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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010304013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901030401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901030401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-04
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Nolizei-Ämtes -er Lta-t Leipzig. Montag den 4. März 1901. Anzeigen-Prei- die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem Redactionsstrich (4 gespalten) 75 H, vor den Familiennach« richten («gespalten) 50 H. Tabellarischer und Zisfernsatz entsprechend höher. — Gebühren sür Nachweisungen und Lffcrtenannahme 25 H (excl. Porto). (Vrtra Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesürderung ./< 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Ilunahmelchluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Di« Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 95. Jahrgang. Rath und Universität in alter Zeits Bon G. Wustmann. 6. Vollends deutlich wird es, daß auch in dem scheinbar friedlichen Jahrzehnten, die auf die unerquickliche Fehde um das Paulinum folgten, nicht alles so war, wie eS hätte sein sollen, auch die Compactaten zn^chen Rath und Universität, die nach mehrtägigen Verhandlungen von kurfürstlichen Commissarien am 17. Januar 1580 in Leipzig geschlossen wurden. Wie mannigfache Zündstoffe sich im Laufe der Jabre in aller Stille wieder angehäuft hatten, zeigen am besten die „Compactaten" selbst, die sich auf sieben Puncte erstreckten. Ihr erster und wichtigster Punet betraf das Bürgerwerden der Universitälsverwandten. Wie die Studenten, so hatten anfangs auch alle Docenten in den Collegienhäuseru gewohnt. Später batten aber einzelne geheiratbct und sich dann in Bürgerhäusern eingemietbet; diese hatten Bürger werden müssen. Noch später war, obwohl ein Privileg Herzog Moritzens vom .Jahre 1540 bestimmte, daß Niemand im Wcicbbilde der Stadt ein Haus kaufen oder miethen dürfe, der nickt Bürger wäre, dock den Universitätsverwandtcn nachgelassen worden, „Häuser, Stuben und Kammern, wie vor Alters, jedoch mit des Raths Vorwissen und Bewilligung, zu mietben"; dagegen Häuser oder andere „unbewegliche Güter" (Grundstücke) eigenthümlick zu erwerben, sei cS durch Kaut, durch Erbschaft oder durch Heirath, war ihnen, wie vor Alters, nur dann gestattet, wenn sie Bürger wurden, und daS zu werden batten sie sich auch bis jetzt nicht ge weigert. Neuerdings aber fühlten sie sich durch diese Ein richtung beschwert und wollten sich ibr nicht länger fügen. In den neuen „Eompactatcn" wurde nun hierüber Folgendes festgesetzt. Wenn ein Doctor, Magister oder Professor in einem Bürgerhause cinmicthen wollte, so sollte sich ter Hausbesitzer zunächst beim Rector erkundigen, ob der Betreffende auck wirklich Universitäiömitglied sei. Wenn er sich dessen vergewissert hätte, sollte er eS dem Rathe anzeigen und um Erlaubnis zur Vermietbung nachsuchen, der Rath aber sollte dann die Vermietbung „gutwillig vergönen und nachlassen". Ferner sollte es den UniversitälSmitgliedern unbenommen sein, „ihre privnl08 ckiscipulos, und so ibncn recommandirct worden, iu Iiabitutiouidus, auch an dem Tische zu haben". Wenn sie aber selbst Häuser oder Güler im Weibbilde der Stadt erwerbeu wollten, sollten sie „dem Rathe die bürgerlichen Pflichten und alle onoia roulia und was andere Bürger von solckcn Häusern und Gütern wegen schaden mußte, unweigerlich leisten." In allen roalikus causw also sollten sie „vor dem Rathe stehen", in allen perscmalibus causi8 natürlich der Gerichtsbarkeit der Universität unterworfen bleiben. Tabci