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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.12.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189412031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-03
- Monat1894-12
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.12.1894
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Riesaer t Tageblatt FEspttchstrl» Montag, 8 Tkjemver 1894, AVE. S8». »«d AVr-1S»» WetlAtM Aytizn). .MZK. AWt-ötatt der König!. AmtShauptmqmschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des SHdtraths zu Mesa. 47. Aa-r« Sch. Mke. 3320 L. Königliche Bauverwalterei. Friedrich. Bekanntmachung, die Aufhebung der Naturalverpflegstation Tauscha betreffend. Nachdem der zwischen Herrn Rittergutsbesitzer Bahrmann auf Tauscha und dem Bezirks» verbände Großenhain wegen Unterhaltung einer Naturalverpflezstation zu Tauscha im Jahre 1889 abgeschlossene Vertrag Seiten des Ersteren gekündigt worden ist, hat die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse beschlossen, die Naturalverpflezstation zu Tauscha, deren Entbehrlichkeit sich inzwischen herausgestellt hat, V0M 1. JMttMV nächste« Jahres ab wieder aufznheben. Großenhain, am 28. November 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wttucki. anklebt, als an dessen Auftraggeber mit Geldstrafe bis zu 30 Di. eventuell entsprechender Haft bestraft. Riesa, den 1. December 1894. ' Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Auf dem fiskalischen Wafserbauhofe zu GrSdel sollen Sonnabend, den 8. l. M. von vormittags '/oll Uhr an im Wege des MeistgebotS gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen abgenutzte Bäuschaluppen, Baukarren, Steinböcke, Handbeile, Planier end Steinknackrechen, Bauklammern, Schleifsteine, Schlägel, Handramme«, Kieshandbagger, Steinmuldev, sowie alte Tragbohlen, altes Eisen» und Leinenzeug, Blei u. A. m. versteigert werden. Meißen, am 1. December 1894. Königliche Straßen- und Waffer-Bauinspektion I. Goebel. Bekanntmachung. Die Bekanntmachung des unterzeichneten Stadtraths vom 3. August 1894, das Plakat wesen in hiesiger Stadt betr., wird hiermit wieder aufgehoben. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß das Ankleben von Plakaten an Häuser, Mauern, Säulen, Planken rc. nur mit Genehmigung des Eigentümers des Hauses rc. gestattet ist. Zuwiderhandlungen werden sowohl an demjenigen, welcher Plakate ohne Genehmigung DaS Rtejaer Tageblatt erscheint jede» Ta, Abend« mt, «»«nahmt »er Sonn- und Festtage. BieHeljShrltcher «q-SAmA bet Abholung tn dm «tzpebtttomn tu tzwst und «rchbl, wt tzbckgchHWU Wo« am Schatt« der latjrrt. Postaustalten 1 Mar« 2S Ps., durch die Träg« frei In« Hau« 1 Mar« SO Pf-, durch dm Briefträger stet tu« Hau» 1 «art « Psi A^et,«Aniah«, ftr MMmM d«S Ausgabetage« bl» Bonnittag S Uhr ohne Gewähr. Druck mrd Verla, von Lauge, » «Sinter! ich t» Riesa. — «<schäft«stell«: Laftauitustrah, tz». — Für die Rebactio« »rrautwortlich: Her» «chmtdt M Die Stellung des Reichskanzlers. Preußen, obwohl seiner Größe wie seiner Bewohnerzahl nach die weitaus größere Hälfte des Deutschen Reiches re- präsemirend, hat im Bundesrathe doch nur ein Drittel der Stimmen und kann somit die übrige,! Bundesstaate» nicht majorisiren. Dafür ist aber der Einfluß Preußrns auf die Geschicke des Reiches thatsächlich ein sehr großer und aus schlaggebender, da sein König zugleich deutscher Kaiser ist und als solcher nicht nur im Kriegsfälle oberster Feldherr sämmlicher deutschen Truppen, sondern auch stets Repräsen- tant des Reiches nach außen hin, Oberbefehlshaber der ge meinsamen Kriegsflotte und Souverän in dem Sinne ist, daß alle Reichsbeamten ihm unterstellt sind. Der Reichs kanzler, der dem Reichstage gegenüber die ganze Verantwort lichkeit sür alle Reichsregierungshandlungen trägt, die Staats sekretäre der einzelnen Reichsämter — sie alle empfangen ihre Ernennung vom Kaiser. — Reichsminister haben wir nicht; der Reichskanzler ist allein verantwortliche Person. Dieser Reichskanzler braucht nicht zugleich Mitglied des preußischen Staatsministeriums zu sein, am wenigsten dessen Präsident. Ja es ist schpn zweimal der Versuch gemacht worben, beide