Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18991209011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899120901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899120901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-12
- Tag1899-12-09
- Monat1899-12
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Di, Morgen-Ausgab« erscheint um '/.7 Uhr, hie Abend-Ausgabe Wochentags um b Uhr. Filialen: ktt» Klemm'- Lortim. (Alfred Hahn), UniversitStsstraße 3 (Paulinum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, pari, und König-Platz 7. Ne-action und Expedition: Johannisgasse 8. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi- Abend- 7 Uhr. BezugS-Preis t» der tzauptexpedilion oder den im Stobt, bezirk und den Vororten errichteten Auo- aabeftrllen obgrholt: vierteljährlich^ 4.S0, bei zweimaliger täglicher Zustellung in- Haus >lü.LO. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteliädrlich X . Directe tägliche kkreuzbandiendung in- Ausland: monatlich 7.50. Morgen-Ausgabe. MpMer TaMM Anzeiger. Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes und Nolizei-Ämtes -er Ltadt Leipzig. AnzeigenPreiß die 6 gespaltene Petitzeilr 2V Pf-. Rrclamen unter dem Redactionsstrich (4g*> spalten) vor den Famtlieniiachrichiea (k gespalten) 40^. Größere Schriften laut unserem Preis verzeichnis. Tabellarischer und Ziffern>atz nach höherem Tarif. Etztra »Beilagen (gefalzt), nur mit da Morgen - Ausgabe , ohne Postbesürderung 60.—, mit Pvstbeförderung 70.—. Annahmeschluß für Änzeige«: Abend-Ausgab«: vormittags 10 Uhr. Morgen.Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ei» halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die vtztzedttla» zu richten. Druck und Verlag von E. Pol» ia Leipzig 828. 5 Sonnabend den 9. December 1899. 93. Jahrgang- Die Älters- un- ZuvalidUäts-Versicherungsanstalten als Geldquellen für die Gemeinnützigkeit. x>. s. Die Jndaliditäts- und Altersverstcherungsanstalten halben das erste Jahrzehnt ihres Bestehens hinter sich. Von gar manchen Seiten anfangs mit Bangen und Zagen begrüßt, preis- gegeben der öffentlichen, gern mit aller Strenge geübten Kritik, haben sie ihres Amtes gewaltet. Ist der „Sprung ins Dunkle" geglückt? Nur Eine Antwort erschallt von allen Seiten: Ein uneingeschränktes Ja! Trotz einzelner Mängel, die allem Mensch lichen anhaften, haben sie sich zu monumentalen Instituten der socialen Wohlfahrt entwickelt, welche das Ausland mit stillem Neid betrachtet. Hhre eigentliche Aufgabe, Vermittlerin der Alters- und Jnvalrdenrenten zu sein, stellte sic vor zwei Pro bleme, an deren Lösung Vie Anstalten mit immer wachsendem socialen Verständniß herantreten. Das erste Problem heißt: Wie läßt sich die Zahl der bedauerlichen Jnvalidenrentner vermindern, die der Altersrentner erhöhen? Das andere Problem: Wie lasten sich die riesenhaften Capitalien, aus deren Zinsen die Renten beträge fließen, in gemeinnützigem Sinne verwalten? Da die Invalidität in den allermeisten Fällen durch lang wierige Erkrankungen und verschleppte Leiben hervorgerufen wirb, die Wchlthaten der Krankenversicherung sich aber nur auf eine beschränkte Zeit erstrecken, so übernähmen die Versicherungs anstalten ohne gesetzliche Verpflichtung die Weiterführung des Heilverfahrens. Einerseits waren es sociale und humanitäre Erwägungen, andererseits auch geschäftsmäßige Rücksichten, die zu diesem Entschlüsse führten. Im