verpflichtete sich der Rath mit Beziehung auf den Vertrag von 1166 nochmals nachdrücklich, verhaftete Studenten schonend zu behandeln und so bald wie möglich an den Rector auszulicfern. Zweitens bewilligte der Rath, daß die Universitäts mitglieder „mit der persönlichen Wache, im Harnisch gehen und andere dergleichen ouerikus in der Person verschont bleiben, sondern dieselbigen pov 8ub8tituto8 bestellen" sollten. Auch sollten sie von aller Einquartierung befreit bleiben — eine Vergünstigung, die ihnen schon 1552 durch die Ein quartierungsordnung des Kurfürsten Moritz für Leipzig ge währt worben war. Ter dritte Punct betraf wieder das liebe Bier. Hier waren durch die veränderten WobnunzSverhältnisse der Professoren und Studenten die Bestimmungen aus dem 15. Jahrhundert längst hinfällig geworden. Einzelnen hervor ragenden Professoren, wie CarnaveniuS u. A., hatte der Rath längst gestattet, jährlich eine bestimmte Menge fremdes Bier (und Wein) zu ihrem „Tischlrunk" cinzulegen. Jetzt bewilligte er, daß in Zukunft auf Bitten der Dekane der vier Facultäten, die das Getränk, Bier und Wein, unter den UniversitätSmitgliedern vertheilcn sollten, im Ganzen jährlich 100 Faß Bier und 200 Eimer Wein steuersrei in die Stabt gelassen werden sollten, doch nur für ihre Tiscde und Haushaltungen. Jedes Jahr zu einer bestimmten Zeit sollten die, sür die daS Getränke bestimmt war, dem Rathe nam haft gemacht werden. Solche, die „dem Rathe wissentlich zuwider und entgegen befunden", sollten „um Erhaltung guter Einigkeit" willen von dieser Vergünstigung ausgeschlossen sein. Auck sollte, wie früher, das Bier oder der Wein durch die Ablader des Rathes in die Keller geschafft werden. Uebrigens erbot sich der Rath, „denen, die sich gegen ihn gebührlich und freundlich erzeigen und verhalten würben", gelegentlich und auf Ansuchen auch mehr zu verwilligen. Die kurfürstliche Trauksteuer sollte natürlich, wenn sie der Kurfürst nickt selbst erlassen, pünctlich vom Rector an den Rath abgeliefert werben. Der vierte Punct bestimmte, daß, wenn ein Professor, der Bürger wäre, zum Rector erwählt würde, er während seiner Amtsführung seiner bürgerlichen Pflicht entledigt sein sollte. Dann folgte eine Bestimmung über das Begräbnis; im Paulinum. Hier batte sich der Rath insofern von den früheren Abmachungen entfernt, als er in der letzten Zeil von jedem solchen Begräbniß zehn Thaler (— 240 Groschen — 4 S-chock Groschen) gefordert hatte. Jetzt sollte zu dem Vertrag von 1536 zurückgekehrt, d. h. nur noch „drei alle Schock" (— 1 Schock neu) für daS Geläute und ebensoviel „zur Unterhaltung der Pfarrherren und Kirchendiener" erlegt werden. Ferner batte die Universität gewünscht, daß ihr in Pest zeiten im Lazarctb einige „Gemache" für arme und kranke Studenten eingeräumt werken möchten. Ter Rath gab zu bedenken, „ob es ratbsam sei", in solchen Fällen die Univer- sitätSmitglieder „an denselben gesährlichen Oertern zu ver stecken", wie die anderen Kranken, ob cs nicht besser sei, wenn sich die Universität neben dem städtischen Lazarerh (im Rosenthal) vom Kurfürsten einen Bauplatz ausbitte und ein besonderes Lazarctb sür Studenten erbaue. Für diesen Fall bewilligte der Rath, daß dann die Kranken durch des Praths „bestellten Prediger, Aerzte und Balbirer besuchet und versorget werden sollten". Der siebente und letzte Punct betraf eine schon ost daazwesime Sacke: die „Polizeiordnung, sonderlich der übermäßigen Kleidung halber". Beide Thcile hatten Entwürfe dazu vor gelegt, man batte sie berathen und beschlossen, nachdem sie vom Kurfürsten bestätigt sein würden, sie zu veröffentlichen. Diese neuen „Eompactatcn" bildeten nun für einige Zeil wieder die Grundlage des Verhältnisses zwilchen Ratb und Universität. Aber auch zu ihnen mackten sich bald Zusätze und nähere Bestimmungen nöthig. Wenn in dem dritten Puncte von Leuten die Rede ist, die „dem Rath wissentlich zuwider und entgegen befunden", so war das keine bloße Annahme; eS gab wirklich solche Herren, und sie waren die ersten, die gegen die neuen „Compactaten" verstießen. Drei Doctoren, die Häuser in der Stadt erworben hatten, ließen, nur um Weitläufigkeiten zu macken und dem Rathe Ver druß zu bereiten, so viel Zeit verstreichen, obue ihren bürger lichen Pflichten nachzukommen, daß sie der Rath endlich wie üblich durch „offene Zettel" mahnen ließ. Darob große Ent rüstung. Die Universität bestritt dem Rathe daS Reckt, ibre Mitglieder vorzuladen; der Ratb habe sich nickt au die Säumigen, sondern an den Richter zu wenden. Der Rath erklärte dagegen, daß er bei längerer Weigerung von seinem Rechte Gebrauch macken würde, und drobte mit „Versperrung der Thür und Auslöschung FeuerS und Naucks". Wiederum mußten sich die kurfürstlichen Commissarien nach Leipzig aus machen, im Februar 1581 fanden neue Verhandlungen statt, und da keine Einigung zu erzielen war, so setzten die Com- niissarien durch Abschied am 24. Februar 1581 fest, daß UniversitätSangebörige, die Häuser oder andere Güter in Leipzig erworben hatten, spätestens binnen Jabressrist vom Tage der Erwerbungen an ihren bürgerlichen Pflichten nach zukommen hätten. Dem Rector wurde aufgegeben, bei der vierteljährlichen Verlesung der Universitätsstatuten jederzeit auch auf Len Inhalt der Compactaten von 1580 hinzu weisen und die Universitätsmitglieder zu deren Beobachtung anzuhalten, und dem Rathe wurde ausdrücklich die Befugnis; ertheilt, wenn ein Jahr verstricken wäre, von seinem Rechte Gebrauch zu machen und sich „an die Güter zu hallen". Auck sollten die Verweigerer vom Rector nnnacksichllich bestraft werden. Nur in besonderen Verhinderungsfällen, die aber dem Rathe angezeigt werden mußten, z. B. bei schwebcnken Nechtsstreitigkeiten über die Häuser, sollte es in das Ermessen Les Ratbes gestellt werden, die Frist zu verlängern. Hierauf wurde beiden Parteien eine sechswöchige Frist zu schriftlichen Gegenbemerkungen gegeben und dann für den Juni eine neue Verhandlung angesetzt. Da aber auch diese wieder ergebnißlcs verlief, weil jede Partei behauptete, cS nicht verantworten zu können, wenn sie auch nur daS Ge ringste an ihrem Rechte aufgebe, so ließen cs die Com- lnissarien bei dem ersten Abschied bewenden, und am 4. Marz 1582 wurde dieser nebst eincr kurfürstlichen Bestätigung am 24. December 1581 in der Hofgericktsstube des Ralbbauses den Parteien eröffnet mit der Mahnung, sich in allen Stücken darnach zu richten und fick auch sonst gegen einander hinfort — „freundlich, vertraulich, schiedlich und verträglich zu erzeigen." Damit gaben sich beite Tbeile nach einigen Tagen Bedenkzeit zufrieden. Die Universität versprach, dafür zu stehen, daß es der Drohung des Rathes nicht bedürfen werde, Wohl in der stillen Hcfsnuug, daß ter Ratb möglichst Nachsicht üben werte. Und als sie die Dreistigkeit hatten, zu beanspruchen, daß für die drei wider borstigen Doctoren das bewilligte Fristjabr von jetzt an, von ter Beilegung des Streites an gerechnet werten sollte, räumte Las ter Ratb um ccS lieben Friedens willen ein, wobl seinerseits in der stillen Hoffnung, tas; sich die Herren etwas früher zur Leistung ihrer bürgerlichen Pflicht ent schließen würden. 