Posten von einander zu trennen, aber beide Male hat sich der Versuch als auf die Dauer unausführbar erwiesen und jetzt ist man wieder dazu gelangt, beide Aemter von einer Person, dem Fürsten Hohenlohe, verwalten zu lassen. Die Trennung dieser Aemter hatte zu dem bekannten Konflikt geführt; aber auch die Wiedervereinigung schließt Konflikte nicht aus, da der preußische Ministerpräsident keines wegs der Vorgesetzte seiner Ministerkollegen, sondern nur der erste unter Gleichen ist. Der Reichskanzler ist zunächst preußischer Bevollmäch tigter und Vorsitzender des BundeSrathes. Da der Kaiser als solcher nicht das Recht hat, Bevollmächtigte zum Bundes rathe zu ernennen, so kann er seinen Einfluß auf die Gesetz gebung nur in seiner Eigenschaft al- König von Preußen geltend machen. Allerdings hat sich in längerer Praxis ein Recht des Kaisers zur Initiative für die Reichsgesetzgebung Anerkennung verschafft. Aber auch diese Befugniß würde ohne praktische Bedeutung sein, wenn nicht die preußischen Stimmen für die kaiserlichen Initiativanträge abgegeben werden. Die preußischen Stimmen im Bundesrathe werden nun aber vom Könige von Preußen unter der Verantwort lichkeit des preußischen Staatsministeriums instruirt. — Fehlte es nun an jedem Zusammenhänge zwischen dem preu- ßichen Ministerium und der obersten ReichSvrrwaltung, so wäre die letztere der Reichsgesetzgebung gegenüber vollständig isolirt. Denn in dem Bundesrathe werden nur die Einzel staaten durch Bevollmächtigte vertreten, und die an den Reichstag gelangenden Vorlagen werden in diesem wiederum nicht durch die oberste ReichSverwaltung als solche, sondern durch Mitglieder oder Kommissare de« Bundesrathe- ver treten. Eine solche Jsolirung der obersten Reichsverwaltung von der Reichsgesrtzgebung würde aber auf die Dauer un möglich sein, um so mehr, als der größte Theil der Gesetz entwürfe nicht von Regierungen der Einzrlstaaten, sondern von den obersten Reichsämtern ausgearbeitet wird und ver möge der kaiserlichen Initiative an den BundeSrath gelangt. Wenn gesagt wurde, daß auch in dem gegenwärtigen Zustande der Bereinigung beider Aemter, das des Reichs kanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten, in einer Hand Konflikte nicht ausgeschlossen sind, so liegt dies daran, daß der preußische Ministerpräsident, von seinen Minister kollegen überstimmt, die von ihm im Bundesrathe vertretenen preußischen Stimmen in anderer Weise könnte abgeben müssen, als ivenn er als Ches des Staatsministeriums über die preuß.schen Stimmen nach eigenem Ermessen verfügte. Die überwältigende historische Persönlichkeit des ersten Reichs kanzlers mochte das Kollegialsystem des preußischen Staats ministeriums thatsächlich in den Hintergrund drängen, rechtlich war es immer vorhanden und muß auch unter einem Reichs kanzler von geringerem Einflüsse, selbst wenn er preußischer Ministerpräsident sein sollte, wieder zur Erscheinung lommen. — Der deutsche Reichskanzler und das preußische Staats ministerium sind namentlich im Interesse des organischen Zusammenhanges von Reichsverwaltung und Reichsgesetzgebung wechselseitig auf einander angewiesen. Die Verbindung der Aemter kes Reichskanzlers sind des preußistten Minister präsidenten kann in dieser Richtung eine erhebliche Bedeutung haben, aber unbedingt entscheidend ist sie auch nicht. Je un vollkommener die BerfassungSbestimmunzen sind, um jenen unentbehrlichen Zusammenhang zu sichern, um so mehr kommt es auf Vie leitenden Persönlichkeiten der Reichsverwaltung wie der preußischen Verwaltung an, damit ein wechselseitiges Zusammenwirken ermöglicht wird. Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Der Kaiser gedachte heute Montag in Kiel zur Besichtigung der ersten Division des Manöver geschwaders und zur Vereidigung der Marine-Rekruten ein- zutreffcn. Das Programm für die Schlußsteinlegung im neuen Reichstagsgebäude bestimmte, daß als Elster nach den Mit- gliedern des königl. Hauses Fürst Bismarck unter Denen aufgeführt war, die die symbolische Handlung des Hammer- schlagS vollziehen sollten. Betrüblicher Weise ist durch den Tod der Fürstin Bismarck die Theilnahme des ersten deutschen Reichskanzlers an der in Rede stehenden Feier unmöglich gemacht worden. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" bemerken, daß die Angabe, Fürst Bismarck habe das Hinscheiden seiner Ge mahlin den Kaiserlichen Majestäten angezeigt, vollständig erfunden ist. Der Kaiser hat die Trauernachricht auf dem postalischen Dienstwege erfahren, indem das Barziner Postamt bereits am Dienstag Morgen der Oberpostdirection tn Köslin die Meldung machte, daß in Folge des Ablebens der Fürstin » ein starker Depeschenandrang zu erwarten und ArbettShilfe erforderlich sei. Der Oberpostdirector meldete dies dem Staatssekretär und durch Herrn Dr. v. Stephan dürfte die Meldung weiter an Se. Majestät gelangt sein. Da» Beileids telegramm des Staatssekretärs de» Reich-Postamt» war da erste, welche» Fürst Bismarck empfing, wa» er auch in seinem Dank an Herrn Dr. v. Stephan hervorgehoben hat; kurz darauf folgte das Telegramm de« Kaisers. Dem Vernehmen nach ist über die bei den Verhand lungen im Reichstage erörterten Schwierigkeitei der Aus dehnung des Dienstaltersstufensystems auf die Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung nunmehr eine Berständrgung erzielt, sodaß demnächst auch der gesammte Beamtenkörper der Post- und Telegraphettverwaltung in das Dienfialters stufensystem einbezogen werden soll. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt offiziös, wie kurz ge- meldet, zu der Kladderadatsch-Angelegenheit: „Die gehässigen Angriffe auf den Staatssekretär und zwei der verdientesten Räthe des Auswärtigen Amtes sind jetzt so weit gegangen, daß die Richtigkeit einer eidlichen Aussage des Freiherrn v. Marschall im Prozeß Kleser angezweifelt und daß angedeutet wird, der Zeuge habe es bei Wiedergabe des Inhalts eines Briefes an der nöthigen gewissenhaften Vorsicht fehlen lasten. Es folgt hierauf der betreffende Theil der Aussage nach dem stenographisch aufgenommenen Wortlaute und dann heißt es weiter: Es ist nun behauptet worden, daß diese Aussage Dinge enthalte, die aus der Luft gegriffen seien; insbesondere habe Herr Trojan nach dem Berichte des Herrn Wichert nicht erklärt, es müsse offenbar ein Jrrthum vdrliegen, auch habe Herr Wichert nicht die Ueberzeugung ausgedrückt, e» werde Remedur eintreten. Dem gegenüber sind wir in der Lage, das Schreiben des Herrn Wichert an den Reichskanzler Grafen Caprivi, auf das sich der Zeuge Freiherr v. Marschall in dem Prozeß Kleser bezog und das die Richtigkeit seiner Aussage erweist, im vollen Wortlaute, nur unter Weglassung eines hier gleichgiltizen Namens und mit Unterstreichung der Stellen, auf die e» ankommt, zu veröffentlichen. Es lautet: Verein Berliner Presse. Berlin, den 4. Januar 1894. Ew. Exccllenz möchte ich nicht verfehlen, ehrerbietigst M be- richten, daß ich zufällig gleich gestern Abend Gelegenheit hatte, Herrn Redakteur Trojan im Verein zu sprechen und mich des mir gewordenen Auftrages bei ihm zu entledigen. Ich habe nachdrücklich betont, eS habe Ew. Excellenz unangenehm berühren wüsten, daß sich die Angriffe gegen Beamte des Auswärtigen Amtes richteten, die zu einer Richtigstellung oder Bertheidigung nicht in der Lage seien, und Ew. Excellenz hätten mich ausdrücklich autorisirt, ihm mitzutheilen, daß die tatsächliche Voraussetzung des betreffenden „Kladderadatsch'- Artikels irrig sei, Herr v. Hohlstein nicht nur die Berufung des nicht betrieben, sondern sich sogar im Concit gegen dieselbe ausgesprochen hätte. Herr Trojan versicherte mir darauf, der Artikel sei erst ausgenommen worden, nach dem der sonst vertrauenswürdige Einsender sich für die Richtigkeit der Thatsachen verbürgt habe ; er könne nun nicht zweifeln, daß ein Jrrthum obwaltete und werde die Ange legenheit sofort in der Redaktion zur Sprache bringen. Mit > dem lebhaften Bedauern, einen Einfluß auf die Haltung de» Blattes nicht ausüben zu können, aber zugleich überzeugt, daß diese Mahnung nicht wirkungslos bleiben wird, beehre ick» mich zu zeichnen Ew. Excellenz ehrerbietigst ergebener (gez.) Ernst Wichert. Die Redaktion de» „Kladderadatsch" legt sich noch keines wegs zum Ziel. Wiederum wird im Beiblatt der letzten
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