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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189404060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940406
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-06
- Monat1894-04
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1894
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Uiesaer G Tageblatt und Anzeiger Metlaü Md Anzeiger). Amtsblatt Fomlplichstell« Nr. SO ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 78. Freitag, 6. April 1 894, Abends. 47. Jahr«. . as Rteiaer Tageblatt erschein« jeden Tag Abends mir Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla', den Ausgabestellen, lvwie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei ins Hau« 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger srei ins Haus 1 Mark 65 Ps. Anzeigea-Ännahmr für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrake 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, Cholera betreffend. Im Verlauf der vorjährigen Choleraepidemie sind mehrfach Cholerabazillen und Cholera vibrionen in den Entleerungen von Personen gefunden worben, die anscheinend gesund oder nur leicht erkrankt waren. Nach den Aensterungen der Sachverständigen sind derartige äußerlich unverdächtige Seuche fälle für die Weiterverbreitung der Krankheit ebenso gefährlich wie jene, welche nicht blos bak teriologisch, sondern auch klinisch daS unverkennbare Bild der Cholera bieten, und müssen des halb auch mit der gleichen Vorsicht wie letztere behandelt werden. Nur insofern lassen die in Frage stehenden Erkrankungen eine von den übrigen Cholerafälleu abweichende Behandlung zu, als von der öffentlichen Bekanntgabe derselben abgesehen werden kann — vorausgesetzt jedoch, daß die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung der Weiteroerschleppung des Krankheits stosses getroffen werden. Um für der. Fall eines erneuten Ausbruchs der Cholera im Reich ein überall gleichmäßiges Verfahren bei Cholerafällen der erwähnten leichteren Art sicher zu stellen, werden einein dies bezüglichen Anträge des Herrn Reichskanzlers entsprechend die Ortspolizeibehöroen des Bezirks andurch angewiesen, wenn etwa künftig Erkrankungsfälle an Cholera der vorstehend erwähnten leichteren Art Vorkommen sollten, die in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1893, Maßregeln gegen die Cholera betreffend (No. 169 des Dresdener Journals und No. 169 der Leipziger Zeitung) vorgeschriebenen Verhaltungsmaßregeln gleichfalls zu beobachten und insbesondere auch die unter A.. Ziffer 1 Absatz 3 und 4 dortselbst angeord neten telegraphischen Anzeigen nach Feststellung eines derartigen Cholerafalles an das Königliche Ministerium des Innern zu Dresden und an das Kaiserliche Gesundheitsamt zu Berlin zu erstatten. Großenhain, am 30. März 1894. Die Königliche Amtshauptmannschast. 915. v. Wilucki. Mke. Bekanntmachung, die Nonnenraupe betreffend. Wenn auch die Nonne im vorigen Jahre noch nicht in Bedenken erregender Weise aufge treten ist, so ist immerhin für das laufende Jahr ein stärkeres Auftreten dieses forstschädlichen Insektes nicht unwahrscheinlich. Um der damit den Waldungen drohenden Gefahr rechtzeitig und in wirksamer Weise zu begegnen, erscheint es dringend geboten, die feiten der StaaiSforstoerwaltung in ihren Revieren angeordneten Maßnahmen auch m snulMtltchen t^ommnual- und Privatwaldunge« zur Anwendung zu bringen. Auf Grund des Gesetzes, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Jnsecten betreffend vom 17. Juli 1876 wird daher zufolge Veroronung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 12. März d. I., den Ortspclizerbehörden des BezMeS zur Pflicht gemacht: 1. Die waldbesitzenden Gemeindemitglieder behufs Entdeckung der Nonuenräupe und des Nonncnsalters anzuhalten, zunächst mit Rücksicht auf die in den Monaten April/Mai aus den überwinterten Eiern auslausenden und sodann einige Zeit lang in den sogenannten Raupen spiegeln znsammenlcbenden Ranpen ihre Waldbestände im Laufe des Monats April und Anfang Mai einer genaueren und öfteren Durchsicht zu unterziehen; 2. Anzeigen und beziehentlich Fehlscheine