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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189703107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-10
- Monat1897-03
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1897
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"... - «nd A«x-rg-r Wetlslt «d Aiychn). Liliguamx-Adrrffe »«ageblatp", «les«. Amlsktatt Femipltchpe»« «r. 20. -er Königl. Amtshauptmannschast GroßenhM, des König!. Amtsgericht- und deS Stadtrath- z« Mesa. H 57. «ittwoch, 1». März 1887, Abends. LS J^rg. »a» Riesa« Tageblatt «fthetat je»« Ta« AL«d» mit «n-nahme der Son», und Festtage. Vierteljährlich« »e»»«--rri- bei «bhotuu, in dm «Oedttiomo in Riesa nm» Swchla »dar dnech »ft», Leher frei in» Han» 1 «ar! VS bei «btzalnng am Schalter der «aiserl. Postanstalten 1 Mark 2V Pfg., durch dm Briesträg« stet in, Han« 1 Mmck « Psg. «»'>,» Amahmi für die Runnim de» Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Sewühr. Vm-Dimd Verlag von Sauger L viuterllch in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanteustraß» SS. — Uk dir Redaktion vermtvartltch: Herman» Schmidt, Riesa. ^MtMm»müW»ä»SSSS^-SSi»^»»S«»«»S»»»SSiW»i«»VSäSiSSSWSSWSSSnSSS«mS»»««VEI^W»»»M«iMiS^^^^^W«WW«M»WMWWr Mss fär tzn- ^Riesaer Tageblatt" «bitt« UN» bi» strittest«» M " A N " Vormittags v Uhr de» jewEg« Aurgabetage». Die «kschiifteftel«. Bekanntmachung. Da- Kriegsministerium drabfichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung ^l» Remanten ankaufm zu lass«. Remoutrmärtte finden statt: i« Lommatzsch auf dem Echützenhausplatz am 1». April dss. J-. Bor«. 8" Uhr. Ankaufs-Bediugunge«: L. Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihre« LehnarteS nachzuweisen ») daß die von ihnen vorgesührten Pferde in Sachsen geboren sind — Deck- resp. Kiillen- scheine find, soweit vorhanden, mitzubringen —; d) daß der Vorsteller seit mindesten- 2 Jahren Besitzer deS betreffenden Pferde- ist. 2. Die Pferde sollen 3—6 Jahre alt sein. Da« Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Ttockmaß gemeffen — für 3 jährige 1 Meter 46 Centimeter, für volljährige 1 Meter 52 Centimeter betragen ; da- Höchstmaß soll für 3 jährige 1,57 und für volljährige 1,65 nicht übersteigen. 3. Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4. Die Verkäufer find verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der ZZ 5SS—SSS de« Bürgerl. Gesetzbuche« für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungs-Blatt v. I. 1863 Seite 10S flgde.), sowie gegen die Untugend des Koppen- oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leiste». 5. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6. Zu jedem Pferde find Seiten de« Verkäufer« ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rind-lederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dre-den, den 8. März 18V7. - «rie,Smmifteriu«. Holz-Versteigerung. vohrischer Revier. ErbgerichtS-afthof z» Brsditz. Montag, den 15. März 18S7, Bor«. S Uhr. 60 ficht. Derbstangen von S eirs Unterst., i 5—S ru 115 „ „ „ 10 „ „ s Länge. 60 kief. Langhaufen IV. Cl. Königl. Forstrevierverwaltung Gohrisch zu Haidehänser und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den 3. März 18S7. Eppendorfs. VNttelbach. Klarschlag-Lieferung. 1. Die Gemeinde Weida bedarf zum Wegebau 1SG odm Irrte» harte» Eiet»- kiarfchiag. Derselbe ist frei Elbufer Gröb« dis 1. Mai L8G7 zu liefern. Offerte» mit Preisangabe pr. obm sind bis zum vv. Mürz 18V7 an Unterzeichneten einzuseuden. 2! Ist die Anlegung von Gchnittgeriune «it Bordkante in einer Länge von 250 m zweiseitig im neuen Anbau auszufübren. Bewerber wollen ihre Offerten pro laufenden m einschließlich Materiallieferung bis zum SV. März 18V7 einreichen. Weida, am 6. März 18S7. Mfibius, Ge«.