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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189402098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-02
- Tag1894-02-09
- Monat1894-02
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1894
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (Elbeblall md Anzeiger). Frmsprechstellr Nr. 20 Amtsötatt der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 33. Freitag, S Februar 1834, Abends. 47. Jahrg. Spas Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehlas, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei ins Haus 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Auzeigeu-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Dmck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactivn verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Zwangsversteigerung. Tie im Gruudbuche aus den Namen der Johanne Rosine verw. Werner ge borenen Schurig eingetragenen Grundstücke 1. die Gartennahrung, Folium 48 des Grundbuchs für Lichtensee, bestehend aus den * Flurstücken No. 23, 498, 512, 580, 627 und 780, nach dem Flurbuche 5 Acker 16 HjRulhen groß mit 47,01 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 3990 M. — Pf-, 2. die Hutung, Folium 115 desselben Grundbuchs, bestehend aus dem Flurstücke No. 518, nach dein Jlnrbuche 1 Acker 210 ^Ruthen groß, mit 4,59 Steuereinheiten belegt, geschätzt aus 1525 Ni. — Pf. sollen an hiesiger GerichtSstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 15. März 1894, Vormittags itt Uhr als Attmcldetcrmiu, ferner der 29. März 1894, Vormittags 10 Uhr als VerfteiftcraugStermiu, sowie der 12. April 1894, Vormittags 10 Uhr als Termin zn Verkündung des BertheilungsplanS anberaumt worden. Tie Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücke» lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kvstenforderungen, spätestens im Aumeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnifses kann nach dem Aumeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Riesa, am 31. Januar 1894. Königliches Amtsgericht. Helduer. * G. Verdingung. Tic Lieferung einer größeren Anzahl hölzerner, eiserner und blecherner Staügeräthe, Feuer- löschgerätoe, Häckerlingsmaschinen und Futterwagen, sowie der Anstrich verschiedener Gegenstände soll öffentlich vergeben werden. Bewerber wollen ihre Angebote bis Montag, den 1Ä. Februar S. I, Vormittags Uhr au die unterzeichnete Stelle — Barackenlager Zeithain, Baracke Q, Zimmer No. 3 — woselbst vorher Bedingungen und Proben einzu sehen sind, einsenden. Schießplatz bei Zeithain, am 9. Februar 1894. Königliche Garnison-Verwaltung. Tagesgeschichte. Je weiter nach rechts, desto kühler lautet das Urtbeil der Presse über den Handelsvertrag mit Rußland. Tie nationalliberalen Blätter sprechen sich zustimmend ans, freilich nicht mit der Begeisterung der Freisinnigen und Te- mvlrateu, die den Vertrag im „B. Tagebl." einen „Triumph" neunen und in der „Franks. Ztg." erklären, er übertreffe alle berechtigten Erwartungen. Auf Seite des Vertrags steht na mentlich die „Köln. Ztg." Sie zieht daS Schlnßergebnist ihrer Betrachtung dahin, „daß viel Bedeutsames erreicht, aber gleichzeitig vieles Wichtige nicht erreicht ist." Zuletzt aber meint sie: „Wir stehen nicht an, die Frage, ob der Gesammt- werth der Gegenleistungen ans industriellem Gebiete für die Gewährung der Meistbegünstigung auf dem Gebiete der laud- wirthfchastlichcn Erzeugnisse einen vollen Gegenwerts) bildet, unbedingt zu bejahen." Zum gleichen Ergebnis; gelangt der „Hamb. Karr.", der gleich der „K. Ztg." lebhafte halbamt liche Beziehungen unterhält. Er meint: „Gewiß, der russische Taris bicibt auch jetzt noch sehr hoch und schließt viele Maaren von der Einfuhr aus, aber der durch den Vertrag erzielte Zustand bietet doch so viele Vortheile Vvn dem seit langer Zeit herrschenden, von den Kanlpfzvllen ganz zu schweigen, daß die Wahl kaum zweifelhaft sein kann. Das Bedürfniß nach einer Erleichterung des Verkehrs mit Rußland hat bei dem Anwachsen der deutschen Bevölkerung und der