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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189703166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-16
- Monat1897-03
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1897
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u n d Anzeiger (Elbedlall uud ÄllMgM. Telegram«-Adttsir „Tageblatt", Rtesa. Amtsötatl Fe^sPrechsteL.'. Stt. LV. 'er König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und »es StadtrathS zu Riss'. «z. Dienstag, 16. Mürz 18S7, Avend«. 56. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» La» «Lend« mit Ausnahme der Gönn- und Festtag«, vierteljährlicher vez»gsprett bei Abholung in deu Expeditione« in Riesa und Strchla oder durch «users Träger srei in» Hau« 1 Marl 50 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanfialteu 1 Mark 25 Pfg., durch dm Briefträger frei in« Hau« 1 Marl 65 Psg. Anzeigen-Nmiah»« sitr di« Rmrm« des «»«gabetages bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riese. — Geschäftsstelle Kastanienstraß« 59. — Für dir Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung, die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau betreffend. DaS königliche Landftallamt zu Moritzburg wird die diesjährige Stutenmusterung und Fvhleuschau für das Zuchtgebiet WioritzbMtU: Mittwoch, am 14. April d. I., vormittags s Uhr »1t Prämiirung in Moritzburg, asroffeuhchi«: Mittwoch, am 5. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr Ohne Prämiirung in Großenhain (auf dem Radeburger Platze), Borna: Donnerstag, am 6. Mai d. I, Vormittags s Uhr, ohne Prämiirung in Born«, Lommatzsch: Freitag, am 7. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung in Lommatzsch abhalten. Indem Solches hiermit öffentlich bekannt gegeben wird, ergeht gleichzeitig an die Orts polizeibehörden des Bezirks der Amtshauptmannschaft Großenhain die Aufforderung, die Pferde- besttzer nicht nur 1» Wege ortsüblicher Bekanntmachung, sonder« womöglich «och d«rch besondere ««sage a«f die obigen M«ster«ngS1ermiue aufmerk sam zu mache«. UeberdieS wird noch bemerkt, daß laut Verordnung des königlichen Ministeriums des Innern für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deck geld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züch ter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, muffen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufinden, wenn Prämiirung ange sagt ist, und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmel dung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis ZUM 1. April biesrS Jahre- an das Königliche Landstallamt erfolgen. Großenhain, den 13. März 1897. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I- 979 L. vr. Haberland, Bez-Assessor. Mke. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Windmühlen- und Wirthschaftsbefitzers A«gnst Friedrich El«ftav Herrmann in Gtrehla ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen daS Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Bermögensstücke der Schlußtermin auf den 13. April 18S7, Vormittag- 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Riesa, den 16. März 1897. Aktuar Sikmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Sonnabend, den 20. März 1897, Norm. 10 Uhr sollen im Hotel zum „Kronprinz" hier 4060 Stück Cigarren gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 12. März 1897. Der Ger.-Bollz. beim K. Amt-ger. Sekr. Vibam. Bekanntmachung, die Wieder-Ingebrauchnahme der städtischen Desinfektionsanstalt z« . Riesa betreffend. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis» gebracht, daß die Reparatur-Arbeiten an dem im hiesigen Stadtkrankenhause aufgestellten Dampf-Desinsektions-Apparat beendet find und daß die Anstalt wieder in Benutzung genommen ist. Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Desinfektionsanstalt Jedermann in Riesa und Umgegend zur Verfügung steht und daß in ihr Wäsche, Kleider, Betten, Matratzen, Polsterwaaren u. s. w. von allen Ansteckung-stoffen gründlich befreit werden können, sowie daß sich ihre Benutzung insbesondere nach dem Auftreten von ansteckenden Krank heiten in einer Familie, wie Diphtheritis, Pocken, Scharlach, Masern, Keuchhusten, Typhus, Tuberkulose u. s. w. empfiehlt, um deren Weiterverbreitung zu verhüten. Die für die Desinfektion zu entrichtenden Kosten sind gering, richten sich nach der Menge und Größe der zu desinfizirenden Gegenstände und können im Bedürftigkeitsfalle ganz er lassen werden. Desinfektionen sind entweder in der Rathsexpedition (Zimmer Nr. 2) oder in der Poli zeiwache anzumelden; den Anmeldungen ist ein Verzeichniß der zu desinfizirenden Sachen beizufügen. Ries«, den S. März 1897. Der Rath der Stabt BoeterS. Gthr. Oertliches und Sächsisches. , Riesa, 16. März 1897. — Jw'olge eines am Freitag erlittenen Schlaganfalles ist gestern Abend gegen 11 Uhr der langjährige Seelsorger unserer Kirchgemeinde, unser guter Herr Pfarrer Führer, durch den Tod aus seinem Wirkungskreise abgerufen worden. Der Verstorbene amtirte hier seit fast 21 Jahren und hat sich während dieser Zeit um das Kirchenwesen der Stadt viel Verdienst erworben. Es wird wenig Familien geben, denen er nicht nahegetreten ist, manchem Betrübten, Kranken, Armen ist er ein freundlicher Tröster und Helfer geworden. Er stand aus festem Glaubcnsgrunde und hatte ein friedfertiges, mildes Herz. Wir sind gewiß, im Sinne der Mitglieder unserer Kirchgemeinde zu handeln, wenn wir auch an dieser Stelle unserer Betroffenheit und unser« herzlichen Bedauern über seinen plötzlichen Tod sowie unsere innigen Mitgefühle mit seiner schwerbetrübten Familie Ausdruck geben. — Die Bilanz der deutschen ElbschifffahrtSgesellschaft „Kette" ergiebt einen Bruttogewinn von 573,610 Mark gegen 1,021,605 Mark in Jahre 1895. ES wurde be schlossen, 484,038 Mark zu Abschreibungen zu verwenden und der Generalversammlung die VertheUung einer Dividende von 1 Procent in Vorschlag zu bringen. — Die Wildenten, welche in Oesterreich vom 1. Juli bi» 31. Dezember und in Preußen vom 1. Juli bis 31. März de» darauffolgenden Jahre« erlegt werden dürfen, treten nach sächsischem Jagdgesetze am 15. März in die Schonzeit und genießen dieselbe bis zum 30. Juni. Da von jetzt ab in Sachsen nur noch die in unseren heimischen Wäldern immer seltener werdenden Hähne von Auer-, Birk- und Haselwild, sowie die von Mitte oder Ende März an auf dem Wege vom Süden Europas nach den einsamen Waldungen und wasserreichen Niederungen des Nordens bei uns nur vereinzelt durchziehenden Lckmepfen abgeschosscn »erden dürften, auch das Hirsch- und Rehwild nicht mebr an den Markt kommt, so hat also die diesmalige Jagdsaison in der Hauptsache ihr Ende erreicht. Die Auswahl auf den Wildpretmärkten wird sich demnach für die nächsten Wochen - nur auf russisches Federwild und Wildschwein, sowie auf l Rennthier beschränken. — Schließlich sei noch erwähnt, daß ; die bisherige Witterung für das Gedeihen des ersten Hafen- r satzes, der sogenannten.Märzhasen, bis jetzt recht günstig ge- j wesen ist. — ES ist neuerdings der Versuch gem Ät worden, die e Einfuhrverbote, welche in verschiedenen, an Rußland angren zenden preußischen Regierungsbezirken, sowie in Mrcklenburg- Schwerin und anderen, auf dem Seewege zu