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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010105013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901010501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901010501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-01
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Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Aathes und Polizei-Amtes der Stadt Leipzig. Anzeigen.Preis die 6gespaltene Petitzeile LS H. Reklamen unter dem RedactionSstrich (»gespalten) 75 H, vor den FamiUeaaach« richten (ü gespalten) 50 Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahmr 25 H (rxcl. Porto). Ertra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne PosibesSrderung t>0.—, mit Postbesörderung 7V.—. Ännatimelchluk für Änzeiyen: Abend-AuSgabe: BormittagS 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein« halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbroche» geöffnet von früh 8 bcS Abend» 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Volz tu Leipzig. Jahrgang. Sonnabend dcn 5. Januar 1901. Zum Entwürfe eines Gesetzes über das Verlagsrecht. -«a. Die „Vorschläge des Vereins Berliner Presse" und die „Bemerkungen des Vereins deutscher Ingenieure" zu dem Entwürfe eines Gesetzes über das Verlagsrecht sind besonders bemcrkcnswerth gewesen wegen der starten Betonung, die in ihnen die Sonderinteressen der Schriftsteller gefunden haben. Be-ide Eingaben entfernen sich in ihren Abänderungsvorschlägen zum Theil weit von dem Grundsätze, daß das neue Gesetz seine Grundlage haben muffe in dem „in Uebung befindlichen Rechte, wie cs durch die Wissenschaft und Rechtsprechung auf Grund der Gepflogenheiten des deutschen Verlagsgewerbes sich ausgebildet hat." Es ist natürlich, daß der im Börsenverein der deut schen Buchhändler bestehende Ausschuß für Urheber« und Verlagsrecht zu diesen beiden Eingaben Stellung genommen hat. Seine Darlegungen richten sich zu meist gegen das Bestreben, die freie Uebertragbarkeit des Verlagsrechtes zu verhindern oder wenigstens ein- zuschränkcn. Während der Verein „Berliner Presse" fcstzusetzen wünschte, daß die Rechte dcS Verlegers aus dem Verlags» vertrage nur als Bestandtheil des ganzen Verlagsgeschäftes über» tragbar sein sollen, ging der „Verein deutscher Ingenieure" noch weiter und wollte den Verleger überhaupt an die Zustimmung des Verfassers binden, wenn er seine Verlagsrechts einem Anderen übertragen will. Die Behauptung des „Vereins Berliner Presse", die Vervielfältigung und Verbreitung eines Vcrlagswerkes sei eine individuelle, nicht vertretbare Leistung, bezeichnete der Ausschuß des Börsenvereins als ganz unbegründet. Das Durchschnitts maß dieser Leistungen sei von jedem geschulten Buchhändler zu erwarten. Das Verlagsrecht sei ein Vermögensrecht (Ent- scheidungen des Reichsgerichts, XVII. Band, Seite 274 ff.), und eS dürfe dem Verleger nicht die Möglichkeit genommen werden, über sein Vermögen frei zu verfügen. Ein Vermögen, um dessen Derwcrlhung viele, oft Hunderte von Schriftstellern (z. B. auch bei Sammelwerken und Zeitschriften) um Erlaubniß gefragt wer den müssen, verliere beträchtlich an seinem Wcrthe. Das gelte auch für den Fall, wo nicht das ganze Verlagsgeschäft, sondern nur einzelne Werke oder Gruppen von Werken verkauft werden sollen. Würde die Uebertragbarkeit des Verlagsrechtes von der Zustimmung des Verfassers abhängig gemacht, so würde dadurch nicht nur eine vollständige Umwälzung des heutigen Rechts zustandes, sondern auch eine schwere Schädigung des Verlegers an seinem Eigenthume hervorgerufen werden, ohne daß dem Autor ein nachweisbarer Nutzen daraus entstände. Wenn auch