Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189707294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-07
- Tag1897-07-29
- Monat1897-07
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1897
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Riesaer I Tageblatt Donnerstag, SA. Juli 18S7, Mend» * Tn. 6. 2605. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Mittwoch, den 4. August 1897, Vor«. 11 Uhr, 2 braune Pferde (Stuten) gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 27. Juli 1897. Der Ger.-Vollz. beim K. Amtsger. Secr Eidam. Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft und dem Bezirksausschüsse ist die von der Gemeinde Streumen beschlossene Einziehung des von Streumen nach Markstedlitz führenden Tommunicationsweges, Parzelle Nr. 416 des Flurbuches von Streumen, als öffent licher Weg genehmigt worden, nachdem die genannte Gemeinde sich verpflichtet hat, diese Wege strecke als Wirthschastsweg fortbestehen zu lasten und in fortkömmlichen Zustande zu erhalten. Großenhain, den 23. Juli 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilucki. und Anzeiger Wetlall und Anzeiger). relegramm-Adrast« A «HI ckL 6 S«msp«chM< „Lag.bl-tt", R,«s«. AH- 4-N V 4-TG H M. W. »er König!. AmtShauPtmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtratyS zu Men SV. Jahr«. »«» Riesaer Tageblatt «scheint jede» Lag Abend« mit Ausnahme der Gon», und Festtag». Bietteljährllcher Bezugspreis bet Abholung tu den Lxptblttoneu tu Riesa und Str»hla od« durch r»;e.. krikg« frei in» Han» 1 Mark SO Pfg^ bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Psg., durch dm Bries träger srA in« Hau» t Mark SS Psg. Aazrigeuchlieaahms sstr dl» Rmav«, »er Au»gabetage» b<» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Dmck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraß« SV. — Für dl» Redaktion verantwortlich; Hermann Schmidt in Rtrsa. Oertliches «nd Sächsisches, i Riesa, 29. Juli 1897. ! —* Nach den neuesten Publikationen der Zeitschrift des König!. Sächs. Statistischen BureauS wurden in den Personen- e standsregistern der Amtshauptmannschaft Großen, k Hain im Jahre 1895 inSgesammt 3023 Geburten bsur- ff kündet, 927 in den drei Stadkgcmciliden, 2096 in den Land- ! gemeinden. Unter den Geburten befanden sich 36 Zwillings- s gebürten und 3 DrillingSzeburten. Dem Geschlechte nach ! waren es inSgesammt 1546 Knaben und 1477 Märchen, es f. war also ein P uS von Knabengeburten (-s- 69) zu ver- i zeichnen. Davon kamen auf die drei Stadlgemeinden 464 s Knaben und 463 Mädchen, auf die Landgemeinden 1082 f Geburten männlichen Geschlechts und 1014 Geburten weib lichen Geschlechts. Todtgeboren wurden außerdem im Jahre 1895 inSgesammt im Bezirke 115 Personen, 66 männlichen f und 49 weiblichen Geschlechts, 37 in den drei Städten, 78 , in den Landgemeinden. Unter den 3023 Geburten waren s unehelich lebend Geborene 265, 141 Knaben und 124 Mäd- f chen, 81 in den Städten und 184 auf dem Lande. In dem- ? selben Jahre waren in den Bezirken der Amtshauptmannschaft H Großenhain inSgesammt 1604 Personen gestorben, 834 Per- i soncn männlichen Geschlechts und 770 Personen weiblichen Geschlechts; auf die Städte entfielen daron 566, auf das ! Land 1038 Todesfälle. Ein ziemlich hoher Procentsatz ent- fiel dabei auf Kinder, die vor erfülltem ersten Lebensjahr ? starben. Unter den 1604 Gestorbenen waren Kinder unter i einem