erreichenden deutschen Staaten für Schweinefleisch aus Rußland erlassen worden sind, dadurch zu umgehen, daß derartiges Fleisch durch Oesterreich über die Sächsische Grenze nach Deutschland ge bracht werden sollte. DaS König!. Sächsische Ministerium des Innern sieht sich daher veranlaßt, die Einfuhr von frischem Schweinefleisch, sowie von allen Zubereitungen von Schweine fleisch — insbesondere Pökel- und Salzfleisch, Schinken, Wurst, Sülze — aus Rußland auch für das Gebiet des Königreichs Sachsen ausdrücüich zu untersagen. Ausgenommen von diesem Verbote ist nur ausgeschmolzenes Schweinefett. Zuwiderhandlungen »erden, soweit nicht sonstige Strafbe stimmungen, insbesondere 8 328 de» ReichSstra Gesetzbuch einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Bezüglich der Einfuhr lebender Schweine aus Ruß land verbleibt es bei dem durch Kaiserl. Verordnung vom 14. Juli 1889 — Reichsgesetzblatt S. 149 — bezw. durch die Sächsische Verordnung vom 6. October 1885 — Dresdner Journal Nr. 234 — erlassenen Verbote. * Boritz. Zum ersten Male seit seinem 9 jährigen Be stehen trat unser Gesangverein Liederkranz unter Leitung seines Liedermeisters, Herrn Lehrers Kaden, am vergangenen Sonntag Abend im Saale des Weber'schen Gasthofes Hier selbst mit einem Gesangs-Concert an die Oeffentlichkeit. Die dargebotencn Gesänge erregten ausnahmslos allgemeines Interesse und wurden lebhaft applaudirt, besonder« erheiternd aber wirkten die vorgetragencn Gesangs-Couplets, die ge ¬ radezu einen Beifallssturm hervorriefe«. Unter dem.zahl' reich erschienenen Auditorium herrschte nur eine Stimme de» Lobes und der Anerkennung und lebhaft machte sich der Wunsch geltend, Herr Lehrer Kaden möge seine Zuhörerschaft recht bald wieder mit einem gleichen Genuss- erfreuen. Nach beendetem Concsrte fand ein recht «animirter Ball statt, der die Theilnehmer bis in die späten Nachtstunden zasammenhielt. * Meißen. An der hiesigen Landwirthschaftlichen Schule wird voraussichtlich des diesjährigen WinzercursuS erster Theil in der Dauer von 8 Tagen in der letzten Märzwoche oder ersten Aprilwoche seinen Anfang nehmen. Die Theilnehmer am Kursus (der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt) sollen zur angegebenen Zeit den Rebschnitt und andere Weinbergs arbeiten praktisch erlernen und erhalten außerdem Unterricht ertheilt über die Anzucht und Pflege der Reben, über die Düngung derselben rc. rc. Der zweite Theil de» CursuS findet zur Zeit der Rebenbreche statt, der dritte im Septem ber zur Zett des Gipfelns der Reben und der vierte Theil endlich zur Zeit der Traubenlese. Die praktischen Arbeite» im Weinberge wechseln dann mit dem Unterricht über die thirrischen und pflanzlichen Rebenfeinde, über Weinbereitung rc. ab. Anmeldungen für den Tursus »erde« vom Director der Landwirthschaftlichen Schule entgegengeaommen. Die Theilnahme an demselben steht Jedermann frei. -s Dresden, 16. März. Der gestern Abend van der hiesigen Ortsfrauengruppe des Allgemeinen Schuloereins zum Besten der Förderung de» DeutschthumS im Ausland- ver anstaltete Festabend verlief in glänzender Weise in Gegen- wart einer außerordentlich zahlreichen Versammlung, deren Theilnehmer nicht nur au- Dresden, sondern auch aus der Provinz erschienen waren. Den ausgezeichnet gelungenen Vorträgen und Aufführungen wurde lebhafter Beifall zu Theil. An dieselben schloß sich ein Ball, der erst nach Mittrr- naht sein Ende erreichte. H. Freiberg. Ueber die gestern kurz gemeldete § Explosion der Dyiamitfabrik in Hilbersdorf erhal- r ten wir von unserem Berichterstatter folgende Nachricht.
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