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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010115014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901011501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901011501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
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Morgen-Ausgabe Anzeiger Druck und Verlag von E. Volz in Leipzig 85. Jahrgang. Dienstag den 15. Januar 1901 Ertra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Mvrgeu-Ausgabe, ohne Postbesördrrnng 80.—, mtt Postbesürderuag 70.—. Filialen: Alfred Hahn vorm. v. Klemm'» Gortim. Umversitätsstraße 8 (Paulinum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, part. und Löoigsplatz 7. Ännahmeschluß fir Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittag» 10 Uhr. Morg«u°Au»gabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeige« sind stet» an di« Expedition Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abend» 7 Uhr. sollte Südafrika unverzüglich in selbstständige Provinzen eii getheilt werben, von denen jede ihre eigene Form von Selbst verwaltung wählen könnte. Ein ausschließlich britische» Occupationsheer könnte irgend welche Uebergriffe der auto nomen Regierungen hemmen. Transvaal könnte in zwei Tbeile getrennt werben, um die Minenbevölkerung de» Rand von den Ackerbau treibenden Boeren abzusondern. Von geschickten Männern könnte bas Problem gelöst werden. Dem Lösungsversuche sollte ein Waffenstillstand vorangehen. Krüger; Commandant Hertzog. Aus dem Haag wird der „Magbed. Ztg." gemeldet: Obwohl Krüger fast wieder bergcsteUr ist, darf er doch nicht auögeben. Heute würbe im „Hotel des Indes" ein besonderer Gottesdienst sür ibn eingerichtet. Mehrere Hundert Mit glieder der niederländisch-südafrikanischen Vereinigung be schlossen, nach dem Kriegsschauplatz abzureisen. — Der Eommandant Hertzog, der den Boereneinfaü in die Cap- colonie leitet, ist 35 Jahre alt, bisher Richter in Pretoria, und erwarb auf der Amsterdamer Universität den Doctortitel. Anzeigen »Preis die 6 gespaltene Petitzeile K5 , Reklamen unter dem Rrdaction»stnch (4 gespalten) 75 vor den Familien»«^ richten (6 gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen mid Offrrtenannahme 25 H (excl. Porto). Mitgabe von Arbeit nach Hanse. (pbr.) Angehörige der konservativen, der nationalliberalen und der Centrumsfraction im Reichstage haben bekanntlich ge meinsam beantragt, den im vorigen Jahre versehentlich unter den Tisch gefallenen Paragraphen 137« der Gewerbeordnung nach träglich mit Gesetzeskraft auszustatten. In verschiedenen Theilen des Reiches, namentlich im Erzgebirge und im Thü ringer Walde scheint dieser Antrag neuerdings Beun ruhigung hervorgerufen zu haben. Es empfiehlt sich deshalb, mit einigen Worten auf die sachliche Bedeutung desselben noch mals einzugehen. Die Gewerbeordnung hat in den Paragraphen 135 ff. für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter den Maximalarbeitstag auf 11, bezw. 10 Stunden festgesetzt. Sie konnte nicht gleich mäßig für alle gewerbliche Beschäftigung diese Maximalarbeitszeit durch Gesetz einführen. Zunächst ist es lediglich für den Fabrik betrieb geschehen. Aber die Absicht des Gesetzgebers war es von vornherein, diese Maximalarbeitszeit auch in aller anderen ge werblichen Arbeit zur Anwendung zu bringen. Zur Bekräftigung dieser Ansicht wurde im Z 154 Abs. 3 und 4 bestimmt, daß der im § 135 ff. begründete Arbeiterschutz auch im Werkstättenbetrieb und in