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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010220017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901022001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901022001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-20
- Monat1901-02
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ÄmtsöLatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Ratheo und Notizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Mittwoch den 20. Febmar 1901. Anzeigen-PreiS die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem RedactionSstrich (4 gespalten) 75 vor den Familiennack- richten (ü gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend böher. — Gebühren Mr Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (rxcl. Porto). Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung ./t 80.—, mit PostbesSrderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgab«: Bormittag» 10 Uhr. Morgeu-AuSgab«: Nachmittag» 4 Uhr. Bei de» Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abend» 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 95. Jahrgang. Das Heereswesen in Belgien. ii. k. V. L. Es ist bekannt, daß König Leopild sowohl als konsti tutioneller Souverän, wie als Ehef der Armee seit lange für di« heute angestrebt«Reform ist. Schon in «iner bemerkenswerthen An sprache, die der König vor einigen Jahren in Brügge hielt, wurde von ihm der Grundsatz klar ausgesprochen, daß wahrer Patrio tismus mehr ein persönliches, als ein pekuniäre» Opfer ver lange. In neuester Zeil zeigte die Bemerkung des Königs beim Rücktritte des Generals Bra-ssin«: „Sie predigen einem Be kehrten", eine ziemlich bedeutende Meinung»ver,chi«denheit von d«r Mehrzahl seiner Minister. DaS Gerücht schrieb dem König selbst die Absicht abzudanken zu, weil er eine Neuerung, für die er sich so lebhaft interessire, nicht durchsetzen könne; allein dies kann müßiges Gerede gewesen sein. Bevor General Brassine sein Portefeuille nirderlegte, richtete er ein langes Mömoirean den König, das seine Reorganisationsideen auseinandersetzte. Daffelbe ist zu umfassend, um im Detail be- I-andelt werden zu können. In Summa schlug es vor, die Kriegs stärke der Armee auf 180 000 Mann zu bringen, von denen 80 000 Mann ausschließlich für die Festungen verwandt werden sollten. Ferner sollte das jährliche Recrutencontingent von 13300 Mann auf 18 000 Mann erhöht und die jetzt gesetzlich 8 Jahre bei der Fahne, in Praxis jedoch weit weniger betragende Dienstzeit erheblich reducirt werden. Ferner sollte ein neuer Freiwilligen-Einstellungsmodus geschaffen werden, der den .Heeresdienst anziehender machte und zugleich durch die Ver mehrung der Freiwilligen eine Verminderung der Zahl drr Aus- gehobenen herbeiführen sollte. Endlich Dienstbefreiung für ge wisse Berufsclassen, eine Wehrsteuer und ein verschiedenartiger Avancementsmodus für die Officiere. Die persönliche, allgemeine Dienstpflicht bildete daS Grunv- principdes Planes. Ob jedoch schon heute in Belgien die Zeit zur Ab schaffung der Stellvertretung gekommen ist, kann in Anbetracht des Vorherrschens des Einflusses der klerikalen Partei auf die Leitung der Angelegenheiten Belgiens bezweifelt werden. Di« Regierung besitzt zwar eine namhafte Majorität in beiden Häusern und vermag dieselbe leicht aufrecht zu erhalten, so lange das allgemeine gleiche Stimmrecht in Belgien nicht ge siegt hat. Die zur Zeit tagende Armeecommission functionirt jedoch, obgleich sie «inen beträchtlichen Theil militärischer und demokratischer Element« enthält, nur als eine bcrathcnde Körper schaft, deren Vorschläge nur insofern Gewicht erhalten, als sie sich mit den Ansichten der Parlamentsmajorität in Ueberein- stimmung befinden. Die