die Möglichkeit zuzugeben sei, daß bin und wieder Schriftsteller mit dem Erwerber eines Verlagsgeschäftes oder einzelnen Ver lagsrechtes weniger gute Erfahrungen machen als mit seinem Vorgänger, so könne doch eine Schädigung des Schriststellerthums durch Verlagsverkäufe bis jetzt kaum durch Thatsachen belegt werden. Zudem seien die Interessen des Verfassers im Falle der Veräußerung des Verlaasrechtes bereits im Gesetzentwürfe sorg fältig gesickert (88 5 Abs. 1, 30 Abs. 2, 35, 36, 39 und 4Ö, Abs. 2). Völlig haltlos sei es, wenn der Verein deutscher In genieure meine, daß auf Grund des 8 30 die Arbeitskraft dcS Verfassers ohne dessen Einwilligung an eine beliebige dritte Person verkauft werden dürfe. Die Arbeitskraft dcS Verfassers sei überhaupt nicht Gegenstand des Verlagsrechtes, sondern nur daS Product seiner Arbeit. Könne ein Künstler es hindern, daß sein Werk weiter veräußert werde? Ebenso verfehlt sei eS, von der Uebertragbarkeit deS Verlagsrechtes auf das Entstehen eines wucherischen Zwischenhandels zu schließen. Bisher habe sich eine solche Erscheinung nirgends gezeigt, und daß eine solche Mög lichkeit construirt werden konnte, sei nur aus dem Mangel ge schäftlicher Einsicht zu erklären. Wenn der „Verein Berliner Presse" in tz 30 den Verkauf deS ganzen Verlagsgeschäftes der Zustimmung deS Verfassers nicht unterstelle, so mache er diese Freiheit durch seinen Vor schlag zu § 39 hinfällig. Auch wolle der Verein im Falle des ConcnrseS dem Verfasser daS Recht wahren, vom Verlage zurück- zutreten. DaS würde natürlich der kostenlosen Enteignung deS Verlagsrechtes zu Ungunsten der Concursmasse gleichkommen und durch eine solche Bevorzugung der Schriftsteller würde eine Benachtheiligung der Gläubiger eintreten, die sehr erheblich sein könnte und in dcn vielen Fällen den Werth deS Geschäftes völlig vernichten würde. Unterdessen ist der neue Entwurf fertiggestellt worden. Er wird dem Reichstage nach den Ferien zur Berathung vor liegen, gemeinsam mit dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, und hat, wie dieser, manche Aenderungen erfahren. Mit Genug- thuung werden die Verleger es begrüßen, daß die freie Ueber tragbarkeit des Verlagsrechtes auch in diesem neuen Entwürfe nicht in Frage gestellt ist. In der Begründung zu dem die Ueber tragbarkeit behandelnden 8 28 (früher § 30) spricht sich der Entwurf auf Grund der praktischen Entwickelung des Verlags rechtes sowohl, als auch auf Grund der Rechtspflege und unter Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzburch entschieden dafür aus, daß dem Verleger die Möglichkeit zur Uebertragung der er worbenen Rechte belassen werden müsse. Biele der vorgenommenen Aenverungen sind rein redaktioneller Natur. In Ueberein- stimmung mit ß 9 des Urheberrechtsgesetzcs hat § 14 (früher 16) noch den Zusatz erhalten: „Zulässig sind Aenderungen, für die der Verfasser seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann." Als solche Aenderungen gelten zum Beispiel die Verbesserung unzweifelhafter Schreib- und Stichfehler. 8 15 (früher 17) verpflichtet den Verleger, das Werk in der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu verviel fältigen. Der erste Entwurf verlangte nur die Herstellung in üblicher Weise. ES bleibt also mit Rücksicht darauf, daß Vie mit dem Geschäfte verbundenen Gefahren von dem Verleger getragen werden, diesem überlassen, über die äußere Einrichtung und Ausstattung des Werkes, die für die Absatzfähigkcit wesentlich in Betracht kommen, frei zu bestimmen. Dieses Bestimmungsrecht des Verlegers unterliegt aber selbstverständlich dem allgemeinen Grundsätze, wonach die Leistung so zu bewirken ist, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitre