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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189701084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-01
- Tag1897-01-08
- Monat1897-01
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1897
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und Anzeiger Medlait md Lyeiger). relegramm-ALresse A JA» aA 8 -U 8«»sP«chstrL, ^La,.blatt", R,«,^ 44T-H-N V H. TT H-H- «».SV. rer König!, «mtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts Md des StadtrathS z« Riesa. »er er n- ig !«- - ig tt, «r m- lta werblichen Berns mit Erfolg vor. Im besonderen wird bemerkt, daß Schüler, wckche die zweite ß/Htz-ätz. I Nasse der Anstalt mit Erfolg durchlaufen hatten, in der Regel nach der ersten Elaste einer Schnittwaarenbändlrrs Earl Juli«- j Realschule »der nach Untersekunda eines Realgymnasium«, und gute Schüler der dritten Elaste T. I. Rötzsch daselbst, ist zur Ab- in die Oberterz eines Realgymnasiums »der m die zweite Elaste einer Realschule aufgen»m«e« > von Anwendungen gegen das Schluß- worden sind. Im Lateinischen bereitet die Anstalt du Unterterz eines Gymnasiums vor. Fran- fiir daS „Riesaer Tageblatt" erbittm uns bl« spätesten« ^TäTH^TW^R Bsrmittags 9 Uhr des jeweilig« Ausgabetage», Die GeschSst-stele. Bekanntmachung, -ie Höhere Knabe«- und die Höhere Mädchenschule zu Riesa betr. Die Höhere Knabenschule zu Riesa, die nach Maßgabe der Lehrordnung für die sächsischen Realschulen unterrichtet, bereitet ihre Schüler sowohl für den Besuch höherer Lehr anstalten al» auch für dm Antritt in den kaufmännischen, landwirtschaftlichen oder einen ge ¬ worden sind. Im Lateinischen bereitet die Anstalt die Unterterz eines Gymnasiums vor. Fran zösisch und Englisch sind obligatorische Unterrichtsfächer, Lateinisch ist fakultativ. In der achtklasfigen Höhere» Mädchenschule ist der französische Unterricht obli gatorisch, der englische fakultativ; ersterer beginnt mit dem vierten Schuljahre. M»»n»eldrmgrn zum Besuche dieser Schulanstalten werden von dem Unterzeichneten biS Gude Februar entgegengenommen. Die persönliche Borstellung auswärtiger Schüler ist erwünscht. Riesa, am 7. Januar 1897. * Die Direktion der städtische« Schulen. «ach. Konkursverfahren In dem Konkursverfahren über das Vermögen des < , Nötzsch in Strehla, alleiniger Inhaber der Firma E. I. Rötzs nahue der Schlußrechnung de» Verwalters, zur Erhebung von Anwendung« gegen das Schluß- verzeichniß der bei der Bettheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Bermvgeusstücke der Schlußtermin auf de« 1. Februar 1897, Bormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Riesa, den 8. Januar 1897. Säuger, Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts. Hellen, unmittelbar ins Freie führenden, beweglichen Feaster« versehen find. Als überfüllt ist eine W»hnung anzusehen, wenn sie nicht für jede erwachsene Person wenigstens SO und für jedes Kind wenigsten- 10 odru Lufttau« bietet. E< wird daher in solchen Fällen nach Befinden eine Leerstellung der betreffenden Räume z« »erlangen sein. Da die angegebenen Ramngrößen nur da» Mindest maß de» WünschenSwerthen enthalten, so wird in jede« Falle eingehend zu prüfen sein, ob die örtlichen Verhättniffe nicht gestatten, in dieser Hinsicht noch weitergehende Anforderungen an die räutmiche Beschaffenheit von Familien- wobntmaen Kellen. In Nebengebäuden, sofern sie nicht bei freistehender Bauweise an der seitlichen Nachbargrenze errichtet werden, solle» Wohnungen überhaupt nicht eingebaut werde». Ebenso »erden sie im Kellergeschosse grundsätzlich auszuschließen und höchsten- für freistehende Häuser al« Hausmann»-, Gärtner- oder Kutscherwohnung zuzulassen sein. vettlicheS M» Sächsisches. Riesa, Januar 18S7. — Nach der stattgehabten Konstiuirnng de» RathS- c-llegium» auf da» Jahr 1897 find gewählt worden in de« 1. Finanzausschuß: die Herren Stadträthe Hynek und Brrt- Schneider. 2. Kommunlichen AbschätzungauSschuß die Heuen Stadträthe Schwarzenberg, Zeidler, Barth und Heinrich. S. MarktauS schuß: die Herren Stadträthe Barth, Bretschneidrr Md Zeidler. 4. Bauausschuß: die Herren Bürgermeister Boeter», Stadt- rälhe Hynel und Bretschnrider. 