der Hausindustrie den Arbeiterinnen und den jugendlichen Arbeitern zu Statten kommen soll. Doch war das Inkrafttreten jener Schutzbestimmungen einstweilen ausgesetzt und einer be sonderen, mit Zustimmung des Bundesraths zu erlassenden kaiser lichen Verordnung Vorbehalten. Dies aus dem Grunde, weil für gewisse Arten des Betriebes in Werkstätten mit Motoren Aus nahmen gestattet werden mußten und man die Regel nicht früher einfllhren wollte und konnte, als bis gleichzeitig die Ausnahmen festgesetzt sein würden, und weil man sich Vorbehalten mußte, die Bestimmungen der 135 ff. in den übrigen Werkstätten, so wie auf Bauten zunächst nur theilweise oder in einzelnen Be trieben nur theilweise einzuführen und man auch hier die nöthigen Unterscheidungen erst getroffen haben wollte. Nun hat sich der Bundesrath reichlich Zeit gelassen, über diese Ausnahmen für den Werkstättenbetried nachzudenken. An er munterndem Zuspruch und an dringlichem Verlangen seitens der Volksvertretung hat es wahrlich nicht gefehlt. Alle Resolutionen in dieser Richtung find auch meistens einstimmig oder doch mit erdrückender Mehrheit vom Reichstag beschlossen worden. Die erste datirt schon aus den siebziger Jahren, häufiger werden sie in den achtziger, regelmäßig kehren sie wieder in den neunziger Jahren. Und doch sollte das neue Jahrhundert herankommen, ehe wenigstens von der Befugniß des Z 154 Absatz 3 und 4 einigermaßen ausreichender Gebrauch gemacht war. Eine erste Verordnung, welche sich aber nur auf die Werkstätten der Kleider und Wäscheconfection erstreckt, datirt allerdings schon vom 31. Mai 1897. Die Verordnung für den Betrieb in Werkstätten mit Motoren ist aber erst unterm 18. Juli 1900 ergangen und mit dem Neujahr 1901 in Kraft getreten. Diese letztere Ver ordnung bezieht sich auch auf die Motorwerkstätten der Con- fectionsindustrie. Noch nicht geregelt ist also lediglich die Arbeit in Werkstätten ohne Motoren und die Arbeit im Familienbetrieb. Den letzteren nimmt die Gewerbeordnung überhaupt aus. Dort, wo der Arbeitgeber ausschließlich zu seiner Familie gehörige Personen beschäftigt (Hausindustrie im engeren Sinne), ist das Recht des Hausvaters unantastbar. Kaiserliche Verordnungen können sich dorthin nicht erstrecken. Aber die Beschäftigung von Heimarbeitern durch Arbeitgeber der Hausindustrie unterliegt mit Fug der gesetzlichen Regelung, und das Bedürfniß einer solchen Regelung war schließlich nicht mehr abzuweiscn, auS äußeren wie au- inneren Gründen. Wenn der Maximalarbeits tag für allen Werkstättenbetrieb mit Motoren nunmehr in Kraft getreten ist, hier also die gesundheitlichen und sittlichen Rücksichten im Interesse der schutzbedürftigen Arbeiterschaft ihre volle Be friedigung gefunden haben, so durfte der Gesetzgeber denselben schutzbedürftigen Kreisen der Heimarbeit nicht vorenthalten, was er allen anderen Kategorien von schutzbedürftigen Arbeitern ge währt hat. Es mußte aber auch aus äußerem Grunde die Gesetz gebung eingreifen, denn sonst war zu befürchten, daß der Werk stättenbetrieb immer mehr verlassen und nach Möglichkeit die ge jammte hausindustrielle Production in die Heimarbeit zurück verlegt werden würde. Das hat man in Frankreich unliebsam er fahren, nachdem man dort im Jahre 1892 nnc einseitige Regelung getroffen hat, wie sie dermalen noch in Deutschland besteht. Man hat aber auch in Deutschland selbst in den verschiedensten Haus industrien schon seit Jahren beobachtet, wie die Entwickelung immer mehr dahin geht, daß die hausgewerbliche