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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189412045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-04
- Monat1894-12
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1894
- Autor
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Riesaer K Tageblatt und Anreißer Mttltll miß Lytijn). Femsprechft«», «r. X) Amtsötatt der König!. Amtshanptmannschast Grobenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des StadtrathS zu Mesa. 28t. Dienst«-, 4. Dezemder 1894, Atenos. 47. J«hrg Da» Vttrjaer lagebütti «richrial ie»en Tag Ädend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierteljährlichrr Vezn-Sprei» bei Abholung in den Expedition« in Rief« u»d Stnht«, den Nn-ßMDMU im»t« am Schalter der lauert. Pojumstalten 1 Mart 25 Ps., durch dl» Träger tret in» Hau» 1 Mark SO Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pf. U>zti-«t-U»uah«i pe R» WWW» de» Ausgabetage« bl» vormittag S Uhr ohne Gewahr. Druck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanteustrab« VS. — Für dte Redaction nerantwortlich: H««» Gchmtbt in Nttl«. «SSSSWSSS—SSSSSm—sssssss—SSSSSSSS^SÜSi—S«SS»S-SSi»S! Bekanntmachung, die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe während der Weihnachtszeit betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft ertheilt auf Grund der Vorschrift in ß 105 d der Gewerbeordnung nach der Fassung vom 1. Juni 1891 Genehmigung, daß im hiesigen Verwaltungsbezirke während der letzten drei Sonntage vor Weihnachten, am 9., 18 «nd SS. Dezember dieses Jahres die Beschäftigung von Gehilfe Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen, zu folgenden Tageszeiten stattfinde: s. bei dem Verkaufe von Brod und Weiher Bäckerwaare (ausschließlich der Conditorei- waaren): ohne Zeitbeschräuknng; d. bei dem Handel mit Milch: mit AnSschlntz der Zeit des VormittagSgotteS' e be^demEHm°^l"mit^utte^Tahne?rräse, Gier«, Brüttwaaren, Enudttoreio waaren, sonstigen Eh» und Materialwaaren, Tabak, Eigarren, Rotzet», Heizung-- und BeleuchtungSmaterialieu, Fleisch, Fleischwaaren» und Fifchwaaren, lebenden Blumen, Blumengewinde« und Pflanzen von «ormitta S V bis 9 Uh-, von Vormittags 11 bis Abends 7 Uhr, jedoch mit Ausschluß der Stunden, während lvelcher etwa in den einzelnen Orten inner halb dieser Zeiträume Gottesdienst gehalten wird; ä bei dem Handel mit anderen als den vorstehend» bereit» genannte« Gegen stände« vo« Vormittag» 11 bi» Abend» G Uhr, jedoch ebenfalls mit Ausschluß der in diesen Zeitraum fallenden GotteSdienstzeit. Großenhain, am 1. Dezember 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 3328. L. V. Wilucki. Mte. Bekanntmachung, den Bezug der Standesregister «nd sonstigen Formulare für die Standesämter betreffend. Nach Bekanntgabe der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 13. dieses Monats ist die Lieferung der auf Staatskosten zu beschaffenden Standesregister und sonstigen Formulare für standesamtliche Angelegenheiten auf das Jahr 1895 wiederum der Buchdruckerei in Firma C. Heinrich zu Dresden übertragen worden. Ergangener Anordnung zufolge werden die Herren Standesbeamten im Bezirke der unter zeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft hiervon mit dem Veranlassen in Kenntniß gesetzt, bis zum 18. Dezember 1894 den Bedarf an unentgeltlich zu liefernden Hauptreglstern, sowie Formularen für Geburts-, Heiraths- und Sterbenebenregister, Formular 8, 6, Gebnrts-, Heiraths- und Sterbeurkunden, Formular /1s, und Le, Todesanzeigen über das Ableben der vor erfülltem 20. Lebensjahre ver storbenen männlichen Personen, Formular V, Anzeigen an die Vormundschaftsbehörden über uneheliche Geburten, Formular'Ak, Anzeigen an die Bezirksärzte über stattgefundene Geburten, Formular X und Nachrichten an die Pfarrämter, Formular k> anher anzuzeigen. Hierbei wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß nach tz 14 der Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe schließung vom 6. Februar 1875 betr., vom 8. November desselben Jahres — Gesetzblatt Seite 351 stad. — der Bezug der fraglichen Drucksachen von der Druckerei nur durch Ver mittel««» der AnsstchtSbehorden, keinesfalls aber von den Standesbeamten unmittel bar zu erfolgen hat. Großenhain, am 30. November 1894. Die Königliche AmtShauptmannschast. 