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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000205014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900020501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900020501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: Ausgabe beginnt mit 1. Beilage
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-05
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l ' V t , i.TeilU zm LchMTUÄiit M AiMr Nr. kf, Montag, ^.Fckmr IW». sMsiM-AilsBe.) Amtlicher Theil. ' s , » Das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk „Leipzig-Stadt tt" für das Jahr 1900 betreffend. In Gemäßheit der Bestimmung in 8 62 Punkt 2 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird hierdurch bekannt ge macht, daß die diesjährige Musterung der in Leipzig wohnhaften militärpslichtigeu Mannschaften, deren Familiennamen als Anfangs buchstaben einen von denjenigen alphabetischer Ordnung I. bis L führen, somit zum Aushebuogsbezirk „Leipzig-Stadt II" gehören, am 28. Krdruar, 1., 2., 3., 5., 6., 7.. 8., 1»., 12., IS., 15., 16., 17., 1»., 20., 21., 22., 23., 24., 26., 27, 28., 2V., SO., S1. März, 2., S., 4., 5., 6. und 7. April u. o. von früh 9 Uhr ab, die Loosung sümmtlicher hierzu berechtigten Mannschaften deS ge- nannten Aushebungsbezirks am 10. und 11. April a. o., ebenfalls früh 0 Uhr im LI. llussx'schen Restaurant am Peterssteinweg Nr. 19 (eine Treppe) hier stattfinden wird. Alle im Stadtbezirke Leipzig (mit Einschluß der Stadt Leipzig nunmehr einverleibten ehemaligen selbstständigen Vororte) wohnhaften, im Jahre 1880 geborenen männlichen Personen deutscher Nationalität und obigem Bezirke zugehörig, welche von der Gestellung nicht aus drücklich entbunden sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen gedachter Namenskategorie früherer Jahrgänge, welche noch keine definitive Entscheidung seitens der Ersatzbehürden erhalten haben, werden hierdurch aufgefordert, sich pünktlich im betreffenden Musterungs termine — zu Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in 88 26,7, 62,5 und 66,3 c der Wehrordnung in Verbindung mit 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 angedrohten Strafen und Nachtheile — am Körper rein gewaschen und in sauberer Leib wäsche — zur Musterung persönlich zu gestellen. Tag und Stunde der Gestellung wird den Betheiligten durch die seitens des hiesigen Stadtraths zu erlassenden Gestellungsbefehle bekannt gegeben, jedoch ist der gegenwärtigen Aufforderung auch dann bis zum letzten obengenannten Gestellungstermine unbedingt Folge zu geben, falls durch Umstände irgend welcher Art die Zustellung der Gestellungsbefehle an einzelne Mannschaften unter- bleiben sollte. Wer durch Krankheit am Erscheinen zur Musterung behindert sein sollte, hat rechtzeitig, d. h. spätestens bis zu Beginn des Termins, ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, dafern der dasselbe ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt sein sollte, durch die Polizei behörde beglaubigen zu lassen ist. Dagegen ist es den an der Loosung theilzunehmenden Berechtigten nur freigestellt, ob sie im festgesetzten Loosungstermine persönlich erscheinen, wollen, um ihr Loos selbst zu ziehen; für Diejenigen, welche im Locale nicht anwesend sind, wird seitens eines Mitgliedes der verstärkten Ersatz-Eommission das Loos gezogen werden. Ferner ist jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen be rechtigt, spätestens im Musterungstermine Antrag aus Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zu solcher Reclamation erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts, so kann der Antrag noch im Aushedungstermine angebracht werden. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden'*) und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß im Musterungstermine durch den der Ersatz-Eommission beigegebenen Arzt bestätigt werden, weshalb in derartigen Fällen die betreffende Person, zu deren Gunsten reclamirt worden ist (Vater, Mutter u. s. w.), sich der Ersatz-Eommission persönlich vorstellen muß. Ist Lies unthunlich, so darf die Berück sichtigung nur aus Grund eines beigebrachten Zeugnisses erfolgen, welches von einem beamteten Arzte ausgestellt ist. ' Die diesbezüglichen Anträge — zu welchen Formulare beim hiesigen Ouartieramt, Naschmarkt 2 hier, in Empfang zu nehmen sind — sind thunlichst bald dort anzubringen, damit dir sich vielfach nötbig machenden Erörterungen rechtzeitig erledigt werden können. Die hierauf zu treffenden Entscheidungen werden den Gestellungs pflichtigen bez. deren Angehörigen im Reclamationstermine eröffnet werden. Denjenigen Mannschaften älterer Jahrgänge, welche bereits an der Loosung theilgenommen haben, werden die Loosungsscheine im Musterungstermine zurückgegeben, während die Aushändigung der Loosungsscheine für diejenigen Militärpflichtigen, welche Heuer zur Loosung znzulassen find, unmittelbar nach stattgefundener Loosung durch das hiesige Quartieramt erfolgen wird. In Betreff des Verhaltens in den dem Musterungsgeschäft dienenden Räumlichkeiten werden die Gestellungspflichtigen ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, Laß Gestellungspflichtige, welche in betrunkenem Zustande zum Ersatzgeschäft erscheinen, oder dasselbe durch lautes oder sonst ungebührliches Verhalten stören, io jedem Falle — soweit nicht etwa nach allgemein gesetzlichen Be stimmungen schwerere Ahndung einzutreten hat — Bestrafung in Höhe von 3 bis 30 Geld event. 1 bis 8 Tagen Hast zu erwarten haben. *) Urkunden müssen amtlich beglaubigt sein. Leipzig, den 27. Januar 1900. Der Eivilvorsitzendc der König!. Krsatz-H'ommission -es Aushebnngsbezirks Leipzig-Stadt II. vr. Platzmann. Verpachtung. Die Thomasmühle soll vom 1. Januar 1001 auf 10 Jahre verpachtet werden und zwar entweder wie bisher als Mahlmühle oder als Fabrik mit oder ohne Wasser- und Damvskraft (erstere zu 30 bis 40, letztere zu 40—50 v. 8.) Das Hauptgebäude mit einer Grundfläche von ca. 240 qm enthält Erdgeschoß (mit Stallung für 2 Pferde) und 3 Obergeschoße. Außerdem gehört dazu ein Stall für 8 Pferde, ein Futterboden, ein Kesselhaus und ein Contor. Wegen der Bedingungen, sowie wegen Besichtigung wolle man sich an das Hochbauamt, 1. Vauinspectionsbezirk (Rathhaus, II. Obergeschoß, Zimmer Nr. 13) wenden. Angebote sind bis znm 10. Februar dieses Jahres bei dem Hochbauamte schriftlich einzureichen. Die Auswahl unter den Bietern und die Ablehnung sümmtlicher Gebote bleibt Vorbehalten. Leipzig, den 20. Januar 1900. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 6. vr. Dittrich. L. Oeffcntliche Zustellung. Die minderjährige Elsa Liebau, vertreten durch ihren Sonder vormund, den Oberanfseher Karl Oswald Gellert und den Rechts anwalt vr. Neubert in Leipzig, klagt gegen den Schlosser Karl Friedrich Liebau, früher in Apolda, zuletzt in Leipzig, Grenz straße 12, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Gewährung von Unterhalt, mit dem Anträge, den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urtheilen, zum Unterhalt der am 1. November 1888 geborenen Klägerin aus die Zeit vom 1. November 1899 bis zum erfüllten l-t. Lebensjahre der Klägerin jährlich 144 und zwar in monat lichen Vorauszahlungen von je 12 ./il an den jeweiligen Sonder vormund zu zahlen und daS Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer Les Königlichen Land gerichts zu Leipzigauf den 26. März 1000, Vormittags 0 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 29. Januar 1900. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Landgerichte. Wachs, Srkr. 17-43 - 17—55 - 16-32 - und 2—11,5 m Länge, sowie Nutzholz-Auktion. Dienstag, den 6. Februar d. IS., sollen in Abth. 33 und 36 des lkonnewitzcr Reviers 13 tkichen-KIötze von 22—92 em Mittenstürke 53 Gschen- 63 Rüstern 16 vllern- 69 Eschen und Rüftern-Schirrhölzer unter den im Termine öffentlich aushüngenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittags 0 Uhr aus dem alten Linien fahrweg in der Rähe der Glfterfluthrtnne. Leipzig, am 29. Januar 1900. DeS Rath» Aorftdeputation. Postalische Neuheiten. Der Reichskanzler hat zu dem neuen Telegraphen- wege-Gesetz eine Reihe von Ausführungsbestimmungen er lassen und, wie durch Telegramm angekündigt, im „ReichSanz." pudlicirt. Es ist daraus zu erwähnen, daß die Ausästungen in dem Maße zu bewirken sind, daß die Baumpflanzungen mindestens 60 cm nach allen Richtungen von den Leitungen ent fernt sind. Ausästungen über die Entfernung von 1 m im Um kreise der Leitungen können nicht verlangt werden. Innerhalb dieser Grenzen sind die Ausästungen soweit vorzunehmen, als zur Sicherung des Telegraphenbetricbcs erforderlich ist. Bezüglich des Einspruchverfahrens wird u. A. bestimmt, daß es in allen Instanzen als schleunige Angelegenheit zu behandeln ist, und Gebühren und Stempel dabei nicht zum Ansatz kommen. Eine andere Bekanntmachung des Reichskanzlers trifft Be stimmungen über Vie Fernsprech-Nebenanschlüsse. Es wird darin über die Zulassung von Nebenanschlüssen u. A. Folgendes festgesetzt: 1) Die Theilnehmer an den Fernsprechnetzen können in ihren auf dem Grundstück ihres Hauptanschlusses befind lichen Wohn- oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Hauptanschluß verbinden lassen. 2) Diejenigen Theilnehmer an den Fernsprechnetzen, welche die Bauschgebühr zahlen, können in den auf dem Grundstück ihres Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäfts räumen anderer Personen oder in Wohn- und Geschäfts räumen auf anderen Grundstücken, mit Zustimmung der Be rechtigten, Nebenstellen, die nicht weiter als 15 km von der (Haupt-) Dermittelungsanstalt entfernt sind, errichten und mit ihrem Hauptanschluß verbinden lassen. 3) Mehr als fünf Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Hauptanschluß nicht verbunden werden. Den Theilnehmern ist überlassen, die Herstellung und Instandhaltung der auf dem Grundstück des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse durch die Reichs-Telegraphen-Derwaltung oder durch Dritte be wirken zu lassen. Die nicht von der Reichs-Telegraphen-Der- waltung hergestellten Nebenanschlüsse müssen den von der Reichs- Telegraphen - Verwaltung feftzusetzenden technischen An forderungen entsprechen. Die Herstellung und Instandhaltung der nicht auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse wird der Reichs-Telegraphen-Verwaltung Vorbehalten. An Gebühren werden für die Errichtung und Instand haltung des Nebenanschlusses durch die Reichs-Telegraphen-'Der- waltung in den auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses be findlichen Wohn- oder Geschäftsräumen des Inhabers des Haupt anschlusses für jeden Nebenanschluß jährlich 20 c/f, für jeden anderen Nebenanschluß jährlich 30 erhoben. Sind zur Ver bindung der Nebenstelle mit dem Hauptanschluß mehr als 100 m Leitung erforderlich, so werden außerdem für jede angefangenen weiteren 100 m Leitung bei einfacher Leitung jährlich 3 Lei Doppelleitung jährlich 6 erhoben. Für Nebenanschlüsse, die nicht von der Reichs-Telegraphen - Bevwaltung hergestellt und in Stand zu halten sind, werden für jeden Nebenanschluß in den auf dem Grundstück des Haupt anschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen des In habers des ^Hauptanschlusses jährlich 10 c-f, für jeden Neben anschluß jährlich 15 c// erhoben. Für jeden nicht auf dem Grundstück eines Theilnehmers in dessen Wohn- oder Geschäftsräumen gelegenen Nebenanschluß ist in Bezirks-Fernsprechnetzen, wenn der Inhaber des Haupt anschlusses die Bauschgebühr für die Benutzung der Derbindungs- leitungen zahlt, außerdem ein Zuschlag von 100 jährlich zu entrichten. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. April d. I. in Kraft. Ium Neubau der Kirchengebiiude der Thomas - Parochie. Von unterrichteter Seite geht uns folgende Mittheilung zu: Der den Stadtverordneten vorliegende Plan der Erbauung des Thomas-Pfarrhauses mit Küsterei auf dem Areal der alten Thomasschule findet, wie aus mehreren Eingesandts in der Press: hervorgeht, innerhalb der Bürgerschaft eine Beurtheilung, die mindestens zum Theil in der Unkenntniß der einschlagenden i hat sächlichen und rechtlichen Verhältnisse ihren Grund hat. Superintendentur und Küsterei zu St. Thomas, Lhomas- iirchhof Nr. 22 und 23, befinden sich seit Jahrhunderten in unbestrittenem Besitz der betreffenden geistlichen Lehne. Der Kirchenoorstand beansprucht für die Letzteren das Eigenthum. Der Rath der Stadt Leipzig bestreitet dies, erkennt aber unum wunden an, daß den geistlichen. Lehnen Besitz und Wohnungs recht an den von ihnen innegehabten Grundstücken und Gebäuden zusteyt — Rechte, die nach ihrem inneren Gehalte dem Eigen- thumsrechte völlig gleichstehen und der Kirche nie wider deren Willen entzogen werden können. Das Rathsproject, betreffend die Fortführung der Thomasgasse nach der Centrailstraße, be dingt zu seiner Verwirklichung die Beseitigung dieser Häuser. Der Kirchenoorstand hat sich von Anfang an diesem Plane ent gegenkommend erwiesen, hat aber selbstverständlich im Interesse der betheiligten geistlichen Stiftungen auf Gewährung geeigneten Ersatzes für bieder Stadt zu überlassenden Häuser bestehen müssen. Das von ihm von Anfang an gestellte Verlangen, daß der Ersatzbau annähernd an der bisherigen Stelle, also am Eck platz der künftigen Thomasgasse und Promenade, zu errichten sei, beruht nicht sowohl „auf alten Kirchenrechtsgründsätzen" oder sonstigen „idealen" Gründen, die die Errichtung des Pfarr- und Küstereigebäudes im Angesichte der Kirche fordern, sondern auf dem Verlangen, der Aufrechterhaltung des anerkannten Rechts- und Besitzstandes, wie auf Gründen realer Zweck mäßigkeit, den Bedürfnissen des Kirchendienstes. Dem bezeich neten Verlangen des Kirchenoorstandes gegenüber hat sich der Rath zeither ablehnend verhalten, voraussetzlich, um nicht die Rentabilität des gesammten -Unternehmens zu beeinträchtigen. Um seinerseits soweit nur möglich entgeyenzukommen, hat dann der Kirchenvorstand mit dem Erbieten des Raths, getrennte Gebäude für Pfarrhaus und Küsterei auf der Nordseite der Thomaskirche