es erfordern. Illustrationen zum Texte des Werkes gehören nicht zur äußeren Einrichtung und Ausstattung; ihre Beigabe ist also von der Ein willigung des Verfassers abhängig. Ter neue Entwurf des Ge setzes verpflichtet in 8 20 (früher 22) den Verleger, dem Ver fasser rechtzeitig einen Abzug zur Durchsicht vorzulegen, siehr aber davon ab, dem Verfasser die Pflicht zur Durchsicht aufzu erlegen, womit einem Wunsche der Schriftsteller entsprochen dem Verfasser wird andererseits nicht das Recht cingcräumt, di: Correctur zu besorgen. In 8 26 (früher 28) ist der niedrigste Preis, zu dem der Verleger Abzüge des Werkes dem Verfasser zu überlassen hat, durch die Worte „für welchen er das Werk im Betriebe seines VcrlagSgeschäfteS abgiebt", näher bestimmt wor den. 8 37 (früher 39), der dem Verfasser das Recht wahrt, bi» zur Ablieferung des Wertes von dem Vertrage zurückzutreten, wenn der Verleger seine Rechte einem Dritten auf Grund eines Kaufvertrages überläßt, der nur über einzelne Werke ge schlossen wird, stellt hinsichtlich dieses Rechtes eine Uebertragung im Wege der Zwangsvollstreckung der Uebertragung durch Ver trag gleich. Der neue Entwurf des § 45 (früher 47), nach dem der Verleger in der Zahl der von dem Beitrage für eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein sonstiges periodisches Sammel werk herzustellcnden Abzüge nicht beschränkt ist, befreit ihn auch von der Vorschrift des 8 20, Satz 2, dem Verfasser einen Abzug zur Durchsicht vorzulcgcn. Schließlich ist als 8 50 eine neue Be stimmung eingefügt worden: „Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch dann Anwendung, wenn Derjenige, welcher mit dem Verleger den Vertrag abschließt, nicht der Verfasser ist." Der Entwurf eines Gesetzes über das Verlagsrecht ordnet diese Materie zum ersten Male einheitlich für da! deutsche Reich Bisher hatten sich nur drei Bundesstaaten (Preußen, Sachsen und Baden) mit der gesetzlichen Regelung des Verlagsrechtes be. faßt. Der deutsch« Buchhandel schuf sich für seinen Wirkungs kreis bereits 1893 in der vom Börsenverein der Deut schen Buchhändler herauSgegebenen „DerlagSordnung für den deutschen Buchhandel" ein einheitliches Regulativ als Grund lage für die DerlagSverträy«, daß daS aus den geschäftlichen Be dürfnissen sich heraus entwickelte in Uebung befindliche Recht dar stellte. Neben dem persönlichen Einvernehmen zwischen der Re gierung und Sachverständigen aus den Reichen der Gelehrten und Künstler, Schriftsteller und Journalisten, Componisien unc Derlagsbuchhändler hat diese Verlagtorvnung zur hauptsäch lichsten Grundlage für das Gesetz gedient. Oie Stellung des neuen japanischen Cabinets. Aus Tokio, 28. November, schreibt man der „Welt-Corr.": Der russische Vorschlag, Peking zu räumen, hat — abgesehen davon, daß Rußland sich dadurch China gegenüber wieoer in eine bessere Position zu setzen gewußt hat — vor Allem auch hier in Japan das für Rußland sehr werthvolle Resultat zur Folge gehabt, daß antirussssche Damagata-Cabinct zu stürzen und Ito, dessen versöhnliche .Politik mit der russischen so viel wie möglich Hand in Hand zugehen wünscht, wieder in die Höhe zu bringen. Einst weilen hat zwar Ito aus mehr oder weniger begründeten Ge sundheitsrücksichten, jedenfalls aber auch im Interesse der noch immer sehr viel zu wünschen übrig lassenden Consolidirung seiner neuen Partei (Seiyükwai), die Leitung der Geschäfte noch nicht übernommen, sondern läßt sich vom Marquis Saionji vertreten; es fehlt aber nicht an Anzeichen, daß die japanische Politik bereits begonnen hat, wieder in das russische Fahrwasser cinzulenken. Diese Politik, die es doch zugleich auch mit den übrigen Mächten