Besuch hoher Herrschaften auf gesellschaftlich und wirt schaftlich kleine Leute scheumachend wirken kann, diese Kreise also dem Unternehmen zu entfremden geeignet ist. Wir haben weiterhin erkannt, daß die Reklame nicht immer an die breite Öffentlichkeit gerichtet sein muß. Sie kann auch gedacht und bestimmt sein für einzelne Stände, besondere Berufe, bestimmte Alters-, gewisse Gesell schaftsklassen, für kleine und große Gruppen, kann aber auch an die Familie und die einzelne Person gerichtet sein. Die Braut oder der Bräutigam, sowie der eine Anstellung suchende Kaufmann richten in der Regel ihr werbendes Em pfehlen an eine einzelne Stelle, an eine spezielle Adresse. Einen Menschen, einenVorgang, eine Leistung, eine Ware der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, muß anderseits durchaus nicht unter allen Umständen Reklame sein. Abgesehen von Mitteilungen, die einen Befehl oder eine Anordnung aus Machtvollkommenheit enthalten, entbehren in der Regel auch diejenigen Bekanntgebungen jedes empfehlende Moment, also der Reklame, die nur rein sachlichen Zwecken dienen. Hier ist auch an die Monopolwirtschaft zu denken. Wenn beispielsweise der Staat Zolltarife, die Eisen bahndirektion den Fahrplan herausgibt, das Residenz theater angibt, daß und was gespielt wird, dann handelt es sich noch nicht um Reklame, sondern nur um eine An zeige und eine Mitteilung, der jede werbende Eigenschaft abgeht. Die Reklame beginnt aber sofort, wenn in Text, Ausstattung und Verbreitung die gewöhnliche Form über schritten wird.