Arbeit von der Werkstätte nach der Heimstätte verlegt wird. In Württemberg existirt eine Strohhutindustrie, welche die Ausbeutung der Ar beitskraft förmlich organisirt hat, indem zur Fortsetzung der Fabrikarbeit erforderliche Maschinen in den Wohnungen der Arbeiterinnen aufgestellt sind. Der HauSindustrielle läßt also nur das Nothwendigste in der Fabrik selbst Herstellen. Sobald die Arbeit soweit gelangt ist, daß sie mit leicht beweglichen Ma schinen fortgesetzt werden kann, verlegt er sie ins Haus seiner Beschäftigten, und dort findet natürlich eine weit über das Maß hinautgehende Anstrengung der Kräfte der Frauen und jugend lichen Arbeiter statt. Eben dasselbe gilt von der Confections- Jndustrie, namentlich in Berlin. Aber auch die Corset-, Stahl- waaren, Konserven-, Cigarren-, Kerzen - Fabrikation, die Schuh-, Strumpf- und Wirk« und Rauchwaaren - Industrie hat solche unerfreuliche Erscheinungen gezeitigt. Die Berichte der Fabrikinspectoren mahnen immer wieder zum Einschreiten und Einschränken. Die Erhebungen durch die Ccmmission für Ar- beiterstatistik vom Jahre 1897 bekräftigen vollauf, daß hier im Interesse der Gesundheit ein dringliches Bedürfniß zu befriedigen ist. Jetzt, nachdem seit Neujahr auch der Motorwerkstattbetrieb unter die Bestimmungen der HZ 135 ff. der Gewerbeordnung ge stellt ist, läßt sich daS Bedürfmß überhaupt nicht mehr abweisen. So oder so, durch Verordnung oder durch Gesetz muß dahin ge wirkt werden, daß die Gesammtbeschäftigung der schutzbedürftigen Personen in der Fabrik oder Werkstatt und zu Hause nicht er- heblich über die Dauer der gesetzlich zuaelassenen Zeit hinaus aus gedehnt werden kann. Sonst werden in absehbarer Zeit die Zu stande in der Heimarbeit schlimmer sein, al» sie e» leider schon find. In richtiger Würdigung dessen haben denn die Vertreter der großen Parteien im Reichstage einmüthig beantragt, den j 137«, wie er im vorigen Jahre vereinbart war und nur durch ein versehen de« vicepräfidenten bei der Abstimmung gescheitert war, nachträglich in dir Gewerbeordnung aufzunehmrn. Der vtvPrästdrnt, Herr vr. von Freg», dem im vorigen Jahr, Amtsblatt des Lönigkichen Land- nnd Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes und Nolizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Deutsches Reich. * Norlin, 14. Januar. Der strategischen Be deutung der geplanten Wasserstraßen widmet die amtliche „Berl. Corr." in ihrer vom Telegraphen schon aus zugsweise mitgetheilten Darlegung ein besonderes Capitel, in dem ausgefllhrt wird: Zur Erfüllung der vielfachen Anforde rungen, die während eines Krieges an die öffentlichen Verkehrs wege sowohl seitens der Kriegführung als auch seitens der nationalen Volkswirthschaft gestellt werden, ist es von größter Bedeutung, daß neben den Landstraßen und Eisenbahnen Wasser wege zur Verfügung stehen, die die anderen Verkehrswege, im Be sonderen die Eisenbahnen, entlasten und ergänzen können. Während die Wasserstraßen vorzugsweise zur Beförderung von Massengütern und zum Transport von Kranken und Ver wundeten sich eignen, können die Schiffsgefäße mit ihrem großen Fassungsraum als schwimmende bewegliche Magazine, deren Standort je nach der Kriegslage sich verlegen läßt, und als bewegliche Kriegslazarethe nutzbar gemacht werden. Die Be deutung der Wasserstraßen im Einzelnen für militärische Zwecke ist von ihrer Lage zum Kriegsschauplatz, ihrer Leistungsfähigkeit und den vorhandenen Schiffen nach Anzahl und Fassungsraum abhängig. Unter den projectirten