1775 s. ». Wilucki. Q— Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II. tz 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Juni 1887 — Reichsgesetz-Blatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Großenhain im Monat Oktober diese» Jahre» festgesetzte und um fünf vom i Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirchen innerhalb der I Amtshauptmannschaft iin Monat November dss. IS. an Militär-Pferde zur Veralt I reichung gelangende Marschfourage beträgt: I 7 Mk. 66,s Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 Mk. 67,5 Pfg. - 50 - Heu, 1 Mk. 99,s Pfg- - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 1. December 1894. v. 2145. v. Wilucki. Tn. Die italienische Wehrverfassung muß nunmehr, wie schon kurz gemeldet, dem aus der traurigen Finanzlage des Landes entspringenden Zwange zur Bewerk stelligung von Ersparnissen ihren Tribut doch noch zahlen. Es geschieht dies vermittelst einer Reihe vom Kriegsminister als „Reformen" angekündigten Maßregeln, welche zum Theil, wie die Aushebung der Kadettenanstalten, ihre Erklärung wohl nur in der Erwägung finden dürften, daß bei der all gemeinen Durchführung von Ersparnissen auch an dem Armee budget nicht vorbeigegangen werden könne. Augenscheinlich ist man, so lange es irgend zu vermeiden stand, der An tastung des Armeebudgets aus dem Wege gegangen, und es wird dem Kriegsminister nicht ganz leicht geworden sein, die behufs Ersparung von 7 bis 8 Millionen beschlossenen Neuerungen mit seinem Namen und seinem fachmännischen Ansehen zu decken. Bei alledem muß indessen zugegeben werden, daß im Großen und Ganzen die am italienischen Militäretat vorgenommenen Abstriche sich ertragen lassen, wenn durch um so größere Anspannung aller intellektueller und materieller Kräfte innerhalb des Armeeweseas dafür ge sorgt wird, daß weder die innere Tüchtigkeit noch die Aus bildung der Truppe eine Verringerung erleidet. UebrigenS beruht das System der italienischen LandeSvrrtheidigung ja keineswegs ausschließlich oder auch nur in erster Linie auf dem Landheere, sondern der Schwerpunkt desselben liegt vielmehr in der Flotte. Das von Natur gegebene Feld für entscheidende Bewegungen und Thaten des italienischen Heeres ist der Norden, die Tiefebene der Lombardei mit den vorge lagerten Alpenpässen. Eine weitere Aufgabe blieb dem Land heere, von der erythräischen (afrikanischen) Kolonie abgesehen, allenfalls auf Sizilien zu lösen, im Uebrigen fällt der Schutz der langgestreckten Küstenlinie der Flotte zu, für welche dem entsprechend Italien denn auch jahraus jahrein die erheblichsten Geldopfer bringt. Man darf einigermaßen neugierig sein, wie die Nachricht der Abstriche vom italienischen Militäretat in Frankreich ausgenommen werden wird, wo man auf Italien eben jetzt wegen der Verurthrilung des als Spion prozesstrten französischen Hauptmanns Romani nichts weniger als gut zu sprechen ist und die g nauere Regelung der französisch italienischen Alpengrenze in Anregung gebracht hat. Es ist ja bekannt, daß Frankreich seinen wirthschaftlichen Krieg gegen Italien in der ausgesprochenen Absicht unternommen hat, Italien finanziell mürbe zu machen. Die handelspolitischen Heißsporne an der Sein; dürften