nicht verderben möchte, ist wegen ihres unentschiedenen, schwankenden Charakters im Lande durch aus nicht beliebt; was man wünscht, ist ein« selbstständige, speciell von Rußland durchaus unabhängige Haltung Japans, wie sic seiner Machtstellung hier im Osten entsprechen würde. Auch sonst spricht allerlei dafür, daß das Jto-Cabinet a u f ziemlich schwachen Füßen steht und ihm kein langes Leben beschicken sein dürfte. Der Kriegsminister Vicomte Katsura hat bereits sehr deutlich an den Tag gelegt, daß er mit Ito nicht Zusammenarbeiten will oder kann; er hat — angeblich auS Gesundheitsrücksichten, wie die officiellc Presse sagt — noch an keiner einzigen Berathung des neuen Cabinets theilgenommen und nun schon zum dritten Male seine Demission eingereicht. Ob sie diesmal vom Kaiser genehmigt werden wird, steht noch dahin, doch ist es wahrscheinlich; in diesem Falle dürfte der Graf Nozu sein Nachfolger werden. Der M a r i n em i n i st c r Damamoto ist dem neuen Cabinct ebenso abgeneigt, wie Katsura; sein Rücktritt würde daher Nie mand überraschen. Einen anderen sehr wunden Punct bildet der Umstand, daß dem neuen Cabinct auck csne.Persönlichkeit von so zweifelhaftem Rufe wie der jetzige Verkehrsminister Hoshi Toru angehört (der inzwischen bereits sein Amt auf gegeben hat. Anm. d. Red.). Dieser wird jetzt unaufhörlich von der „Mainichi Shimbun", dem Hauptorgan der Okumaschen Fortschrittspartei (Kaishin-tü), aufs Heftigste angegriffen, hauptsächlich wegen angeblicher grober Unredlichkeiten, deren er sich, als er noch Mitglied des Stadtraths von Tokio war, also kurz vor seiner Ernennung zum Minister, schuldig gemacht haben soll. Es handelt sich dabei um eine Lieferung von Gasröhren; die Schwerzer Firma Favre L Brandt, die die Lieferung übernommen hatte, hielt di: vertragsmäßige Frist nicht inne und verfiel daher in eine Conventionalstrafe von 60 000 Den; davon sollen 40 000 Den in den Taschen gewisser Stadtrathsmitglieder verschwunden sein. Vier Mitglieder sitzen in der That bereits in Untersuchungshaft, und der Justizminister Vicomte Kaneko scheint jetzt der Ansicht zu sein, daß auch gegen den mitbeschuldigten Hoshi der Gerechtigkeit endlich freier Lauf gelassen werden müsse. Er soll seinen Einfluß in diesem Sinne bei dem Ministerpräsidenten schon verschiedentlich geltend zu machen gesucht haben, doch bis jetzt ohne Erfolg. Ito wünscht offenbar, Hoshi so lange wie möglich zu schützen, da dieser ja der Führer der liberalen Partei (Jigü-to) ist, die den Kern der neuen Partei Jto's bildet und mit der es dieser daher nicht ver derben darf. — Zu allen diesen Schwierigkeiten kommt die poli tische Gegenwirkung der Okumaschen Fortschrittspartei und der National-Unionisten (Kokumin Dömeikwai), deren Führer der Fürst Konoe ist. Beide Parteien stimmen darin überein, daß sie, im Gegensatz zu Ito, ein selbst- ständigeS Eintreten Japans für die Inte grität Chinas auf 'ihre Fahne geschrieben haben und den nicht nur für China, sondern auch für Japan gefährlichsten Gegner in Rußland erblicken. Beide Parteien sind natür liche Alkiirte gegen Ito, und wenn das Bestreben des Grafen Okuma, sie auch äußerlich „unter einen Hut zu bringen", Erfolg haben sollte, so könnte dies der politischen Macht Jto'S, dessen Partei schon ohnehin von Anfang an den Keim der Zer falls in sich trug, großen Abbruch thun und vielleicht sogar ver- hängnißvoll werden. Oie Wirren in China. Wir müssen heute unsere Zusammenstellung der neuesten Nachrichten leiver mit einer Tranerkunde beginnen. Was schon als Gerückt von einigen Berliner Bläue,n gemeldet wurde, bat l-iber nunmebr seine officiellc Bcslängung gefunden: Wolff'S Telegrapheubureau ziebt Folgendes