Absper rung vieler Märkte noch erheblich an Dringlichkeit gewonnen. Fürst Bismarck war davon so sehr durchdrungen, daß er während der ganzen Zeit seiner Amtsthätigkeit den Abschluß eines Handelsvertrags mit Rußland im Auge behalten hat Diesen Vertrag unter Berufung auf das Wohl der Landwirth- schaft zu Falle bringen zu wollen, scheint uns auf einer Ver kennung der thatsächlichen Verhältnisse, auf einer falschen Kon struktion von Ursache und Wirkung zu beruhen." Ungleich kritischer betrachtet dagegen der „Hann. Kour." den Vertrag. >Er erklärt in fettem Druck: „Wenn sich in dem Vertrags texte, der ja noch nicht vorliegt, nicht die Bestimmung findet, daß allen in dem neuen Tarife nicht genannten Maaren eben falls für 10 Jahre wenigstens die Sätze des allgemeinen Zolltarifs von 1891 gesichert sind, so wäre das allerdings eine Versüumniß, die nach unserer Auffassung die Ablehnung des Tarifs rechtfertigen würde, denn Rußland hätte es da durch in der Hand, einen großen Thcil unserer Industrie schwer zu schädigen, ohne daß wir erfolgreichen Widerspruch erheben oder zu Repressalien schreiten könnten." Von den .freikonservativen Blättern hält die „Schles. Ztg." mit ihrem Urthcil noch zurück, bis der Vertrag ganz bekannt ist, und meint: „In welchem Maße auf Grund der neuen russischen Zollsätze die deutsche Industrie thatsnchlich ihren Absatz nach Rußland zu erweitern im Stande sein wird, hängt von so vielen Nebenumständen allgemeiner, individueller und lokaler Natur ab, daß die für die verschiedenen Industriezweige und die einzelnen industriellen Unternehmungen aufzustellenden kaufmännischen Kalkulationen nur den Charakter von Schätzungs- werthen besitzen können. Um so weniger kann es Aufgabe .der Presse sein, langwierige hypothetische Berechnungen da rüber anzustellen, welcher Nutzen vvn dieser oder jener El- mäßignng im russischen Zolltarif für die inländische Jndnslrie in Zukunft zu erwarten wäre." Tie „Post" giebt schweren Herzens dem Vertrag ihren Segen: „Nach der Richtung der Gesannntpvlttit steht die Sache so, daß die gewichtigsten Gründe stir das Zustandekommen des HaudelSoenrageS ins Gewicht fallen und daher bei der Bcurtheiknng vom Standpunkte des Gemeinwohls den wirrhschastlichen Erwägungen als ein be deutungsvolles Korrektiv gegenüber stehen. Vvn konservativer Seite erfährt der Vertrag in der „Krenzzeitung" eine scharfe Vernrtheilung und namentlich wendet sich das Blatt gegen die neuerdings vielfach ausge stellte Behauptung, nach Annahme der letzten kleinen Handels verträge bestehe für den Reichstag die moralische Verpflichtung, aus politischen Gründen auch für den russischen Vertrag zn stimmen. — Was die Eentrnmsprcsse betrifft, so äußert sich ihre hervorragendste Vertreterin, die „K. Volksztg.", äußerst kühl über den russischen Vertrag: „Es ist von uns des Oef- tern schon ausgesührt und begründet worden, daß und warum eine so erhebliche Herabsetzung unserer Getreidezölle auch Rußland gegenüber die schwersten Bedenken hat- Die jetzt bekannten Zugeständnisse Rußlands auf großgewerblichem Ge biet erscheinen uns aber bei Weitem nicht so belangreich, daß sie uns zu einer audern Auffassung von dem, was dem Lande frommt, bewegen könnten, als wir sie bisher wiederholt aus gesprochen haben, wenn hier auch nicht bestritten werden soll, daß einzelne Großgewcrbezweige aus diesem Vertrage, wenn er angenommen würde, wesentliche Vortheile für sich ziehen könnten." — Für die Unterzeichnung des deutsch-russischen Handelsvertrages ist der heutige Freitag in Aussicht genommen. Die Unterzeichnung wird einerseits durch den Reichskanzler Grasen Caprivi und Frhrn. v. Thielemann, anderseits durch den russischen Botschafter Grafen Schuwalow und Herrn Timirjasew erfolgen. Deutsches Reich. Der Kaiser feierte heute Freitag im intimsten militärischen Kreise sein eigentliches Militär jubiläum. Datirt das Leutnanlspatent auch vom Geburts tage, dem 27. Januar, so trat der Kaiser thatsächlich vor 25 Jahren erst am 9. Februar in sein Regiment ein. Mit Genehmigung des Kaisers hat der Prinz Friedrich