verschiedenen Parteien der Kammer be obachten eine selbstständige Haltung. Die Socialisten verlangen sämmtlich den persönlichen Heeresdienst und würden selbst bis zur „bewaffneten Nation" nach schweizerischem Princip gehen; denn ihr Wahlspruch ist: „Eine Stimme, ein Gewehr"; allerdings mcht sowohl in kriegerischer Absicht, als aus Abneigung gegen das Stellvertreter-Kaufsvstem. Die Gemäßigten und die Radi kalen begünstigen ebenfalls ein demokratisches System, die Kleri kalen aber, getreu ihrer konservativen Gewohnheit, werden in die gleich« Richtung m«hr getrieben wie geführt, während viel« unter ihnen gegen jede Aenderung sind. Die zweite der Armeecommission vorliegende Frage, die d e r Stärke des jährlichen Recrutencontingenis, ist mit der dritten, betreffend die Dauer des aktiven Heeresdienstes, eng verknüpft. Zur Zeit kann jeder 19jährige dienstbrauchbare Belgier zum Heeresdienst einberufen werden. Die ihm durchs Loos zufallenden Perioden wirklicher Dienstdauer bei der Fahne umfassen 28 Monate bei der Infanterie, 36 Monate bei den Grenadieren, 4 Jahre bei der Cavallerie und 6 Jahre bei der Artillerie. Die Durchschnitts- Präsenzzeit beträgt 33 Monate, worauf der Ausgehobene be urlaubt wird und nur bei der Infanterie noch eine vierwöchige Uebung abzuleisten hat, im Uebrigen jedoch nur im Nothfalle einberufen werden kann. Die Gesammt-Friedenspräsenzstärke bei den Fahnen beträgt 45 000 Mann und kann in Kriegszeiten auf 150000 Mann aller Jahresclassen erhöht werden. Die Nothwendigkeit, diese Gesammtziffer um mindestens 2GH, zu erhöhen, wird fast allgemein anerkannt. Im Falle eines An griffes auf Belgien würde jetzt der größte Theil dieser Streit kräfte zum Schutze drr Lagcrfestung Antwerpen, heute der bei Weitem stärkste Waffenplatz des Landes, verwandt werden, wo die Mittel zu hartnäckigem Widerstande vereinigt sind. Allein Belgien wird stets noch mehr verwundbar sein, so lange es an dem Plane festhält, seine Armee an ein« einzige Stelle zu fes seln. Die vor etwa 10 Jahren mit großem Kostenaufwande er bauten Forts an der Maas bilden, wie erwähnt, den natürlichen Schutz gegen den Vormarsch einer der Nachbararmeen auf dieser Hauptstraße durch Belgien. Belgien muß daher in der Lage sein, genügenden Widerstand zu leisten, bis eine französische Armee Namur und bevor ein« deutsche die mittlere Maa» zu erreichen vermag. Bis daher die Maasbefestigungen in gehörigen Ver- theidtgungszustand gesetzt sind und eme Verbindungslinie mit der Hauptarm« in Antwerpen etablirt ist, ist thatsächlich das Land dem Feinde völlig preisgeaeben. Um jene Ziele zu sichern, sind jedoch mindestens 80 000 Mann zum Dienst in und bei den Be festigungen, außer, wie die Fachmänner Belgien» meinen, 100000 Mann für Operationen im Felde erforderlich. Eine Erhöhung des JahrrScontingrnts ist daher das einzige Mittel, diese Ziele zu erreichen. Man hebt hervor, daß durch die Er höhung des jetzigen Jahresconttngrnts von 13 000 auf 18000 Mann di« Armee auf die erforderliche Stärke gebracht und zugleich eine Verringerung der Maximalperioden deS Dienstes von 10 Monaten ermöglicht würde. In letzterer Hinsicht macht sich allerdings lebhafte Opposition in den Kreisen der Militärs gel- tend, da es keine Frage sei, daß jede erhebliche Abminderuna der Dauer der aktiven Dienstzeit der grsammten Leistungsfähigkeit der Arme« nachtheilig sein werde. E» ist daher nicht wahrschetn- kich, daß in dieser Richtung weitgehend« Vorschläge gemacht wer den. Allerdings bat der Abgeordnete Woeste, ohne daS Re sultat der Berathunaen drr Armee-Commission abzuwarten, der Kammer einen Gesetzentwurf ring,reicht, drr ein ausgedehntes Freiwill i a e nfystem brzwrckt. Ueber die Frage der Wehrsteurr brstehrn verschieden artige Meinungen. Die Sorialisten