Jahre 665, 358 Knaben und 307 Mäochen, in den Städten starben Kinder unter einem Jahre 231, auf das ' Land kamen 434 solche Sterbefälle. : — Amtlicher Bekanntmachung zufolge ist nunmehr auch ! über die im Verwaltungsbezirke der Oschatz.r Ämtshaup:- ' Mannschaft belegens Or.schafeen Seerhausen. Kalbitz, Mautch, Groptitz, Ragewitz, Grubmtz, Plotitz und « vsitz die Hunde- sperre bis mit dem 13. Octob-r k. I. verfüg: word.n. — Der preußische Minister für Landwirthichaft, Do. mäncn und Forsten verordnet: Mehrfach vorgskommene Fälle, in denen fliehende Frevler während der Flucht Deckung ge, ; sucht und sich plötzlich gegen den sie verfolgende» Forst- und . Jagdbeamtcn wendend, von ihren Schußwaffen Gebrauch g'- if macht und diese g-lödlet oder schwer verletzt haben, sowie die H fortgeschrittene Technik in der Konstruktion der Schußwaffen, ff welche es den Frevlern ermöglicht, auch während eiliger Fluchr cm bereits abgeschossencs Gewehr mir Leichtigkeit wieder fchuß- fertig zu machen, lasten es mir nicht angängig erscheinen, das unbedingte Verbot des Gebrauchs der Waffen gegen fliehende Frevler noch weiter aufrecht zu erhalten. Ferner erscheint e» mir zweckmäßig, die im Art. 3 der Instruktion gegebene Einschränkung hinsichtlich der Art der zugelassenen Waffen zu beseitigen, insbesondere, um dadurch den Forst- und Jagd beamten die Möglichkeit zu gewähren, auch von dem Revolver Gebrauch zu machen. Mit Rückficht hierauf wird der Art. 3 der genannten Instruktion aufgehoben und der Art. 4 durch folgende Bestimmungen ersetzt: „Beim Gebrauch der Waffen wüsten die Forst- und Jagdbeamten sich stet» vergegenwär tigen, daß solcher nur soweit stattfinden darf, al» die Er füllung de- bestimmten Zweck», die Holz- oder Wilddiebe, oder die Forst- und Jagd-Konttavenienren bei thätlichem Widerstande oder gefährlichen Drohungen unschädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In der Regel stad daher die Waffen k nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. L.gt indessen 8 «in auf der Flucht befindlicher Frevler auf erfolgte Auffor- 8 derung die Schußwaffe nicht sofort ab, oder nimmt er die- H selbe wieder auf, und ist außerdem nach den besonderen Um- 8 ständen de» einzelnen Falls in dem Nichtablegen oder Wieder- ß aufnehmcn der Schußwaffe eine gegenwärtige, drohende Ge« z fahr für Leib oder Leben de» Forst« oder Jagdbcamten zu k erblicken, so ist Letzterer auch gegen den Fliehenden zum Gebrauch seiner Waffen berechtigt. Ja jedem Falle find die Waffen nur so zu gebrauchen, daß lebensgefährliche Verwun dungen so viel als möglich vermieden werden. Deshalb ist beim Gebrauch der Schußwaffe der Schuß möglichst nach den Beinen zu richten und beim Gebrauch des Hirschfängers der - Hieb nach den Armen des Gegners zu führen. UebrigenS ? muß beim Gebrauch der Schußwaffe die größte Vorsicht an- s gewendet werden, damit durch das Schießen nicht dritte Per- sonen verletzt werden, welche ohne Theilnahme an einer Kon- si traoention sich zufällig in der Schußlinie oder in deren NM > befinden. In dieser Hinsicht ist besonders dann Aufmerk- samkeit nöthig, wenn nach einer Richtung geschossen wird, in der sich eine Landstraße, oder ein bewohntes Gebäude befin- ' det. Auch ist der Gebrauch der Schußwaffe überhaupt in der Nähe von Gebäuden zur Verhütung von Feuersgefayr E möglichst zu vermeiden." s — Die Frage: „Wer ist Fabrikant, und wer