Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-08-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189808153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980815
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980815
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-08
- Tag1898-08-15
- Monat1898-08
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1898
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
von 1870/71 unter Angabe der Präsident- bez. AuS'chuß« und Ehrenmitglieder gedacht. Die im Selbstverläge des Verfasser», Dürerstraße 3211 Dresden, erschienene, hübsch auSgeftattete und den Veteranen von 1870/71 gewidmete Schrift kostet 60 Pfennige und wird gegen Einsendung von 68 P?g. in Briefmarken nach auswärt- versandt. — Um vielfachen Wünschen der Geschäftswelt entgegen zukommen, hat die Königs. Sächsische Eisenbahnverwaltung die in Frage kommenden Dienststellen angewiesen, künftig die Er hellung von Auskünften über Tarifsätze einfacherer Natur mittel« de« Fernsprechers dann nicht grundsätzlich abzulehnen, wen« die Beantwortung der Anfragen ohne erheblichen Zeit aufwand möglich ist. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft wird jedoch ausdrücklich abzelehnt. Wird dagegen auf telephonischem Wege Auskunft über kompliziere Tarif fragen (z. B. Klassifikationsfragen, Auslegungca von Tarifbe- stimwungen) verlangt, over handelt es sich um direkte Fracht sätze, die erst bei einer Verbandsstation erfragt werden wüsten, so bleibt es den Abfertigungsstellen unbenommen, den An fragenden auf den schriftlichen Weg »u verweisen. — Der Kampf gegen die Gefängnißarbeit soll in nächster Zeit sowohl von den dabei betroffenen Handwerker organisationen, als auch von den in Frage kommenden Arbeitern mit erneuten Kräften ausgenommen werden. In verschiedenen Berufszweigen, bei den Schuhmachern, Buch bindern rc., wird gegenwärtig Material über die Ausbreitung der Strafanstaltsarbeit, die Methode der Arbe'.tsvergebung In Zuchthäusern und Gefängnissen und die dadurch bewirkte Schädigung der freien Arbeiter, sowie der selbstständigen ! kleinen Meister gesammelt. Dies Material soll zur Begründung von Massenpetitionen der Betheiligten an den neuen Reichs tag dienen, in welchen eine wesentliche Einschränkung oder Umgestaltung der Zuchthausarbeit gefordert werden wird. — Eine interessante Zusammenstellung der Arbeitszeiten erwachsener männlicher Arbeiter in den verschiedensten Ländern der Erde veröffentlicht das schweizerische Arbeitersecretariat. Die kürzeste Arbeitszeit finden wir in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Australien. Die Regierung der Union hat überall den Achtstundentag eingesührt für ihre Arbeiten. Auch anderweitige öffentliche Arbeiten werden unter diesem Systeme ausgeführt, desgleichen haben viele , Privatbetriebe es übernommen. Im Staate Connecticut l gelten acht Stunden Arbeit als ein Tagewerk vor dem ! Gesetze; was darüber hinausgeht, gilt als Ueberstunde. In ! der Industrie gilt der elfstündige Arbeitstag als Maximum; ! Haus- und landwirthschaftliche Arbeiter dürfen allein länger beschäftigt werden. Für Bäckereien ist der Zehn stundentag gesetzlich eingesührt, ebenso für den Eisenbahndienst. In Australien gtebt es keine gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeitszeit; sie sind überflüssig, denn der Brauch steht fest, daß