Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189704240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-04
- Tag1897-04-24
- Monat1897-04
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1897
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Metlaü mü Lqeiger). »«««»! t ASV Nr. 2v. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 9S Sonnabend, 21. April 1897, AveudS. »9 ZGr». Sa» Riesa« LqeblMt wschaMI ftd« Da, A»«d» mit «uswchmr der Sm«, und Festtage. «ertelMrlicher VeWglp«« bei «bhokmg in dm ««Emmi de »ich, mW «mGa »der bmch MG» ' Lrbg« frei ins Hau» 1 Marl Vst Ptz., bei Abholung am Schilt« d« kaiseri. Postanstalt« 1 »«I SV Psg., dnrch d« Vrttsträg« frei in» Han» 1 «art SV Pßz. »WchWmSmeah«, für di» >«««« dB hgz Hnmfttng 9 Ahr oh«ee SemilhL idoNk und Verlag von Langer ä Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle K»st»»te«-raß« VS. — Mir di« Nedartl«, »««NwottUchr -er»«»» Schmidt in Nies«. Bekanntmachung, Hie Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Am 1. Mai diese- Jahre» ist eine Zählung der Fabrikarbeiter nach dem dafür be stimmt«, Formulare durch diejenige« Genserieunternehmer auSznführen, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen. Wenn auch im Allgemeinen davon auSzugehen ist, daß als Fabriken alle diejenigen Ge schäfte zu betrachten find, welche die Herstellung oder Zurichtung von HandelSwaaren im Großen und zum Vertriebe im Ganzen oder zum Wiederverkäufe, insbesondere unter Anwendung nicht gewerbsmäßig ausgebildeter Gehülfen und mit Theilung der Arbeit betreiben, so ist doch, um bei der gedachten Zählung gleichartige Ergebnisse zu gewinnen, bestimmt worden, daß die Aus füllung der Formulare zur Zählung der Fabrikarbeiter von allen denjenigen Gewerbennter- nehmern zu erfordern sei, welche in ihren Gewerbeanlagen ») mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder d) Dampfkessel verwenden, oder o) mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinrnbetrieb arbeiten, oder ck) Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht bloS vorübergehend im Betriebe find, oder V. nach § 16 der Reichsgewerbeordnung und den Nachträgen dazu zur Errichtung ihrer Anlagen besondere Genehmigung erhalten haben, mit Ausnahme der 1. der Aufsicht der Berginspektionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit den selben Koksbrennerei, Briquettefabrikation oder ein anderer an sich zählpslichttger Betrieb Verbund« ist, 2. Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer-, Ofensetzer- und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, 3. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung »der für häusliche Zwecke benutzen, 4. Krahn- und' AufzugS-Anlagen, auch mit Elementarbetrieb, Straßenbahn« und Dampsschiffsahrtsgeschäfte, 5. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, Spedition»- und Verlags-Geschäfte, 6. Motoren und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schul«, Theater, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Gefangenhäuser rc.), ferner für zoologische oder botanische Gärten, 7. Schlächtereien mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit Elemen tarbetrieb arbeitend« Schlächtereien. D« vorbezeichneten Gewerbeunternehmern im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast werd« durch die betreffenden OrtSbehörden Erhebungs formulare zugestrllt werd« und werd« jme Unternehmer hiermit aufgesordert, dies« Formulare - «mch Wo» in ihr« »orfteh«d s»d o. «mtz sowie nnd S »agetchnrtar »etrieh-mü««« um Zähltuge keine Arbeiter beschäftigt werb«, «» 1. Mai diese- Jahre» wahrheitsgetreu auSzufüllen, unterschriftlich zu vollzieh« und sodann «gesäumt bei ihrer OrtSbeh-rde eiuzureich«. Sollten einzelne Gewerbeunternehmer, aus der« Arbeiter beziehentlich Betriebe die Zählung Anwmdung zu finden hat, bis zum 30. April dieses JahreS ZähluugS-Formulare nicht erhalt« hab«, so haben dieselben dergleich« längstens am ZählnngStage bei ihrer OrtSbe- hörde abzuhol«. Großenhain, am 21. April 1897. Die Königliche A«t»hL«pt»8tzmsch8ft. 1599 V. 9. »ilUtki. H. Im „Gasthofe zur KönigSlinde« in »«knitz soll« Dienstag, am 27. April dss. I-., AS» Vormittag» Uhr a» ungefähr 89 rw kieferne Brenuscheite, j Dürrhölzer au» drnAbth. 