Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189612092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-09
- Monat1896-12
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittwoch, 9. Dezember 1896, Abends ,50 « ,35 b Gebhardt. der nie« hnscho» 50 b« 50 » n Mid« ejchehen ht für > oder ianden »eich,, welche n sek, iulchen freu'» lernen d'rauf. »ist, da elt und ' ich zu daß ihr bliese», en war, erlassen iri. d. unmrr« i Anna rtreten, zugleich i, wenn mft -ar Kauf» Paul »schwär Zierer chröder M der » Otto h d. ! Mar sch h- nit der roWer wvHe annor- Küchler pflichtwidriger Handlungen. Auf die Revision des Angeklagte« gegen das Urtheil wurde letzteres »om Reichsgericht aufge hoben und die Sache an die Borinstanz zurückgewiesen, du man doch eine Brrleumdung nicht begehen könne durch einen Brief an den Verleumdeten selbst. Die grgentheilige Auf fassung der Borinstanz beruht auf einem RrchtSirrthume. — Der von uns gestern erwähnten Erklärung >» Seh. Sirchenrath» Sup. 0. Pank tn Leipzig zu der Veröf fentlichung des Königswortes: „Habt Ihr noch ein bischen Vertrauen zu mir? ' lasten jetzt Sup. Metzer in Zwickau und Pastor Kröber in Leipzig, der Herausgeber de» „R. sächs. Kirchenblattes", Erwiderungen in der Presse folaen, in denen sie sich «egen der Veröffentlichung diese» an die Sy nodalen gerichteten KöntgSworte» rechtfertigen. Sup. Meyer schreibt u. A.: „Sollten nur die Synodaleu davon Kennt» iß erhalten, so mußte die» ausdrücklich betont werden. Beide» ist nicht für die Oeffentltchkeit bestimmte und gemeinte auf- zufaffen. Da» verlangen des Herrn O. Pank, nur mit seiner Senehmigung von dem König« wort Sebrauch zu machen, da« von ihm selber Synodalen mitgethetlt und von diesen darnach ohne all« Sehrimnißthuerei besprochen «ad verbreitet wurde, ist ganz und gar unberechtigt. Darnach beurtheilt sich auch der Satz de» Herrn O. Pank: „Um s» peinlicher mußte e» b«rühren, al» durch ein Mitglied der Synode da» König-wort veröffentlicht wurde." Da» ist eine subjektive Empfindung de» Herr« Seh. Kirchenrath» Pank, Verordnung, die Benachrichtigung der Justizbehörde« über das Ableben vorbestrafter Per« fone« betreffend. Um einer Ueberfüllung der bei den Amtsgerichten geführten Strafregister vorzubeugen, erscheint eS geboten, daß die Amtsgerichte über das Ableben der in diesen Registern verzeichneten Personen thunlichft Nachricht erhalten. Es wird daher, bez. im Einverständnisse mit dem Justizministerium, hiermit Folgende» angeordnet: 1. Die Standesämter habenhalbjährlich und zwar bis 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres Listen sämmtlicher in den einzelnen Ortschaften des StandeSamtsbezirks während deS vorhergegangenen Kalenderhalbjahres — 1. Juli bi» 31. Dezember, bez. 1. Januar bis 50. Juni — verstorbener Personen, welche zur Zeit des Tode» da« 12. Lebensjahr überschritten hatten, an die OrtSpolizeibehörde — Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände — der ein zelnen Orte deS Standesamtsbezirks zu übersenden. Diese Listen haben sich zugleich auf die zu diesen Orten gehörigen selbstständigen vutSbezirke mit zu erstrecken und «lüsten enthalten: den Vor- und Familiennamen, bei Frauen den Veburtsnamen und den Namm des Ehemanns, d) die Vor- und Familiennamen der Eltern, e) den Geburtsort, U) da« Lebensalter (Tag und Jahr der Geburt), s) den Monat und Tag des TodeS. 