zu errichten, sich einverstanden erklärt. Dieses, nicht vom Kirchenvorstande ausgehende Projekt ist, nachdem es an dir Stadtverordneten gelangt war, vom Rathe zurückgezogen. Auf das sodann von Letzterem gemachte Anerbieten, Psarr- und Küsterhaus um die Ecke herum in der Front der verlängerten Sckstilstraße zu erbauen, glaubte der Kirchenoorstand aus oben angegebenen Gründen nicht eingehen zu können; er hielt an erster Stelle sein Verlangen auf Gewährung des Eckplatzes auf recht, erklärte sich aber an zweiter Stelle mit dem sodann vom Rathe ausgestellten Plane der Verwendung des Grund und Bodens der alten Thomasschule einverstanden, da hierdurch den von ihm zu vretretenden Rechten uno Interessen wenigstens an nähernd Rechnung getragen werden würde. (Wie, um dies bei läufig zu erwähnen, die Bezeichnung des projectirlen Gebäudes, das im Erdgeschoß Expeditionsräume, im Obergeschoß die Woh nung des Küsters enthalten soll, als eine „Villa" gerechtfertigt sein soll, dürfte erheblich zweifelest sein.) Sollte dies letztere Projekt wiederum fallen, so würde allrr- oings der Kirchenoorstand voraussichtlich genöthigt sein, auf seinem ursprünglichen Verlangen des Eckplatzes zu beharren. Handelte es sich um Verhandlungen zwischen Privatleuten, von denen der eine Veränderung seines Grundbesitzes zum Zwecke der Verschönerung oder Erhöhung der Rentabilität anstrebl, zu deren Durchführung er das Besitzthrtm fernes Nachbars braucht, so würde Niemand auch nur entfernt in Zweifel ziehen, daß er dies wider den Willen des Anderen nie erreichen uno billiger Weise nur gegen Gewährung vollen Entgelts verlangen kann. So liegt die Sache auch im vorliegenden Falle. Vor Allem muß der Auffassung entgegengetreten werden, daß die derzeitigen Be wohner der geistlichen Häuser den Wechsel irgendwie wünschten. Sie befinden sich wohl in ihrem jetzigen Heim. Die oermaligen Stelleninhaber würden voraussichtlich nur die Last eines mehr maligen Umzuges haben, von den neuen Wohnungen aber vor aussichtlich, wenn überhaupt, doch nur kurze Zeit Gebrauch machen können. Den gesetzlichen Vertretern der betheiligten geistlichen Stiftungen aber liegt einfach die Pflicht ob, die Rechte der von ihnen Vertretenen für alle Zukunft zu wahren, vor Allem dafür zu sorgen, daß 'die künftigen Superintendenten Leipzigs auch in Zukunft ein der Stellung ihres Amtes ent sprechendes Heim erhalten, oaß eine Beeinträchtigung der Rechte und Jnt-.resien der Stelle für die Zukunft vermieden wird. Don diesem Standpunkte aus glaubt dec Kirchenvorstand schon mit seiner oben besprochenen Bereiterklärung jedes mit seiner Pflicht vereinbare Entgegenkommen gegeigt zu haben. Sein Entgegenkommen geht aber noch viel weiter. Wie auch in der Rathsvorlage an die Stadtverordneten (Tageblatt Nr. 42 vom 24. Januar 1900) anerkannt ist, liegt der Stadtgemeinde die unbestrittene Rechtspflicht ob, die geistlichen Gebäude in St. Thomä in baulichem Stande zu erhalten uno die hierdurch nölhigen Kosten aus der Stadtcasse zu bestreiten. Der Kirchen gemeinde zu St. Thomä stehen weiter gegen die Stadigemeinde erhebliche Geloansprüche zu, aus Verpflichtung der Stadt zu jährlichen Geldleistungen, die seit ungefähr 1868 unbezahlt ge blieben sind. Auch das Bestehen dieser Ansprüche erkennt der Rath an; er beziffert selbst die Schuld der Stadt an di« Kirche in der Rathsvorlage auf 200 000 d Der Kirchenoorstand hat, um die Erzielung einer Einigung zu fördern und jede mögliche künftige Differenz zu vermeiden, erklärt, daß er gegen Errich tung