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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189408244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-24
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1894
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Riesaer G Tageblatt und Anxeiser Wetlsv md Archer). relegramm-Adress» ßH I* » Femsprechstrllr r.,«b tt « «s« AH, AAHNVHHL «r. «> der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. IS« Freitag, 21. August 1894, AveudS 17. Iahrg. Sänger, G.-S. sowie i Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expedition« in Riesa und G«rehla, den AngWEHMO^ sowie am Schalter der taijerl. Postanstalten 1 Marl 25 Ps., durch dir Träger frei in» Hau» 1 Mark 50 Pf., durch den Briestoäger frei tu» Hau» 1 Mark SV Ps. Tlnzstgm Auuahuw Pg W, M»«g de» Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastauienftraßr VS. — Für die Redaktion veraMOortltch: H«,» Schmidt st» »es«. Sonnabend, den 25. August 1894, von Vorm. 10 Uhr an, sollen im Hotel zum „Kronprinz" hier 1 Tafel-, 1 Bret-, 1 Last, und 1 Handwagen, 1 Lastschlitten, 1 Wagenplane, 1 Kutschgeschirre, 1 Kleiderschrank, 2 Kommoden mit Aufsatz, 2 Sopha's, 1 gelber Schreibseeretär, 1 Coulissentisch, 1 Klavier, 1 Sopha, 1 Tisch, 3 Stühle und 1 Nähmaschine für Schuhmacher gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 20. August 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Gidan». Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhültniffes kann in der GerichtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Riesa, am 9. Juli 1894. Königliches Amtsgericht, Ass. Reichelt. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Carl Gottlob Adolf Manu eingetragenen in Radewitz gelegenen Grundstücke als: a) Fol. 17 des Grund-, Nr. 27, 118, 372 und 380 des Flurbuchs, sowie Nr. 21 des Brandcatasters für Radewitz, bestehend in Wohn-, Stall-, Scheunen- und Holzschuppen gebäude, Kiefernhochwald, Feliks Wiese mit Graben und d) Fol. 87 desselben Grund- und Sir. 146 und 398 des Flurbuchs, bestehend in Kiefern hochwald und Feld, beide Grundstücke nach dem Flurbuche 6 Hektar 57,0 Ar groß, mit 68,75 Steuereinheiten belegt, und geschätzt zu s) auf 7650 Mark — Pfg., zu b) auf 3010 Mark — Pfg., sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 8. September 1894, Vormittags 10 Uhr als Versteigerunqstcrmin, der 20. September 1894, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungSplanS anberaumt worden. Zur Verschärfung der Konkursordnung. Auf vielen Gebieten des öffentlichen Rechtes machen sich gcgenwärrig Besserungsbestrebungen geltend, die iheilweise einander strikte widerstreitend sind. Während beispielsweise beim Strafvollzüge einerseits der weitestgehenden Humanität das Wort geredet und u. A. die bedingungsweise Berur. theilung empfohlen wird, ist andern Ricklungen der heutige Strafvollzug zu milde und cs wird daher Verschärfung durch Einzelhaft, zeitweise Kostentziehung oder gar Prügelstrafe empfohlen. Weniger auseinandergehend sind die Borschläge, die. sich auf eine Verbesserung der Äonlurs-Ordnung bezi.hcn; hier reden alle Kritiker der Verschärfung einzelner Bestimmungen das Wort. Besonders wird eine Erschwerung des Zwangs« Vergleichs (8 160 bis 187) angestrebt. Einer gegenwärtig fehlenden gesetzlichen Festsetzung des geringsten Prozentsatzes, der vergleichsweise den Gläubigern angebok.n werden muß, auf 30 bis 35 Prozent, einer Erhöhung der für die An- nähme des Vergleichs nothwendigen Mehrheiten von Drei viertel auf Vierfünftel der Gesammtsumme aller zur Ab- stimmung berechtigten Forderungen unter Ausschluß der Ehe gatten als Gläubiger scheint im Allgemeinen wenig mehr widersprochen zu werden; ebensowenig dem Verlangen, daß Barzahlung oder mindestens Sicherstellung der Vergle ichs- summe der Bestätigung des Zwangsvergleichs vorausgehen müsse. Daneben ist jetzt angeregt worden, in das Gesetz eine Bestimmung aufzunchmen, wonach denjenigen Gemein schuldnern, welchen bereits einmal einen Konkurs mit Zwangs vergleich zu beendigen gelungen ist, einen zweften Zwangsver gleich überhaupt nicht zu gestatten sowie im Falle des