mit Ausnahme der Straßrnarbeiter, die zehn Stunden arbeiten, Niemand länger als neun Stunden täglich beschäftigt wird. Der Achtstundentag gilt in 65 Procent aller Betriebe als Regel. Bemerkenswrrth ist die Beschränkung der Arbeitszeit auf die Hälfte, welche des Samstag- in vielen weiblichen ArbeitSzweigeu geübt wird. In Ostindien herrscht in den Fabriken gesetzliche 11 stündige Arbeitszeit mit»/, und Inständiger Pause für Männer und Frauen. Zn Deutsch-- land gelten nur vereinzelte Beschränkungen, namentlich solche ouS hygteinischen Rücksichten. So ist für Queckfilberspiegel- Belegen nur eine sechs- bis achtstündige Arbeitszeit gestattet, in Bleisabrtken eine zwölfstündige, eine gleich lange in Bäckereien, «ine achtstündige in Accumulatorenfabrike». Im Bergbau herrscht zumeist zehnstündige Arbeitszeit mit Einschluß der Ein- und Ausfahrt. In England wird in Staats- und Gemeindebetrieben allmählich überall der Achtstundentag ein geführt. Eisenbahnbedienstete haben das Recht, sich über zu lange Beschäftigung zu beschweren. Für Schiffsheizer ist nur für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten un» bi» späteste«» LGÜßAkTAkH» BormtttagS v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die «eschäst-steLe. La» Ntesa« Tageblatt erscheint jeden Lag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung tu den Expeditione» « Riesa und Strehla ob« durch «User» Artig« frei tu» Hau» 1 Mark 80 Pfg., bet Abholung am Schalt« d« laisrrl. Postanstaltru 1 Mark 25 Pfg, durch den Briefträger frei tu, Hau« 1 Mar» « Pfg. A-Vi^Ammh«, für di» Rmmaer de« Ausgabetages bi» vormittag S Uhr ohue Sevähr. Druck und veckag von Lauger L Winterlich bi Riesa. — GeschLsttftell« Kastauieustraß» öS. — Für di« Redaktion verantwortlich: tzirmaan Schmidt in Riesa. Montag, den 22. August 1898, Born». 1V Uhr .. soll im Hoiel zum „Kronprinz" hier ein Schreibtisch gegen sofortige Bezahlung ver steigert werden. Riesa, 12. August 1898. Der Ger.-Bollz. beim König!. AmtSger. Sekr Eidam. VerMches und Sächsisches Riesa, 15. August 1898. — Da» Ministerium de» Innern erläßt folgende Ver ordnung: Ja Gemäßheit eine» vom Bundesrathe zu gleich mäßiger Regelung des Nachrichtendienste» in Vieh, feuchenangelegenhetten gefaßten neuen Beschlusses wird Nachstehende» verordnet: 1. Die Orttpolizeibetöcde hat jeden in ihrem Bezirke sestgcstellten eistm AaSb uch von Rotz (Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel, Maul- und Klauenseuche de» Rindvi'hs, der Schafe, Ziegen und Schweine, und Lung-nseuche de» Rrndvieh». (H 10 Ziffer 3, 4 und 5 de« Biehseuchengesetz-s vom 23. Ium 1880 und 1. Mat 1894, Reich»'Gtsetzdl. 1894 Seite 410) sonne von Schwkiueskuche (einschließlich Schweinepest) sofort den Oct»- polizribehötdrn aller dem Seuchenorte bevachbarten deutschen Gemeinden auf mündlichem oder schriftlichem Weg-, wo thun- ltch unter Benutzung des Telegraphen oder des Telephon« mttzutheilen, welch« ihrerseits den Seuchenausbruch auf orts übliche Weise zur Kenniniß der Ortsbewohner zu bringen haben. 