Jähre 1897 wurden 10483 Personen mit einem Kostenaufwand von 1993 692 im letzten Jahre 13768 Personen, die 2 769 330 cA Kosten verursachten, in Behandlung genommen. Allein wegen Tuberkulose waren es 1897 : 2559, 1898 : 3806 Personen beiderlei Geschlechts. Wie viel« Erkrankte dadurch dauernd der Gefahr vorzeitiger Arbeits unfähigkeit öder eines frühzeitigen Todes entrückt worden sind, entzieht sich freilich heute noch der genauen Feststellung. Sicher lich erfährt aber unsere Volksgesundheit «ine wesentliche För derung durch Beschretten dieser Bahn. Bei der Anlage der Versicherungscapiialien durfte freilich der Gssichtspunrt der Sicherheit nicht aus dem Auge gelassen werden. Es bot sich aus unserem Werthmarkte nun außer in den Papieren des öffentlichen Crevits und sicheren, aber lediglich der Privat- wirthschast, mitunter der Grund- und Bodenspekulation zu Gute kommenden Obligationen keine allzu große Auswahl dar. Zur Fruetificirung der sich ansammelnden Millionen und aber Millionen, diese auch von privaten Capitalisten begehrten Werthe massenhaft aufzukaufen, hätte nicht wirthschaftlich förder lich, sondern hemmend gewirkt. Da tauchte der gesunde Gedanke auf, ein leider von dem Privatcapital wenig umworbenes Feld zu betreten und damit der Wühnungsnoth, einem unserer schwersten Nothstände, entgegenzuarbeiten. Die Unterstützung des Baues kleiner Wohnungen durch Darlahen zu mäßigem Zins an gemeinnützige Baugesellschaften wurde sowohl finanztechnisch als durchaus zulässig, wie auch gesundheitlich und sittlich im höchsten Grade förderlich für unsere Volksentwickelung erbarmt. Die ungeheure Nachfrage nach kleinen Wohnungen durch das Wachsthum unserer Städte bietet die Grundlage der finanziellen Sicherheit und der Umstand, daß die Mehrzahl der Mieiher solcher Wohnungen selbst zu den Versicherten gehört, läßt diese Capitalanlage doppelt enrpfehlenswerth erscheinen. Die Erwägung, daß durch Verwahrung der Gelegeitheiten, eine gesunde Wohnung um mäßigen Preis zu erhalten, ganz un mittelbar die Volksgesundheit gehoben werden muß und dadurch in vielen einzelnen Fällen dem Eintritt vorzeitiger Invalidität vorgebeugt werden kann, hatte eine Reihe Versicherungsanstalten schon seit einigen Jahren bewogen, Gelder zum Bau von „Arbeiterwohnungen" darzuleihen. Ende 1897 beliefen sich diese Beträge zusammen auf 21411639 d Im Lause des Jahres 1898 haben sich diese Darlehen um 13 980 479 erhöht, so daß Ende 1898 bereits 35 392118 <4? für den angeführten Zweck ausgethan Warrn. Bis aüf die Versicherungsanstalten von Schlesien, Niodevbavern, der Oberpfalz, Mecklenburg und Elsaß- Lothringen hatten sämmtlichc mehr oder weniger hohe Beträge hcrgegeben. Bei der Versicherungsanstalt Hannover beliefen sich diese Arten von Baudarlohen auf 7 025 830 <4k, in der Rhein provinz auf 6 883 516 oks, in Württemberg auf 3 082 720 c4t, in Hessen-Nassau auf 2694 554 <4l, in Schleswig-Holstein auf 2 252 520 -kl, in Baden auf 2 043 948 ^, in Hessen auf 2 000 000 in Sachsen aus 1827 180 in Berlin auf 1019 900 -4/ u. s. w. Die kleinsten Summen weisen natürlich die lanvwirthschaftlichen Bezirke auf, und zwar Oberfranken 96 100 Westpreußen 97 000 -4k, Ostpreußen 84000 und Posen 18 500 <4k. Der Zinsfuß ist durchschnittlich 3^ Procent, vielfach kommt 3 Procent, sehr selten bei kleineren Beträgen 4 Procent vor. Während bei circa 29 Millionen sich die Dar lehen innerhalb der Mündelsicherheit