möchten natürlich da» ge- sammte Militär-Budget auf die Schultern der Reichen abwälzen, allein dadurch würde eine Reihe ganz neuer Fragen entstehen. Die Arbeiten drr Armer-Commission kvrrdrn sich voraussichtlich noch über mehrere Monate erstrecken, und wir auch das Schicksal de» herrschenden Gtrllvertretungsshstem» sein möge, so erscheint eß ziemlich gewiß, daß di» übrigen Erwägungen und Vorschläge sich hauptsächlich aus die Vermehrung der Effektivstärke der Armee bei einer geringen Verminderung der Dienstvauer er strecken und zur Annahme gelangen werden. Zur Beurlheilung der Borerbewegung. Im Märzheft der „Deutschen Revue" veröffentlicht einer der Hauptleiter der chinesischen Zollverwaltung, der bekannte S i r Robert Hart, einen lesenSwerthen Aufsatz über die Boxer. Hart erblickt den Ausgangspunkt der Boxcrbewegung in der Ver letzung der hervorstechendsten Eigenthümlichkeit des chinesischen Nationalcharakters, nämlich des angeborenen Stolzes auf Ab stammung, Geist, Cultur, Ueberlegenheit und in der besonderen Art der Verletzung. „Dieser vererbte Stolz" schreibt Hart, „in seinem festen und großartigen Bollwerk glücklicher Unwissenheit verschanzt, ist durch die Berührung mit Fremden in so grober Weise verletzt worden, daß die anderen guten Seiten des chinesischen Charakters sozu sagen betäubt werden und sich nicht äußern können; es ist nicht nur der Anspruch auf Gleichberechtigung oder der Beweis phy sischer Ueberlegenheit oder die zwangsweise Ausdehnung^ des Handels oder die Aufzwingung von Verträgen, die diesen Stolz verletzt haben — wäre es einzig das, so wiivve die Zeit die Wunden schon längst geheilt haben, aber es ist etwas in diesen Verträgen enthalten, das die Narbe offen hält und die Heilung verhindert. . . . Der wichtigste und vom Standpunkte der Fremden aus betrachtet wesentlichste Punkt in den Verträgen ist der, der den Fremden in China von der Landes höh e i t b e f r e i t ; er ist der Grundsatz, auf dem di« Verträge aufgebaut sind, und sein Geist ist in jedem Artikel zu bemerken: durch ihn ist der Fremde vor keinem chinesischen Gerichtshöfe zu belangen und kann einzig und allein von den Beamten seines eigenen Landes abgeurtheilt werden, und er hat etwas Kautschuk artiges an sich, das seinen Geltungsbereich dahin ausdehnt, daß er, weil er nicht nur auf den Einzelnen persönlich, sondern auch auf dessen Eigenthum Verwendung findet, zu der Unterstellung führt, der Fremde könne nicht nur lediglich nach seinen eigenen Gesetzen abgeurtheilt werden, sondern sei auch von jeder Ver pflichtung befreit, d>« chinesischen Gesetze zu befolgen — Gesetze, die, was brachtet werden muß, zweierlei Art sind; die einen di- geschriebenen Gesetz? des Reiches und die anderen di« unge schriebenen Gesetze, das Gewohnheitsrecht, feststehende RechtS- grundsätze und abergläubische Vorstellungen einer 'bestimmten Oertlichkeit, die an ihrem Theile für die gesammte umwohnende Bevölkerung verbindlich und noch mehr im Stand« sind, bei Ver letzung feindselige Stimmung zu erzeugen. Ein fremder Beamter wird als Richter angerufen und seine Entscheidung verpflichtet die chinesischen Beamten, den Verkauf eines beliebigen Grund stückes an die Missionare gegen den Willen der Nachbarn zu er zwingen, und dann geht der Missionar daran, dort ein hohes Gebäude zu errichten, wodurch er nach der Meinung und zum Entsetzen der gesammten Bevölkerung das Glück der Nachbar schaft und das Gedeihen der Einwohner untergräbt; für den Fremden ist der Einwand der Chinesen nicht nur lächerlich, sondern ein Aberglaube, gegen den angekämpft und «der b«s«it!gt werden muß; und gerade dies ist die Handlungsweise, di« sicher den Keim «ines zukünftigen Aufruhrs in sich birgt. . . . Wäre er nicht der Rechtsprechung der chinesischen