ein- fachen strafbaren Bankrotts, also namentlich auch bei unter lassener oder mangelhafter Buchführung, unverhältnißmäßigem Aufwand, Börsen, und Waarenspiel, die Wohlthaten und Vortheile des Zwangsvergleichs gänzlich zu verbieten seien. Der Zweck der Konkursordnung soll und muß ein drei facher sein: 1) aus dem Schiffbruch des Schuldners so viel zu retten, als nur zu retten ist, 2) zu verhüten, daß der Schuldner direkt oder indirekt irgend einen Bortheil aus dem Konkurse zieht außer demjenigen, der sich aus seiner Entlassung von selbst ergiebt, 3) die bürgerliche Fortexistenz des Schuldners möglich zu machen. Diese drei Ziele laufen natürlich nicht parallel und derjenige Gläubiger, der „drauf zu laufen weiß", wird natürlich dem ehrlichen Manne gegen über, dem es in erster Linie um die Befriedigung der von ihm geschädigten Gläubiger zu thun ist, im Bortheil bleiben. Die Gesetzgebung hat da keine leichte Aufgabe. So betreten Vorlchläge, die auch ohne förmliche Konkurserklärung oder .Zahlungseinstellung es ermöglichen wollen, wegen unordent- licher oder gänzlich unterbliebener Buchführung den Schuldner zu bestrafen, ein recht schwieriges Gebiet, dessen Aufklärung aber vielleicht doch möglich ist. Daß sich bis jetzt noch keine der vielen berufenen Stellen, die vor die nicht leichte Auf gabe gestellt worden sind, die mannigfaltigen Abänderung«, anträge zur Konkursordnung sowohl gegenüber der Bedürfnis frage als auch in Anbetracht ihrer Tragweite zu prüfen, vor wiegend ablehnend verhielt, kann als ein gutes Zeichen dafür betrachtet werden, daß es gelingen werde, die Konkursordnung für das deutsche Reich, dieses der Entstehung nach älteste unserer großen Justizgesetze, entsprechend den seit ihrer Ein führung gemachten Erfahrungen umzuformen und den Be- dürfnissen der Gegenwart besser anzupassen. Daß, wie man hört, insbesondere den größeren Amts- gerichten als Konkursabtheilungen Gelegenheit gegeben worden ist, ihr in fünfzehn Jahren täglicher Anwendung erworbenes Urtheil über die Schwächen unserer Konkursgesetzgebung zu- sammenfafsend in Gutachten niederzulegen, ist gewiß geeignet, den Ernst der allgemeinen Umfrage zu bestätigen und dazu mitzuwirken, daß dabei auch etwas Tüchtiges, im Geschäfts- leben Brauchbares herauskommt. UebrigenS verdient noch hervorgehoben zu werden, daß die Einführung fester Ge- bührensätze für die Konkursverwalter auf große Schwierig, keilen stößt und deshalb bisher wenig Anklang gefunden hat. Das hemige System hat aber auch keine besonderen Nach- theile gezeigt und weshalb man zu einer Aenderung schreiten will, ist nicht recht ersichtlich. Tagesgeschichte. Deutsche« Reich. Während die heurigen Cholera erkrankungen sich bisher auf das Weichselgebiet beschränkten, greift die Seuche nunmehr auch auf das Brahe- und Netze- gebiet über. Die Flößer sind der Zahl nach am stärksten an den Erkrankungen betheiligt, und der Weg, den die Seuche genommen, entspricht der üblichen Fahrstraße der Flößer. Das Flußwasser steht offenbar in ursächlicher Beziehung zur Verbreitung der Seuche. Jedenfalls ist zu erwarten, daß den russischen Flößern der Eintritt in das deutsche Gebiet untersagt werden wird. Zur näheren Feststellung der Ver breitungswege der Cholera sind 4 Assistenten des Instituts für Infektionskrankheiten unter Führung des Stabsarztes Professors Dr. Pfeiffer an die deutsch-rusische Grenze ent- sendet worden. Mit Bezug auf die in einem Berliner Blatt telegraphisch mitgetheilte Nachricht, daß in Kamerun unter den Sudanesen ein gegen den Gouverneur gerichteter Aufstand auszubrechen drohe, erfährt die „Nordd. Allg. Ztg.", daß nach den amt lichen, am 22. d. M. eingetroffeüen Berichten von den Su- danejen, welche an der Küste trotz aller Verbote dem Brannt weingenuß nicht widerstehen können, in der Trunkenheit ver schiedene Exzesse und Schlägereien verübt worden sind. Die daraus entstandene Belästigung der Eingeborenen hat den Gouverneur veranlaßt, die unverbesserlichsten Trunkenbolde und RowdieS heimzuschicken und den größeren Theil der Uebrigen auf den inneren Stationen zu verwenden, wo ihnen der Branntwein ohne Mühe entzogen werden kann. Es hat sich auch