1586 kam noch einmal die Lazaretbsrage aufs Tapet. Die Universität hatte den Rath der Stadt befolgt und sich ein eigenes Lazarethhaus neben dem städtischen erbaut, und eS handelte sich nun um die Bewirthschaftung und um die Krankenpflege. Man einigte sich dabin, daß die Wärter und Wärterinnen res UuiversitätslazaretbS -benso wie die darin verpflegten UniversitätSverwandten „aus des NarhS Lazarctb gespeiset, von den Balbiren cniivt, Urueclieautou inmtirvt, auch mit Arznei versehen werden" sollten, doch nur wenn das RatbSlazareth zu derselben Zeit auch benutzt würde, also die nöthigen Personen vorhanden wären. Dagegen ver pflichtete sich die Universität, für jede Person, auch sür Wärter und Wärterinnen, wöchentlich einen Gulden, und für solche, die vor Ablauf von drei Tagen sterben würden, einen Kalben Gulden an die Stadt zu bezahlen und ihr Lazareth „mit auswartenden Personen, Betten, Holz und Licht selbst zu versorgen". Im Weiteren wollte sich der Rath nur verstehen, wenn ihm die Universität in Zeiten besonderer Gefahr darum ersuchen würde. In den nächsten zwei Jahrzehnten herrschte nun scheinbar Ruhe und Frieden, aber doch auch nur scheinbar. Fünfund zwanzig Jahre nach der „Compactaten" von 1580, im Jahre 1605, machten sich abermals lange Verhandlungen vor kurfürstlichen Commissarien nöthig, weil in der Zwischenzeit neue Streitpunkte anfgetaucht waren, über die man sich nicht halte einigen können, und außerdem jede Partei über die andere eine ganze Reihe von Beschwerden vorzubringen batte. Die Hauptfrage, um die cs fick diesmal handelte, war die, wer eigentlich für ein Mitglied der Uni versität zu achten und, sich ihren Privilegien zu er freuen haben sollte. Gestreift worden war ja die Frage gelegentlich schon früher. Sckon in dem Ver trage über das Paulinum vom Jahre 1546 heißt es: „und soll dieser Schied, da er von Studenten redet, auf die ver standen werden, die IoLticwe8 hören, pirwceptc»re8 haben, selbst lesen oder Krankheit oder Alters halber da keines thun können, oder die sich sonst allenthalben wirklich als Studenten verbalten und erzeigen", und in den „Compactaten" von 1580 war bestimmt, daß alles „gemeine Gesinde" der Universitätsmitglieder, wie Knechte, Mägde u. derzl., der Gerichtsbarkeit deS RatbeS unterworfen sein sollten. Die ausführliche Beantwortung der Frage aber, über die man sich 1605 einigte, zeigt, was sür Volk sich damals auf der Universität herumtrieb, wie sich alles in den Eckarten der milden akademischen Gerichtsbarkeit drängte, und wie sie mißbraucht wurde. Nach dem Vergleich von 1605 sollten für Mitglieder der Universität zelten: alle die „zu Leipzig iu DkwvlaFm, ckurwprucloutm, Jleckicina. und I'liilo8opliia studieret und immutlioulirt sind, beides, die pracwopwres haben oder für sich IectiouL8 hören und sonsten den rckuclii* nachsetzen, auch davon ihre Nahrung und Unterhalt suchen und erlangen und in Summa ihres Studierens pflegen, auch Studierens balber sich allda aufhalten und also entweder cki8cstmli oder znaoceptovos sind, und daheim privatim an piivatis oder im t'oliogio nur publicis pravceptoribn^ Ic>etioiw8 Kören, für fick selbst lernen oder andere lehren uno solches ihres Berusö auf einem oder dem anderen angezeigten Weg abwarten, darunter denen nicht allein itztbenannte bwbolarcn, sie seien beweibet oder noch ledig, auf vorgesetzte Maße actu 8tucloute8 verstanden, sondern auch diese privi- Iogie8 auf andere der Universität Gliedmaßen der xracluirton Perionen, aber Uaevalaureo8, 5lagi8trv8, 1,ic6ntiato8, I)cwtc>rc8 der 1'llilo8opliia und der anderen dreien oberen Facultäten, so bei dieser Universität eingeschrieben und imwatrioulirt sind, gezogen. Ferner sollten dazu gehören die Weiber, Kinder und Wittwen der graduirten