bewegen, gehen sie bei über 6 Millionen sogar über diese Grenze hinaus. Doch nicht nur der Bau von Wohnungen wird durch die Versicherungsanstalten gefördert, sondern auch der von sonstigen Anlagen, di« der Volksgesundheit dienstbar sind. So gaben sie leihweise her zum selben durchschnittlichen Zinsfuß zum Bau von Kranken- und Genesungshäusern, VolkSheilstätten, Gemeiisde- pflegestationen, Herbergen zur Heimath, Volksbädern, Blinden heimen, Kleinkindevschulen, Schlachthäusern, für WafferleitungS-, CanalisationS- und Entwässerungsanlagen, für Straßenbau, Spar- und Consumvereine und andere ähnliche Wohvfahrt-- einrichtungen bis End« des JahreS 1898 13 680 434 -4k. Die Versicherungsanstalten für Berlin, Posen, für Schwaben und Neuburg, für Oberfranken und Maß-Lothringen hatten für die erwähnten Zwecke noch keine Darlehen gewährt, während Württemberg 2195000 -4k, die Pfalz 2113 980 -6, Hessen- Nassau 905000 -4k, Sachsen 1680500 -<k, Brandenburg 847485 -4k, Hannover 714 550 -4t. Pommern 674 300 -4k vor geschossen hatten. Einzelne Versicherungsanstalten hieben auch ganz au» eigenen Mitteln Genesungsheime für Lungenkranke er baut, so ». B. die badisch« die azn 13^Novrmib«r diese- Jahre- er öffnete Volk-Heilstätte „Frisdrichshrrm" bei Badenweiler im Schwarzwald. Komoren die bi-her geschilderten Kapitalanlagen auch zum überwiegenden Theil der städtischen Bevölkerung, ganz besonders Iden gewerblichen Arbeitern, zu Gute, so nehmen die Versicherungs anstalten doch auch darauf Bedacht, daß die Interessen der Larkd- wirthscholft nicht zu kurz kommen. Denn durch eine sachgemäße Unterstützung derselben kann man am ehesten das Abwanldern der Bevölkerung in die Städte einschränken und bessere Lebens bedingungen -für unsere landwirthschaftlichen Arbeiter und Bauern herbeiführen. Für di« Befriedigung des landwirthschcrft- lichen Creditbedürfnisses, zur Herstellung von Kleinbahnen, für Wege und Landverbesserungen, zur Hebung der Viehzucht u. s. w. hatten bis Enbe 1898 die Versicherungsanstalten rm Ganzen 35 820 063 -4k ausgeliehen; 18,5 Millionen allein im Laufe des letzten Jahres. Der Zinsfuß schwankt dabei zwischen 3 unld 4 Procent und kann im Allgemeinen auf 3H Procent angenommen wenden. Für Ostpreußen, Westpreußen, Berlin, Posen, Schlesien, Schleswig-Holstein, die Rheinprovinz, Königreich Sachsen, Baden, Braunschweig, Hansestädte und Elsaß- Lothringen finden sich keine derartigen Anlagen verzeichnet, während in Pommern 9 214 000 -//, in der Provinz Sachsen und in Anhalt 8 717 306 -/k, in Thüringen 3 709 807 <4k, in Schwaben-Neuburg 1087 141 -4k, Württemberg 1 371904 -4k, in Westfalen 1172550 -4k, in Hannover 1060 000 -4k dargeliehen woriden sind. Nachdem das neue Jnvalidenversicherungsgesetz in Kraft ge treten sein wird, wird den Versicherungsanstalten ein noch größerer Spielraum in der Beleihung gemeinnütziger Wohnungs- Unternehmungen gewährt sein. Nach dem bisher geltenden 8 129 des Gesetzes vom 22. Juni 1889, betreffend die Jn- validitäts- und Altersversicherung, war den Anstalten gestattet, mit Genehmigung der Garantieverbände e i n V i e r t e l des Ver mögens in nicht mündelsicheren zinstragenden Papieren oder in Grundstücken anzulegen. 