einzurcichen, ob sich Nonnenraupen und später Nonnenschmetterltnge mehr als sonst in den Waldungen gezeigt haben. Diese Anzeigen sind a. bezüglich der Nonncnranpcn sofort nach E tdeckung derselben und Fehlscheine bis 15. Mai dieses Jahres , b. bezüglich der Nonnenfalter zu deren Flugzeit (Juli-August) und beziehentlich bis spätestens zum IO Tcptember dieses Jahres anher einzureichen. Die Herren GutSvorstester im hiesigen Verwaltungsbezirke haben den vorstehenden Anordnungen rücksichtlich der im GükSbezirke vorhandenen Waldungen gleichfalls nachzugehen und die verlangten Anzeigen unerinnert und rechtzeitig anher zu erstatten. Großenhain, am 31. März 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 871. L. v. Wilucki. Mke. Die Grasnutzung von dem Artillerie-Schießplatze bei Zeithain soll für das laufende Jahr an den Meistbietenden verpachtet werden. Angebote sind schriftlich, postmäßig verschlossen und mit der Aufschrift „Grasnutznng bett." bis DtenStag, den IO. April d. I. Vorn«. 10 Uhr an die unterzeichnete Verwaltung — Barackenlager O Nr. 3 — einzusenden. Be dingungen sind vorher daselbst einzusehen. Schießplatz b. Zeithain, am 1. April 1894. Königl. Garnison-Verwaltung. Die Beendigung des dänischen Verfassungs konflikts. Seit zehn Jahren ist in Dänemark vom Folkething (der Volksvertretung) kein Staatshaushalts-Voranschlag geneh migt worden; das Ministerium Estrup hat sich immer mit einem nur von dem Landsthing (der ersten Kammer) geneh migten „provisorischen" Finanzgesetz behelfen müssen. Jetzt zum ersten Male wieder ist der Staatshaushalt in verfas sungsmäßiger Weise, durch die Zustimmung der Krone, des Lands- und Folkethings, zu Stande gekommen; eine Ver ständigung hat den Verfassungskonflikt beendet. — Das deutsche Reich ist an jenem Vorkommnisse mittelbar inter- essirt; denn der Zwist ist durch eine Demschland betreffende militärische Frage entstanden, über welche die Meinungen zwischen Regierung und der Mehrheit der Volksvertretung auseinander gingen. Es handelte sich um die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Befestigung Kopenhagens in einer vom Kriegsministerium verlangten Ausdehnung. Sckon vor dem Ausbruch des lehren, eben jetzt beendeten Verfassungs konflikts befand sich das Folkething in seiner überwiegenden Mehrheit jahrelang in scharfem Gegensatz zum Ministerium Estrup, dessen, heute neunundsechzigjähriger Chef am 11. Juni 1875 die Konseilpräsidentschaft und das Finanzministerium LSernommen hatte. Der definitive Bruch zwischen den ent schieden Liberalen, welche die große Mehrheit in der Kammer bildeten, und dem Ministerium erfolgte am 4. März 1885, als das Folkething die im Landsthing angenommenen Re gierungsvorlagen über die Landesbefestigung, insbesondere die Befestigung von Kopenhagen und die Flottenausrüstung mit 65 gegen 19 Stimmen ablehnte. Dänemark, erklärten die oppositionellen Abgeordneten bedürfe keiner umfassenderen Rüstungen, da es für den Fall eines europäischen Krieges keine andere Haltung in Aussicht nehmen dürfe, als die strengste Beobachtung der Neutralität. Die Anlegung einer stark befestigten Stellung am Sunde würde aber auf die gegentheilige Absicht hindeuten, oder dock im Auslande zu derartigen Deutungen Anlaß geben. Von Seiten der Regierung wurde nicht bestritten, daß die Be wahrung der Neutralität, so lange dieselbe irgend möglich, für Dänemark das Ziel einer weisen Politik sein müsse, aber gerade im Interesse der Aufrechterhaltung dieser Neutralität müsse eine starke Befestigung der Hauplstadt geboten er scheinen. Andernfalls würde Dänemark von der einen oder der andern Großmacht, die sich durch einen kühne,. Hand- streich in den Besitz Kopenhagens und des Sundes setze, zur thatsächlichen Belheiligung am Kriege gezwungen werden können. Die Regierung führte entgegen der Absicht des Folkethings ihre Absichten durch, und heuteist Kopenhagen eine starke Festung, die fast für uneinnehmbar gilt, und auch den Sund, die hauptsächlichste Ausfahrtsstratze aus der Ostsee, sperren kann. Das wäre für das deutsche Reich unbequem, wenn uns nicht die bevorstehende Eröffnung des Nord-Ost seekanals eine weit kürzere und