wie der ungraduirten Mitglieder— „Studenten" mit Weib und Kind waren damals keine Seltenheit! —, ferner ibre Schreiber und Famuli, wenn sie „eingeschrieben und jui-iat", sodann alle Avvocaten, Procuratoren und Notarien mit oder ohne Grad. Endlich sollten auch Boten, die zu Universitätsverwandten geschickt wären, und Eltern, Kinder und Geschwister, die sich bei ihnen zu Besuch auf- bieltcn, acht Tage lang an den UniversilätSprivilegien theil- haben. Dagegen sollten davon ausgeschlossen sein alle, dir auf diese Privilegien verzichtet hätten oder ihrer wegen Ver geben sür verlustig erklärt worden wären, alle, die ihren 8tn-1H8 nickt nachsetzen, noch sich davon näbren, sondern andere Gewerk, als Kaufmannschaft, Gastung oder Wirth- schaften, Handwerk, Ackerbau oder dergleichen Nahrung an sich genommen haben und treiben, ferner erwachsene Söhne von UniversitätSverwandten, die „nicht bei den 8tuckii8 bleiben, sondern Kriegsleute und Soldaten gäben, auch ander Ge werk und Hantierung an sich nehnien und dagegen die 8tuckia verlassen haben", ferner alle Schreiber und Famuli, die nicht Studenten oder in den Diensten von Universitäts verwandten wären, also „Tagelöhner und Dienstgesindc, Fechter, so Handwerksgesellen und nicht studieren. Apotheker gesellen und -Jungen, Buchdrucker samt ihren Gesellen und Jungen, Buchhändler, deutsche Schreiber und Rechenmeister, Lakeien, HauSkneckte und dergleichen Dienstgesinde", endlich alle Notariell, Procuratoren und Schreiber, die weder graduirt wären, noch von der Universität ein Zeugniß aus- zuweiscn hätten. Eine andere Hauptfrage bei den Verhandlungen von 1605 war die, wie lange die xrivilegirten Personen von Leipzig abwesend sein durften, ohne ibren Privilegien verlustig zu gehen. Hierüber einigte man sich dabin. Laß graduirt: Per sonen, die auswärts eine Stellung bekleidet hätten und später wieder nach Leipzig zurückgekebrt wären, ohne weiteres auf bloßer Meldung beim Rector wieder in ihre Privilegien cintreten sollten, Scholaren dagegen, die nicht graduirt wären, wenn sie Leipzig verließen, sich noch fünf Jahre der Privilegien erfreuen, dann aber sich aufs Neue immatriculiren lassen sollten, wobei sie ohne Eid, Lurch bloßen Handschlag verpflichtet werden könnten. In dem dritten Puncte wurde eine Erläuterung gegeben zu einer Stelle des Vertrages von 1466, die man schon damals nickt mehr verstand (die Stelle, wo von dem „Ver stricken durch Eide, Bürgen" :c. die Rede ist). Ueber zwei Puncte war keine Einigung zu erzielen: über die Frage, wie Feuilleton. Oie gute Partie. Novcllette von O. Halwig. Hochdruck vkrbole i. So war er denn also wirklich im Begriff, die gute Partie zu machen! Na, Mühe genug hatten die lieben Freunde und 'Verwandten sich's tosten lasten, ihn von dieser Nothwendigkeit zu überzeugen. „Du mußt reich heirathen" — sprachen sie alle- sammt mit dem Brustton der lÄ berzeugung — „ein Geschäfts mann kann heutzutage ohne Geld nicht fortkommen." Darauf hatte er dann zwar erwidert, daß er selbst den Gegenbeweis für diese Behauptung geliefert, da er von Hause aus nichts besessen und es trotzdem zur Selbstständigkeit ge bracht; aber die guten Freunde waren auch jetzt wieder um eine Antwort nicht verlegen gewesen. „Nun ja" — meinten sie so obenhin — „Du hast ja gewissermaßen Glück gehabt, aber Du mußt Dich doch auch fürchterlich plagen. Wenn Du eine reiche Frau hättest, wäre es doch noch eine ganz andere Ge schichte." Darin hatten sic ja wohl auch Recht, nur fiel ihm der Ent schluß, sich für Geld zu verkaufen, so überaus schwer. Er, Fritz Wormitt, war nun einmal bei all seiner geschäftlichen Tüchtig keit im