Wasserstraßen ist die strate gisch wichtigste der Rhein-Elbe-Canal, weil er in Der bindung mit den bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen Wasserstraßen einen Zubringer sowohl zu unserer Opera tionsbasis im Westen (Rbein), als im Osten (Weichsel, Warthe, Oder) darstellt, und weil eine selbstständige Operation»- basis bei einer Vertheidigung unserer Nordseeküste bildet. Alle anderen geplanten Ausbauten von Wasser straßen verbessern zunächst die Leistungsfähigkeit des großen strategischen Wasserwegs zwischen der Operationsbasis an der West- und Ostfront. Außerdem aber bilden die verbesserten Wasserläufe östlich der Elbe (Havel, Finow- nnd Oder-Spree- Canal, Warthe mit Netze, Weichsel mit Frischem und Kurischem Haff) eine Operationsbasis bei einem feindlichen Angriff auf unsere Ostseeküste. Zwischen dieser und der Operationsbasis bilden die verbesserte Havel mit der Elbe und dem Elbe-Trave- Kanal, sowie der Canal Berlin-Hohensaathen mit der Oder Verbindungsglieder, die für die Landesvertheidigung von hohem Werth sind.' Durch die geplante Verbindung der fünf großen in die Nord- und Ostsee mündenden Ströme (Rhein, Weser, Elbe, Oder, Weichsel) untereinander wird ein leistunaSfähigrs Wasserstraßenneh geschaffen, das mit seinen vielfachen Ver zweigungen fast das gesummte preußische Staatsgebiet umfaßt. Die Wasserstraßen werden bei einem feindlichen Angriff auf die West-, Nord- und Ostgrenzen des preußischen Staates für die glückliche Durchführung des Krieges von allergrößtem Werthe sein. Die Schlagfertigkeit der in einem künftigen Kriege auf tretenden gewaltigen Heeresmassen wird wesentlich gefördert, wenn die Kriealeitung neben den Landstraßen und Eisenbahnen auch über eine leistungsfähige Binnenschifffahrt verfügt. Indem diese die Eisenbahnen entlastet und ergänzt, können die Schienen wege in umfassendster Weise als „strategische Waffe" für die eigentlichen Truppentransporte ausgenutzt werden. Diese Aus Nutzung der Eisenbahnen ist nicht nur beim ersten Aufmarsch des Feldheeres geboten, sondern auch wäbrend deS ganzen Krieges, um am entscheidenden Punkte möglichst starke Streitkräfte schnell und überraschend zu versammeln. Dies gilt besonders, wenn wir gleichzeitig die West- und Ostgrenze vertbeidigrn müssen. Wenn in dieser schwierigen Kriegslage dir Binnenschifffahrt unsere Eisenbahnen entlastet, so ist das rin großer G-winn für die active Dertneidigung des Vaterlandes. Durch Ausführung der geplanten Wasserstraßen wird daher die Defensivkraft des preußischen Staates sehr erheblich gesteigert. * verlin, 14. Januar. (DiePflichtde»Capitäns bei Schiffskatastrophen.) Zu der Frage, ob der Capitän eines Schiffes berechtigt sei, im Fall einer Katastrovhe sein Schiff zu verlassen, sobald alle Personen an Bord gerettet sind, wird neuerdings behauptet, daß unser Marinenachwuchs thatsächlich in dem Geiste erzogen werde, daß der Capitän mit seinem Schiffe untergehen müsse. DioS finde auch äußerlich darin seinen Ausdruck, daß in keinem Rettungsboote der Kriegs schiffe ein Platz für den Capitän bezeichnet sei, daß also an genommen werde, daß er sich nicht retten werde und nicht retten dürfe. Demgegenüber wird der „Köln. Ztg." von zuständiger Seite erklärt, daß die Kriegsmarine eine solche Selbstmord pflicht nicht nur nicht kenne, sondern er einfach für Unsinn halten würde, wenn ein Capitän, nachdem er alles zur Rettung von Schiff und Mannschaft gethan hat, nun daraus bestehen sollte, mit dem Wrack zu Grunde zu gehen. ES besteht in dieser