2. Jeder BezirkSthirrarzt und jeder mit den bezirks thierärztlichen Funktionen für einen S-blachihof betraute AuttSthierarzt hat am 15. und am letzten Tage jeden Monats vnd zwar zum ersten Male am 15. Oktober d. I. für seinen Dienstbezirk auf einer Postkarte eine Mitthetlung an da» Kaiserliche Gesundheitsamt abzusenden, aus welcher sich er- giebt, in wieviel Gemeinden (Stadtgemeinden, Landgemein de«, Gutsbezirken) und Gehöften de» Dienstbezirke« an jenem Tage die oben unter 1 genannten Seuchen herrschten, d. h. nach den geltenden Borsckriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnten. Da« Nichtvorhandensein einer Seuche ist durch eine Null kenntlich zu machen. Bei Stellvertretung ist für den vertretenen Bezirk eine besondere Postkarte auszu- süllen und abzuscnden. Die zu diesem Zwick- zu verwen denden Postkarten find von der Kommt fion für da» Veteri när-Wesen zu beziehen. 3. Der Ausbruch und da» Erlöschen der Maul- und Klauenseuche auf Vi-Hmäckten und Biehhöfen ist jede» Mal sofort im Amtsblatt« bekannt zu machen und zwar in Städten mit Revtdirter Städteordmmg durch den Stadtrath, im Uebrigrn durch die Amtshauptmannschait — vrrgs. 8 58 der Instruktion vom 27. Juni 1895 (Rtich-- Gesktzbt. Seite 358) und ß 4 der Ausführung».Verordnung vo« 30. Juli 1895 (Gesetz- und BerordnungSbl. S. 74). Ob und inwieweit bezüglich einzelner, der größeren Ausfuhr dienender Viehmärkte und Biehhöfe über den jedesmaligen Ausbruch und bez. da» Erlöschen der Maul- und Klauen seuche feiten der mit Handhabung der Veterinär-Polizei be trauten Organe dem Kaiserlichen Gesundheitsamte sofort auf telegraphischem Wege Mittheilung zu machen sei, wird durch besondere Anweisungen bestimmt werden. 4 Die vorstehenden Vorschrift.« trete« mit dem 1. Oktober d. I. in Kraft. Bon diesem Zrttpunkte ab erledigen sich die Vorschriften der Ver ordnung vom 27. März 1894 — Gesetz- und Verordnungs blatt S. 103. — Der Turnverein zu Weida hielt gestern zum ersten Male seit seinem Bestehen in dem schattigen Garten de» Sttaßbergerschra Gasthof« Schauturnen ab. Die Turner schaft war zahlreich erschienen. Die gut zusammengestellten Eisenstabübuagrn und da» grsammte Geräthturnen bez-ugtrn, daß «an hier fleißig tmnt, wurde doch auch schon bei« Gau- turafeste in Lommatzsch bemerkt, daß dieser kleine Verein der nächste war, dem ein Preis zugesprochen werden sollte. Möge der strebsame Verein wacker weiter arbeiten l Gut Heil! — So utedrig wie in diesem Jahr« ist der Waffer- staud de» Elbstrome« schon seit fünf Jahren nicht mehr ge- wesen; damals aber stand da» Wasser noch um etwa 30 vlli tiefer, so daß vielfach die sogenannten „Hungerfteiue" im oberen Lauf« des Strome» sichtbar wurden. Di« Schifffahrt »ar damals unmöglich geworden; sehr viel besser ist es ja freilich auch gegenwärtig nicht, denn vtelerortru drohen den Fahrzeugen Geftchren, und manche Havarie muß auf den niedrigen Wasserstand zurückgesührt werden. — Trotzoem wir schon zu wiederholten Malen da« ge- ehrte Publikum zu belehren versucht haben daß dir Expedition d. Bl. den Namen de» Einsender» einer Anzeige, in welcher es zum Shlufs« z. B. beißt: „Brfl. Offerten find in der Expedition d. Bl. unter X. L niederzulegen", nicht nennen kann, sondern daß in solchen Fällen die Interessenten ihre Wünsche brieflich niederznlegen haben, wird dieselbr mit unter dennoch häufig um AuSkunftSercheilung ersucht. Wir bitten di« geschätzten Leser unsere» Blatte», denen wir in anderen Angelegenheiten gern zur Verfügung stehen, die vor- stehende Notiz zu beachten. — — Die Jaqd'arten auf da» am 1. September beginnende Jagdjahr 1898/99 find aus Cartonpapier von hellgelber Farbe hergestellt und ist mit der Versendung derselben seitens des König!. Gendarmerie-WirthschaftS-Depot» begonnen worden, so daß dieselben schon jetzt bei den AmtShauptmannschaften bezw. Stadträthen in Empfang genommen werden können. — Der Hochsommer zeigt jetzt die Vegetation in ihrer höchsten Entfall uag. Wenn auch schon einige Früchte abge- erntet find, so steuert doch «ine beträchtlich« Reihe anderer noch immer der Reife zu. Pfiirfich und Aprikose blinken in den prächtigsten Farbentönrn am Spalier, Apfel und Birne lachen im Schmuck der rothen Wangen au» dem Geäst herab auf den Menschen, nachbarlich gesellt zu der Früh- pflaum«, die, wie in Email getaucht, zwischen den Blättern Hervorscham. Morgen» und Abend» streift oftmals bereit» ein kühler Lufthauch über die Erde; aber er verschwindet flug», sobald die Sonne aufsteigt und ihre Strahlen her- o niedersendet. Jetzt beginnt von Neuem die Jagd, de» Waid mann» liebste Lust und Zerstreuung, der kaum den Tag er warten kann, da er, da» Rohr über der Schulter, wieder die grüne Trift abschreiten darf. Al» erste» Opfer seines Rohres aber fällt das Rebhuhn, diese» ebenso schmackhafte wie gesunde Wildpret. Leider ist cs im Laufe drr Zeiten so theuer geworden, daß e» nachgerade al» Lickerbissen angr- sehen werden muß, den sich nur noch ein wirklich bemittelter Hausstand zu leisten im Stande ist. — Achtundzwanzig Jahre find seit jenen Tagen ver- floffen, al» die Söhne Germania» auf den Schlachtfeldern jenseits de» Rhein» und an der Mosel den ersten Lorbeer im Kriege gegen Frankreich pflückten. Die Rethen der überle benden Kämpfer aus Deutschlands großer Zeit haben sich seitdem nahezu um die Hälfte gelichtet und nur ein kleiner Bruchthetl derjenigen Mitkämpfer, die als Oificiere resp. Aerzte mit hinaus in den Riesenkampf für Deutschlands Ehre, Macht und Ruhm zogen, gehören noch heute in hohen Rang stellungen vom Grncral bi» zum Major der aktiven Kgl. säch sischen Armee an, abgesehen von 17 Zahlmeistern und meh reren Roßärzten, die ebenfalls schon de» König« Rock trugen, al» der deutsche Einheitskrieg begann. EM übersichtlicher Nachweis darüber ist in einer soeben erschienenen, von Rob. Reber (Tombattant 1870/71) verfaßtra Schrift enthalten, welche ausführlich und im Gang« der Erinnerung an Deutsch land» Istoße Zeit über die Trupprn-Parad«, sowie die Hul- dtgungS-Parade de« Köaigl. sächsischen MUitärvereiu»bundes und der Freien Bereinigung Kampfgenoffen 1870/71 am 28. und 24 April a. c. berichtet und sich de»halb al» ein An denken an da« herrliche Regterung«'Jubiläum Sr. Majestät de« König« empfiehlt. Weiter gtebt die Schrift eine Neber« ficht über die sämmtlichen noch lebenden, dem inaktiven Of- fizierSstand drr Armee angehörigen Theiloehmer an de« Feldzug von 1870/71 nach dem Staude vo« 15. Juli a. e., über die fürstlichen Ehreugäste mit Gefolge (sowt« die Ossi eier« de« sächsischen Ehrendienste«), die Vertreter au«wärrtger Regierungen und die fremdherrlichen Militärdeputationen, welche de« RegierungS-Jubiläun Sr. Majestät de« König« brigewohnt haben. Auch ist die Organisation de» segen-reich wirkenden Milttärvereinsbunde« und der Kampfgenoffeujchaft L . * iesaerMa-eblatl N«d A«r»!se« MrtlM M Liyelgch. Amtsblatt «- der Sönigl. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgericht» und de» Stadtraths zu Riesa 51. Jahr« Montag, 15. August 1898, Abend». 187.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite