassen, ob billige pacttweise lieber- lassung von Bauland an den Bahnhöfen auf Zeit, mit ent sprechende« Zugang thunlich und zulässig ist. lieber den ländlichen Arbeitsnachweis beschloß «an: 1. Den landwirth. schastlichrn KrriSoereinen zu empfehlen, die Errichtung von ländlichen ArbeitSnachwrisstrllen energisch in Angriff zu nehmen und die etwaigen Mißstände der gewerbsmäßigen Arbeit«. Vermittelung in ihren Bezirken auf de« Wege der Verein, barnng mit den privaten Vermittlern abzumtldrrn. 2. an die Königliche StaatSregieruug da» Ersuchen zu richten, im BundeSrathe dahin zu wirken, daß die Bestimmung der ConcesfionSpflicht für die gewerbsmäßigen Arbestsoermittler, insbesondere für die Grsindemakler, in die ReichSgewerbeord- uung aufgenommen werde. — Mit Bezug auf die Margarine frage wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß eine ähnlich« Verfügung, wie die von den preußischen Eisenbahndirectionen über die Verwendung von Butter erlassen, auch von der Seneraldirrction der sächsischen Staatsbahnen erlassen werde, sowie daß die Regierung für den Fall, daß das Marga.ine- gesetz wieder im Reichstage eingebracht werden sollte, im BundeSrathe dahin wirke, daß der Reich-tag-beschluß nicht wieder abgelehnt werde. — Gestern begann nach Kgl. sächs. Jagdgesetz die bis zum 31. August n. I. andauernde Schonzeit für Rebhühner. Die Rebhuhnjagd, von welcher «an hruer noch im Vor- sommer außergewöhn ich ähnlich große Erträgnisse wie in der I893;r Saison erwartete, ist in ihren Ausbeuten im großen Ganzen durch ganz Mittel-Europa eine recht mäßige geblieben. Zu den Hoffnungen auf bedeutende Erträgnisse berechtigte allerdings die Thatsache, daß die Feldhühner im Allgemeinen recht gut durch den Winter gekommen waren, allein infolge der andauernd regnerischen und vorwiegend kühlen Witterung des verflossenen Somme- find viele Ge lege zerstört worden und die Völker blieben meist unbe trächtlich. Oschatz. In der Dampfmühle zu Calbitz gerieth am Sonnabend Abend der Mühlknappe Franz Strauß aus Bausdorf bei Köthen in die Transmission des Motors, wo durch ihm ein Ar« gänzlich herausgerissen wurde. Der Besitzer, welcher sofort einen unregelmäßigen Gang der Mühle bemerkte, rief den Knappen, erhielt aber von diesem keine Antwort. Als er selbst nachsah, fand er den Unglück, lichen schon todt in seinem Blute liegen. Oschatz. Am Abend des 13. December 189S begab sich der hier wohnhafte Fabrikarbeiter Karl Heinrich Haßmann au- Mockritz bei Döbeln au» Verzweiflung über seine miß lichen ehelichen VrrhältnMe zum Erntefest nach Schmorkau, um bei de« Saftwtrth G. seine Sorgen zu vertrinken und zu oertauzen. Gegen 9 Uhr begab er sich dann in den Hof, wo sich eine de« S. gehörige, mit Getreide und Werkzeugen gefüllte Scheune befand, und steckte dieselbe in Brand. Der Sesammtschaden, de« er dadurch «»richtete, belief sich an rund 4000 Mark, wovon 33KS Mark durch Mobiliar-Ver sicherung und Brandcasse gedeckt waren. Nach seiner ver brecherischen That begab sich Haßmann wieder zum Lanz, um dann gegen 11 Uhr mit einigen Bekannten nach Oschatz aufzubrechen. Al» er gegen 12 Uhr dort anlangte, steckte er auf dem Gtadtgut des Stadtrathe» G. einen Strohfeime« im Werthe von 150—200 Mark an. Sodann begab er sich durch Oschatz hindurch nach der sogenannten Wolfsschlucht, wo er in derselben Nacht au- einen de« Posthalter v. ge hörenden Weizenfei«en in Flammen setzte. Der dadurch verursachte Schaden betrug 1908 Mark. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen und versagten in allen 3 Fällen wildernde Umstände. Das Schwurgericht zu Leipzig vrrur- theilte demgemäß den Angeklagten unter Anrechnung eine» Monat» erlittener Untersuchungshaft zu 5 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Außerdem wurde die Stellun unter Polizeiaufsicht für zulässig erklärt. Döbeln. Hier wurde der in Kleinbauchlitz bisher wohnhaft gewesene Stuhl« und Möbelhändler Karl Hofmann, aus LeiSnig gebürtig, wegen Wechselfälschung von der Polizei verhaftet. Hofmann hatte vor einigen Tagen insofern Ver dacht auf sich gelenkt, al« er beim Einkäufe von Waaren einen Wechsel in Zahlung geben und den Restbetrag baar ausgezahlt haben wollte. Nachforschungen in Leipzig, wo selbst der Acceptant de» Papiere» wohnen sollte, ergaben, daß er gar nicht existirt. Inzwischen hat sich hrrauSgestellt, daß Hofminn eine ganze Anzahl Wechsel über höhere Be träge in den Verkehr gebracht hat, die sich alle al» gefälscht erweisen. — Auf dem hiesigen Bahnhofe verunglückte der erst seit vier Wochen verheirathete Bahnarbeiter Uhlemann dadurch, daß er bei« Rangiren zwischen die Puffer zweier Wagen gerieth. Der Verunglückte verstarb kurze Zett darauf. -s-Dresden, 2. December. Die Prinzen Friedrich August und Johann Georg wohnten Nachmittag i« Offizier- kastno de» Schützenregiments der Gedenkfeier an di« Schlacht von Villiers (2. December 1870) bet. Dresden. Gestern wurden bei« Könial. Amtsgericht Dresden-Altstadt sämmtliche Hypothekenbuchführer ihre» Posten« enthoben und unter Fortgewähruna d«S halbe« Ge halte» vom Amte bi» auf Wettere» suspeudirt. Schau bei« Einschreiten -egen Richter »ar bei sämnttlichen der in Krage Messer MagebllM «nd Anzeiger Metlalt md Anzeiger). Telqramm-Adnss« PHP zP V Ferusprechstell, „Tageblatt", Mesa. 4 N V 4 H Sk. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des StadtrathS z« Riesa. 280. Mittwoch, 2. Dezember 180«, Abend» 40. Jahrg e« und Mke. Pir da» „Riesaer Tageblatt" erbitten uo» bi« spätefl«» SHUHSsASU Bormittag» v Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die »eschtistsfteffe. Da»! Riesaer Tageblatt «schritt jede» Tag Abend» mit Au-nahme brr Sonn- «nd Festtag«, vierteljährlicher vem-pntt» bei Abholung l» de» Expeditione» tu Riesa «nd Strehla oder durch unler« Träger sreftin» Hau» 1 Marl 50 Pfg., bet Abholung am Schalter der kaisrrl. Postanfialten 1 Mart 25 Pfg., durch dm Briefträger frei in» Hau» 1 Rar! 65 Pfg. Auzei-e»A«ah«e für die Nmmn^ der Ausgabetage» bi» Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck unbxverlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: »astanteustraß« öS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt Riesa. Bekanntmachung, die diesjährige Csnfignation der Pferde und Rinder betreffend. Nachdem von dem Königlichen Ministerium des Innern beschlossen worden ist, die nach Im Hotel zum „Kronprinz" hier kommen Dienstag, de« 8. Dezember 1896, von vor«. 1V Uhr SU 3000 Stück Cigarren, 9 Loden-Burschen-Anzüge und 30 wollne Unterjacken gegen sofortige Bezahlung meistbietend zur Versteigerung. Riesa, 1, Drzbr. 1896. Der Ser.-Vollz. de» Kgl. Amtsgerichts das. Sekr. Stdnm. Bekanntmachung, die Sonn- und Aesttagsruhe im Handelsgewerbe während der Weih nachtszeit betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft erthrilt auf Grund der Vorschrift iu 8 10b d der Gewerbeordnung nach der Fassung vom 1. Juni 1891 Genehmigung, daß im hiesigen Verwaltungsbezirke während der letzten drei Sonntage vor Weihnachten, a« G., IG. «nd »Q. Dezember diese» Jahre» die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufs stellen, zu folgenden Tageszeiten stattfinde: ». bei dem Verkaufe von Brod und Weitzer Bäckerwaare (ausschließlich der Tonditoreiwaaren): ohne ZeitbeschrSuknng: d bei dem Handel mit Milch: mit AnSschlntz der Zett de» Vormittag» Gottesdienste» ohne Zeitbeschränknng; 0. bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Stern, Srüuwaarerr, Sou- dttoreiwaareu, sonstigen Sh- und Materialwaaren, Labak, Es Nohel», HettnuaS- und Bele«chtnug»materialie«, Meisch, waaren und Hischwaare«, lebende« Blumen, Blumengewi, Pflanzen: von Vormittags 7 bi» 9 Uhr uub von Vormittags 11 bi» Abends 7 Uhr, jedoch mit Ausschluß der Stunden, während welcher etwa in den einzelnen Orten innerhalb dieser Zeiträume Gottesdienst gehalten wird; a. bei dem Handel mit anderen al» den vorstehend» bereit» Genannten Gegenständer»: von Vormittags 11 bis Abends 9 Uhr, jedoch ebenfalls mit Ausschluß der in diesen Zeitraum fallenden GottrSdienstzeit. Großenhain, am 30. November 1896. Die Königliche AmtShauptmannschast. 3677 L. v. «rin«. 8 4 unter o der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem ReichSgefetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, all jährlich während der letzten vierzehn Tage des Monats Dezember vorzunehmende Tonfignation der vorhandenen Pferde und Rinder fortan an eine« N«d demselben Tage in sämmt- lichen Ortschaften auSsühren zu lassen, hat das genaunte Königliche Ministerium angeordnet, daß diese Constgnation für das laufende Jahr aller Otten am 17. Dezember dss. Jrs. zu bewirken ist. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg sowie die Herren Gemeindevorstände des Bezirks der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft erhalten daher ««durch Veranlassung, die vorgeschriebene Aufzeichnung der in ihren Ortschaften, einschließlich der selbständigen GutSbezirke, vmchandenen Pferde und Rinder, bei beide« ohne Unterschied oe» Geschlecht» «nd de» Utter», nach Maßgabe der in der gedachten Verordnung vom 4. März 1881 (Seite 13 flg. des Sesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1881) erlassene» Vorschriften vorzuuehmerr und die in den Columnen 1, 2 und 3 auSgefÄlten LonsignationSformulare spätesten- bi- zum 7. Januar 1897 bei der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschast einzureichen. Formulare bierzu find in der hiesigen Buchdruckern von Hermann Starke käuflich zu haben. Großenhain, am 23. November 18S6l Die Königliche AmtShauptmannschast. 3606. L. V. Witttcki. Mke.
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