Grunde keine materiell angelegte Natur. All seine Träume vom zukünftigen Liebes- und Eheglück, von einer trau lichen Häuslichkeit, in der «in holdes Weib fleißig waltete, in'deß er die Mittel erwarb, die Seinen zu unterhalten, meinte er darangeben zu müssen, wenn er dem FreundeSrathe folgte. Aber schließlich hatte er es doch gethan. Freilich, wäre seine Braut nicht solch' ein hübsches und verständiges Mädchen gewesen, dann — hm, dann würde er es doch nicht vermocht haben, seiner Ueberzeugung untreu zu werden. Aber mit seiner Olga konnte er es am Ende schon wagen, den Bund fürs Leben zu schließen, obgleich sie die Tochter des reichen Rentiers Ackermann war. Eigentlich wunderte er sich noch immer, daß sie ihn erwählt. Sie behaupteten ja Alle, daß er nicht übcl aussähe und so ein gewisses Etwas an sich habe, das den Frauen gefiel, aber immerhin — die Olga konnte eine ganz andere Partie machen. Nun, sie liebte ihn eben, und darin tag doch am Ende die beste Gewähr für sein« Zukunft. Das Alles ging ihm durch den Kopf, während er jetzt vor dem Spiegel stand und sich zum Verlobungsdiner ankleidete, bei dem er der Familie und den Bekannten des Ackermann'schen Hauses vorgestellt werden sollte. Dazwischen kamen ihm zwar auch noch andere Gedanken, er überlegte z. B., wie er sich die Wohnung oberhalb seines Geschäftslocals, in die nun bald seine junge Frau einziehen sollte, am besten nnzuvichten hätte, und ob er für späterhin außer seiner alten Bärbe, 'die ihm bisher die Wirthschaft geführt, noch ein zweites Mädchen würde nehmen müssen u. s. w. Endlich war er mit seiner Toilette fertig. Nach dem er sein Spiegelbild, das ihn in dem neuen Gehrock und der tief ausgcschnittencn"Weste recht stattlich deuchte, einer letzten befriedigten Musterung unterworfen, nahm er von einem Seiten tischchen den prächtigen, sorgsam in Seidenpapier gehüllten Rosenstrauß, den er seiner Braut mitbringen wollte, und machte sich auf den Weg. Bevor er auf die Straße trat, sprach er jedoch noch einen Augenblick in seinem Geschäft vor. Die jungen Mädchen warfen sich bei seinem Erscheinen vielsagende Blicke zu, denn natürlich wußten sie sämmtlich, was sein feierlicher Aufzug zu bedeuten hatte. Da es ihn genirte, sich so beobachtet zu wissen, ging er rasch von einer zur anderen, nur bei Fräulein Helene, seiner Direktrice, verweilte er länger, da er nothwendiger Weise mit ihr noch Verschiedenes zu besprechen hatte. Sie befand sich gerade allein in dem langen, schmalen Raum, in dem sie die Mäntel, welche die Specialität des Ge schäfts waren, zuzuschneiden pflegte; und während er ihr Weisungen gab, bemerkte er wiederholt, daß sie verstohlen nach dem gebeimnißvollen, in Seidenpapier gewickelten Etwas in seiner Hand schaute. Unwillkürlich folgte er einmal der Richtung ihres Blickes, und da wurde er gewahr, daß das Papier an einer Stelle zerrissen war und daß hiev eine schöne ros« Rose neugierig durchlugte. Das machte ihn abermals verlegen. „ Wenn ich doch nur erst hier heraus wäre!" dachte er ärgerlich und endete die Unterredung rascher, als er es sonst wohl gethan haben würde. In dem Augenblicke aber, da er sich entfernen wollte, trat zu seiner Ueberraschung das junge Mädchen rasch auf ihn zu und sagte mit leiser, seltsam bedeckter Stimme: „Gestatten Sic mir, daß ich Ihnen meine aufrichtigsten Glückwünsche aus spreche, Herr Wormitt." Fritz Wormitt war so verblüfft, daß er nichts zu erwidern wußte und seine Directrice nur mit großen Augen anstarrte. Wie sonderbar sie aussah, das weiche, zarte Gesicht, so blaß, und fast, als ob — wahrhaftig, als ob sic geweint hätte. Und gleich, als ob Tbränen in