Regierung entzogen, so könnte der Fremde möglicher Weise dieses bestimmte Grund stück «rwerbe-n, aber er würde nicht im Stande sein, es in diesem Stile zu bebauen — würde nicht eine andere Bauweise oder eine andere Lage der Gerechtigkeit sowohl, als der Klugheit ent sprechen und würd« es nicht besser sein, sich die Freundschaft als die Feindschaft der Nachbarn sich erwerben?" Nachdem Hart sodann die überwältigende Macht 'dieser aber gläubischen Vorstellungen betont hat, geht cr auf die Frag« ein, ob di« Befreiung der Fremden von der chinesischen Landeshoheit zu beseitigen sei. Dem steht einmal entgegen, daß erst Re formen verschiedener Art durchgeführt sein müssen, «he daS chinesisch« Gerichtsverfabren dem drr civilisirten Welt angenähert werden kann. Zum Zweiten aber sind di« Großmächte, mit alleiniger Ausnahme dek unmittelbar benachbarten Rußland, nach Hart'» Ansicht nicht in der Lage, ein Experiment, wie die Abänderung de» in den Verträgen vor waltenden Geistes, wagen zu dürfen. Für mög lich allerdings hält es Hart, daß ein derartiges Experiment wohl- thätig wirkt, da einerseits die Fremden dadurch gezwungen würden, kein herausforderndes Wesen zu zeigen, andererseits die chinesischen Beamten zufrieden gestellt werden und sich bemühen würden, den nöthigen Schutz zu gewähren. Die Wirren in China. Nene Differenzen? Eine Pekinger Depesche °der Zeitung „Morniug Post* meldet, die vom Grafen Waldersee organisirte Expedition für Operationen westlich von Peking werde Sonn- abend aufbrrcken. Alle Mäckte mit Ausnahme Rußland» und der vereinigten St aalen gestatteten ihren Streit kräften, daran Theil zu nehmen. Au» Ne» Kork, 18. Februar, wird drr „Frkf. Ztg." ge- meldet, General Chaffee ist von seiner Regierung angewiesen worden, sich nicht der neuen vom Grafen Waldersee geplanten großen Expedition an,uscktießen. — Eonger wurde instrnirt, bei Waldersee vorstellig ,u werden gegen die neue Expedition, da schlimme Folgen für Len Frieden mit China befürchtet werden. Bestraf»»« »er Echuldiae». * Peking, IS. Februar. („Reuter'» Bureau") Die Gesandten hielten gestern eine Sitzung ab, um über die Antwort CkinaS bezüglich der Bestrafung der chinesischen Würdentragen zu derathen. Die Gesandten halten die Ank- wort für nicht genügend; sie beschlossen, ihr« ursprüng- lrchen Forderungen aufrecht zu erhalten. Berichtig««». * London, 19. Februar. (Telegramm.) In seinn: gestrigen Erklärung «m Unterbau« über di« Anqelegerbeit der Tientsin- «chantzaikwon-vabn lagt« drr Un,erst°o««i»kr,tSr Lord Lron- bourn«: „Di, Bohn war von den Russen, soweit nn« bekannt ist, ohne giltig« Ermächtigung bes^t worden" (nicht, wie irrthümlich gemeldrt, mit gütiger ErmSchtigung). Au» Peking. Der Verwaltungsrath für Peking Hai am 20. December folgende Proklamation für die Bewohner ver Stadt Peking mit Ausnahme de» von französischen Truppen- theilen belegten Viertels erlassen: 1) Die Außenthore der Stadt Peking sind jetzt von 7 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens militärischerseits verschlossen zu halten. 2) Kein Chinese darf sich nach 8 Uhr Abends zwecklos auf der Straße aufhalten. Wer einen Grund zur Abweichung hat, muß eine Laterne tragen und gewärtig sein, Den Polizeiorganen Aus kunft geben zu müssen. Hierbei dürfen nie mehr als drei Chi nesen zusammen auftreten. Wer gegen dieses Gebot verstößt, kann von Len Polizei-Organen festgehalten werden und wird bestraft. Im Falle der Widersetzlichkeit hat es sich der Chinese selbst zuzuschreiben, wenn er durch Waffengewalt bezwungen oder niedergemacht wird. 3) Das gemeinsame Abzeichen der fremden Militär- und der chinesischen Hilfspolizisten tft sine weiße Binde um den linken Oberarm, die eine entsprechende Inschrift auch in chinesischer Sprache enthalten wird. Den Anordnungen der Polizei ist überall unbedingt Folge zu leisten und Zuwiderhandelnde haben schwere Strafen zu gewärtigen. 