5. NiederlagSauSschuß: die Herren Stadträthe Heinrich und Zeidler. S. FeuerwehrauSschuß: die Herren Stadträthe Bretschnrider und Zeidler. 7. ArmenauSschuß: die Herren Stadträlhe Schwarzenberg und Barth. 8 GaSanstaltSauSschuß: die Herren Stadträthe Zeidler und Bretschnrider. 9. SpartassenauSjchuß: die Herren Bürgermeister Boeter» und Stadtrath Barth. 10. Schulau-schuß: dir Herren Bürgermeister Boeter», Stadt räthe Schwarzenberg Md Barth. 11. RtttrrgutSauSschuß: dir Herren Stadträthe Barth und Heinrich. 12. MasserwerkSauSschuß: die Herren Stadträthe Hynek Md Bürgermeister Boeter». 13. StaotbibliothekitauSschuß: Herr Stadtrach Hynek. 14. »arntjonauSschuß: die Herren Gtadtrath Bretschnrider, Bürgermeister Barter» Md Stadtrath Heinrich. 15. Recht»- und Lerfasjung»a«»schutz: die Herr« Bürger meister Boeter» Md Siadtrath Schwarzenberg. IS. SAlachthof»a«»schtrß: die Herren Stadträthe Heinrich und 17. Ausschuß der gewerbliche» Fortbildnngbschnle: die Herren Stadträthe Schwarzenberg und Barch. Die den Ausschüssen angehöreade« Mitglieder au» du« Stadtverordatteocollegiom find bereit» i» Nr. S d. vl. be kamt gegebea worden. — Der hiesige Männergesanßvereia „Amphion" feierte gestern sein 58 Stiftungsfest mit Mu« solemun Spetseball im Saal» des Hotel „zu« Kronprinz." Geleit- Neue Bauvorschriften für Wohnungen. Unsere sächsische Regierung bemüht sich den gesundheit lich und socialpolttisch gleich bedenklichen Wohnungszuständen, die sich infolge der Zunahme der Bevölkerung in vielen Städten und in den ihnen benachbarten Landgemeinden heran gebildet haben, ernstüch entgegen zu treten und die vielfach übliche, unangeureffen starke bauliche Ansnützung de« Grund und Boden« fortan einzuschränken. Sie hat daher unlängst in einer Verordnung die Baupolizeibehördeo angewiesen, so- wett al« möglich zu verhüten, daß die Miethkaserneo, die Dach-, Keller- und Hinterwohnungeu, die schmalen Höfe städtischer Jnnenbezirke, nicht auf ländliche Gemein den und ans OrtStheile verpflanzt werden, die erst im Entstehe« begriffen find, ferner aber auch alle sonstigen Maßnahmen zu treffeu, die geeignet erscheinen, den wes ig er Bemittelte» Möglichst gute Wohnungen zu ver schaffen. Zu de« Ende solle» die Baubehörden in dem Um fange der zulässigen baulichen Ausnützung eine angemessene Beschränkung eintreten lasten, wobei allerdings gleichzeitig auch dafür gesorgt werden soll, daß einerseits die sogenannten Anliegerleistungen (Beschaffung und Herstellung der Straßen nebst Schleusen) den öffentlichen Bedürfnissen ent sprechend abgeftuft und auf das Maß des hiernach wirklich Nothwenoigen beschränkt werden, anderseits aber den Grundstücksbesitzern die Füglichkeit zu einer wirklich zweck mäßige« Bebauung ihres Areals geboten wird. Alsdann wird e« auch — und die» muß al« das zweite, volkswinh- schaftlich und social nicht minder wichtige Ziel aller derartigen Bestrebungen bezeichnet werden — dem weniger Bemittelten unter Umständen wieder eher möglich werden, sich ein eigenes Heim zu erwerben, sich und seinen Angehörigen ein bescheidenes KamilievhauS zu erbauen. Die Baupoltzeibehörden sollen es aber ferner auch als ihre Aufgabe betrachten, dort, wo in bereit« bebauten OrtStheile» Mißstände oben erwähnter Art vorhanden find, auf eine allmähliche Besserung der bestehenden Verhättniffe hinzuwirkrn. Wenn auch hier mit thunlichster Schonung berechtigter Juteresten vorgegangen werden muß, so darf doch nicht außer Acht gelassen werden, daß da« öffent liche «»hl höher steht al« da» private Interesse und daß die Beseitigung vorgeftmdener Mängel nur durchführbar ist, wenn de« Einzelnen gewisse Opfer zu« Vesten der Allgemeinheit auferlegt »erden. Die Füglichkeit, in der angedeuteten Richtung wirksam einzugreifen, bietet sich den vaupolizeibrhörden — abgesehen von der Entschließung äuf einzelne Vaugesuche — namentlich daun, wenn e» sich um Aufstellung üeuer »der Umarbeitung älterer Bebauungspläne und n« Erlaß von Ott»bm»rd- uangeu »der Vauv»rschriften handelt. Da» Ministerin« de» Innern hat e» daher für zweck- mäßig erachtet, «ach Gehör »«» LandeS-Medtzinalkollegtum- dtejeuigev Grundsätze, welch« hierbei vor allen Dingen be- achteuStverth scheinen, besonder» hervorzuheben. Die deshalb ergangene Lermdnung ist viel zu «msänglich al« daß wir sie hier vollständig wievergebea könnten. Rur einige» fei hermBgehobe«. Die Regierung verlangt bei der Anlegung neuer Straße» für die Wohngebäude thunlichst eine solche Stellung, daß ihnen nicht nur an der Vorder-, sondern auch an der Rückseite direktes Sonnenlicht zugeführt wird, deshalb sollen die Stra ßen für geschlossene Bauweise in der Richtung von Nordost nach Südweft oder von Nordwest nach Güdoft angelegt wer den. Selbstverständlich werden bei Aufstellung von Be bauungsplänen für die Festsetzung der Straßenzüge die be sonderen örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse de« Verkehr« in erster Linie maßgebend sein müssen ; erfahrungsgemäß wird aber auch da, wo solche Interessen nicht vorwiegen, diese hygienische Forderung nicht genügend beachtet. Kerner ist darauf Werth zu legen, daß in den Bebau ungsplänen — namentlich solchen für größere Otte — freie Plätze zu gärtnerischen Anlagen in ausreichender Zahl und Größe, sowie Vorgärten vor den Häusern und vaumpflan- zungea auf breite« Straße« vorgesehen werden. Al» ein Mangel vieler Baupläne wird es bezeichnet, daß für die einzelnen Baublöcke in» Allgemeine« za große und zu tiefe Flächen vorgesehen find. Kür OttStheile, die entweder zur Anlage von Fabriken »der zur Bebauung «tt Landhäuser« (Villen im eigentlichen Sinne de» Worte» t« Gegensatz zu freistehenden Mtethhäusern) bestimmt sttld, er- scheinen tiefe Baublöcke angemessen, wo aber diese Voraus setzungen nicht zutreffen, werden die Grund,rücksbefitzer hier durch nur zu einer umfänglichen Bebauung des Hinterlandes gedrängt. Denn nur wenige von ihnen werden in der Lage ö und gewillt sein, ausgedehnte und werthvolle Hinterlandflächen I dauernd bloß als Garten oder al« Hof- und Wttthschafts« I räume zu verwenden. Bor allen Dingen sollen die Baubehörden das Ent- 8 stehen neuer Mtethkasernen, obschon st: nicht in allen Fällen ganz ausgeschlossen werden können, doch soweit e« eben möglich ist, verhindern. Zu diesem Behufs sollen sie für die Frontlänge und di« Tiefe der Wohngebäude ein bestimmte« Maß feftsetzen (etwa 15: IS), welches in der Regel nicht überschritten werden darf. Ganz besonders wichtig erscheint aber unserer Regierung eine sachgemäße polizeiliche Regelung und eine strenge Ueberwachung des Schlafstellenwesen«, nm eine unvernünftige Ausnutzung und unangemessene Urbersüllung der Räume durch Bermierhrn al» Schlafstellen und dergl. zu verhüten. Eine Famttttnwohnung soll in der Regel mindesten» au» einem gut heizbaren Wohn-, eine« Schlafraum und womöglich einer Küche, sowie au« dem nöthigea Gelaß zur Aufbewahrung von Geräthschaften, Holz «. s. «. bestehen. Wohn- und Schlafraum müssen zusammen wenigsten» SO qoa Grundfläche haben und ebenso wie die Küche mit be weglichen Fenstern versehen sein. Die Gesammtfläch« der Wohn- und Schlafraumfeuster soll wenigsten« ein Zwölftel der Grundfläche beider Räume betragen. Die Fenster solle« ««mittelbar in» Freie führen, und zwar wenigsten« rin» da- von nach der Straße; die übrigen dürfe« nur nach eiuem genügend großen Hose oder dem Gatten gehen. Auch er scheint er Wünschenswerth, daß jede Wohnung zwei sich ge genüber «egende Fenster hat, um eia« gründliche Lüftung der Räume zu ermöglichen. Endlich wird darauf zu achte» sein, daß thnalichft jede FamUtenwebaung je einen besonderen Ab»tt «hält und daß auch die AbtriManlagen «tt genüg«» Freitag, 8. Jamar 1897, AbeaSS. S». Jahr, Mi» Rttsaer Tageblatt «schritt jede» La, AL«d» «ft ««»nahm, der Soun, und Festtags Biertrljyrlicher veM-tprei» btt Abholung tu dm Expeditionen tu Riesa Md Strehla oder durch Mftr» » ig« srtt kn» Hm» 1 Mark 50 Psg., btt Abholung am Schalt« der iaisrrl. Postanstaltrn 1 Mark 25 spfg., durch dm Briefträger frtt in» Han» 1 Mark «5 Pf,. An»ttm»Amahm für dir Rn««« des Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Lmck «d Verlag von Langer är Winterlich in Riesa. — GeschLft»strlle: Kastanienstraß« 59. — Mir di« RÄaetio» »«antwortlich: Herman« Schmidt, Riesa.
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