schwerlich ermangeln, das beregte Vorgehen de« italienischen Kriegsministers als einen „Erfolg" der französischen Geschäfts-Absperrung gegen Italien zu rühmen und werden sich von der Fortsetzung dieser Taktik noch ganz andere „Erfolge" versprechen. Sollten aber die Franzosen dennoch einsehen, daß sie sich in dieser Hinsicht getäuscht haben, so dürfte der Rückschlag auf die öffentliche Stimmung in Frankreich für uns als Beobachter eine fast heitere Seite abgeben, die wir den an sich so erlisten mili tärischen „Reform-Maßregeln des italienischen KriezsministerS" abgewinnen. Die neuen militärischen Maßregeln beziehen sich, wie amtlich bekannt gegeben wird, auf: 1. Die Organisation der Armee, 2. Eintheilung der Militärbezirke, 3. die Bezahlung und die Zuschüsse derOffi- ziere und Soldaten. Des Weiteren werden zwei Dekrete, betreffend die Organisation der Zentral «Kriegsverwaltung veröffentlicht. Unter den beschlossenen Aenderungen sind als die hauptsächlichsten hervorzuheben: 1. Die Aufhebung mehrerer Generalsposten, 2. die Umwandlung von 6 Feldbatterien in Gebirgsbatterien, 3. die Auflösung von 5 Festungs-Artillerie- Regimentern, 4. die Aufhebung von 14 Territorial-Artillerie- Direktionen, 5. die Errichtung von 12 lokalen Artillerie- kommandos, bestehend aus je einem technischen Offizier für das Geschütz und sonstiges Material und zwei oder mehreren Brigaden Küsten- oder Festungs-Artillerie, 6. die Verstärkung der Festungs-Artillerie um 8 Kompagnien, 7. die Ver minderung der 15 artilleristischen Anstalten auf zehn, 8. die Bildung eines fünften Genieregimems (Mineure), 9. die Aufhebung der Kadettenanstalten, 10. die Aufhebung von 5 Militärgerichten. Die angeordneten Maßregeln sichern eine Ersparnis von insgesamt»! 7 500000 Franks. Die Dekrete werden eingeleitet durch einen Bericht des Kriegsminister-, in welchem versichert wird, die Armee werde durch die Neuerungen verstärkt werden; es ergebe sich aus denselben eine Vereinfachung deS Dienstes, eine Vermehrung der Osfi- ziersstellen in den Regimentern, eine Verstärkung der Friedens präsenz der Kompagnien, eine bessere Vorbereitung für den Krieg, eine festere Organisation der Milizen und eine raschere Mobilisirung. In Folge dieser Maßregel wird die Anzahl der Offi ziere aller Grade um mehr al- 900 und die der Zivilbe amten, welche dem Kriegsministerium unterstehen, um mehr als 400 herabgesetzt. TaaeSgeschichte. Deutsche- Reich. Der Großherzog und die Groß herzogin von Weimar heben in einem Erlaß hervor, wie sehr ihnen in ihrem tiefen Schmerze die innige Theilnahme woblgethan habe. Die rührenden, ihnen von allen Seiten zu Theil gewordenen Kundgebungen des Mitgefühls bewiesen, wie s.hr das Land den gemeinsamen Verlust beklage und wie aufrichtig es die r iebe des Entschlafenen für seine Heimath erwidere. Sein Andenken möge sich lange erhalten und durch das hohe Beispiel, das der Entschlafene durch Pflichttreue und Opferfreudigkeit stets gegeben habe, zum Segen gereichen. — Auch die Erbgroßherzogin-Wiltwe dankt in einem Erlaß für die zahlreichen Beweise der innigsten Theilnahme. Der Chefredakteur des „Kladderadatsch", Herr I. Trojan, sendet der „N. A. Z." folgende Erklärung: „In Bezug auf die vom „Kladderadatsch" gebrachte Aeußerung über die AuS- saze des Freiherrn von Marschall im Kölner Proceß gegen dje „Westdeutsche Allgemeine Zeitung" erkläre ich hiermit, daß wir, infolge mangelnder Kenntniß des von dem Herrn Kammer gerichtsrath Wichert an den Herrn Reichskanzler Grafen Caprivi gerichteten Schreibens, uns geirrt haben und mit Bedauern, diesem Jrrthum verfallen zu sein, den dem Frei herrn v. 'Marschall gemachten Vorwurf, er habe sich inkorrekt ausgedrückt, vollständig zurücknehmen."
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