Be ziehung nur eine einzige officielle Vorschrift, und diese besagt: „Im Falle des Schiffbruches oder eine» anderen Unfälle», durch welchen da» Schiff verloren gehen kann, darf der Commandant mit Officieren und Mannschaften da» Schiff nicht verlassen, so lange noch die Möglichkeit vorhanden ist, dasselbe zu retten. Ist eine Rettung nicht mehr möalich, so werden zunächst dir Kranken ausgeschifft und die wichtigsten Bücher und Dokumente in Sicherheit gebracht. Der Commandant ist der Letzte, welcher da» Schiff verläßt." Hieran» geht hervor, daß da» verlassen de» Schiffe» durch den Lommandantm al» seldstderständttch BezugS-PrelS kn der Havptexprdition oder den im Etndtz- bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen 'bgeholt: vierteljährlich 4.50, bei zweimaliger täglicher Zustellung in» Hau» 5.50. Durch die Post bezogen sür Deuts-Stand n. Oesterreich: vierteljährk. S. Man avonmrt ferner mit entsprechendem Postaufschlag bet den Postanstalten tn der Schweiz, Italien, Belgien, Holland, Luxem burg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Russland, den Donaustaaten, der Europäischen Türkei, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch dit. Expedition dieses Blatte- möglich. bei der complicirten Abstimmung das Malheur passirte, daß der 8 137a plötzlich abgelehnt war, obwohl die Mehrheit des Hauser ihn hatte annehmen wollen, hat an erster Stelle den Antrag jetzt mit unterschrieben, was mindestens nicht unbemerkt bleiben möge. So, wie der § 137a nunmehr lautet, ist er in der That eine sachgemäße Formel, deren Durchführung in der Regel wohl ge sichert werden kann. Er verzichtet darauf, das Hausgewerbe all gemein zu erfassen, und er verzichtet darauf, gesetzlich die noth- wendigen Einschränkungen festzusetzen. Dem Bundesrath bleibt es überlassen, diejenigen Gewerbe zu ermitteln, bei denen in An sehung der Länge der Beschäftigungszeit durch die Mitgabe von Arbeit nach Hause erhebliche Mißständ sich ergeben haben. Und nur dort und nur für solche Gewerbe hat der Bundesrath die Vollmacht zum Einschreiten. Kraft dieser Vollmacht kann er ent weder die Mitgabe von Arbeit nach Hause ganz verbieten, vor ausgesetzt, daß die geschützten Personen in der Fabrik selbst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren. Oder er kann bei kürzerer Arbeitszeit gewisse Grenzen für die Mit gabe nach Hause festsetzen, die nicht überschritten werden dürfen. Auch hier soll nicht etwa in schablonenhafter Weise vorgegangen werden, sondern der Bundesrath kann dann anordnen, daß nur annähernd so Viel Arbeit mit nach Hause gegeben wird, als voraus sichtlich während des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit in der Fabrik würde heraestellt werden können. Zur Beruhigung der Besorgnisse, die im Erzgebirge und im Thüringer Walde bestehen, möchten wir vorweg betonen, daß die ganze Vollmacht des Bundesraths zum Einschreiten sich über haupt nur auf diejenigen Fälle und Gewerbe bezieht, wo eine Kombination zwischen Fabrikarbeit und Heimarbeit vorhanden ist. Wer überhaupt nur zu Hause arbeitet, dem soll zunächst und kann vermuthlich auf absehbare Zeit nicht vorgeschrieben werden, wie lange er sich zu beschäftigen befugt ist. Aber auch in solchen Gewerbebetrieben, in denen besondere Mißstände sich nicht- er geben haben, wo also der Hausindustrielle selbst verständig genug ist, seinen Arbeitern nur so viel Arbeit in Fabrik und Haus zu sammen zuzumuthen, daß er einen gesunden Stamm von Ar beitern behält, hat der Bundesrath