bekannt: * Berlin, 4. Januar. Kenernllentnant t>. Lrflel meldet aus Tientsin: Benn Lalntsch teste» an der Jahres wende im Peitang-Fort wiiiden von der zweite« Batterie schwerer F löhaubitzrn lind von der drittel» Pionicreowpagnte 6 Mann gelödtet, 1s verwundet. Es ist tief bedauerlich, daß die sechs braven deutschen Jungen, nachdem sie in den Kämpfen gegen den Feind unver sehrt geblieben, nun bei einer böchst friedlichen Gelegenbeit ihr Leben baben lassen müssen. Der Krieg war so gut wie zu Ende, als ibnen die grausamen Keren dcS Todes nabten und das nackbolten, was Boxerkugeln nickt besorgt hauen. Selbstverständlich wird eine strenge Untersuchung eingclcitet, um festzustellen, wer die Schuld an dem schweren Unglück trägt. Bevor in die eigentlichen Frtcdcnsverhandlungeit eingetreten werden kann, wird gewissermassen als Gegenstück zu der Entscheidung von den beiden Bevollmächtigten von China unter Hinzuziehung von Vertretern der Mächte die Zustimmung oer chinesischen Regierung zu den in der gemeinsamen Note auf gestellten Forderungen urkundlich in einer dem diplomatischen Brauche der Westmächte entsprechenden Form fcstgelcgt werden. Sobald diese Urkunde vorhanden ist, werden die beiden Vertreter Chinas aufgefordert werden, sich mit den Gesandten der Mächte vor Eröffnung der Friedensverhandlungen zu vereinigen, denn die Vollmachten der chinesischen Vertreter selbst sind bereits als allen Anforderungen entsprechend befunden worden. * Washington, 4 Januar. (Tel.) Nach einem Teleqramm auS Peking vom 3. Januar hat eine Versammlung der Ge sa n dien siatt.iefuiiden. Darin ist mitgetdeill worden, Li-Hung- Tickang und Prinz Tscking seien bereit, das Friedensobkommen M unterzeichnen, sobald eS wirklich fertig vorliege. Li-Hung- Tschang wünsche, an den Verhandlungen bis zum Schluffe per« sönlch theilzunehmen. Die Aerzte seien der Ansicht, daß er nach der spanischen Gesandtschaft geschafft werden könne, wo die Conferenzen abgehalten werden sollten, wenn daS Wetter günstig sei. * London, 4. Januar. (Tel.) Die „Times" berichten auS Peking unter dem 2. Januar: Für die Sühnemission nach Deutschland wird wahricheinlich Prinz Su, das Hauvt eines der acht großen prinzlichen Häuser, der im Range höher, als Prinz Tscking strht, auSerwähli werden. Diese Wahl wäre sehr glücklich. Aus Peking, 2. Januar wird gemeldet: Die chinesischen Bevollmächtigten ersuchten Graf Waldersee schriftlich, die militärischen Expeditionen einzustellen, da China die Forderungen der verbündeten Mächte angenommen hat. Der Feldmarschall hat noch nicht geantwortet. Sobald die chinesischen Commissare die Note unterzeichnet haben, werden die Gesandten ähnliche Ge suche an die Generale richten. Ein russisch-chincsischcS Abkommen. Den „TimeS" ist bekanntlich aus Peking gemeldet worden, daß Rußland und China ein Uebereinkommen mit Bezug auf die militärische Besetzung der Pro vinz Fengtien in der Mandschurei durch die Russen und die Wiederaufnahme der Civilgewalt der Provinz durch die Chinesen unter russischem Protectorate abgeschlossen habe. Die „Times" schreiben dazu: Das Abkommen ist zwar nicht ganz unvorhergesehen, aber doch zweifellos ernster Art. Dasselbe läuft im Wesentlichen auf ein russisches Protektorat Feuilleton. Lorhiny und Leipzig. Don EugenSegnitz. Nachdruck v<rd«ten. Unsere gute Stadt Leipzig scheint auf die Dichter, di« in ihre Mauern einzogen, einen wesentlich besseren und verheißungs volleren Einoruck gemacht zu haben, als auf die Musiker, sie durch die Verhältnisse gezwungen oder auS freiem Willen sich in ihren Bannkreis begaben. Während Goethe schreibt, daß e» eine neue, von HanoelSthätigkeit, Wohlhabenheit, Reichthum zeugende Epoche sei, die