des Pfarrhauses auf dem von ihm gewünschten Platz auf alle diese Ansprüche für die Vergangenheit und Zu kunft verzichte. Er glaubt nach alledem, daß ihm der Vor wurf mangelnden Entgegenkommens auch nur mit dem Schein Rechtens nicht gemacht werden kann. Schließlich sei noch Folgendes erwähnt: Die geistlichen Häuser sind nicht im Besitz der Kirchgemeinde, sondern der be treffenden geistlichen Löhne. Deren Vertretung steht nach dem Gesetze nicht dem Kirchenoorstande, sondern in der vorliegenden Angelegenheit sein evangelisch-lutherischen Landrsconsistorium zu. Was der Kirchenvorstatto in der vorliegenden Angelegenheit seither gethan hat, ist nur Vorbereitung für die künftig von dieser Behörde zu fassende Entschließung. Sollte selbst der Kirchenvorstand, was aber nicht zu erwarten, sich seinerseits zu einer Beeinträchtigung der Rechte und Interessen der geistlichen Stiftungen bereit finden lassen, so würde doch immer die end- giltige Entscheidung dem Landesconsistorium zustchen; es wunde aber auch in Frage kommen können, ob nicht der Kirchenvorstand seinerseits von allen weiteren Verhandlungen abstchcn und solche der genannten Behörde unmittelbar überlassen würde. Lücherbesprechungen. Das Verkehrswesen hat sich in der zweiten Hälfte des scheidenden Jahrhunderts in so außerordentlichem Maße entwickelt, daß man sagen kann, die Erde ist kleiner geworden, denn die Bewohner der- selben können heute große Entfernungen in viel kürzerer Frist zurück legen, als früher kleine Reisen. Die Zukunft wird ohne Zweifel auf diesem Gebiete noch viele Neuerungen und Verbesserungen bringen. Diese Entfaltung des Verkehrswesens steht im innigen Zusammen- bang mit der Fortentwickelung des Handelslebens, denn Handel und Verkehr bedingen und fördern sich gegenseitig. Daß Beides sich so bedeutend entwickelt hat, bringt neben ungeheuren Vortheilen auch den Nachtheil mit sich, daß es dem Großkausmann heutzutage un gleich schwerer fällt als früher, sich über manche wichtige Dinge zu orien- tircn. Früher war der Kreis seiner Thätigkeit kleiner, er konnte ihn daher leichter im Auge behalten, jetzt aber muß er kür seine Maaren Absatz in der ganzen Welt suchen. Und da handelt es sich uni die Beant- Wortung einer großen Zahl von wichtigen Fragen. Diese beant worten inl verläßlicher Weise „Leuchs Adreßbücher". Sie wissen Be scheid in allen Dingen, sie sind ein nützlicher Rathgeber für den Kaufmann, den Fabrikanten, den Gewerbetreibenden, den Exporteur, den Importeur u. s. w. „Leuchs Adreßbücher der Kaufleute, Fabrikanten rc. aller Länder Ser Erde", Herausgeber C. Leuchs L Co. in Nürnberg behandeln mit großer Ausführlichkeit ins besondere Deutschland in 23 und Oesterreich-Ungarn in 8 meistens über 1000 Groß-Octavseilen starken Bänden, während das ganze Werk für alle Länder 43 Bände umfaßt, von dem jeder Band ein für sich abgeschlossenes Ganzes bildet. Prospecte des Werks und die Bezugsbedingungen können von Leuchs L Co. in Nürnberg bezogen werden. ** Tageskalender. Telephon - Anschluß: Pxpedition des Leipziger Tageblattes .... l Nr. 222 Re-action des Leipziger Tageblattes » 153 Vnchdruckcrei des Leipziger Tageblattes (E. Polj). - 1173. 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Die Bücher-Au-gabe und Annahme erfolgt täglich früh von 11—I Uhr und (mit Aos- »abmr deS Sonnabends Nachmittag- von 3—5 Ubr. Bibliothek der Handelskammer (Neue Börse, Tr. k, I.): BüchrrauSgabe und Benutzung de- Lesesaal- von 9—12 und 8—7 Uhr. Borlegung der Patentschriften von 9—12 und 3—7 Uhr ebenda. BolkSbibliothek II. (l. Bürgerschule) 7'/.