nichts anzuordnen. Das Ein schreiten ist nur dort anheim gegeben und allerdings auch ge boten, wo der Arbeitgeber die Kräfte der schutzbedürftigen Ar beiterinnen rücksichtslos auSbeutet, und das dürffe '-»auptsächlCch inB« rlinder Fall sein, wo eben das übergroße Arbeitsangebot eine solche Ausbeutung nur zu sehr ermöglicht. Freilich wird gerade auch hier die Durchführung des Arbeiterschutzes am schwersten sein, weil sich nur dürftig controliren läßt, ob die Mitgabe von Arbeit nach Hause im Verhältniß zu der in der Fabrik bereits geleisteten Arbeitszeit steht. Eine wirksame Con- trole ist hier überhaupt nicht denkbar, wenn sie nicht durch berufs genossenschaftliche Organe der Arbeitgeber selbst eingerichtet wird. Aber wir bezweifeln nicht, daß die Belästigungen in der ersten Zeit, insbesondere die unvermeidlichen Denunciationen, sei es von Arbeiterinnen, die sich mit dem Arbeitgeber entzweit haben, sei es von Konkurrenten, die einm Dritten schaden wollen, — schließ lich erzieherisch dahin wirken, daß die hausindustriellen Arbeit geber zum Zweck einer verständigen Controle sich berufsgenossen schaftlich zusammenschließen. Wieweit außerhalb Berlins und der anderen Großstädte der Bundesrath demnächst von seiner Vollmacht zum Einschreiten Gebrauch machen wird, dürfte im Wesentlichen von den Be richten der Fabrikinspectoren abhängen. Die Besorgniß, daß der Bundesrath in Ausübung seiner Vollmachten zu weit gehe, hat bis jetzt im deutschen Reiche noch nirgends auch nur die ge ringste Begründung erfahren. Districte von Beaufort - West und Fraserburg voll ständig, und im Osten ist das Gleiche mit den Bezirken von Midoelburg und Jamestown der Fall. Mit Bezug auf die Stärke der verschiedenen eingedrungenen BoerencorpS, sowie auf ihre Ausrüstung an Artillerie uns Transport geben die kärglichen Nachrichten von Capstadt nur ein sehr unklares Bild, und so sind denn auch die Londoner Morgenblätter sehr überrascht, daß auf einmal die Meldung kommt, Commandant Hertzog, der am 6. d. Mts. bereits in Calvinia die Frei staatsflagge gehißt hat, habe ein Commando von 300 Mann mit zwei Geschützen als Avantgarde weiter südwärts ge sandt. Man hat bisher angenommen und sich an dem Gedanken ergötzt, daß die „frechen Eindringlinge" ohne jegliche Artillerie ihren tollkühnen Zug angetreten hätten und daher leicht zurück geschlagen werden könnten, ivenn sie erst mit regulären britischen Truppen in Berührung kämen. Es liegt natürlich gar kein Grund zu der Annahme vor, daß die Boeren ihre Feldgeschütze zurückgelassen haben sollten, und die nächsten Tage werden ja wohl den Beweis erbringen, daß sie dieselben immer noch zur anzuwenden verstehen. * London, 14. Januar. (Telegr. der Magdeb. Ztg.) Eine Depesche aus Pretoria übermittelt Einzelheiten über den jüngsten Kampf bei Belfast. 700 Boeren griffen einen Außenposten an, der von 60 Mann des Royal Irish Regiments vertbeidigt wurde. Letztere kämpften tapfer mit Bajonetten und Messern, bis nur 20 Mann übrig geblieben waren, die sich ergaben. Die Boeren wurden schließlich aus ihr«m Stellungen von Gordons Hoch- ländern und anderen Truppen vertrieben. (?