herausgestellt, daß die Sudanesen, die an ein trockenes Klima gewöhnt sind, das feuchte Klima in Kamerun schlecht ertragen und dauernd an Fieber leiden. Der Gouver neur hat deshalb schon jetzt eine Ergänzung der Schutztruppe durch westafrikanische Söldlinge (Weys und Sierra-Leone- Leute) eintreten lassen. Die soeben erfolgten einschneidenden Veränderungen innerhalb der Marine verdienen, so schreibt man dein „B. T." aus Kiel, besondere Beachtung. Sämmtliche Komman danten der neuen Panzerschiffe erster Klaffe, der Hochsee panzer „Wörth", „Brandenburg", „Kurfürst Friedrich Wilhelm" und „Weißenburg", sind jetzt ernannt. Dem Prinzen Hein rich von Preußen, dessen Ernennung zum Kontre-Admiral beabsichtigt war, ist auf eigenen ausdrücklichen Wunsch daß Kommando eines dieser Panzerkolosse vor der Beförderung übertragen worden. In kurzer Zeit werden diese gewaltigsten Panzer unserer Marine, die ein Deplacement von je 10000 Tonnen und eine Besatzung von je 552 Mann aufweisen, sämmtlich in Dienst gestellt sein. Nachdem der Reichstag 1889 die Mittel für den Bau der Hochseepanzer bewilligt hatte, wurden „Brandenburg" und „Weißenburg" auf der Vulkan-reift, „Kürfürst Friedrich Wilhelm" auf der Kaiser- werft in Wilhelmshaven und „Wörth" auf der hiesigen Germania-Werft erbaut. Die Baukosten betrugen 42,600.000 Mark, die Armirung erforderte 17 Millionen Mark und die Torpedo-Einrichtung 2,400,000 Mark, so daß die 4 Panzer einen Gesammtwerth von 62 Millionen Mark repräsentiren. Der bisherige Kommandant der „Brandenburg", Kapitän zur See Bendemann, ist von diesem Posten entbunden ; an seine Stelle tritt der Stabs ref der Ostseestation Kapitän zur See Geißler. Zum Kommandanten des neuen Kreuzers „Cormoran" ist Korvettenkapitän Brinkmann vom Reichs- marineamt ernannt. Der „Cormoran" wird das auf der ostasiatischen Station seit 1878 in Dienst befindliche Kanonen boot „Wolf" ersetzen. Letzteres ist wie „Iltis" und „Hyäne" als Schonerbark getakelt; dergleichen Fahrzeuge werben in unserer Marine nicht mehr gebaut. Bei einer Besatzung vor 83 Mann haben sich die Unterkunftsräume des kleinen Fahrzeugs als recht mangelhaft erwiesen. Der „Fall Arons" soll einem Berliner Blatte zufolge dem Kultusminister Veranlassung gegeben haben, sich an die philosophische Fakultät der Berliner Universität mit einer Vorstellung zu wenden. Die seltsame Erscheinung, daß im Lehrkörper einer königlichen Universität an verantwortlicher und hervorragender Stelle ein Mann wirkt, der die Grund lagen der bestehenden Ordnung des Staates und der Gesell schaft bekämpft, habe den Leiter des Unterrichtswesens der Monarchie mit Zweifel und Sorge erfüllt. Der Ausschuß der Fakultät habe nun, so wird weiter mitgetheilt, gegenüber der Vorstellung des Ministers den Beschluß gefaßt, von einem Eingriff in die Lehrtätigkeit des genannten Privat dozenten abzusehen, da für die Fakultät lediglich die wissen schaftliche Befähigung das Kriterium der Zulassung sei und die sozialdemokratische Gesinnung eine» Dozenten um so we- Niger der Gegenstand von Erwägungen der Fakultät sein dürfe, als die Regierung die Sozialdemokratie für eine gleich berechtigte politische Partei ansehe und mit ihr praktire. Wir können begreifen, sagt die „T. R", daß diese Antwort vielleicht manchen Freund der staatlichen Autorität befremden wird. Dennoch durfte sie schwerlich anders ausfallen. Unmöglich kann einem Pri- vatdozenten der Charakter eines Staatsbeamten beigelegt werden, und gewiß würde es höchst bedenklich sein, das Lehr amt an einer wissenschaftlichen Hochschule von der Bethäti- gung bestimmter politischer Gesinnungen abhängig zu machen. Wo würde hier die Grenze zu ziehen sein? Die „Nat.-Z." bemerkt ferner: „Herr Dr. Arons ist noch jüngst in der Presse als erster Assistent am physikalischen Institut der Universität bezeichnet worden. A S solcher wäre er wohl als Beamter zu betrachten; er ist aber, wie uns berichtet wird, von dieser Stellung schon im vorigen Jahre zurück, getreten." Wir sprechen selbstverständlich nur im allgemeinen sachlichen Interesse, nicht für die Person des Dr. Arons, der
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