-Vorst. DurchforstuugShölzer auf der H-ische, «bth. 85-88. vertliches und SächfischeS. Ittesa, 1Ü. März 1887. — Da» Ministerium des Innern giebt im vorgestrigen „Dresdner Journal" e>ne Verordnung bekannt, die Ver wendung von Giften zur Vertilgung von Ungeziefer und Raubzeug, und die Kammerjägerei betreffend. In derselbe« heißt eS: Der Gebrauch von Arsenik und Strychnin zur Ver tilgung von Ungeziefer und Raubzeug ist künftig nur gestattet, wenn die arsenikhalligen Mittel mit einer in Wasser leicht löslichen grünen Farbe vermischt und so stark grün gefärbt und die strychninhaltigen Mittel in Form von vergiftete» Getreide, weiche- in tausend GewichtStheilen höchstens fünf Gewichtstheile salpetersaures Strychnin enthält und dauerhaft dunkelroth gefärbt ist, verwendet werden. Doch ist s) die Auslegung von Arsenik, bez. arsenikhaltigen Mitteln im Freien, das heißt außerhalb der Gebäude, b) desgleichen innerhalb der Gebäude die Auslegung und Ausstreuung von Arsenik, bez. arsenikhaltigen Mitteln in den Verkaufsstellen, Werk stätten und Niederlagen derjenigen Gewerbtreibenden, welche Lebensmittel verarbeiten oder mit solchen handeln, insbesondere also der Bäcker, Fleischer, Producten- und Matcrialwaaren- Händler, ferner in denjenigen Räumen, welche zum dauernden Aufenthalte von Menschen dienen, also namentlich in Wohn- und Schlafzimmern, sowie e) die Aufstellung arsenikhaltigen KliegenpapiereS und arsenikhaltigen Fliegenwassers überhaupt, unter allen Umständen verboten. Soweit ein Kammerjäger bei dem Betriebe seines Gewerbes Gift oder gifthaltige Mittel verwenden will, bedarf er hierzu besonderer Geneh- migung. Dieselbe wirs für jeden Regierungsbezirk von der betreffende« Kreishauptmannschaft, und zwar nur auf jeder- zeitigen Widerruf und nur an Personen ertheilt, welche un bescholten und vollkommen zuverlässig find und sich im Besitz eine« ausreichend guten körperlichen und geistigen Gesund heitszustandes befinden; insbesondere darf diese Genehmigung nicht an Personen ertheilt werden, welche dem Trünke er geben find oder welche an hochgradiger Sehschwäche leiden, lieber die ertheilte Genehmigung hat die Kreishauptmannschaft eine Bescheinigung au-zustellen, welche der Kammerjäger bet Ausübung seines Gewerbes stet» mit sich zu führen und den Polizeibehörden und deren Organen auf Verlangen vorzu zeigen hat. Die Genehmigung kann auf bestimmte Giftsortea beschränkt werden. — An» Berlin schreibt man, daß »0« 1. April d. I. ab die Mannschaften de« veurlaubtenstande« bei etntretender Mobilmachung nicht «ehr, wie bei sonstigen Einberufungen, durch Gestellungsbefehle beordert werden, sondern bereit» im Frieden einen Paß-MobilmachungS-GefteUungsbefehl er- halten, der sofort nach Empfangnahme auf di« letzte weiße Seite de» Paffe» etnzukleben ist. Wer da» unterläßt; wird dirciplinarisch bestraft. Die Aushändigung der Paß-Mobil- machungS-GestellungSbefehle erfolgt im Allgemeinen bei den Frühjahrs.Controlversammlungen jeden Jahres. Den Wehr- leuten 2. Aufgebots, den im Bezirl de« BezirkScommando» in Zugang kommenden, sowie denjenigen Mannschaften, bei welchen eine Aushändigung dieser Gestellungsbefehle bei den Controlversammlungen nicht möglich war, werden sie von den Ortsbehörden zugestellt. Sofort nach Ablauf der Gil tigkeit der Mobilmachungs-Gestellungsbefehle, das ist am 31. März des darin angegebenen Jahres, sind sie au« den Pässen zu entfernen und zu vernichten. Bei eintretender Mobilmachung wird das Datum des 1. Mobilmachungstages sofort zur Kenntniß der Mannschaften des BeurlaubtcnstandcS gebracht, worauf sie sich zur Vermeidung schwerer militärischer Strafen an dem in ihrem Paß-MobilmachungS-Gestellungs schein angegebenen MobilmachungStaze pünktlich am befohlenen Sestellungsort zu gestellen haben. Etwaige Zweifel in dieser und anderer Hinsicht find dem Hauptmeldcamt des Bezirks des betreffenden Armeecorps sofort zu melden. — Die „Statist. Corr." enthält eine Zusammenstellung über die Uebertritte im Deutschen Reich zu den deutsch evangelischen Landeskirchen und die Austritte aus ihnen während der Jahre 1890 bis 1894. Trotz einiger Lücken sind die gesammelten Zahlen doch ausführlich genug, um Beachtung zu verdienen. Im Ganzen haben Uebertritte zu den evanglischen Landeskirchen 23 607 und Austritte aus ihnen 18804 stattgefunden, so daß der Gewinn 4803 