< Unter den gefallenen Boeren befand sich ein Sobn des Commandanten Viljoen. Bei der Leiche wurde eine Depesche Botha's an Viljoen mit der Weisung, Spitzkop rinzunehmen vorgesundcn. Spitzkop wurde später angegriffen, aber die Boeren wurden mit Verlust zurück geschlagen. (?) Tie Lage in Südafrika nnd die Verstimmung in London. Ans London, 13. Januar, wird uns geschrieben: Die Berichte Kitcbener's über die Vorgänge auf dem Kriegs schauplatz rufen immer mehr den allgemeinen Unwillen bervor. AuS den letzten Tagen werben eine Anzabl von Vorfällen gemeldet, die höchstens dann erklärlich sein würden, wenn die einzelnen britischen Truppentbeile fast ganz außer Verbindung zu einander gesetzt sind. So erfäbrt man plötzlich» daß die Garnisonen von Hoopstadt und Bultsontein schon seit Wochen von den Boeren schwer bedrängt werden und daß augenblicklich der ganze Nordwesten des Freistaates von britischen Truppen geräumt worden ist. Desgleichen sickern nur ganz langsam Meldungen über die äußerst lebhafte Tbätigkeit Boiha'S auf der ganzen Linie der Delagoababn durch. Seit 14 Tagen besagten die Telegramme Kncbener's gar nichts über die Kämpfe mil Botha, wäbrend j.-tzl plötzlich eingestanden wird, daß Botba in dieser Zeil gegen Machavovorp, Pan, Belfast, Nooitgedacht, Wildfontein und andere Plätze sehr ernsthaft angrei'en ließ. Natürlich bat dieses Vorgehen vor Allem den Zweck, Kitchener davon abzuhalten, Truppen auS dem nördlichen Transvaal nach dem Süden zu entsenden. — Gleichzeitig werden die Angriffe gegen den Minenbezirk fortgesetzt, ebenso wie im südlichen Freistaat die einzelnen CommandoS, welche unter De Wei'S Befehl stehen, selbst Bloemfontein umschwärmen. — Der Aufstand in der Capcolonie breitet sich weiter auS, und selbst nach dem Eingestän niß der maßgebenden englischen Kreise in Kapstadt ist eS sehr wahrscheinlich, daß sich die Boerenaruiee bereits um 10 000 (?) Mann holländischer Frei williger verstärkt hat. Mangel an Freiwilligen für Südafrika. Aus Montreal, 31. December, wird der „Frkst. Ztg." berichtet: England sucht dieBaden-Powell'sche be rittene Polizeitruppe zum guten Theile in den Colo nien, besonders in Australien und Canada, vollzählig zu machen, da der Andrang im eigenen Lande kein stürmischer zu sein scheint; in Canada wird aber unsere Regierung der eng lischen keinen Vorspann mehr leisten, indem sie etwa ein Con- tingent ausrüstet oder zur Necrutirung aufmuntert, sondern sich einfach darauf beschränken, die von dem Kriegsministerium in London gesandten Bedingungen u. s. w. ohne Kommentar zu veröffentlichen, es dann Jedem überlassend, dieselben anzunehmcn oder nicht. Man hatte in England wohl darauf gerechnet, daß Canada von seiner vortrefflichen und sür Südafrika sehr gut geeigneten nordwestlichen berittenen Polizei ein Detachement nach Afrika senden würde, aber wie mir aus bester Quelle mitgetheilt wird, ist daran gar nicht zu denken, die Regierung wird sogar keinen sich freiwillig Meldenden dieses Corps gehen lassen, es sei denn, daß er sich seine Entlassung von der vorgesetzten Behörde erkaufen kann, und dazu haben nur sehr Wenige Lust und dann auch kein Geld. Vereinzelte Abenteurer, stellen lose heimgekehrte Freiwillige mögen sich in beschränkter Zahl bereit finden, nochmals nach Südafrika zu gehen, die Meisten wissen aber, daß der gezahlte Sold von 5 Schilling pro Tag wohl auf dem Papier recht schön aussieht, in Wahrheit aber unter den dortigen Verhältnissen sehr wenig bedeutet, zu wenig, um sich daraufhin auf lange 5 Jahre — das ist eine der Bedingungen — zu binden. In Folge dieser allgemeinen Abneigung wird auch der Köder Englands,, den Canadiern bei 1000 Mann zu stellender Polizeitruppe 20 bis 25 O f f i c i e r st e l l e n offen zu halten, wenig ziehen — für die, welche glücklich zurückgekehrt sind, gilt der Spruch: Einmal und nicht wieder! Kein Nachaeven von englischer