8 164 des neuen Gesetzes vom 19. Juli 1899 erlaubt hingegen, daß mit Genehmigung deS betreffenden Communalverbandes, bezw. der Centralbchörde des fraglichen Bundesstaates die Anstalten bis z u r H ä l f t e ihr Vermögen in "dieser Weise anlegen 'dürfen. Da nun die andere Hälfte mündel mäßig sicher untergebracht werden muß und ersten Hypotheken innerhalb eines gewissen SchätzungSwertheS die Mündeksicherheit bei solchen Wohnhäusern, wie sie hier in Frage sichen, inne wohnt, so steht schließlich kein gesetzliches Hinderniß den Anstalten im Wege, ihr ganzes Vermögen der gemeinnützigen Bauthätigkeit zur Verfügung zu stellen. Der Krieg in Südafrika. Von» westliche« und südlichen Kriegsschauplätze. „ Reuter'« Bureau" meldet auS Pretoria vom 6. December: Hier ist die Nachricht tingegangen, daß heute früh 6 Uhr in der Nähe deS MovderflussrS ein Gefecht begonnen habe. Eine „Time-"-Drahtmeldung vom Modderflusse vom 2. December besagt der „Voss. Ztg." zufolge: Cronje wurde um 3000 Mann von Natal verstärkt. Zur Bertbeidiguag von Spytfoutein wurden große Vorbereitungen getroffen. Die Stellung sei zweifellos stark, aber wenn die Boeren daraus vertrieben würden, batten sie keine zweite Stellung. Der Feind ist unstreitig sehr stark. Da ganze Mafekinger Commando sei zu den Streit kräften vor Kimberley gestoßen (?). Eine Ponton brücke werde über den Modder geschlagen und Verstärkungen kommen an im britisch-n Lager, darunter die zwölften Ulanen. Alles deutet darauf hin, daß entscheidende Ereignisse un mittelbar bevorstehe». Aus Queenstown meldet „Reuter'S Bureau" vom 5. December: Ein Einwohner, der von Dordrecht hier an gekommen ist, erzäblt, daß die Boeren beim Einzug in Dord recht von der Mehrzahl der Einwohner mit offenen Armen empfangen wurden. Und da- noch, bevor den Boeren Ladysmith oder Kimberley oder Mafcking in die Hände gefallen ist! Die Lawine ist im Rollen und sie ver größert sich zusehcnd- in einer für England- südafrikanische Suprematie höchst bedrohlicher Weise. Swet Tampfpflüge geben nach dem „Broad Arrow" zum AuShebea von Schützen gräben nach Südafrika. Es handelt sich um eine Eifindung de- Obersten Templer, Leiter- de- Militärlufischiffer- wesenS. Sein Dampfpflug ist vor Kurzem in der Näde von Aldershot mit dem besten Erfolge einer Probe unter zogen worden. In einer Stunde zog er durch steinigen und unebenen Boden mit unwidrrstedlicher Kraft einen l,20 Meter tiefen Graben von 4,8 Kilometer Länge; leichte Lenkbarkeit nach recht« und link« ermöglichen ihm, der taktisch besten Linie für eine Schützenstellung zu folgen. Seine Ver wendung ist so gedacht, daß er auf einer bestimmten Ent fernung von der feindlichen Stellung und gleichlaufend mit dieser — also im Bereich de- feindlichen Gewebrfeuer- — einen solchen Graben auüwirft, in dem al«bald die vor rückenden Schützen der Infanterie Deckung finden sollen Bor der Hand und ganz besonder- mit Rücksicht auf den süd afrikanischen Kriegsschauplatz ist man berechtigt, diesen Dampf pflug für nickt mehr al- eine militärische Spielerei zu halten. Da- Instrument selber bat ein gewaltige- Gewicht und seitlich sind Locomvbilen aufzustellen, um e« in Bewegung zu setzen. Die rechtzeitige Beförderung dieser Maschinen auf rin von heute zu morgen sich ergebende- Ge- feckt-seld erscheint kaum durchführbar. Sollen mehrere Gräben, immer dichter an die feindliche Stellung heran, ge zogen werden oder soll nur rin Graben avSgedvbtn werden und soll dieser auf der wirksamsten Schußweite liegen, um von ihm au- den Feind mit woblgrzirltem Feuer niederzu kämpfen, dann wirb der Schützengraben trotz d«r Panzer, die den Lenker