ist als > Handwerker zu betrachten?" welche bisher den Gerichten wie auch den Laien viel Kopfzerbrechen verursacht hat, wurde end« lich vom Reichsgericht beanrwottet. Bis jetzt wurde eine Arbeitsstätte, in welcher 10 Arbeiter und mehr beschäftigt; sind, als Fabrik betrachtet, und danach wurden die Be« ! stimmungen des Unfall-VersicherungSgesetzes zur Anwendung j gebracht. Wie jedes praktische Beispiel lehrt, ist diese An- l sicht absolut falsch, da die Anzahl der Arbeiter immer noch ß nicht auf einen Fabrikbetrieb schließen läßt. Auch die Auf- h sasfung für fabrikmäßige Arbeit die Benutzung der Maschine sr als entscheidendes oder nur mitentscheidendes Merkmal hin- cf znstellen, ist nicht stichhaltig, da wemals die Grenze zwischen H Maschine und Werkzeug festgestellt werden kann und selbst die l Einfügung eines Motors in den Betrieb nicht für das End- t, resultat, das Fabrikat, maßgebend ist. Das Reichsgericht hat i daher einen anderen Grundsatz festgestellt und dieser ist dis Arbcitstheiiung. Arbeitet der proouzirende Arbiitcr allein an der Fertigstellung des Wrrkcs, so ist „Handwerk' vor- ; liegend. Arbeiten jedoch verschiedene Arbeiter zur Fertig- stcllung, jeder nur an einem Theile des Fabrikates, so ist - das eine „Fabrikchätigkeit." e — Auf die Frage „Wie ist Radfahren gesund?' - giebt eine unter diesem Titel erschiene Schrift von Dc. Mar- sl tin Siegfried (Verlag von Bergmann, Wiesbaden) folgende s Auskunft: 1) Fahre in den ersten Lehrstunden nie mehr als f bis r/z Stunde mit Einschluß der Erholungspausen. Z,r- ! tere Konst,rutionen, denen das Radfahrenlernen als Gymnastik ! verordnet ist, sollen sich mit der Hälfte der Zeit begnügen. 2) Krummsitzsn ist unter allen Umständen zu vermeiden. 3) Stets ist nur so schnell zu fahren, daß die Aihmung noch , mit geschlossenem Munde erfolgen kann. Die Fahrgeschwin digkeit halte sich dementsprechend im Allgemeinen in den Grenzen der einer Droschke, im Mittel 1 Km in sechs bis fünf Minuten. 4) Wer die Lehrzeit hinter sich hat, mache ! zunächst keine Fahrten über Stunde ohne Unterbrechung. f Später soll für die ununterbrochene Fahrt die Dauer von einer Stunde als Maximum gelten. 5) Fahre sofort lang- samer, sobald du irgeno welche Herzbesch,werden verspürst oder deine Athmung merklich beschleunigt wird. Bei Herzklopfen ist ausnahmslos abzufitzen, die Pulszahl soll nie über 120 s in der Minute steigen. 6) Sitze ab vor allen größeren is Steigungen! Mäßigere nimm in Schlangenwindungen. 7) A Die Erfrischungen mögen während der Fahrt in kleinen z Mengen kühlen Wasser» bestehen, in den Erholungspausen in H mäßigen Portionen warmen Kaffee» oiur Chocolade, auch ' Bouillon, wenn erstere nicht zu haben find — niemals in - Alkohol. Dieser sollt« stet» erst nach der Heimkehr oder i während einer längeren EffenSpause genossen werben. 8) Kleide ff dich zweckentsprechend zu Mr Rrdfahrtour nach dem Grund- Z satze: leichte, porös gewebte Unterkleidung, luftdurchlässige ' wollene Oberklridung, bei welcher jegliche Kattunfütterunz vermieden ist — keinen festen Gürtel, keine beinumschnüren den Strumpfbänder, keine beengenden Stiefel und Schnallen, Kopfbedeckung ohne Schweißleder. — Wer diese Regeln be obachtet, wird mit Genuß radeln und auch bei täglichem Rad fahren während und neben der Berus-thäligkeit nur die wohl- thätigsten Folgen solcher Leibesübung verspüren, die ihn so gar befähigen