Seite! Von halbamtlicher Londoner Seite wird in bestimmtester Form versichert, daß in den englischen Regierung-krrisen trotz der ungünstigen Laae in Südafrika noch nickt die ge ringste Geneigtheit besteht, von den früher bekannt gegebenen Forderungen bezüglich gäinlicker Einverleibung der Republiken auch nur in einem Punct abzuaeben. Lord Robert» bofft binnen drei Monaten so viele Verstärkungen bereit zu baben, daß die gänzliche Erdrückung de» Wider stande« möglich sein werde. vermttttnngSvorschlag. In einer Zuschrift an die „DmeS" schlägt Leonard Eourtney einen neuen Plan zur Lösung der Boerrnfragr vor. Danach Der Krieg in Südafrika. Invasion tn die Capcolonie. „Mit meisterhafter Jnactivität lassen wir die Boeren ihren Vormarsch nach Süden fast ungehindert fortsetzen." Mit diesen Worten summirt der „Morning Leader" die ganze Lage in der Capcolonie auf, und leistet sich nebenher einige sehr beißende Be merkungen über das durch di« neue Phase des Krieges so schwer erschütterte britische Selbstbewußtsein und die zu Wasser gewor den« Siegeszuversicht der Jingos und Radau-Patrwten. Thatsächlich machen die Boeren auf ihrer ganzen Angriffs- linie in der Colonic stetige Fortschritte, wenn auch etwas lang samer als wie im Anfang, da sie naturgemäß allmählich mehr oder weniger mit den britischen Truppen, die von Süden auS ihnen entgegengesandt worden sind, zu rechnen haben. — Aus den ganzen wohlüberlegten Operationen der eingedrungenen Boeren geht deutlich hervor, daß in der Hauptsache der reiche Bezirk um Capstadt, wenn nicht dieser Platz selbst, das Ziel des Vorstoßes nach Süden ist; aus diesem Grunde finden wir die Mehrzahl ihrer CommandoS in dem südwestlichen Theile der Capcolonie concentrirt, und da auch gerade hier die meisten britischen Truppen, Reguläre und coloniale Freiwillig«, in Stel lung gebracht worden sind, so kann jede Stunde ein größerer Zu sammenstoß erfolgen. Die Boeren operiren in ziemlicher Stärke in dem Bezirk voa W o r c e st e r, in der Nachbarschaft der Elandsdrift, von Sutherland, Calvinia, Clamwilliam und weiter nach Osten, Richmond, Zuurport, Venter- stad und Jamestown. Wie schon früher gemeldet, conver- giren die westlich« Colonne und die von Sutherland und dem Fraserburg-District kommenden auf den kleinen Luftkurort C«r«s an den Hexbergen, von wo sie gemeinschaftlich zu nächst gegen Worcester selbst, welcher Ort nur ca. 50 englische Meilen in der Luftlinie von Capstadt entfernt liegt, vorzustotze.i beabsichtigen. Mithin bilden die Herberge allem Anscheine nach die entscheidende Position für di« Sicherheit der Hauptstadt der Colonie, und di« britischen Behörden haben daher diesen felsigen Höhenzug stark besetzen lassen, um den Vormarsch der Boeren auf Kapstadt hier zum Stehen ru bringen. Capstadt selbst befindet sich bereits mehr oder weniger Im Belagerungszustand, «S wirft ein« ganze Kette von Befestigungen nach Norden und Osten hin auf, um die ganze Halbinsel, auf de, e» gelegen ist, gegen Norden und Osten abzusperren; die frisch, angeworbenen Bürger-Gardisten drillen Tag und Nacht, um so schnell al» möglich felddiensttauglich zu werden, so daß, wenn ihnen di« Boeren die nötbige Zeit noch lassen, sie in einigen Wochen vielleicht ein ganz orauchbarei Corp» von Stadtsoldat«, abgeben werden. Im Erntrum der Colonir Lehrrrschen di» Boeren dir Die Morgen-Ausgabe erscheint um Uhll die Abend-AuSgabe Wochentag» um 5 Uhr. Nedartion und LrveLitioyr JohannlSgasse 8.
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