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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189706177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-06
- Tag1897-06-17
- Monat1897-06
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1897
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Uiesaer j Tageblatt und A«;eigor Wetlatt Md Äschers. Lrr.NMrm.rld««, HD» 6 ckU ««nsprechpNle ^Lag,blatt«, «les?. N V »> TTH Rr. 20. der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und deS StadtrathS z« Nie?,. I- 137. Donnerstag, 17. Juni 1887, MradS. 4V. Jahr» Da» Riesa« Tageblatt «scheint sede» Lag Abends mit Au»nahme d« Sonn» und Festtage. BierteljShrltchrr LezngsprriS bei Abholung tu den -rpebttton« In Riesa und Strehla ob« durch «».« LrSg« sret In» Hau« 1 Mark KV Psg., bet Abholung v« Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Psg., durch dm Briefträger srei tu» Hm» 1 Mark 65 Psg. LnzeigenMnnahim sttr dl, Rmmn« d^ Ausgabetage« bi» Bormtttag 9 Uhr ohne Gewahr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich ln Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraß« 59. — Für di, Redaktion vmrutwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Langenberg und Glaubitz auf den Namen Gruft Emil Äichafter in Glaubitz eingetragenen Grundstücke: 1. Fol. 33 deS Grundbuchs sür Langenberg, Sir. 36 des Brandcataste! s, bestehend auS einem nicht auSgebaulen Wohnhause, einer nicht auSgebauten Scheune und einem Seiten gebäude, Nr. 197 deS Flurbuchs, nach letzterem — 11,4 s groß, belegt mit 20,59 Steuer einheiten, geschätzt auf 2200 Mark — Pf., 2. Fol. 101 des Grundbuchs für Glaubitz, — Feld — Nr. 597 des Flurbuchs, nach letzterem — 63,9 »groß, belegt mit 9,48 Steuereinheiten, geschätzt aus 1000 Mark — Pf., 3. Fol. 125 deS Grundbuchs für Glaubitz — Feld — Nr. 598 des Flurbuchs, nach letzterem — 22,2 s groß, belegt mit 4,71 Steuereinheiten, geschätzt auf 500 Mark — Pf., 4. Fol. 194 deS Grundbuchs für Glaubitz — Feld — Nr. 596 deS Flurbuchs, nach letzterem — 31,9 s groß, belegt mit 4,50 Steuereinheiten, geschätzt auf 650 Mark — Pf., sollen als ein zusammengehöriges, auf 4600 Mark — geschätztes Besitzthum im hiesigen Amtsge richte zwangsweise versteigert werden und ist der 24. Jnni 18S7, Bormittags 1v Uhr als Berfteigerrmgstermin, sowie der 8. Juli 18S7, Vormittags 1v Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungSplarrs anberaumt worden. Eine Ueberficht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnifses kann in der verichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht» eingesehen werden. Riesa, am 30. April 1897. Königliche- Amtsgericht. Aff Reichelt. Akt. Sänger, G.-S. Bekanntmachung. Die über die NamenSangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schank« wirthschaften erlassene Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 21. Mai a. c. wird unter (-) hiermit zur öffentliche« Kenntniß gebracht mit dem besonderen Hinweise darauf, daß die Verordnung am 1. Oktober diese- Jahre- in Kraft tritt und daß bi» zu diesem Tag die in der Verordnung vorgeschriebenen Aufschriften an allen offenen Läden und an allen Gast- und Schankwirthschaften angebracht sein muffen. Riesa, den 16. Juni 1897. Der Rath der Stadt Boeters. Gthr. D Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirthschaften betreffend, vom 21. Mai 1897. I Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persön- ; lich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Betheiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift an zugeben wären, so genügt eS, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Betheiligter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelne« Falle die Angabe der Namen aller Betheiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis r zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober laufenden Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. i Ministerium des Inner«. Für den Minister: l Babel. Gersdorf. f Bekanntmachung, die Biersteuer betreffend. Die Bestimmung in ß 8 des Regulativs über die im Stadtbezirk Riesa zu erhebende f Biersteuer, wonach jede Privatperson, die Bier zum eigene« Han-Wirthschnst-bedaes z von auswärtige« Bierhändlern und Brauereien bezieht, verpflichtet ist, das bezogene Bier s durch Angabe des Quantums, Sorte desselben, sowie Bezugsquelle bi««e« 8 Tage« dem e Stadtrathe anzuzeigen und hierbei den darauf entfallenden Steuerbetrag abzuführen, wird hier« l mit in Erinnerung gebracht. Die Nichtbesolgung dieser Bestimmungen hat die Bestrafung wegen Biersteuerhinterziehung gemäß § 11 des vorgenannten Regulativs zur Folge. Weiler ergeht hiermit an sämmtliche Restaurateure und Bierhändler hiesiger Stadt die Aufforderung, künftighin allvierteljährlich bei Abgabe der Declarationen und Abführung der Biersteuer das Biersteuerbuch bei der Stadthauptrasse elnznreiche«. Zuwiderhandelnde werden gemäß Z 12 des eingangserwähnten Regulativ» mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. belegt. Riesa, am 17. Juni 1897. * Der Rach der Stadt BoeterS. Hmtzsch. Bitte. Am 17. Juli dieses Jahres wird die diesjährige Ferienkolonie, in welcher wiederum, wie in den Vorjahren, armen, schwächlichen oder kränklichen Schulkindern eine tägliche dreimalige Speisung im Stadtparke zu theil werden soll, eröffnet werden. Der Unterzeichnete richtet a» alle Freunde der Arme« ««b Kinder die er gebene Bitte, z« de« Koste« dieser Einrichtung eine« Beitrag gewähre» zu wolle«. Beiträge werden an den durch Plakate kenntlichen Sammelstellen entgegenge nommen, auch wird eine Sammelliste durch einen Boten ausgetragen werden. Riesa, den 17. Juni 1897. Bürgermeister BoeterS. S. Freibank Riesa. Morgen Freitag, de« 18. Juni, von Borm. 8 Uhr ab gelangt auf der Frei bank im städt. Schlachthof das Fleisch eines Ochse« zum Preise von 40 Pfg. pro */, zum Verkauf. Der Verkauf findet «ur von Vormittags 8 bis 11 Uhr statt. Riesa, den 17. Juni 1897. Die städt. Schlachthofverwaltung. Meissner, Sanitätsthierarzt. Gewerbetreibende, die einen offenen Lade» haben oder Gast- oder Schankwirthschast betrei ben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname deS Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 17. Juni 1897. — I« der vorgestern stattgehabten öffentlichen Stadtverordnetensitzung waren anwesend 15 Mit glieder de» Kollegiums und zwar die Herren Barth, Barthel, Berg, Braune, Donath, Förster, Fritzsche, Hammitzsch, Held- ner, Müller, Dr. Mende, Ritzsche, Schütze, Thalheim und Thost; entschuldigt waren ausgeblieben die Herren Pietsch mann, Richter und Starke. Al» Nathsdeputirte wohnten der Sitzung bei die Herren Bürgermeister voeter», Stadträthe Bretschneider und Heinrich. Unter Leitung des Vorsitzenden de» Kollegium», Herrn Rendant Thost, gelangten in dieser Sitzung nachfolgende Gegenstände zur Beratung und resp. Beschlußfassung: 1. Auf Ersuchen de» Herrn Borsttzenden referirt Stadtv. Hörster über da» Ergebniß der Prüfung de» Bauaufwandes für Errichtung de» städtischen Schlachthofe». Der Herr Re- ferent führt darüber Folgende» aus: Unterm 22. März 1893 habe die hiesige Fleischerianung eia Gesuch um Genehmigung L«r Erbauung eine» Schlachthofe« an den Stadtrath gerichtet. In Folge eingezogener Erkundigungen von anderen Städten «habe der Rath sich nicht entschließe« können, diese Genehmig- » ung zu ertheilen. Nach Besichtigung der Schlachthofsanlagen I seilens einer Deputation de» Rathes und der Stadtverorr« > neten in einigen Städten sei der Rath zu dem Entschlüsse gekommen, einen eigenen städtischen Schlachthof zu errichtet, und habe darauf noch aus einigen nicht besuchten Städten über Erbauung dortiger Schlachthöfe Erkundigungen einge zogen. Am 17. August 1893 sei hierauf vom Ruhe und am 22. August 1893 vom Kollegium der Beschluß gefaßt worden, mit einem Kostenauswande von 150000,Mark einen städtischen Schlachthof excl. Eismaschine zu erbauen. Nach« dem der Bauplatz festgelegt, sei der Herr Stadtbaurath Ost- Hoff in Leipzig vom Rathe mit Ausarbeitung eine» Projekte» betraut worden. Dieses ausgearbeitete Projekt habe am 9. Januar 1894 de« Bauaasschuß zur Begutachtung vorgelegen, sei von diesem aber für ungenügend befanden worden. Herr Baurath Osthoff sei hierauf, nachdem die nicht ausreichende Bausumme von 150000 Mark von den städtischen Kollegien auf 200000 Mark erhöht worden war, um Ausarbeitung eine» neuen Projekte» unter Berücksichtigung der Anlage eine besseren Restaurant» ersucht worden. Am 17. Juni 1894 habe diese» neue Projekt de« Bauausschuß wieder Vorgelegen und e» sei dasselbe de« Rathe zur Annahme empfohlen worden. In der Sitzung vom 11. September 1894 seien vom Stadtverordnetenkollegium die Verträge über den Areal erwerb genehmigt worden. Am 12. Juli 1894 habe der Bau begonnen. Anerkennend sei zu erwähnen, daß die Ar beiten sämmtlich, bis auf die maschinellen Einrichtungen, an hiesige Gewerken vergeben worden seien. Die Inbetriebsetzung de» Schlachthofes sei am 8. April 1895 erfolgt, später habe sich die Anschaffung eines zweiten Kessels al» nothwendig herausgestellt und diese sei am 27. August 1895 vo« Kol legium verwilligt worden. Nachdem der Bau beendet, sei am 15. Mai 1896 die Abrechnung erfolgt. Rach dem Bor trage des Herrn Referenten stellen sich die AuSgsben wie folgt: Kapitel 1 Grunderwerb 16237 Mk. 41 Pf., Kapitel 2 Bauarbetten rc. 165204 Mk. 01 Pf., Kapitel 3 Beschlen- ßungs- und PlanirungSarbeiten 4867 Mk. 55 Pf, Kapitel 4 Maschinen und maschinelle Einrichtungen 72285 Mk. 93 Pf., Kapitel 5 Stadtbauamt-Vureaufwand ISO Mk. 90 Pfg.» Kapitel 6 Projektarbeitea und Aurschreibung 5842 Mk. 90 Pf., Kapitel 7 Nachtwache 407 Mk. 50 Pf., Kapitel 8 Ins gemein 3888 Mk. 85 Pf., Kapitel 9 Inventar 5405 Mk. 95 Pf., Kapitel 10 Bauleitung rc. 2471 Mk. 80 Pf., Kapitel 11 Zinsen 1898 Mk. 81 Pf., Kapitel 12 Entschädigung bet Einführung de» SchlachthofSzwangr» 2450 Mk. Die Ein nahmen stellen sich auf 248 Mk. 81 Pf., so daß die Nu»-
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