wird, seinen sonstigen Geschäften mit steigender Frische nachzukommen. Lommatzsch, 28. Juli. Der lebhafte Besuch, welchen die Glasfabrik der Herren Menzel seit Eröffnung des Be triebes nunmehr an jedem Sonntage wie auch an den Wochen tagen seitens des hiesigen Publikums gefunden hat, beweist, wie lebhaft das Interesse ist, welches man der Fabrik, deren Einrichtungen, wie insbesondere der Fabrikation des Glases hier entgegenbrinzt. Am Montag ist nun, nachdem der Schmelzofen schon eins ganze Reihe von Tagen in Thätigkeit war und flott daran producirt wurde, auch der Streckofen in Betrieb genommen worden und eine große Menge fertiger Glasmalzen steht bereit, um in demselben weiter verarbeitet zu werden. Die Fabrik hat bereits große Aufträge abge schlossen, so daß sie vollauf zu thun hat, die Arbeit bis zu den festgesetzten Termin bewältigen zu können. Wie schon früher erwähnt, wird der zweite Schmelzofen erst später fertig, vielleicht in einigen Wochen. Ist auch dieser in Ge brauch genommen, dann geht die Production ohne Unter brechung. (L. A.) Ostrau. Auf Anregung der kirchlichen Behörde ist der hiesige Gemeinderath amgcfordert worden, der Frage näher zu treten, ob nicht Ostrau mit den benachbarten, jetzt nach Zschaitz cingepfartcn Ortschaften Wutzschwitz, Noschkowitz, Merfchütz u. s. w. zu einer neuen Kirchfahrt mit der Kirche und Pfarre in Ostrau zu vereinen sein sollte. Rehefeld. In Rehefeld uno Umgegend sieht man dem jedesmaligen Aufenthalte der König!. Majestäten im idyllischen Jagdhause mir großer Freude entgegen. Für das am Z. August in Aussicht genommene Eintr ffen der Aller höchsten Herrschaften find alle Voedereuuagen getroffen woroen. Bis 20. August gedenkt Ihre Majestät die König», an ihrer Lieblingsstätle zu weilen, während in dieser Zeit Se. Maj. der König zur Erledigung von Rsgiernnzsgeschäften rc. sich wiederholt nach Dresden bezieht. Am 22. August wohnen beide König!. Majestäten dem Albertfcste im Königl. Großen Garten bei. Aus dem oberen Elbthale, 27. Juli. Seit etwa 3 Tagen macht sich infolge der hier eingetrelenen Wasser zunahme ein reger Verkehr nach Böhmen hinein bemerkbar. Heute fuhren zahlreiche Schleppzage von Schandau nach Niedergrund—Laube-Tetschen, so daß am letztgenannten Um- schlazeplatze heute Vormittag 48 Schiffe (Elbkähne) und 2 Eildampfer vor Anker lagen. Um da» Ein- und Ausladen der Fahrzeuge zu fördern, waren 15 Dampskrähne in Thä tigkeit. Bis 24. dss. MtS. find inSgesammt 1184 böhmische Flösse am Zollamt« Hirschmühle. Schöna verzollt worden, da» find 227 FloßholztranSporte mehr, al» um die gleiche Zeit de» Vorjahre»; hingegen stand der Schifffahrtsverkehr um 18 Fahrzeuge nach, denn bi» mit 24. Juli find 4276 be ladene Schiffe au- Böhmen nach Deutschland eingefahren. Freiberg, 27. Juli. Die Professoren der Königl. Bergakademie in Freiberg haben an den montanistischen Klub für die Bergreoiere Teplitz —Brüx—Komotau in Teplitz fol gende Zuschrift gerichtet: „Den deutschen Fachgenoffen im böhmischen Nachbarlande sprechen die Unterzeichneten, die sich ihnen in der Gleichheit der Gesinnung, wie in Verehrung und Dankbarkeit verbunden fühlen, anläßlich der schweren Bedrängniß, welche über das DeutschHum in den österreichi schen Linden gekommen ist, ihre tief empfundene Theilnahme au», versichernd, daß sie, was die Zukunft auch bringen mag,
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