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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189612314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-31
- Monat1896-12
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1896
- Autor
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Riesaer G Tage der Köm«. Amtshauptmannschast Großenhain, des Sönigl. Amtsgerichts und des StadtrachS zu 808 Lonnerstag, 31. Dezember 1896, Mead» v 4087. ferner Sänger, G.-S. «dl. und Besserungsanstalten, in Gemeinde-, Arbeits-, Heil- und Kranken- Prtvat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtlgen sind der Schwelle eine» neuen Jahre» stehen, ungewiß, ob wir auch am letzten seiner Tage noch unter den Lebenden weilen. Nie mals drängt sich un» der Gedanke an die Flucht der Zett und an die Verantwortlichkeit de» Leben» mächtiger und unwider stehlicher auf, al» wenn zur mitternächtliche« Stunde der Hammer der «locke zum zwölften Male au»hebt und un» ver kündet: .Ein Jahr ist wiederum dahin; mn I"" und Anzeiger Medklt M Ayet-er). Ltlegramm-Adrrsse A gL 8 gU FeachrechMa Tageblatt«, Ries« AH AAH 4 M Hst HA H N« 20. möglich wird aber feiten der Ersatz-Eammlsfian auf etwaige Wünsche der «eprupsttchtwen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten RegdMAte rc. de» deutschen Reiche» dienen möchten, erlangen diesen Bortheil lediglich durch die Anmetdung bet dem Commando de» betreffenden Regiments rc. mit dem in K 84 Absatz 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre bez. die Zurückge stellten vor der alljährigen Musterung. UebrigenS wird zur Handhabung der Eontrole unter Hinweis auf die Kriegsministertal- Verordnung vom 28. November 1885, die Mitwirkung der Polizei« und Gemeindebehörde» bei Ausübung der militärischen Controle und diese Controle im Allgemeinen betreffend, (Gesetz- und Verordnungsblatt 1885 S. 140 flg.) in Verbindung mit den amtShauptmannschaMhen Erlassen vom 21. November 1885 und 16. December 1885, sowie 14. Drcember 1895, ingleichen Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 865 Ges.- und Verordn.-Bl. 1888) ein geschärft, daß von alle« zuziehende« Mmmfchafte« im Alter vom 20. bk» zum vollendeten 45. Lebensjahre ««bedingt ei« AuSweiS über ihre Militär« erhältxifse und wa» Reser visten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Landwehrbehörde zu erfordern, fall» sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an da» Königliche BezirkS- Commando Großenhain zu erstatten ist. Königliche Amtshruptmaimschaft Großenhain, am 28. Dezember 1896. v. «»«cki. sicher Vereine im Geschäftszimmer, Gartenstraße 6, entgegengeuommen. Riesa, den SO. Dezember 1896. Königliches Proviant-Amt. Hott», Proviant-Amts-Nendant. Bekanntmachung. Gemäß der Bestimmung in 8 9 des Gemeindeanlagenregulativs der Stadt Riesa steht e» jedem Abgabenpflichtigen frei, vor Beginn der AbschätzungSarbetten dem Stadtrathe schriftlich anzuzeigen, wie hoch er sein jährliches Einkommen veranschlage. In der betreffenden Anzeige müssen die verschiedenen Einkommensquellen und Eiukom- mensbeträge speciell angegeben werden, dainit die Richtigkeit vom AbschätzungSauSschusse geprüft werden kann. Auf diese Bestimmung wird hierdurch erneut mit dem Bemerke» hingewiesen, daß bqüg- liche Anzeigen für die nächstjährige Einschätzung zu den Gemeindeanlagen bi» zum 1l. Januar 1897 an den unterzeichneten Rath einzureichen sind. Riesa, am 31. Dezember 1896. Der Rath ver Stadt Schwarzenberg. Da» Riesa« Ta cklatt «schein« jw« Ta« Abend» mit «»»nahm« d« Smw- «id Festtage. Vierteljährlicher Brznaspreis bei Abholung in den Lxpeditionrn DLg« srei in» «n» 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalt« der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Pfg., durch dm Briefträger frei tu» Hau» 1 Mark 6V Pfg. Bekanntmachung. D« Gimkimf »«« Hafer für die in Zeithain gelegenen Magazine ist ausgenommen worden, derjenige von Roggen, Hafer, Heu und Stroh für die in Riesa gelegenen Magazin« wird fortgesetzt und werden Angebote von Produzenten oder Vertrauensleuten landwirthschaft- - Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr oh« Gewähr. »mck und Verlag von Langer b Winterlich in Riesa. — Geschäswstrll«: »apanteustraße 59. — Für die Red«tio» v«<mvoort>ich: Har«««» Schmidt', Rias«. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namm de» Schneidermeisters Wr»rg Breg eingetragene Grundstück, bestehend aus Wohngebäude, Nebengebäuden und Garten, FomtM 108 d«S tzkrund- buchs für Nünchritz — Gröde!« Antheitt — Nr. 110 deS Flurbuchs, sowie Nr. 77 S des Brandcatastns, 8,7 Ar groß und mit 72,14 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 6000 Mk. — Pfg., soll an hiesig« Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und eS ist der 8. Februar 1897, Dormittags 19 Uhr als Arrweldetermkr, der 25. Februar 1897, Vormittags 10 Uhr als DrvfteigrrUttgOeerWitt, der 8. März 1897, Bormittags HO Uhr als Termin zu Berkündmrg des BerchetbmgSplmrs anberaumt worden. * Die Realberechtigten werdm aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastende» Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumeüen. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhättmffe» kann nach dem Anmeldetermine in d« verichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen ««den. Riesa, am 30. Dezember 1896. Königliches Amtsgericht. Aff Reichelt. anhn einzureichen. sich, sofnn sie nicht Gestellung»- (Aufem ihre» BeökchtigungSs Hierbei wird auf da» Loo» im jedoch dadurch aller Zum Jahreswechsel Jahre kommen, Jahre gehen. Rastlos eilt dahin die Zeit, Niemals giebt» ein Stillestehen, Nah ist heut, wa« gestern wett! , -s- So zu sprechen, sind wir nie geneigter, al» wenn! Zviederum ei» Jahr unser» Leben» verstrichen; wenn wir ^n Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammroüe betr. Die in de» Städten und Landgemeinden de» hiesigen Aushebungsbezirks dauernd auf hältliche», MilttäwstichtigG« de» deutschen Reiche», welche entweder im Jahre 187V ge boren, oder frühe, znrückgestellt und daher wieder -estellPstichtig sind, werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Straf«, und Nachtheile, sich in der Zeit ! vom 15. Januar bis 1. Februar 1897 zur Eintragung in! die Rekrutirungs-Stammroüe bei dem Stadtrathe oder Gemeindevorstande ihM AufcnthallSotes gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stamufolle sich anzumelden haben, zeitweilig abwesend, (Reisende, Wandernde, See leute rc.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. DaS Reise» und Wandern kann somit im Allgemeinen nicht al» Entschuldigung'wegen unterlassener Anmeldung und Gestellung gellend gemacht, es muß vielmehr von denjnigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen vollen, darum au»drücklich nachgesucht werden. Der Ort, ii dem Gestellpflichtige al» Wirthschafts- oder Gewerbsgehilfen, Schüler oder Dienstboten sic befinden, gilt als deren d««er«der A«fenth«ttS»rt. Fabrikarbeiter, welche außerhalb isres Wohnortes beschäftigt sind, sind als am Wohnorte — nicht am Be- schästtgungSorte —meldepflichtig zu behandeln. Die Stadträhe und Gemeindevorstände wollen daher die Meldepflichtigen in der vor geschriebenen Weise zur Anmeldung noch besonder» auffordern, beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu nachdrüklich anhatten. Die in Stra Anstalten, sowie in^ nach ß 25 No. 6 sbs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafnng Gestellpstichtiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S 241) den Stadträthen uud Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich desElntrags in die Stammrolle ist Folgendes zu beachten: «. die vezirkszchehörigkeit der Geburts« und Aufenthaltsorte ist nach Maßgabe der BezirkSein Heilung für daS deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 d« Wehrordnung S. 607 der sächs.Gesetzsammlung von 1888) ge«a« anzugeben. Fehlt auf einem GeburtS- oder Loosungsßeine die Angabe deS betreffenden Kreises oder Bezirke» (ÄmtShaupt- mannschaft odn Landrathamte» rc.) so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dasern auch sein übrigen LegitimotionSpapiere Ausschluß darüber nicht geben sollten. d. Nicht bloS die ggenwärtige Beschäftigung deS Gestellpflichtigen ist in Spalte 8 ein zutragen, sonder auch die früher etwa erlernte Profession. e. Die Bormüvdr der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6» mit Vor- und Zunamen, Stand und Won ort einzutragen und ist der Stand deS Vaters in Rubrik 5 a anzu geben, resp. vorer zu «Mitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutternoch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. ä. Alle Beftrafuge«, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in daS militär pflichtige Alt« efolgt sein, und nicht blos diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diicnigen wegen Uebertretungen sind in der dazu bestimmten Spalte „Be merkungen- einztragen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordungsstrafen bis zu 15 M. geahndet werden. Die betreffenden Mit theilungen der Erichtsbehörden rc. sind mit der Stammrolle vorh« einzureichen. v. Zweifelhafte AHaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist ent weder leer zu lffen, oder nur mit Bleistift auszufüllen. k. Seeleute von beruf, Schiffszimmerleute, Maschinisten, Maschinisten-Assistenten, und Heizer von Flußampfern müssen, wenn sie zur seemännischen Bevölkerung zählen, hin sichtlich ihrer Beussart genau bezeichnet werden. x. Diejenigen Gestekflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig «scheinen issen, sind rechtzeitig an daS Anbringen eines bezüglichen Zurückstellung»« Antrag» und an sie Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Um stände zu «inner. Die anSgefüllt« Stammrollen mit den dazu gehörigen GeburtSltsten, Geburt»- und LoosungSscheinen, Bestrsungsmittheilungen rc. sind bi» 5. Februar 1897 anh« einzureichen. Die zu« einjälcig Wretwilligendieuft Berechtigten vom Jahrgange 1877 haben stS zum activen Dienst eingetreten sind, bei d« Ersatz-Eommtsfion deS !-) Orte» schriftlich oder mündlich zu metden und unt« Vorlegung r» ihre Zurückstellung von dn Aushebung zu beantragen. sih auch noch darauf hingewiesen, doß Gestellpflichttge unter Verzicht terungStrrmine sich zum fwiwMige« Diensteintritt melden könne»; i« Berechtigung zur Wahl de» Truppentheil» nicht «langen; wenn ' — abermals die Gnadenfrist gekürzt, die Miede» dir geschenkt, tzu Menschenkind", al» wen» mit dem letzten Schlag d« Uhr in Stadt und Dorf die Glocken ihren ehernen Mund anfchua und den Anbruch eine» neuen Jahre» melde». In solch' feierlich ernst« Stunde, da rufet un» Alle» zu: „Du Wander«/ und un» ver- stehe stisil blicke zurück a^f den Weg, de« d« gewandelt; auf 368 Tage ist die Arbett, hie du grtha»; «nfdie Saqch die d« anSgestrrut
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