de- Dampfpfluges schützen sollen, wohl nie zu Stande kommen. Lte all^mern-tzeutsche Lanttät-erpedition für dir Baerenftaateu, «Ich, von de« -ilfSau-lchufi für Tran-oaal und Ormijelrttftaat »» «ntwerp«, «rtsaad» ward«, vwtkb am L Dewmder von Neapel abgehend, an Bord des deutschen Ostafrika-DampserS „Herzog" Len letzten europäischen Hofen. Die Zadl der Theilnehmer yat sich in Neapel auf 48 erhöht, unter Lenen sich 25 hocddeuljche und 28 niederdeutsche Mitglieder befinden. Von größtem Werihe war e«, daß der Hilssausschuß zwei namhafte und erprobte Cdirurgen, Herrn Universitätsbocent vr. Feßler in München, welcher be reits im grirchiick-türkischen Kriege ein deutsches Feldlazoreth ge leitet hat, und Herrn vr. Bertelsmann, den Leiter der chirur gischen Abiheilung deS Allgemeinen Krankenhauses in Hamburg, zu Führern der hochdeutschen Abtheilunq der Expedition gewann. Zur Seite stehen diesen beiden Herren vr. Albrecht vom Allgemeinen Krankenhaus« zu St. Pölten bei Wien, vr. Tilemann, praktischer Arzt in Leipzig und Vr. Leip, praktischer Arzt zu Neutomischel in Posen, welch Letzterer zugleich Führer der von der „Deutschen Zeitung" in Berlin beigegebenen Gruppe ist. Die vlämisch-belqischr Ablheitung steht unter der Leitung des vr. Coolen aus Mecheln, welcher an einer deutschen und einer vlämischen Universität die Staalsprüfung ablegte und den großen Staaispreis für chirurgisch wissenschaftliche Leistungen in Belgien gewann. Ihm zur Seite steht vr. De LandSheere, praktischer Arzt in Brüssel. Den Bedürfnissen des Kriegsschauplatzes entsprechend, wird sich die deutsche Abtheilung voraussichtlich weiterhin in zwei Gruppen zertheilen, so daß die Herren vr. Feßler und vr. Bertelsmann je eine Gruppe selbstständig leiten werden. Aus der niederdeutschen Abtheilung werden der hochdeutschen einzelne Pfleger als Dolmetscher beigegeben werden, für den Fall, daß die Verständigung zwischen Deutschen und Boeren schwierig werden sollte. Unter den hochdeutschen Theilnebmern nimmt einerseits die Ham burger Gruppe eine beioudere Stellung ein, welche aus zehn Personen besteht; außer vr. Bertelsmann, fünf Schwestern und zwei langjährigen Pflegern haben sich von dort auch der Ober- lehrer vr. Henkel und der Militärschriftsteller Hans von Golsch der Expedition als freiwillige Krankenpfleger augeschlosjen. Die Gruppe der „Deutschen Zeitung", welche auf Kosten der von vr. Friedr. Lange veranstalteten Sammlung mitgeht, bestehl aus einem Arzt, einer Pflegerin und zwei jungen Westfalen, welche in dem deutschen Heeresdienst als Krankenträger ausgebildet wurden. Aus Oesterreich geben »in Arzt und zwei Pfleger mit, welche in Ant werpen vor der Abreise eiuen sechswöchigen Sanitätslehrgang durch machten. Unter Leu Theilnebmern aus Belgien, die bis auf zwei sümmtlich hochdeutsch verstehen, ist der Brüsseler Rechtsanwalt Moritz Jaffa» zu nennen, welcker in Flaudrrn seit Jahren al« Führer der niederdeutschen Bewegung tdätig ist; ferner Frau Alic« Bron, eine bekannte Brüsseler Schriftstellerin, welche unter dein Namen Fusco zahlreiche Romane veröffentlicht hat. — ES muß jedoch hierbei betont werden, daß auch die französisch redende Bevölkerung de« südlichen (wallonischen) Belgiens dem von den an erkannten Führern der niederdeutschen Bewegung geleiteten Hilfs- werk große Aatheilnahme entgegenbrachte uud dasselbe reichlich durch Geld und Lieferung von Verbandstoffen unterstützte. Der großen