4) Die noch auf städtischen Grundstücken verscharrten, oder nur oberflächlich begrabenen Chinesenleichen können ausgegraben und auf dem jeder Familie zusagenden Begräbnißplatze beerdig! werden. Auch hat sich der Chinese S. F. Ting (Burying De partment) erboten, die betreffenden Begräbnisse kostenfrei durch seine Angestellten zu bewirken, doch dürfen letztere dabei ohne Er- laubniß der Eigenthllmer die Häuser nicht betreten. Jedenfalls liegt es im gesundheitlichen Interesse, daß die noch in den Wohn stätten vorhandenen Leichen möglichst bald ordnungsgemäß be erdigt werden. 5) Sämmtltche öffentlichen Opiumkneipen und Spielhäuser sind sofort zu schließen. Zuwiderhandelnde Besitzer, sowie etwaige Besucher solcher Locale werden strenge bestraft. 6) DaS Schießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, auch aus religiösen oder anderen, scheinbar harmlosen Gründen, ist fortan ohne vorherige polizeiliche Erlaubniß allen Chinesen innerhalb der Stadt verboten; auch sind etwa noch vorhanden- Waffen sofort an die nächste Polizeibehörde abzuliefern. Jeder Chinese, der gegen dieses Verbot verstößt, oder bet dem an seiner Person oder in seinem Hause Waffen gefunden werden, hat sich die Folgen selbst zuzuschreiben. 7) Chinesen, die von ihren eigenen Landsleuten durch Er pressungsversuche, Diebstahl und Gewaltthätigkeiten aller Art in der Ausübung ihres Gewerbes oder in ihren Wohnungen belästigt oder an Leib und Leben bedrängt werden, haben dies der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen oder die Schuldigen direkt an diese abzuliefern. 8) Chinesen, welche Soldaten der fremden Mächte zu Gewalt- thätigkeilen gegen ihre eigenen Landsleute zu verleiten suchen, werden ebenso bestraft, wie Chinesen, die ihre Landsleute aus Rachsucht oder anderen unlauteren Gründen bei den Polizei behörden in fälschlicher Weise verdächtigen. Truppenverthetlung. Di« in Uebereinstimmung mit den Generalen Voyron und Chaffee festgesetzte Rayoneintheilung der weiteren Umgegend von Peking, Paotingfu und Tientsin ist in folgender Weise bestimmt: I. Umgehend von Peking. 1) Engländer: Im Süden von der Straße Ma-kii-khiao— Wu-tsing-bsien (einschließlich) bis zum Aung-ting-ho. 2) Franzosen: Im Sudwesten, südlich und westlich vom Pung-ting-ho. 3) Deutsche: Im Nordwesten zwischen dem Dung-ting-ho und der Straße nach Chanq-ping-chou (einschließlich). 4) Japaner: Im Nordosten von der Straße nach Tangshan bis zur Straße nach Shun- yi-hsien (beide einschließlich). 5) Italiener: Im Osten der Straße nach Tung-pa bis zur Straße nach Chang-kia-wan (beide einschließlich). 6) Amerikaner: Im Südosten von der Straße nach Chang- Chang (?) bi» zur Straße nach Ma-kü-khiao—Ho-hsi-wu. Den Oesterreichern bleibt es anheim gestellt, nach jedesmaliger besonderer Vereinbarung sich an den Expeditionen der anvern Contingent« zu betheiligen. II. Umgehend von Paotingfu. 1) Franzosen: Südlich der an Ort und Stelle vereinbarten Linie. 2) Deutsche: Nördlich der an Ort und Stelle vereinbarten Linie. HI. Umgegend von Tientsin. 1) Japaner: Das Gelände zwischen den Orten Ting-k!n am Kien-Hch Pao-ti-hsien, Kiang-kwong-kou und Hsi-ti-tou (?). 2) Engländer: DaS linke Peihoufer mit Ausnahme de» japa nischen Bezirkes. 3) Franzosen: Westlich deS Kaisercanals bis zum Peiho. 4) Deutsche: Oestlich des Kaisercanal» bis zum Peiho. Der Krieg in Südafrika. »1- Pest. * London, 1V. Februar. (Telegramm.) „Standard" berichtet aus Kapstadt unter dem 18. Febrnar: von den rvOV Rattern, »te die Arbeit niedergeleat baden, find nnr 15V an ihre Arbeitsplätze zurkckaekebrt. Ter oberste Sanitätsbramte der Caproloute erklärte, man habe Ärnnd zu der Befürchtung, daß die Koffern eine Anzahl Pefttille, die unter ihnen »ornekommen sind, verheim- ltche». Vermeßene -lucht. Die fünf Boeren, welche von den Engländern al» Gefangene nach Colomoo geschickt worven und dort aut ein im Hafen liegen de» russische» Schiff geflüchtet waren, Haven sich in den letzten Tagen in Peter»burg aufgehalten und einer Anzahl Journa listen interessante Miitheilungen über ihre Flucht gemacht. Die Boeren heißen Georg Steytler, Lawrence Steytler, .Petru» Botha, Ernst Hausner und Willie Steijn. Sie waren am 15. November vorigen Jahre» mit noch 626 Boeren und 18 Boerenofficieren in Capstadt auf da» englische Truppschiff „Catalonia" verladen, um nach Ceylon verschifft zu werden. Die Behandlung der Ge fangenen war miserabel. Die Nahrung knapp und schlecht. Dt« vfftciere, unter den sich auch dieDcutschen o. Trotha und v. Dewitz befanden, erfreuten sich einer besseren Behandlung. Am 9. Januar traf da» Schiff Im Hafen von Colombo ein. Nachdem bereit» di« Hälft, der Gefangenen an Land gebracht war, erlaubte man den Zurückgebliebenen, an Deck zu schlafen. Diesen Umstand benutzten die fünf Boeren zur Flucht, welche sie selbst nach einem Bericht der deutschen „PeterSb. Ztg." folgender maßen schilderten: Zu beiden Seiten des Schiffes ließ man je eine der Kerum- liegenden Bootsleinen ins Wasser, und kurz nach 11 Uhr, in: Zeitabschnitt von je 10 Minuten — in diesem Zwischenraum passirten die Posten — verschwand einer nachdem Anderen blitz schnell und unbemerkt in den Fluthrn de» Meere». Blitzschnell im wahrsten Sinne des Wortes; denn da da» langsame Handeln viel zu gefährlich war, ließ man sich einfach hcrunlergleiren, eine Praktik, Vie Hwar, wie jeder Turner weiß, die Haut der Hände sofort unfehlbar „durchbrennt" — die Spuren davon konnte uns ein Herr noch jetzt an der Innenfläche seiner Hand zeigen — aber desto größere Schnelligkeit gewährleistet. Im Wasser an gelangt, galt es nicht nur zunächst durch Tauchen möglichst rasch aus dem Ber«iche des Schiffes zu entkommen, sondern auch den zahlreichen, die Wasserfläche oft taghell weithin beleuchtenden Polizeibooten zu entgehen. Zwei bi» drei Stunden be fanden sich die waghalsigen Flüchtlinge, die sich übrigens mit Korkschwimmgürteln versehen hatten, im Ocean, bald an Anker letten im Dunkel der Schiffswände unbemerkt auSruhend, bald auf einer Boje schaukelnd und neue Kräfte sammelnd. DaS Wasser war glücklicher Weise nicht besonders kalt; nur die Strö mung, die man gegen sich hatte, macht« Schwierigkeiten. Ur sprünglich hatten zwei der Gefangenen die Absicht gehabt, auf ein in der Nähe liegendes französisches Schiff zuzuschwimmen. Da dieses aber unterweilen die Anker lichtete, faßten sse dasselbe Ziel ins Auge, daß die anderen Drei von Anfang an sich borge nommen hatten, den russischen Dampfer „Chers- son", dessen Entfernung von der „Catalonia" von den Be theiligten auf etwa zwei englische Meilen geschätzt wurde. Da, Glück war den Kühnen günstig, und gegen 2 Uhr Nachts be fanden sich alle Fünf an Bord des russischen Schiffes. Als be sonder» glücklicher Umstand muß betrachtet werden, daß der erste der Schwimmer von einem Thee verladenden Boote des Dampfers ausgenommen wurde, so daß man auf da» Kommen der klebrigen trotz einiger Schwierigkeiten sprachlichen Verständ nisses aufmerksam machen und die Auffindung und Anbo.d- nähme erleichtern konnte. Um 5 Uhr Morgens gingen die Anker des „Chersson" hoch, und das Schiff verließ mit den fünf Ge retteten den Hafen. Die Boeren sind von ihrer Ausnahme auf dem russischen Schiffe und in Rußland entzückt und sie erklärten, daß man in Südafrika von diesen Sympathien der Völker Europas sehr wenig wisse. Die fünf Boeren haben am Mittwoch Abend Peter? bürg verlassen, um nach Berlin und von da nach Utrecht zum Präsidenten Krüger zu fahren. Au» einem Briefe »es Lberfteu Schiel. Einem Briefe des Boerenobersten Schiel ist zu entnehmen, daß er im Norden Transvaals eine Farm besaß, ehe er zum Kampfe auszog; er ließ auf ihr sein« Angehörigen zurück, von denen er seit dem Mai ohne jede direkte Nachricht ist. Drei Söhne von ihm stehen im Feld«. In Johannesburg lebt «in Bruder von ihm. „Die fortwährende Angst und Sorge um Frau und Kinder", so schreibt Schiel, „ist daS Entsetzlichste, was man sich denken kann, um so mehr, da unser schönes Land verwüstet wird, ärger, wie Deutschland im dreißigjährigen Kriege. Welch' trau riger Rückgang in der Humanität und Civilisation " Schreiber fährt dann fort, daß man den unglücklichen Ausgang des Krieges 'habe voraussehen können. Man habe sich überschätzt und die Regierung hab- den gutgemeinten Rathschlägen zur Reorgani sation des Heeres kein Ohr geliehen. Hauptsächlich hab« man die Nothwendigkeit einer strengen, eisernen Disciplin nicht erkennen wollen. Di« anfänglichen Erfolg« drr Boeven seien kolossalen taktischen Fehlern drr englischen Führer zuzuschreiben. Wären die Boeren, deren Soldatenmaterial sehr gut sei, so geschult gewesen, als nothwendig war, so hätte man 'die Engländer auch bei doppelter Zahl in die See gejagt. Trotzdem fei «S merk würdig, daß 30 000 Mann, die nur aus zusammengewürfelten Haufen bestanden, den Engländern so viel Mühe gemacht hätten. Deutsches Reich. --- Berti«, IS. Februar. (Beschleunigung der Strafjusliz.) Dir Verurtheilung de» Oberleutnant» Rüger ist von den verschiedensten Grsicht«punclen au» bereit» Gegenstand drr Erörterung gewesen. Einen neuen Gesicht» punkt bringt die „Köln. Ztg." in die Frage, indem sie darauf binweist. wie schnell da» Urtbeil der strafbaren Handlung auf dem Fuße gefolgt sei. Man batte frllber wiederbolt auf da» rasche Vorgehen von gerichtlichen Behörden im Au«lande hingrwiesen, jetzt hätte man im Inland« «in viel näbrr- liegende» Beispiel, an dem sich unsere Strafjustiz eia Muster nehmen könnte. ES wird hier also gewissermaßen der Straf justiz der Borwurf gemacht, daß sie rascher arbeiten könnte, wenn sie nur wollte. Zunächst sei darauf bia gewiesen, daß gerade in einem Falle, wie dem hier vor liegenden, die bürgerliche Strafjusti» allrrdinz» unter keinen Umständen so schnell batte arbeiten können, wie die militärische, weil Mord bezw. Todtschlag den Schwurgerichten unter stehen, die bekanntlich nur periodisch rinberufen werdtu. Gewiß kommt «» dadurch nickt selten vor, daß ein grindiger «ngrschulvigter zwei oder selbst drei Monat« warten muß, bi» er zur Aburtbrilung gelangt. Man wird aber zugeben, daß r» immer noch besser ist, gegen «inen Mörder »der sonstigen Missetbäter rückstcht»lo» zu sein, al» gegen die Geschworenen, di« von ihrem Ehrenamt« gerad« aenug Ve- lästigunaen haben, um wünschen zu dürfen, nicht durch allzuhäufige Anberaumung von SchwurgericktSperioden noch mebr belästigt zu werdrn. Wir geben freilich zu, daß auch solcke Straflbaten, di« nicht zur Eompetenz drr Schwur gerichte, sondern zu derjenigen drr Strafkammern ge hören, oft länger al« wünschrnSwrrtb der Erledigung harren. Will man bier Besserung schaffen, so stad wir gern einvrr- stanten — vorausgesetzt, daß mau die Sache nicht am falschen Ende anfaßt. Tie» aber wäre der Fall, wenn man im Interesse drr Beschleunigung da« Vorverfahren abkürzte. Im Gegrntbeile sind dir Bestrebungen moderner Juristen mit Reckt darauf gerichtet, da« Vorverfahren gründlicher zu ge stalten, damit die in dem Erkffnungsbrschluss« enthaltene Redewendung „der N. N., welcher hinreichend verdächtig erscheint", ihre voll» Berechtigung erhält, mit andere« Worte«,
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