sich in den Denkmalen der Stadt an kündet, daß dieselbe besonders in stillen Momenten der Sonn-uns Feiertage etwa- Imposantes habe uno auch im Mondschein die Alb beschatteten, halb beleuchteten Straßen oft zu nächtlichen Promenaden einladen, während Schiller zwanzig Jahre nach Goethe bei seinem Eintritte in Pleißathen ganz ähnlich« Eindrückt erhielt, macht sich z. B. Rob. Schumann in einem zornigen Aus rufe Luft: „Leipzig ist «in infames Nest, wo man seiner Leben» nicht froh werven kann. — Die Natur, wo finde ich sie hier? Kein Thal, kein Berg, kein Wald, wo ich so recht meinen Ge- danken nachhänaen konnte!" Ganz ähnliche Gefühle beschlichen di« Mitglieder drr Familie Lortzing, al» sie 1833 ihren bisherigen Wohnort Detmold mit Leipzig vertauschten. Ein siebenjähriger «Aufenthalt in der schön gelegenen lippeschen Residenz, ein Hoftheater, da» von einem kunstsinnigen Fürsten sehr begünstigt wurde, ein Zusammen wirken der verschiedensten künstlerischen und geistigen Autoren — Alle» daS hatte dazu beigetragen, Albert Lortzing'» Talente zu fördern und seine schlummernden Kräfte zu wecken. Ll» im Jahre 1832 Ringelhardt da» Theater in Leipzig über nahm, waren ihm von Köln au» auch Lortzing'» Eltern als Mitglieder deS neugegründeten Ensembles gefolgt. So lag es nah«, daß der Sohn ebenfalls einem Rufe deS genannten Direc- torS Folge leistete. Der Contract für daS Ehepaar Lortzing junior lautete auf 1400 Thaler jährliche Gage uno einen Mo nat Urlaub. Auch mußte sich Papa Ringelhardt dazu verstehen, die Reisekosten zurückzuerstatten und einen Vorschuß zu be willigen. Im August 1833 fand die Reis« der Frau Lortzing und hrer Kinder statt, der Ehemann mußte noch bis Ende September einen Verpflichtungen in Detmold nachkommen. Kruse thetlt n seiner trefflichen Biographie unseres Meister» Einiges darüber mit, wie Frau Rosine ihre neu empfangenen Eindrücke in einem Briefe ausdrückt: „Anfang» konnten wir un» hier nicht finden; unser altes, lieber Detmold war un» durch die sieben Jahre, daß wir da waren, gar zu angenehm und heimlich ge worden. Und die wunderschöne Gegend dort, wrlche» hier ganz wegfällt, denn Leipzig ist ganz flach und außer der Promenade um die Stadt her ist hier gar nicht». Jetzt gefällt e» un» schon besser, nachdem wir etwa» bekannter geworden sind. Die Sachsen sind sehr artisir, höfliche Leute." Man sieht, die wackere Dame war auch in ihrem Urtheile gerecht, und so konnte e» schließlich nicht fehlen, daß nach Einrichtung der Wohnung am Ranstädter Steinwege sich Alle» recht erquicklich gestaltete. Lortzina trat am 3. November desselben Jahre» in Ruf'» beliebtem Lustspiele „Die Schreibmaschine" auf und gewann sich die allseitigen Sym pathien. Er mußt«, damaligem Gebrauche gemäß, in Schauspiel und Oper auftreten, In der letzteren waren ihm Tenorbuffo- und auch Baritonrollen znzetheilt worden. Im Anfang« de» Jahres 1834 präsentirte sich Lortzing dem verehrlichen Leipziger Publico in drr doppelten Eigenschaft de» Mimen und Autor». Man gab sein Liedrrspiel „Der Pole und sein Kind", ein au» bunten, rührenden wie heiteren Gcenen zusammengesetzte» Stück, in dem auch die Freude am Genüsse in ein«m Trinklied« zum Ausdruck kommt. Lortzing wurde bei dieser «Gelegenheit sehr gefriert und stieg bald immer höher in der Gunst de» Publicum» wie der Rntil. Lortzing'S Eintritt in Leipzig fiel in eine Zeit, in welcher so manches Alte zusammcnstürzte uns vieles Neue sich Geltung zu verschaffen begann. Während Richard Wagner'S 6 ciur- Symphonie und v moll-Ouverture in den kunstsinnigen Kreisen Aufsehen und Theilnahme erweckt hatten, waren anoerntheil» Robert Schumanns erste Claviercompositionen als Vorläufer und Herolde einer