sichere Verbindung unserer Ostsceküsten mit dem Weltverkehr erschließen würde. Damit ist aber auch die Bedeutung der Befestigung von Kopenhagen wesentlich vermindert worden. — Für Dänemark hat die budgetlose Zeit eine außerordentliche Sparsamkeit im Staats haushalt zur Folge gehabt. Die Befestigungskosten sind größtentheils aus patriotisch-freiwilligen Beiträgen bestritten worden und durch sparsame Verwaltung im Uebrigen wollte die Regierung der Opposition möglichst den Boden entziehen. Nachdem der Führer der Opposition, der Volksschullehrer Berg, gestorben war, machte sich denn auch bei der gemä ßigten Opposition immer stärker der Wunsch geltend, mit der Regierung zu einer Verständigung zu gelangen, und da sich der Konflikt ausschließlich auf den Militär-Ecat bezog, so war das nicht allzu schwer. Eine „moderate" oder „verhandelnde" Richtung unter Führung des Grafen Holstein löste sich von der Opposition nach und nach völlig los und so besaß die ausgleichsfeindliche extreme Linke schließlich nicht mehr im Folkething die Mehrheit. Veranlassung zu dem Wunsche nach einer Verständigung mit der Regierung war auch die That- sache mit, daß bei den letzten Wahlen zum ersten Mal Ver treter der Sozialdemokratie in den Folkething eintraten und es war gerade die „befestigte" Hauptstadt, die solche ge- wählt hatte. So erfolgte denn die Beendigung des schon chronisch gewordenen Konflikts in den letzten Tagen mit einer über raschenden Schnelligkeit. Die militärische Opposition erkennt alles, was auf milttärischem Gebiete geschehen soll, also auch die Befestigung von Kopenhagen, als vollendete Thatsache an und gewährt Indemnität (nachträgliche Zustimmung). Ander seits verpflichtet sich die Regierung, Vorschläge zu machen, die eine Erleichterung der Militärlasten in thunlickstem U u- fange herbeisühren sollen. Daran ändert der Umstand nichts, daß fünfzehn Mitglieder von der „verhandelnden" Gruppe ausgetreten sind und eine neue Gruppe bilden werden. Im Großen und Ganzen bedeuten diese Vorgänge nur das Aus toben eines Sturmes im Glase Wasser. Das deutsche Reich wird in Zukunft nie unölhig haben, Kopnhagen anzugreifen oder die Durchfahrt durch den L-und zu erzwingen; gegen andere Mächte aber als Deutschland, war die Befestigung Kopenhagens nicht gemünzt. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Der „Reicksanzeiger" meldet: „Se. Majestät der Kaiser und König werden Sich am Sonn abend mit dem Schulschiff „Moltke" von Abbazia nach Venedig begeben, woselbst an demselben Tage auch Se. Majestät der König Humbert von Italien eintreffen werden. Der Be gegnung der Majestäten wird der deutsche Botschafter in Rom von Bülow beiwohnen." — In Ergänzung der bisher veröffentlichten Nachrichten über die nächsten Reisebestimmungen des Kaisers kann nunmehr als feststehend mitgetheilt werden, daß der Herrscher am Donnerstag, den 12. April, sich von Abbazia nach Wien begeben und bis zum 14. April daselbst verweilen wird. Die Ankunft in Wien erfolgt am 13., die Abreise von dort nach Karlsruhe am 14., die Ankunft in Karlsruhe am 15. ds. Mts. Nach einem dreitägigen Aufent halt daselbst wird sich der Kaiser nach Koburg zu den dortigen Hochzeitsfestlickkeiten begeben, den 19. und 20. April in Koburg verbleiben und dann von dort aus nach der Wart burg reisen. Wie der „Krzztg." berichtet wird, ist aus den Polizei truppen der nördlichen Küstenorte in Deutsch-Ostafrika eine Kompagnie zusammengestellt und gegen Bana Heri aufge boten worden; doch sind die Mannschaften bis jetzt noch nicht zurückgekehrt. Etwas Genaues weiß man über die Vorgänge noch nicht; offenbar weicht Bana Heri mit seinen Leuten einem Zusammenstoß möglichst aus. — In den Tschadsee- Ländern scheint volle Anarchie zu herrschen. Schon im vorigen Jahre wurde gemeldet, daß Bagirmi von einem Sudanesen Rahab oder Rehab, einem früheren Sklaven des berüchtigten ^iber Pascha im ägyptischen Sudan, erobert worden sei. Rehab scheint nun seinen Zug weiter nach Westen ausgedehnt zu haben, er hat auch den Sultan von Boruu angegriffen. Bei Kuka, der Hauptstadt Bornus am Westufer des Tschad-
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