17, SS, 21, 3S-3S, 5», «0, «8-83^ -2k M,, meistbi«d gegm Baarzahlung versteigert werden. Die Verfteigerungsbedingungen »erd« vor Beginn bekannt gegeb«. Truppenübungsplatz Zeithain, am 20. April 1807. Königliche Korftverwaltrrng. Königliche Var»isonver»alttm-. Montag, den 26. April, 11 Uhr Vormittag» «Kd in Riesa auf dem Reitplätze der Kaserne I L Fohle» unter dm vor der Versteigerung bekannt zu gebenden Bedingung« öffentlich versteigert. Königliche 1. Abtheilung 3. Feldartillerie-Negiment» Nr. 32. Bekanntmachung. Die Aufnahme der schulpflichtig« Kinder findet in Wröba Dienstag, be» K7. Nstrü, mtttag« 1 Uhr statt und rwar geschicht die Aufnahme der Knaben in de» Klaffenzimmer deS Unterzeichnet« «ad dir Aufuahme der Mädchm in dem Klaffenzimmer de» Herrn Organ. Härtig. Gröba, d« 93. April 1897. Der Echnldirettor. Börner. Ein Wort über die Kinderarbeit?» O-O. Mit vielem Jntereffe habe ich den Artikel „Schutz den kindlichen Arbeitern" in Nr. 46 der Gartenlaube gelesen, in welchem der Herr Verfasser so warm für das Wohl der arbeitenden Kinder rintritt, und den Schutz der Behörden und des Staates für dieselben anruft. Im Wesent» lichen bin ich ganz seiner Meinung, wenn r» sich nämlich darum handelt, diese Kinder vor Ueberbürdung und lieber» anstrengung zu schützen. Solch' ein junge» Menschenkind be darf mehr des Schlafes und der Erholung wie ein Erwachsener und die Schule, besonders die moderne großstädtische Schule wacht bedeutende Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Kleinen. Es ist darum hoch anzuer- keuuen, wenn sich Menschen mit warmen Herzen finden, welche die Interessen dieser Kleinen wahren. — Aber, auch bei dieser Menschen- resp. kinderfreundlichen That findet sich ein Aber. — „Man darf da» Kind nicht mit dem Bade aus schütten." So möchte ich mir heute erlauben, einmal die Vor- thrile der Kinderarbeit zu besprechen. Zunächst ist wohl anzunehmen, daß die Schaar der kind lichen Arbeiter sich nur aus den ärmeren Schichten der Be völkerung rekrutirt. Diese Kinder besuchen auch meist nur einfache Schulen, in denen von einer Ueberbürdung der Schüler nicht die Rede sein kann. Fürdiese halberwachsenen Kinder, beiderlei Geschlecht-, giebt e- wohl nichts Gefährlicheres al» da» beschäf- tigung». und aufsichtslose Herumtreiben auf den Straßen. Wa» sollen sie jedoch in ihrer schulfreien *) »er uns »on geschätzter Seite zugegangene Artikel ist orr«. laßt mord« durch die von uns mttgetheilten empörenden vergehen und verbrechen einer Anzahl Schulkunden. Sicher enthält derselbe sehr viel Richtiges und Wahre» und mir empfehlen ihn zur Erwägung »eiteren Kreis«. Daß die empörenden Rohheiten, wie sie nicht alein hier, sondern auch andrrwärt» von Schultnaden und halbwüchsigen Burschen jetzt so oft zu meld« waren, emsteste Beachtung verdienen, darüber kann wohl Niemand im Zweifel sein. D. R. Zett Wetter anfangen l Sie find Kinder einer Arbeiterfamilie. Bater, und sehr häufig auch die Mutter, gehen Tag über ihrem Erwerbe nach. In vielen Fällen finden die Kinder kaum ei« warmes Mtttagbrod, wenn sie aus der Schule Heimkommen, und bis zum Abend sind sie sich dann selbst überlasten. Wenn auch in manchen Städten Aufenthalts und BeschäftigungSstellen für solche Kinder durch private und öffentliche «ohlthätigkeit geschaffen worden find, jo sind die selben doch der Menge dieser Kinder gegenüber viel zu selten und ungenügend