volksthümltcken Kundgebung, zu welcher sich der Abgang der Expedition von Antwerpen am 24. November gestaltete, hat auch der deutsche Generalkonsul Peltdram in amtlicher Eigenschaft beigewohnt, was allgemein mit großer Geuugthuung vermerkt wurde. Ebenso feierlich und erhebend war am folgenden Tage die große Kundgebung in Amsterdam, von wo der größere Theil der Expedition in See ging. Der Abschiedsfeier an Bord wohnten Vr. Leyds, der Staatssekretär für Transvaal, sowie viele Vrr- treter holländischer Gesellschaften bei; Rechtsanwalt Pauwels aus Antwerpen und Rechtsanwalt Jacobsen aus Hamburg schilderten io begeisteruden Worten die gemeinsamen Interessen Hoch- und NiederdeutschlandS in Südafrika und versprachen beiderseits die Fortführung deS Hilfswerkes für die gemeinsamen Stammesgenossen in den Lorrenlandrn. Bemerkt sei noch, daß die Expedition unter dem Schutze des Eomitös der international«» Freiwilligen deS Rothen Kreuze» zu Brüssel fährt, welche Gesellschaft seit dem 25. October 1876 der Genfer Convention angeschlossen ist. Die Schutz-Urkunde für die Expedition ist in vier Sprachen ausgesertigt und vom Bürgermeister zu Brüssel eigenhändig beglaubigt. Man darf er- warten, daß die englischen Schiffscommanbanten dieje völkerrechtlich geheiligte Urkunde rbensalls achten werden. Deutsches Reich. Berlin, 8. December. (Prügelstrafe und Par ia m e n t.) Die Petitions-Commission deS Reichstages ist über eine Eingabe, die um Einführung der Prügelstrafe ersuchte, zur Tagesordnung übergegangen, worüber natürlich die „Deutsche TageSztg.", eine der eifrigsten Verfechterinnen der Wiederein führung der Prügelstrafe, höchst erbittert ist. In einem Puncte wird freilich jeder Jurist der „Deutschen Tagesztg." zustimmen können: wenn sie sich nämlich darüber aufhält, daß der Regierungsvertreter sich mit der stehenden Redensart „die ver bündeten Regierungen haben zu der Frage noch nicht Stellung genommen" über die Unbequemlichkeit einer positiven Antwort hinweHhalf. Die Frage einer Aenderung des Strafensystems — und die Frage der Prügelstrafe bildet ja einen Theil dieser all gemein«» Hauptfrage — beschäftigt die öffentliche Meinung sowohl al» auch die Criminalisten seit einer Reihe von Jahren in lebhaftester Weise. Da ist es doch gewiß für das Ansehen einer Regierung nicht eben förderlich, wenn sie zu derartigen Fragen „noch nicht Stellung genommen hat". Einer der hervor ragendsten Criminalisten Deutschlands, Professor Bi »ding in Leipzig, hat in seinem Colleg über das Strafrecht immer mit großem Recht hervorgehoben, daßdieGesetzgebungnicht stehen bleiben kann, sondern sich wanideln muß nach den kulturellen und wirshschalftlichen Fortschritten, Bedürfnissen und Erfahrungen, und daßes Aufgabe des Gesetzgebers i st, die Gesetze diesen Wandlungen gemäß weiter zu entwickeln. Es ziemt sich also für «ine Regierung nicht, hinterherzuhinkcn und abzuwarten, biS sie von den Verhältnissen gezwungen wird, Stellung zu nehmen. Es ist um so noch ger, an eine baldige Aenderung unsere- Strafsystems zu denken, da da- gegenwärtige System schl«chthin Niemand befriedigt: weder denjenigen, der den Zweck der Strafe in der Abschreckung Anderer vor der Begehung ähnlicher Delikt« sieht, noch denjenigen, der mit der Strafe den Zweck der Besserung de» Missechätcrs selbst im Auge hat, noch, endlich den, der die Strafe lediglich als Sühne für begangene Missethat betrachtet. An dem