2. Die OrtSpolizerbehörden haben, und zwar zugleich für die in den Muren ihrer Gemeinde gelegenen selbstständigen SutSbezirke — 8 7 der Rebidirten Städteordnung, 8 87 der Revidmen Landgemeindeordnung durch Vergleichung der übersandten Listen «tt dm ihnen von dm Justizbehörden zugestellten Mittheilungen Über rechtskräftige Bestrafungen halbjährlich festzustellen, ob und welche der in ihren Orten wohnenden, bestraften Personen während des verflossenen Kalenderhalbjahre« verstorben find. Die Verstorbenen find in eine Nachweisung einzutragen, welche über jede Person die oben unter Nr. 1 bezeichneten Angabm und die letzte Bestrafung enthalten soll. Außerdem find in diese Nachweisung auch die jenigen bestraften Personen mit «ufzunehmen, welche aus dem betreffenden Orte in Anstalten untergebracht waren und deren Ableben der OrtSpolizeibehörde bekannt geworden ist; bei diesen Personen ist die Anstalt, in welcher daS Ableben erfolgte, mit zu bezeichnen. Die Nachweisung ist sodann bis zum 1. August, bez. bis zum 1. Februar jeden Jahre» an das Amtsgericht, zu dessen Bezirk der betreffende Ort gehört, einzureichm. Ist während de« betreffenden Halbjahres keine der fraglichen Personen mit Tode abge gangen, so ist an das Amtsgericht eine Fehlanzeige zu erstatten. 3. Wo die Functionen der OrtSpolizeibehörde und des Standesamtes in einer Stelle vereinigt sind und zu dem Standesamtsbezirke nicht mehrere Orte gehören, bedarf es der An ¬ fertigung besonderer Listen seiten des Standesbeamten nicht, vielmehr kann solchenfalls die Nach weisung durch direkte Vergleichung mit dem Sterberegister ausgestellt werden. 4. Die »orgedachte Einrichtung tritt mit dem 1. Januar 1897 dergestalt ins Leben, daß die Listen und Nachweisungen zum ersten Male für das Halbjahr vom 1. Juli bi» 51. Dezember 1896 aufzustellen find. 5. Formulare zu den Listen und Nachweisungen sind von den Amtsgerichten unentgeltlich zu beziehen. Dresden, am 2. Dezember 1896. Ministerium des Innern. Für den Minister: N. Ehnrpeutier Da» Riesaer Tageblatt «fchckM jod« Lag AbeudS mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vierteljährlicher vegagSpret» bet Abholung tn den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch uns«» dAlger frei in« Hau» 1 Mack 50 Pfg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mack 25 Pfg., durch de» Briefträger frei MS Hau» 1 Mack «5 Pfg. Auzrigae-Ameahaw für die Rum«« da» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für dir Redaktion verantwockltch: Hermann Schmidt Riesa. für das „Riesaer Lageblatt" erbitten UN» bi» spätestem» GG'AtzHksAkAs Vormittags v Uhr deS jeweiligen Ausgabetage». Die Geschäftsstelle. i»d anzunehmen und die Benennung eine» idstücke belegenen Platze» al» „Kaiser Wil- - nigea. Seine Majestät haben dabei Wohlgeboren Allerhöchst Ihr Dank für ' ' ' g Ihrer gereicht OertticheS und Sächsisches. Riesa, 9. Dezember 1896. — Auf de« Elbstrome, der bekanntlich während der kalten Tage mit Treibei» bedeckt »ar, da« schon in kurzer Zett in der Nähe der LandeSgrenze aus böhmischem Boden zum Stehen kam, beginnt e» nunmehr nach de« Witterung«- umschlage wieder etwa» lebendig zu »erden. Vorgestern wurde der Schifffahrtsverkehr zu Thal wieder in Herrns- kretschen, Schmilka, Hirschmühle und Schandau ausge nommen. Bor der Hand dürfte derselbe gesichert sein, zu mal der Eisschutz oberhalb der bezeichnete« Station»« noch recht fest ist und an ei« Aufbrechr« desselben unter normalen Verhältnissen so bald «och nicht zu denken ist. Auch sprciell für den hiesigen Platz ist e» erfreulich, daß die Einwinterung «och nicht perfect geworden ist. — Mitte »origen Monat» ist «u» dem WirthschaftS- gehöfte de» hiesige« Bahnhöfe» ein daselbst zu« Trocknen ausgehängt gewesener Spritzenschlauch, 15 bi» 16 Mtr. lang, die Mundstücke gezeichnet L. 8t. L., abhanden gekommen. Wer über de» Dieb etwa Auskunft geben kann, möge solche an zuständige Stelle gelangrn lassen. — Der vonr Naturhrtlverrin angrkündigte Vortrag de« Herrn Dr. nred. Aschke findet heute, Mittwoch, Abend, in» Saale de» Hotel „Kronprinz" statt. — Der auch unsere« Leserkreise in Folge der »on ihm geschaffene« umfangreiche» Anlagen in Diesbar wohlbekannte, privatifirende