Leopold das Protektorat über die drei allpreußifchen Groß logen : „Die große National-Mutter-Loge zu den drei Welt, kugeln", „die große Landes-Loge der Freimaurer von Deutsch land" und „die große Loge Royal-Aork zur Freundschaft' übernommen. Die städtischen Behörden von Berlin beabsichtigen, den russischen Delegieren, die bei dem Abschluß des Handelsver trages thätig gewesen sind, ein Fest zu geben. Doch ist End gültiges darüber noch nicht bestimmt worden. Der deutsch-russische Zolltarif gilt nur für Rußland mit Ausschluß von Finnland, das einen vielfach niedrigeren Zoll tarif als das übrige Rußland hat. Dem Vernehmen nach sollen diese niedrigen Sätze auf 5 Jahre gebunden werden und alsdann allmähliche Erhöhungen erfahren, bis sie dem russischen Tarife gleichstehen. — Wie ferner verlautet, ent hält der noch nicht veröffentlichte Text des Handelsvertrages noch wesentliche Zugeständnisse im Interesse des Handels der östlichen Provinzen. Der Bund der Landwirthe hält seine diesjährige General versammlung am 17. Februar in Berlin ab. Es ist damit wahrscheinlich eine Massenkundgebung gegen den russischen Handelsvertrag verbunden. — Dagegen hat sich ein Komilä von etwa 200 namhaften Industriellen aus allen Theilen Deutschlands gebildet, das beabsichtigt, in nächster Zeit eine Versammlung von Vertretern der gesammten deutschen In dustrie und Gewcrbethäligkeit nach Berlin zu berufen, um zu dem russischen Handelsverträge im zustimmenden Sinne Stellung zu nehmen. Die durch die letzte Gcwerbeordnungsnovclle angeordnete Sonntagsruhe für Industrie und Handwerk wird voraus sichtlich am 1. Januar 1895 in Kraft treten. Bei der Berathung des Etats des Kultusministeriums im preußischen Abgeordnetenhaus«! wird, wie verlautet, auch die Frage des polnischen Sprachunterrichts in den Volks schulen der Landestheile mit polnischer Bevölkerung auf das Eingehendste erörtert werden. Bis jetzt ist in der Ange legenheit eine endgiltige Entscheidung noch nicht getroffen worden. Vom Reichstag. Der Reichstag setzte gestern die zweite Berathung des Etats fort. Beim Tittel „Patentamt' bemängelten, die Abgg. Bassermann (nat.-lib.) und Dr. Langerhans (fr. Vp ), daß die durch das neue Patent gesetz verkürzten Zahlungsfristen für Patenttaxen auch auf, Inhaber älterer Patente angewendet würden. — Geheimrath Hans und Staatssekretär Dr. v. Boetticher erklären es für zweifellos, daß das neue Gesetz auch auf ältere Patent, inhaber Anwendung finden müsse. Das neue Patentgesetz setze ausdrücklich die älteren Gestze außer Kraft. Abg. Dr. Hammacher (nat.-lib.) wünscht, datz das Patentamt ange wiesen werde, in dringenden Fällen den Staatsanwälten auf Ansuchen Auskunft zu ertheilen. Staatssekretär Dr. von Boetticher theilt mit, das Reichsamt des Innern sei diesem Wunsche durch eine Verfügung zuvorgekommen. Der Titel wird bewilligt. — Bei dem Kapitel „Reicbsversicher- ungsamt" wünscht Abg. Schmidt (Soc.) Reform der Schiedsgerichte, vor Allem des Schiedsgerichsverfahrens und Abänderung des Wahlmodus zu Gunsten der Arbeiter, die in diesen Angelegenheiten einen größeren Einfluß haben müßten. Die Berufsgenossenschasten ließen es oft an der nölhigen Milde fehlen; ihre Organisation sei zu komplizirt und bedürfe der Vereinfachung. Geheimrath Wödtke hebt hervor, daß die Arbeitervertreter aus der Wahl der Kranken kassen, diese aus der Wahl der Krankenkaffenmitglieder, d. h. also aus der Wahl der Arbeiter hcrvorgehen. Die Berufs-, gcnossenschaften hätten sich im ganzen bewährt. Die ganze sociale Gesetzgebung beruhe auf dem Princip, daß dem ver unglückten Arbeiter Recht werde. Abg. Hüpeden (kons.) empfiehlt, aus den Versicherungskassen Mittel zum Bau von Arbeiterwohnungen herzugcben. Geheimrath Wödtke legt dar, daß die Versicherungsanstalten bereit- große Summen für diese Zwecke aufwenden. Die Anstalten seien jedoch völlig autonom und müßten unbedingt daraus halten, daß ihre Gelder sicher angewendet werden. Abg. Schön lank (Soc.) fürhrt aus, die Arbeiter könnten im Allgemeinen mit
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