gegenwärtigen Zustande wird^M herzlich wenig geändert, wenn man bei einzelnen DelictsgrypM, wie beispielsweise nach einem im vergangenen Jahre eingebrachten Antrag« bei d«n SittlichkeitSdelicten, eine Strafart durch^ie andere ersehen oder die Strafen selbst zeitlich verlängern will. Specttll di« Verlängerung der Freiheitsstrafen wäre «her «in Rückschritt, als ein Fortschritt, denn wir leiden ohnehin schon an viel zu langfristigen Freiheitsstrafen. Worauf es lediglich an kommt, das ist eine Verschärfung der Strafen, und zwar gleich zeitig mit der Einführung kürzerer Freiheitsstrafen. Dabei Haden wir aber die von der „Deutschen Tagesztg." so warm empfohlene Prügelstrafe lediglich oder doch hauptsächlich für jugendliche Miffethäter im Auge. Wenn die „Deutsche Tagesztg." im Ein verständnisse mit dieser Einschränkung behaupten wollte, daß „die Wiedereinführung der Prügelstrafe in den weitesten Kreisen des Volkes gefordert wird", so würde sie mit dieser Behauptung im Rechte sein; da sie aber die Wiedereinführung auch für erwachsene Miffethäter schlechthin verlangt, so befindet sie sich entschieden im Jrrthum. Wohl aber wird eine Aenderung des Strafensystems, und zwar nach der Richtung einer Verschärfung übeahaupt, in weitesten Kreisen verlangt, und dies würde sich auch heraus stellen, wenn im Reichstage ein Antrag gestellt würde, der eine breite Erörterung dieser Frage gestattete. Obwohl wir also Gegner einer generellen Wiedereinführung der Prügelstrafe siiw, würden wir es doch als höchst dankenSwerth betrachten, wenn die conservative Partei im Reichstage einen entsprechenden Antrag «kiutbrächte, bei dem zugleich die Delikte, für die die facultatwe Verhängung der Prügelstrafe gewünscht wird, anzuführen wären. Die Einbringung eines solchen Antrages würde nämlich den großen Vortheil haben, daß man sich dann über das gegenwärtige Strafensystcm und über die würrschenswerthe Abänderung des selben ausgiebig unterhalten könnte, und es erscheint auch keines Wegs ausgeschlossen, Daß sich rin positives Ergebnis; her- beiführrn ließ«, wenn auch nicht auf der Basis der Prügelstrafe. Die Regierung würde jedenfalls dann Gelegenheit finden, wahr zunehmen, daß es sich endlich für sie empfiehlt, zu dieser Frage „Stellung zu nehmen". 1k Berlin, 8. December. (Lohnzahlungen bei den königlichen Eisenbahndirectionen.) Mit Rücksicht auf die im Reichstag jüngst gepflogenen Verhandlungen über die Lohnzahlungen ist es von Interesse, von einem Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten Kenntniß zu erhalten, in welchem dieser ein durch Versuche bewährtes Verfahren de: Lohnzahlung bei sämmtlichen königlichen Ersenbahndirectiourn eingeführt zu sehen wünscht. Die Eisenbahndirectron in Breslau hatte zur Herbeiführung einer gleichmäßigeren Be schäftigung der nichttechnischen Bureaukräfte bei den Werk- stätteninspectionen versuchsweise die Einrichtung getroffen, daß die eine nach Weikstattsabtheilungen getrennte Hälfte der Ar beiter in der Mitte des Monats volle Lohnzahlung und am Monatsschluß Abschlagszahlung erhielt, während an die andere Hälfte der Arbeiter, wie bisher in der Mitte des Monats Ab schlagszahlung und am Schluss« des Monats volle Lohnzahlung geleistet wurde. Der abschläglich zu zahlende Lahnbetrag wurde vom Werkmeister thunlrchst genau nach dem Werth« der ge leisteten Arbeiten abgeschätzt. Die Einrichtung hat sich gut be- n ährt. Es ist hierdurch ermöglicht worden, den nichttechnischrn Dureaubeamten je die Lohnabrechnung für etwa 100 Arbeiter zu übertragen. Die Arbeiterausschüfle haben sich für die Bei behaltung der versuchsweise eingeführten Lohnzahlung auk- gesvrochen. Der Minister hat nun die Eisenbahndirection er mächtigt, dasselbe Verfahren, sofern die Arbeiterausschüsse nicht beachtrnswerthe Gründe dagegen geltend zu machen haben, gleich falls einzuführen. Selbstverständlich kommen nur solche Haupt werkstätten in Betracht, bei denen zur Zeit Abschlagszahlung«« au die Arbeiter in 'der Mitte de- Monat- geleistet weidrn. * Berlin, 8. December. Zum Auflösung-recht in Bezug auf Versammlung«« bat der viert« Senat deS Oberverwaltung-gerickt- eine seltsame Entscheidung getroffen. Ei» Angeböriger der We lfenpartei in Hannover, ein Herr Herrmann, hatte «ine welfische Volks versammlung einberufen, die vou einem Gendarmen auf gelöst wurde, nachdem ein Redner die Aeußcrung gethan batte: „Wir erstreben die Wiederherstellung drS König reich- Hannover auf friedlichem, gesetzlichem Wege." Nachdem Herrmann ohne Erfolg beim Regieruug«- präsidentcu und Obe, Präsidenten Beschwerde erhoben hatte, strengte er gegen den Oberpräsidenlen Klage beim Oberverwal- tungSgerickte an. Diese- erkannte auch im Sinne de« Kläger- und erklärte die Auflösung für nickt gerechtfertigt. Zu der sehr auöjührlicken Begründung dieser Entsckeidung wurde u. A. ausgefübrt, daß die Polizei in ihren Anordnungen nicht Lher das uothwendige Maß hinausgehen dürfe. Werde io «inßr Versammlung von einem Einzelnen eine Strafthat begangen, so habe sie sich auf Maßregeln gegen die Person des TbäterS zu beschränken, und sie dürfe deshalb nicht gleich die ruhig verlaufene Versammlung auflösen. Da- Bestreben aus Los- reißvrlg der Provinz Hannover von Preußen sei übrigen-, so langt e- nicht durch Handlungen bestätigt werd«, unmöglich, als eine vorbereitende Handlung im Sinne der tztz 83—80 des Strafgesetzbuches zu erachten, und deshalb könne auch dieser Grund für die Berechtigung der Bersammlungsauflösung nicht anerkanyt werden. * Berit», 8. December. Eine neue CabinetS- ordre, betr. Passagiervrrpflegung, bestimmt: Der Absatz 3 des Paragraphen 3 der „Bestimmungen über die Aufnahme und Verpflegung der Passagier« an Boro Seiner Majestät Kriegsschiffe vom 13. Februar 1866" erhält folgende Fassung: „Jnr Fall« erwiesener Hilfsbedürftigkeit, oder wenn für die spätere Erstattung der Kosten eine Sicherstellung nicht zu erlangen ist, wird zu Lasten des Marineetats nach dem Ermessen des Geschwader- u. s. w. Chefs oder'des Schiffsconrmandanten Verpflegung in der Officier- oder Deckofficiermess« bezlw. Schiffs verpflegung gewährt. Für Erwachsene sind die vollen, für Kinder unter 16 Jahren die halben Verpflegungssätze mit dir Maßgabe zuständig, daß den Messen in den aodacbtei^LLllen für jeden Derpflegungstag für einen ErwachsencHder «M» Satz, 'für Kinder unter 16 Jahren die Hälfte'M d«n NMenmit- gliedern zahkbaren TcrfelgeldeS al- Entschädigung gewährt werden soll. Zur Ausnahme in die Mefleoerpflegung zu Lasten des Marineetats ist die nachträglich« Genehmigung b«« Gtaati- setrelärs des Reichs-Marine-Ämt«- einzuholen." Ich will auch genehmigen, daß^hiernach.bsi Berrchnung d«r Entschädigung für die von Meinvl.HFH^rn^„JrtNt" und „Grirr" seiner Z«it aus genommenen Hilfsbedürftigen v«rfahr«n werd«« baff.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite