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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-01-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189701022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-01
- Tag1897-01-02
- Monat1897-01
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1897
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Sonnabend, 2. Januar 1897, Abends überschritten worden sei. Lus Befragen de« Bertheidizers I behauptete Vermehrung der daran« entstehende» RÜH dSAMaaMWV»«»«»« lNasAss»«* /»KttV M»vßp»Kp»»9,«W/d»» «teGch tzNÜRttzG — In Nähe der Gasanstalt ist vor mehreren Tagen «in Portemonnaie mit Inhalt gefunden und auf der Raths« expeditiou abgegeben worden. Dasselbe ist jedenfalls von einem Kinde, da« mit dem Einkäufe verschiedener Material« rvaa«n, wie au« einem beiliegenden Zettel hervorgeht, be- 7' ''' / '' rechtmäßig legstimirende Eigenthümer kann den Fundgegen- I ' 77... " 7'7.7 ' " " /' — Nachdem feiten der Königs. preu< raumen, daß e« zumeist ihre eigene Schuld gewesen ser, wenn die ihnen auferlegte Arbeit nicht innerhalb der zwölfstündigen Schicht bewältigt worden sei. Wen» sie «eiter de« Soun- tag« nicht immer, wie e« vorgeschrieben sei, um acht Uhr Morgens hätten fertig sein können, so sei die« auf einen Witterungswechsel im Lauf« der Nacht zurückzuführen, wodurch die Gährung des Teig- verlangsamt worden sei. Der Ver- theidiger führte aus, daß de« Angeklagten nach keiner Richtung hin ein Borwurf zu machen sei. Da« Bäckerei gewerbe liege nun einmal so, daß der Betrieb sich nicht auf die Minute regeln lasse, und was die Uebertretmig des Gesetze« betreffend die Sonntagsruhe angehe, so sei zu be merken, daß hier dem Angeklagten der Paragraph der Ge werbeordnung zu Gute komme, «»nach e« gestattet sei, an Sonntagen solche Arbeiten vorzunehme», welche da« Ver derben de« Materials verhindern sollten. Man könne doch unmöglich die Backwaarrn ior Ofen liegen und verbrenne« lassen, bloß well e« soeben 8 Uhr geschlagen habe. Während der Staatsanwalt beide Uebertretungen für erwiesen erach tete, aber nur je eine fortgesetzt« Handlung annahm und deshalb eine Geldstrafe von 30 M. beantragte, schloß sich der Gerichtshof den Ausführungen der Benheidigung an und fällte ein freisprechendes Urtheil. — Der diesmalige Winter spielt sich als ein überaus lauenhafter, wetterwendischer Geselle auf. In bunter Reihen folge und kurzen Intervallen wechseln Frost uns Thauwetter, Regen und Schnee, goldener Sonnenschein und trübe düstere Nebel sich ab. Vorgestern noch in den Mittagsstunde« herrschte prächtiges Wmterwetter, Nachmittag« schon aber trat stärkerer Thauwetter ein, dem sich des Abend« Hegen güsse zugesellten, wobei ein starker Wind durch die Straßen fegte und an Thür und Fenster rüttelte. Die Hoffnung der zahlreichen Freunde und Freundinnen de« Eissports am Neujahrstage die Freuden de« Eislaufs genießen zu können, wurde» böse verwässert. Hoffentlich wird der Winter im neubegonnene» Jahre etwa« beständiger sich zeigen und die üble gesundheitSfchädliche Manschwttterung beendigen. — Der preußische Kultusminister hat soeben den Pro- vinztal-Schulcollegien ein sehr interessantes Gutachten zugehea lassen, da« ihm auf sein Ersuche« die wissenschaftliche Depu tation sür da« Medizinalwesen über die zeitgemäße Frage der Ueberbürdung der Schüler an den höheren Lehranstalten erstattet hat. Darin wird da« Zugeständ- niß, an einzelnen Tagen hintereinander sech« Unterrichts stunden -uzulassen, für zur weitgehend erachtet, auch wenn eine dieser Stunden ein« Turnstunde ist. Jede tururrssche Uebong sei als eine Anstrrngstng zu betrachten. Wem» da- her an« die Wahl gelassen »erbe -wischen eine» sechsstün digen Vormittagsunterricht« und einerVerttgung derTurn- stuadeu auf den Nachmittag, so würde die Deputation da« letztere, -«mal in nicht M» große« Städten vorzteheu. Be züglich de« Gewichte« der «Mu«-SMtmapp« find der wtssrrrschaftlichen Deputation statistisch« AngA« Mr die Es wird gleichzeitig in Erinnerung gebracht, daß nach 88 SS und 57 der Straßensnckizei- ordnung vom 2. Dezember 1890 schulpflichtigen Kindern da« Muflkmachen, Singe« und Dar bieten von Schaustellungen auf Straßen und Plätzen, in öffentlichen Lokalen und Schankßätte«. »erboten ist, und daß Eltern, Pfleger oder Vormünder, die eS unterlassen, die ihrer Obhut au- vertrauten Kinder von der Uebertretung dieses Verbote- abzuhalte», mit Geldstrafe bi« zu Sä Mt. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft »erden. Riesa, den 1. Januar 1897. Der Rath der Stadt BoeterS. Ausgabetag«- bi« vormittag 9 Uhr oh« Gewahr. Druck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstrabe 59. --- Für dl« Redaktion verantworllich: Herman« vchmidk, Riesa. Bekanntmachung. Diejenigen Vchttlvsrftiktde, welche zu Ostern dieses Jahre« «ne« Hilfslehrer« oder BikarS bedürfen, werden hierdurch ersucht, dies spätesten« bi« zum 15. Februar anher «nzuzeigen. Großenhain, am 2. Januar'1897. Der Königliche Berirkrschnlinspektor vr. Gelbe. Donnerstag, den 7. Januar 1897, Bormittags 10 Uhr kommen im Hakel gmm Kr»«h»rüm hier 9 Burschenanzüge, eine Parthie weiße Herrenhemden und wollne Herren-Leibjacken, sowie 3900 Stück Tigarren gegen sofortige Baarzahlung mnstbietrnd zur Versteigerung. Riesa, am 2. Januar 1897. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte. Eekr. Elba». Bekanntmachung, das Hausieren von Kindern betr. Da wiederholt Kinder beim Hausieren betroffen worden find, steht sich der unterzeichnete Rath veranlaßt, ausdrücklich auf die heute in Kraft getretenen Bestimmungen in 8 42 d Ab satz 5 und 8 148 Punkt 76 der Reichsgewerbeordnung hinzuweisen, wonach 1. Kindern unter 14 Jahren verboten ist, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an öffentlichen Otten oder ohne vorgängige Bestellung von Hau« zu Haus Gegen stände seilzubieten und 2. derjenige mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft »ird, der Kinder unter 14 Jahren zu dem unter 1. verbotenen Gewerbebetriebe an leitet oder anSfchickt. Riesa, 2. Januar 1897. — Heut« Mittag »/,12 Uhr fand im Rathhause die Ginweisung des seitherige» Kopisten Feind, der an die Stelle de« mit de« 1. Januar d. I. au« hiesigen städtischen Dien sten «»«scheidenden HilfSexpedienten Richter tritt, in sein neue- Amt ia Gegeuwart sämmtlicher Rathhausbeamten durch Herrn Bürgermeister voeter« statt. Gleichzeitig wurde auch der bisherige Hilfsbote Scheibe, welchem vom 1. Januar ab »om Stadtrathe die Stelle eine« Rath-boteu an Stelle de« au» dem Dienste geschiedenen Rathrboten Busch übertragen »ugenen Nacht ist der seit dem Jahre «ahnhofe beschäftigte, im benachbarten »jähre stehende Hilf«- n Gottfried Weser von der Maschine von Rödrrau kommende« Personenzuges Lebe« geschiedene brave Mann, der eine Witt«« und mehrere bereits erwachsene Kinder hinterläßt, war ein pflichttreuer, zuverläsfiger, nüchterner und noch rüstiger Beamter und wird deshalb allgemein bedauert. Die Aufhebung der Leiche er folgte durch Rathssekretär Scheibe in Anwesenheit dreier Schutzleute und de« BahnhofS-Gend.-Brigadier», heut; früh. — In Nähe der Gasanstalt ist vor mehreren Tagen «in Portemonnaie mit Inhalt gefunden und auf der Raths- expeditiop abgegeben worden. Dasselbe ist jedenfalls von eine« Kinde, da» mit dem Einkäufe verschiedener Material- waarp», wie au» einem beiliegenden Zettel hervorgeht, be traue gewesen zu sein scheint, verlcren worden. Der sich rechtmäßig legitimirende Eigenthümer kann den Fundgegen- staNd in hiesiger Rathsexpedition in Empfang nehmen. — Nachdem feiten der Königl. preußischen Regierung wegen wiederholter Einschleppung der Maul- und Klauen seuche die Rivdtreinsuhr aus der Bukowina für da« König- reich Preußen »erboten worden ist, findet sich da« König!. Sächsisch« Ministerium des Innern veranlaßt, auf Grund von Art. S des BiehseuchenüberninkommenS zwischen Deutsch land und Oesterreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891 auch kür da« Gebiet de« Königreichs Sachsen die Sin- und Durch fuhr vor» Rindern au« der Bukowina bi« auf Weitere» zu untersagen. Diese« Verbot tritt sofort in Kraft. — Kür Bäckereien ist die Entscheidung von Bedeutung, , welche gestern die 129. Ahtheilung de« Berliner Schöffen gericht* fällte. Est, Geselle de- Bäckermeister» Altmauu hatte nach seiner Entlassung seinen früheren Brodherrn an- gezetgt, mm dieser die in der Bäckerciverordnung auf zwölf OWtnade« festgesetzte Arbeil-schicht in 25 Fällen überschritten . und an Sonntagen auch in 3 Fällen länger al« bi« 8 Uhr Morgen« habe arbeiten lassen. Attmcm» ward wegen dieser Uebertretungen mir eine« Strafbefehl von insgesanuat 75 WM bedacht «oh beaptt-gte die richterliche Entscheidung. MWGP«ftr1,-n Termin, «tadige Schicht in v«r solche Untersuchung nicht so sehr aus da« Gewicht der M»pe», al« auf die unzweckmäßig« Art de« Tragen« derselbe« er- strecken müssen, da e« fich hauptsächlich um seitliche Ver krümmungen (Skoliose) handeln müßte. Diese dürste aber mehr bei Mädchen, welche die Mappen vielfach in der Hand »der am Arme und nicht, wie die «eisten Knaben, auf dem Rücken tragen, zu überwachen sein. Dagegen hält e« die Deputation für ang«zeigt, wiederholte Erhebungen über da« Gewicht der gefüllten Schulmappen anzustellen. Zunächst würde e« dann erforderlich sei«, festzusteüen, welche« Gericht Mappe m»d Schulbücher zusammen au-machen, n»em» keil» audere« Schulbücher in die Mappe getha« werde«, al« Vie für die Unterrichtsstunden des betreffenden Tage« erforder lichen. Sollte fich dabet eine ungehörige Belastung Heraus stellen, so müßte eine ««sprechende Aenderung ia der B-r- theiluug der Lehrgegenstäade oder der Lehrbücher sorge-' nvmmen werden. Insbesondere müßte streng darauf «MW werden, daß keine überflüssigen Lehrbücher »ttgeschttpvt, »erden. Gegenwärtig schwanke das Vewtcht der GMd'l mappen für die Schüler der unteren Elasten zwischen 5 W 6,75 Pfund, erreiche aber auch eine Maximalhöhe bisM ; 8,3 Piuud. Dir Brurtheilung über die Zulässigkeit solcher Gewichtszahlen werde freilich wesentlich beeinflußt dittch die Weite des Weges »om Hause bis zur Schutt «ad durch htt Art der etwaige« Beförderung. Indessen werde jev« Bet, Minderung der Last als eine Wohtthat «ad bet sMWüchch Kindern al« rin Beförderungsmittel der KesumW «M- sehen sein. Schon aus diesem Grunde erschrstw.tzßr DM» tation jede Verminderung des Gewichtes der SchMWWtz' als eine Nothwendigkeit. * Zeithain. Da« z«eite Abonnement-KonZert WH Dienstag, den 19. Januar, statt. Großenhain, 30. Dezember. Durch «ine voa bekdeM städtischen Sollegien angenommene Ordnung, die von dM Schaukgewerbe und de« Kleinhandel mit Spirituofch « der Stade Großenhain zu entrichtende gewerblich« SemetvdeH steuer betreffeud, »ird die fett de« Jahr« 1872 hier, bU', stehende gleich« Abgabe einer Neuregelung unterzogen. Ao an solle« vo» ». dem Vierschanke, d. de« Brmmtwi schauke, e. der Speisrwitthschast, tt der Brherberamtg. der AuSspanmmg, L de« Vrtmchantt, g. drm Kaffrefch» je 9 «k. und d. dem Kleinhandel mit Spirtwott« MV jährlich entrichtet werden. Wer mehrere der «ttrr N7 d «ffgeführte« fiemrpflichttgt« geverblich« AvMe M - schäftlithen Zusammenhänge oüt einander betrecht, hat wec eine« jede« dieser Zweige den für denselben bestimm, Steuersatz zu entrißen. AuSgenckMMe« btttoo» ^9»« ! Steuersatz vom Saffmschanke, der «W Mk MVchetz aelmH, »«« dieser Scha»k «sit eine« Sthankbrtriebr 'j famümffällt, der zwei »der »eßmre der «M« » »t» ckr, aa«cke« Zweige de« Schmtk-ettttbS Mmfaßk» Die «M gestellt« Ordnung liegt jftft der AnffichttbMttd« M-V stätignag vor. Der Ertrag dieser gvoeMch« Sentri«! rrird Anzer-vr Metlsv M Wchch Amt-Statt der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts «nd deS StadttathS zn ordnung vom 2. Dezember 1890 schul »erboten ist, und daß Ätern, Pfleger oder Vermünder, die es uuterttffen, die oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft »erden, Strafbefehl von iNSgrsauuat 75 zewlefen, daß dtt zwölf- eo-mn eine HM Stund« IfsbMe Scheide, welchem vom 1. die Stelle eine« Rath-botea an worden ist, in sein Amt eingewiesen. In der »er, 1864 ans hiesige» k Heyda wohnende und 67. Lebensjahre stehend^ Hilf«- »reichenstrller Jobani de« 1 Uhr 27 Mtn. > erfaßt und sofort getödtet worden. Der so jäh au« dem bereitS nwachsene Kinder hinterläßt, war^ein pflichttreuer, deshalb allgemein bedauert. Die Aushebung der Leiche er-
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