ihrer Stimme zitterten, so klang es auch jetzt, als sie zögernd fortfuhr, „es ist vielleicht nicht passend, daß ich davon spreche, da Sie uns noch keine Mittheilung von Ihrer Verlobung gemacht haben, aber — aber, ich wollte doch gern —"; was sie eigentlich wollte, erfuhr Fritz Wormitt nie, denn, mitten in ihrer R'de obbrechend, drehte sie sich kurz um und ihrem Chef — was jedenfalls wenig respektvoll war — den Rücken zu. Er nahm es im klebrigen auch durchaus nicht übel, im Gegen theil zog «r — warum er dies that, wird ebenfalls für alle Zeiten ein Räthsel bleiben — die vordringliche Rose, welche vorhin Helenc's Aufmerksamkeit erregt, aus dem Bouquet und reichte sie ihr. „Damit Sie heute Nachmittag an mich denken, Fräulein Helene", sagte er dabei. Dann ging er rasch hinaus. Hinterher ärgerte er sich über seine Handlungsweise. Was, in des Teufels Namen, war ihm nur eingefallen, Laß er heute, an seinem offiziellen Verlobungstage, einem anderen Mädchen eine Rose aus dem Strauß schenkte, den er seiner Braut be stimmt? Wenn Helen« nun Schlüsse daraus zog, die — „Ach, dazu ist sie viel zu vernünftig", tröstete er sich, aber aus dem Sinn vermochte er die Geschichte doch nicht zu bringen, weder jetzt, noch während des Aerlobungsdiners. Und so geschah es denn, daß Herr Fritz Wormitt bei dem Dinev an eine andere junge Dame mehr dachte, als an seine Erwählte, und was noch schlimmer war, sie mit dieser verglich. Hübsch waren sie Beide, wenn auch in anderer Art; Helene besaß eine über mittelgroße, schlanke Figur, und ein schmales, sanftes, von üppigem Blondhaar umrahmtes Gesicht, Olga dagegen, kleiner, voller und frischer, repräsentirte einen ausgesprochenen Brünettentypus. Mancher würde sie vielleicht schöner gefunden haben, als die blasse Helene, nicht so Fritz Wormitt, der immer für Blondinen geschwärmt — vermuthlich, weil er selbst vunkel war. Ebenso sagte ihre stille, bescheidene Art ihm im Grunde besser zu, als das etwas gräuschvolle Wesen seiner Braut, aber immerhin, ein liebes Mädchen war sie auch, und vor Allem doch — seine zukünftig« Frau. Heute zumal kam sie ihm mit ausgesuchter Liebenswürdigkeit entgegen, drückte ihm unter dem Tische beständig die Hand und flüsterte ihm zärtliche Schmeichelworte ins Obr. Auch die übrigen Glieder der Familie, die Schwiegereltern voran, behandelten ibn höflich, ivas in diesem Hause, in dem man aus verbindliche Umgangsformen nicht sonderlich viel Gew'cbt legte, schon etwas bedeutete. So hätte er sich denn recht heimisch fühlen können, wenn — ja, wenn der Onkel Theodor nickt gewesen wäre. Dieser, der Bruder des Hausherrn, ein verknöcherter alter Junggeselle, der von seinen Verwandten mehr gefürchtet als geliebt wurde, würdigte Fritz in einer Weise, sie diesem nicht gerade behagte, seiner speciellen Aufmerksamkeit. „Sind doch meiner Treu ein Teufelskerl!" hatte er ihm nun wohl schon ein Dutzend Mal unter dröhnendem Gelächter zugerufen und dann hinzugefllgt, „ja, ja, junge Leute müssen Muth haben — Muth ist die Hauptsache im Leben." Fritz schwebte es auf den Lippen, ihn ,u fragen, was er mit dieser Aeußerung eigentlich meinte, aber da er es yhnelssn gan; genau wußte, so schwieg er lieber. Der joviale alte Herr wollte jedenfalls auf die Kühnheit anspielen, die dcr wenig bcmittelte Kaufmann bewiesen, indem er seine Augen zu dem reichen Fräulein Ackermann erhob — sich dergleichen c-nrarn suikki.» sagkn ;u lassen, gehörte aber zweifellos nicht gerade zu den An nehmlichkeiten des Daseins. Es konnte ihm daher auch Niemand verdenken, daß er dem „lieben" Onkel Theodor auswich, wie
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