beträgt. Zu den evangelischen Landeskirchen sind übergetreten 2088 Juden, 17002 Katholiken und 4517 Personen anderer oder unbekannter Coofesfion. Dagegen find übergetreten zum Judenthu« 61 Personen, zur katholischen Kirche 2794 und zu anderen Gemeinschaften einschließlich derjenigen, bei denen die neue Confesfion unbekannt blieb, 15 944 Personen. Im Austausch mit der jüdischen Confesfion hat die evangelische Landeskirche mithin 2027 und im Austausch mit der katho lischen Kirche 14208 Personen gewonnen, wogegen sie i« Austausch mit anderen Gemeinschaften, besonder- wohl mit den Dissidenten 11432 Seelen verloren hat. Die lieber- tritte von Katholiken zur evangelischen Kirche überwiegen in allen Theilen des Deutschen Reichs ausschließlich der rechts rheinischen Bayer« und Württemberg« dir Uebertritte von Evanglischen zu den Katholiken. In Preußen find 14045 Katholiken evangelisch geworden, dagegen nur 1467 Evan gelische katholisch. Der Uebertritt zu anderen Gemeinschaften war besonder» stark in Württemberg, Hamburg, Reuß ä. 8. und i« Königreich Sachsen. Ja Sachsen hat die evangelisch« Landeskirche durch die Uebertritte ein« Abnahme um 1952 Personen erfahren. — Die Uebergang»zeit verlangt wegen öfteren schnellen TemperaturwechsrlS sorgfältigere Brachumg der Kleidmg,- in» Allgemeinen hat sie mehr Krankheiten wie der Winter und ist die Zeit der Katarrhe und de- ständigen Schnupfens. Eine alte Regel sagt: Im Frühjahr lege man die Winter kleidung spät ab und im Herbst spät an. Freilich hüte man sich auch vor vielem Schwitzen, man setze sich aber auch beim Schwitzen nicht dem kalten Zuge aus. Man vermeide mehr da- in den Schweiß kommen, als auch das zu plötzliche Ab kühlen. Vom Winter her ist die Haut durch die luftab schließende Kleidung jetzt mehr verweichlicht al- im Sommer bei leichter Kleidung, welche Luftzufluß gestattet. Besonder« sind wegen de» noch nicht durchwärmten Erdbodens die Küße noch warm zu halten. Im Frühjahr giebt e» oft sehr schöne, warme Luft und kalte Erde. — Der Gesammtbetrag der Stiftungen, welche im Jahre 1896 in Sachsen für kirchliche, gemeinnützige und wohlthätige Zwecke gemacht worden find, beläuft sich nach den Aufzeichnungen des „Sächs. Kirchen- und Schulblattes" auf 1919 333 Mk, welche sich mit 780862 auf da» 1., 344 606 Mk. auf das 2., 439 980 Mk. auf das 3. und 373 883 Mk. aus da« 4. Viertel vertheilen. Der über wiegende Theil dieser Stisrungen ist dem Wohl der arbeiten den Classen gewidmet. Die Zuwendungen an Archen und Schulen treten dagegen weit zurück und beschränken sich zu meist am Geschenke für kirchliche Neu- und Umbaute«. Da genannte Blatt wirst hierbei die beachtenswerthe Frage auf, ob die beliebte Form zin-tragender Stiftungen von unbe grenzter Dauer ote empfehlenswertheste sei und ob es nicht zweckmäßiger sein würde, solche Summen lieber allmählicher Verwendung zuzuführen, al- durch Aufhäufung schwer uuter- zubringender Summen die IiebeSthätigkeit künftiger Geschlechter zu lähmen, abgesehen von de« nicht leichthin abzuweisenven Bedenken, daß ein Verlust an derartigen Capitalien in be wegten Zeiten nicht unmöglich ist. * Lichtensee. Am Dien-tage hielt Herr Kirchenbau meister Quentin au- Pirna mit dem hiesigen Kirchenvorstande eine Sitzung ab, um die Arbeiten zum Neubau der Kirche zu vergeben. Nach kurzer vorberathung wurden die Unternehmer, welchen die Arbeiten zugedacht waren, zur Besprechung heran gezogen. Die Einladung war schon den betreffenden Herren Unternehmern mit der Mittheilung, daß ihnen die Arbeit zugedacht sei, zngrgangrn. Herr Baumeister Schönttz in Großen- Hain wurde mit den Maurer-, Erd- und Zimmerarbeiten betraut. -j- Dresden. Die Königin wird a« 8. April von Mentone hier wieder «tatrrffen. Die Rückkehr de» König erfolgt am 19. März. Sönigöbrück, 9. März. Al» Candidat i« 9. länd- lichen Landtag-Wahlkreise ist von de« Baad der Landwirthe der Rittergutsbesitzer vahrmanu auf Taukcha bei König« Stück aufgrftellt worden, während dieKanuuerfortschrittler, in der«
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