vorhanden. Bor allen findet man sie auch nur in den Städten. Auf de« Lande aber herrschen die gleichen Verhältnisse. Die Eltern sind tagSLber „auf Arbeit", die Kinder haben meisten» nur den halben Tag Schule, wa» treiben fie also in der übrigen Zeit, in der sich k-in Mensch um sie kümmert? — Natürlich meist Unfug. Selbstredend habe ich bei meiner Besprechung nur die größeren Kinder, die von 11—14 Jahren im Auge, und in diese« Alter schadet ihnen eine leichte, ihren Kräften ange messene Arbeit durchaus nicht, i« Gegentheil, fie ist ihnen nützlich und nothwendig, denn fie find alle darauf angewiesen, sich gleich «ach der Eonfirmaüon auf die eigenen Füße zu stelle« und sich selbstständig ihr Brot zu verdienen, und wohl de« Kinde, de« dann die Arbeit eine längst gewohnte und selbstverständliche Sache ist. Rur vor Ausbeutung müssen sie geschützt werden, diese kleinen Arbeiter, da» ist eine dringend« Nothweudigkeit. Leider aber geschieht diese Ausbeutung nicht allein von Seiten der Arbeitgeber (im Fabrikbetriebe wird solche bei den häufigen Revisionen und Controllen wohl nnr in de» seltensten Fällen möglich sei«. D. R.) — nein, leider sind e» in sehr vielen Fällen die Ettern jelbst, welche die ErwerbSthätigkeit ihrer Kinder im eigenen Jntereffe übermäßig ausnutzen. Freilich ist e» nicht zu empfehlen, den Kindern da» verdiente baare Geld so ohne Weitere» zu überlassen, aber sie sollte« von Seiten der Arbeitgeber und der Ettern veranlaßt werden, ihren Lohn so «eit als thuulich zur Anschaffung von Kleidungsstücken iu verwenden und, falls ettvaß übrig bleibe« sollte, das Geld in eine« Sparkaffenbuche sicher auzulegen. Man muß ihnen de« Nutzen eine- solche» recht deutlich klar machen, denn mir find viele Kinder von 14—1« Jahren vorgekomme«, welche »on einer Sparkaffe und deren Einrichtungen keine Ahnung hatten, und welche, nachdem ich ihnen den Rutz« derselben erklärt hatte, gern und stolz ihre Ersparnisse ihr anvertrauten. Auf dieje Weise nehmen die Kinder ihren Eltern eine große Sorge vom Herzen, indem sie nach und nach die Mittel sammeln, um sich ihren ConflrmattonSanzug selbst anschaffen zu können, denn der TonfirmationSanzug de» Knaben, und da» neue schwarze Kleid der Confirmandin, da» bildet schon Jahre lang vorher die Sorge der unbemittelten Eltern. Wenn die Kinder in der rechten Art und Weise beschäf tigt werden, so ist die Arbeit schon für sie selbst v ,n viele« Nutzen. Sie erlangen so manche Fertigkeit, lernen im Um gang mit anderen Leuten bessere Manieren annehmen und find, eben durch ihr veschäftigtsein, vor manchen Gefahren, welche jugendlicher Leichtsinn und Uebermuth heroorbriugt, geschützt. Sie lernen den Werth der Arbeit kennen mtd schätzen. Die Elter» haben den Bortheil, ihr Kind unter Aussicht zu wissen und wenn e» sich außer seiner Nahrung »och ein paar Pfennige Lohn erwirbt, so ist da» für arme, kindergesegnete Leute eine große Hülfe. Der Arbeitgeber wieder braucht für leichte Arbeiten keine hohen Löhne zu zahlen und kann infolgedessen wieder billigere Preise stellen, welche dann der Allgemeinheit zu Gute ko«men. Auf diese Weise greift ein Rad in» andere, so daß e» keineswegs wünschenswert- ist, die Kinderarbeit zu verbiete» oder sehr einzuschränken. Gan- besonder» für die Mädchen ist es nicht nur nützlich, nein e» ist sogar nothwendig, sie schon al« Schulmädchen im Haushalt zu beschäftigen. Er ist schon vielfach hervorgehoben worden, daß da» Elend vieler Arbeiter familien in der Untüchtigkeit der Frauen seinen Grund hat. Aber wo solle« denn dir Mädchen etwa« von Wirthschaft und Haushalt verstehen lernen? Die Eltern find Fabrikarbeiter. St« haben sich al» solch« kennen gelernt, verheirathet uad arbeite« «och hent« in der Fabrik. Di« Ratter hat selbst nicht «irth-
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