—9'/. Uhr Abend-. Pädagogische CentralbibiiolhckEvmeniusstistuug), LehrervereiuS- daus, Kramerstr. 4, I., geöffnet Mittwoch und Sonnabend vvu 2'/,—4'/« Uhr. Lesehalle von 2'/,—8 Uhr geöffnet. Volksbibliothek des Gewerbrvrrcins L-vutritzsch. Geöffnet jeden Mittwoch von...9 Uhr Abends an im Rathhaus zu L.-Eutrixich. „Vollsbureau". Auskunstsstelle für Arbeiterversicherungs-, Gewerbe und ähnliche Sachen Elsterstraße 14, part. links. Geschäftszeit: vou 5'/. bis 7'/, Uhr, Sonntags von II bis z. Uhr. Städtisches Mnseum der bildende» Künste und Leipziger Kuiiftverei» (am Augustusplatz) geöffnet au Sonn- und Feier- tagen '/,!!—3 Uhr, Montags 12—3 Uhr, an den übrigen Wochen tagen 10—3 Uhr. Eintritt in das Museum Sonntags, Mittwochs, und Freitags srei, Montags 1 Mk, Dienstags, Donnerstags, Sonnabends 50 Pfg.. an den Meßsonntagen 25 Pfg. Der Ein tritt in den Kunslverein beträgt für Nichtmitglieder 50 Pfg. Grassi-Museum. Musenm für Völkerkunde geöffnet an Sonn- und Feiertagen von IO'/,—3 Uhr, an den übrigen Tagen von 10—3 Uhr. Montags geschlossen. Eintritt Sonntags, Mitl- wochs und Freitags srei, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends 50 /H, an Meßsonntagen 25 ' Grassi-Museum. Kmistgcwcrbe-Museuu» geöffnet wochentäglich (ausgenommen Montags» von 10—3 Uhr, an Sonn- und Frier, tagen von 10'/»—3 Uhr. Eintritt Dienstags, Donnerstags uns Sonnabends 50 sonst srei, an Meßsonntagen 25 Biblio thek wochentäglich auch von 7—9 Uhr Abends und unentgeltlich. Das Aniikenmuseni» Ser Universität ist, mit Ausnahme der Universitätsserien, jeden Sonntag non 11—1 Uhr dem Publicum unentgeltlich geöffnet. Zugang von der Universiiätsstraße Albertinum, Erdgeschoß rechts. Sammlungen des Vereins für dir beschichte Lcip. gs Johannisplatz 8, II. (Altes Johannishospital). Geöffi:,:: Sonntags und Mittwochs von II—'/.! Uhr. Eintritt 30 Kinder 10 /H. Musenm von KriegSerinncruilgen des Verbandes Leuts.i.r Kriegs-Veteranen im Tivoli, Zeitzer Straße 32. Geöffnet Son - tag und Mittwoch von 10—3 Uhr. Histor.Museum S. Völkerschlacht u. Zt.NapolcouSI. (7000N, Am Gasthaus Napoleonsiein, einzig dastehend. Tägl. von früh geöiiu. Neues Theater. Besichtigung desselben Nachmittags von 2—4 Ubr. Zu melden beim Thcater-Jm'pcctor. Neues Gewandhaus. Täglich von früh 9 Ubr bis Nachmittag 3 Uhr geöffnet. Eiutrittskarten ä 1 pr. Person (sür Vereine und auswärtige Gesellschaften bei Entnahme von wenigsten-! 20 Billets ä vr. Person) sind am Westvortal zu lösen Tel Vecchio s Knuft-AuSstellung, Markt Nr. 10, II. iKaushallc-, geöffnet: Wochentags von Vormittags 9 bis 5 Uhr Nachmittags und Sonn« und Feiertags von Vorm. 10'/, bis -3 Uhr Nack ni. Gemälde-Ausstellung Mittrntzwcy-WinSsch. Grimm. Str 2 Aufgang Ritterstr. 1—3, I., täglich von Vorm. 9—7 Uhr Abe ds. Sonn- und Feiertags von Vorm. II—3 Uhr Nachmitt, geöffnet Reue Börse. Besichtigung Wochentags 9 bis 4 Uhr, Sonntag! '/»II—1 Ubr. Eintrittskarten zu 50 beim Hausmeister. Städtische Markthalle, Roßpmtz Ib, im Sommerbalbsahr für la! große Publicum Wochentags Vorm. 6-1 Uhr, Nachm. 4—8 Ubr (Sonnabends und an Tagen vor Festtagen bis 9 Uhr» geöffnet. Teutschcr Klottcnvcreln. Anmeldung zur Mitgliedschaft bei c.r „Credit- L Sparbank", Schillerstr. 6. (Mindest-Jahresbeitrag 50 g Geschäftsstelle des Deutschen Patrioten-BliuScS zur Errichtung eines Bölkerschlachtdcnknials bei Leipzig: Rathhausring 11, Pt. Zahlstelle und Entnahme von Mitgliedskartenheften. 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