neuen Poesie deS ToneS erschienen, halten dieses Componisien Kritiken uns Aufsätze in der vor ihm uns seinen DavidSbündlern gegründeten „Neuen Zeitschrift für Musik" den Ausblick auf eine neue Anschauung der musikalischen Kunst und ihrer Schwestern eröffnet uns allem Gemeinen und Schablonen haften den Krieg bis aufs Messer erklärt. Von dieser Seite auS wurden auch den ästhetischen und kritischen Bestrebungen neue Pfade eröffnet. Daß die neuen Richtungen nicht ohne Einrede bleiben würden, war begreiflich. So erwuchs denselben ein Gegner in einem Bekannten Lortzing'», in G. W. Fink, welcher die „Allgemeine Müsikalisch« Zeitung" redigtrte, über dessen Wesen u. A. Mendelssohn schrieb: „Fink wußte immer am Vor trefflichen eine mangelhafte Seite herauSzukehren und daS Stümperhafte nicht ganz ohne Verdienst zu finden." An schaffen den Musikern seien noch Marschner, Mendelssohn und H. Dorn erwäbnt. Ersterer wirkte als Tapellmeister 1826—1831 am Leipziger Siadtihecrter und machte seinen Namen durch seine hier entstandenen Opern „Der Dampyr" und „Der Templer und die Jüdin" bald weithin bekannt. Mendelssohn hatte 1835 sein Amt al» Dirigent der GewandhauSconcerte angetreten, nachdem vor ihm Ehr. Aug. Pohlenz mit Erfolg gewirkt hatte. H. Dorn war, wie Marschner, am Leipziger Stadttheater thätig (1829 bi» 1832). Auf dem Gebiete der Literatur sind ebenfalls Namen zu nennen, deren Träger zur Hebung der Interessen Wesentliche» beitrugen, so der bekannte Schriftsteller, Dichter und Dramaturg Heinrich Laube und der vorzugsweise in seinen Kritiken und Cha rakteristiken bedeutende Ferdinand Gustav Kühne. Beide redi- girten durch mehrere Jahre die „Zeitung für die elegante Welt". Wie die beiden eben Genannten, hatten in der gleichen Zeit die gleichfalls dem „jungen Deutschland" angehörenden Schriftsteller Carl Gutzkow und Theodor Mundt vorübergehend Leipzig zu ihrem Aufenthalte gewählt. Zu alledem kam noch die von Robert Blum im Jahre 1840 angeregte Gründung des Schiller-Vereins, ein nicht zu unterschätzendes Moment in die bewegte Zeit, in der die Erregung der Pariser Juli-Revolution noch nachzitterte und die Ereignisse der Volkserhebung des Jahres 1848 sich bereits vorbereiteten. Wie zu allen Zeiten, so waren auch damals die Bürger Leipzigs eifrige Theaterfreunde. Zu den Mitgliedern deS damals von Ringelhardt, später von vr. Schmidt geleiteten Theaters gehörten u. A. der Baritonist Kindermann, dessen Tochter Hedwig Reicher-Kindermann n den achtziger Jahren eine Zierde unserer Oper war, Caroline Günther-Bachmann, Rüsalie Wagner, deS Dichtercomponisten Schwester, die als „Gretchen" bei der Erstaufführung von Goethe's „Faust" mitwirkte, serner der ausgezeichnete und mit unversiegbarem Humor begabte Bassist Bertholv, der Komiker Ballmann und der Capellmeister Steg- mayer. Noch sei der, den Theaterkreisen fcrnssehenveii ausge zeichneten Sängerin Lioia Frege gedacht, in deren Hause, wie auch in demjenigen Raimund Härtel's, ein Sammelpunkt für Musiker und Künstler gegeben war. Viele Anregung brachte für Lortzing die noch heute bestehende Gesellschaft „Tunnel", welche im Jahre 1831 auS der „SonntagS- gesellschaft deS Peter" hervorgrgangen war. Diese Vereinigung trug theil» literarischen, theil» künstlerischen Charakter, ihre Mitglieder wurden „Maculaturen", die zu haltenden Vorträgr „Spähne" und die Verein-Versammlungen „Tunnel" genannt. In den Jahren 1843 und 1846 war Lortzing der „musikalische Spahn", d. h. Musikdirector drr Gesellschaft, zu welcher fast all« oben Genannten gehörten. Auch an einem anderen Orte, näm lich in der früher Rieve'schrn, später Schramm L Haring'schm
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