Kaufmann Earl Wilhelm Ahlempun, Gründer Bekanntmachung. Auf Grund von Ziffer 3 Lit. » der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien, wird hiermit für zulässig erklärt, daß in den hiesigen Böekereie» und solchen Couditoreien, in denen auch Bäckerwaaren hergestellt «erden, am 14., IS., 1«., IV., 18., 1V , 21,2». und 23. D-Zbr. dsS. I». die durch die im Anfänge erwähnte Bekanntmachung deS Reichskanzlers festgesetzten Arbeitsfchichten ÄVW lövUeitt werden, und zwar für die im ersten Lehrjahre stehenden Lehrlinge auf 14 Stunden, für die im zweiten Lehrjahre stehenden Lehrlinge auf 15 Stunden, für alle übrigen Lehrlinge, Gesellen oder Gehilfin auf 16 Stunden. Für den 2V. Dezember bss. Js. wird die gleiche Verlängerung der ArbeitSschichttn für zulässig erklärt, insoweit als die Arbeitgeber die unter H. Ziffer 1 der Bekanntmachung deS Reichskanzlers, betreffend Ausnahmen vom Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, vom 5. Februar 1895, erwähnten Arbeiten vornehmen lassen und dies Vorhaben vorher hier angezeigt haben. Riesa, am 9. Dezbr. 1896. Der Rath der Stadt BoeterS. Bekanntmachung. Für das Jahr 1897 sind innerhalb des AmtSgerichtSbezrrkS Riesa die Herren 1. Stadtgutsbesitzer Douat in Riesa, 2. Rittergutspachter Gchilffrr in Jahnishausen, 3. Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Schlag in Weida, 4. Gemeindevorstand Bennewitz in Zeithain, 5. Rittergutsbesitzer Roftberg m Grödel, 6. Gutsbesitzer Robert Wreulich in Gröba, 7. „ Möbius in Kobeln, 8. „ Elautz in Forberge, 9. „ Adolf Raul in Röderau als Sachverständige für die Schätzung der Entschädigungen, welche für die wegen Seuchen ge- tödteten Thiere zu gewähren sind (Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung der Vieh seuchen vom 23. Juni 1880) gewählt worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 30. November 1896. Die Königliche AmtShauptrnannschaft. v. »ilucki. «ke. der weit über Deutschlands Grenzen berühmten Strohwaa« remnanufaktur Carl Ahlrmann in Leipzig, erhielt, außer früher gesandten Dankschreiben Seiner Majestät unseres Königs Albert und Seiner Durchlaucht des Fürsten v. Bis marck am 5. December 1»»6 ein Dankschreiben Seiner Majestät de» Kaiser» Wilhelm. Es lautet: „Dresden, den 5. Dec. 1896. Euer Wohlgeboren beehre ich «ich auf Ihre Jmmediat. Eingabe »om 24. August d. I. erhaltenem Auftrage gemäß, ergebenst «itzuthellen, daß Seine Majestät der Kaiser und König huldvollst geruht haben, die von Ihnen eingereichte Sammlung photographischer Ansichten von Die«, bar und Umgegend < auf Ihrem GrunI Helms-Platz" zu grue! bestimmt, daß Emer 1. . . die freundliche Uufmerffamkeit und die Beth patriotischen Gesinnung ausgesprochen werde, mtr zur angenehmen Pflicht, diese« Allrrhö . hierdurch zu ««sprechen. Der Königlich Preußische Gesandte Graf ». Dönhoff." — Reich»gericht»entfcheidung. Eine Berleun»- dung kann nicht begangen werden durch einen Brief an den Verleumdeten selbst I Der Gütler Josef Lausser wurde am 4. Auguft 1»»« ,»« ^ ' rischer Beleidigung zu Er machte in eine« B brr,er in Furth a. Wal., — -— Angeklagten amtlich thätig gewesen «ar, diese« de« Vorwurf I denken ander»; p« haben »eine« Artikel mit der BeröfftM- 3644 L Freitag, den 11. Dezember 1896, Bonn. S Uhr, sollen im Hotel zum „Kronprinz" hier 6500 Stück Cigarren gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Ries«, 3. Dezember ^896. Der Ber.-Vollz. des Kgl. Amtger. Sekr. Gibam. Ver- »»'S Riesaer Msgehlatl und Anzeiger (Elbeblatt »ni> Amcher). rckegramn-Adnsfi ßH Htz» »L 6 I »U ll I FernsprrchfteL, „Lag.blatt«, Riesa. ssll H-V V 4-ES H-H- Rr. M der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riefa 286. Mittwoch, 9. Dezember 1896, Abends. 49. Jahr»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite