Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189412279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-27
- Monat1894-12
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1894
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer K Tageblatt ««d Ansitz** (MM mA Liyeiier). rclearmam.«»«^ Dß UjtzE Itz » F««fp>»chft,5, r ,«»i ti m« » HAT M H-TT M.» der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadttathS z« Mesa. Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs-stamm rolle betr. Die in den Stödten und Landgemeinden deS hiesigen Aushebungsbezirks dauernd aufhält lichen Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1878 geboren, oder früher zurütkgestellt und daher wieder gestellpflichtig sind, werden hierdurch auf gefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile, sich in der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar 18VS zur Eintragung in die Rekrutirungs-Stammrolle bei dem Stadtrathe oder Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend, (Reisende, Wandernde, Seeleute .rc.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod oder Fabritherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Das Reisen und Wandern kann somit im Allgemeinen nicht als Ent schuldigung wegen unterlassener Anmeldung und Gestellung geltend gemacht, es muß vielmehr von denjenigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen wollen, darum ausdrücklich nachgesucht werden. Der Ort, in dem Gestellpflichtige als Wirthschafts- oder Gewerbsgehilfen, Schüler oder Dienstboten sich befinden, gilt als deren dauernder Aufenthaltsort. Fabrikarbeiter, welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, find als am Wohnorte — nicht am Be schäftigungsorte — meldepflichtig zu behandeln. Die Stadträthe und Gemeindevorftände wollen daher die Meldepflichtigen in der vorge- schriebenen Weise zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu nachdrücklich anhalten. Die in Gemeinde-, ArbeitS-, Heil-, und Kranken-Anstalten, sowie in Privat-, Heil- und Kranken-Anstelten untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach tz 25 No, K Abs. 2 t^r Wehr- «ordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die. Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach ter Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträthen und Gemeindevorständen zusUht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: n die Bczirkszugrhörigkeit der Geburt-« und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der Bezirkseintheiluug für das deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung S. 607 der sächs. Gesetzsammlung von 1888) genau anzugeben. Fehlt auf einem Geburts oder Loosungsscheine die Angabe des betreffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshaüptmann- schaft oder Landrathamtes rc.) so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. L. Nicht blos die gegenwärtige Beschäftigung des Gestellpflichtigen ist in Spalte 8 einzutragen, sondern auch die früher etwa erlernte Professtou. o. Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 s mit Vor- und Hunameu, Stand und Wohnort einzutragen und ist der Stand des Vaters in Rubrik S s anzugeben, resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzuaeben. <1. Ast« Bestrafungen, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militär pflichtige Alter erfolgt sein, und nicht blos diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind m der dazu bestimmten Spalte „Be merkungen" einzutragen. Tie betreffenden Mittheilungen der Gerichtsbehörden rc. sind mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Be ziehung werden mit Ordnungsstrafe» bis zu 15 M. geahndet werden. s. Zweifelhafte Angaben sind nickt mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist ent weder leer zu lassen, oder nur mit Bleistift auszufüllen. k. Geeleut« von Beruf, Schiffszimmerleute, Maschinisten, Maschinisten-Assistenten, und Heizer von Flußdampfern müssen, wenn sie zur seemännischen Bevölkerung zählen, hinsicht lich ihrer Berufsart genau bezeichnet werden. 8- Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurückstellung der selben nöthig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an das Anbringen eines bezüglichen Zurück stellungs-Antrags und an die Anzeige und Äescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die ausgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslisten, Geburts- und Loosungsscheinen, Bestrafungsmittheilungen rc. sind dis S. Februar 18VS anher einzureichen. Die zum eiujährlg Freltvllligeudkenft Berechtigten vom Jahrgänge 1875 haben sich, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission des Seftellungs- (Aufenthalts-) Ortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantrage». HierbÄ wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Geftellpflichtige unter Verzicht auf das Loos im Musterungstermine sich zum freiwillige« Diensteintritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppentheils nicht erlangen; wenn möglich wird aber sei'en der Ersatz-Commission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht ge nommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regiment» rc, des deutschen Reiches dienen möchten, erlang?« diesen Vortheil lediglich durch die Anmeldung bei dem Lommando des bettessenden Regiments rc. mit dem in 8 84 Absatz- 2 der WehrordnunH be zeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre bez. die Zuruckge- flellten vor der alljährigen Musterung. Uebrigens wird zur Handhabung der Controle unter Hinweis aus die KriegSministerial- VerordiiuNq vom 25. November 1885, die Mitwirkung der Polizei- und Gemeindebehörden bei Ausübung der militärischen Controle und diese Controle im Allgemeinen betreffend, (Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1885 S. 140 flg.) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Er lassen vom 21. November 1885 und 16. December 1885, inglejchen Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 865 Ges.- und verordn-Bl. 188tz) eingeschärft, von alle« -«flirHÄtPik« Mannschaften im Alter vom 2V. dis zum vollendeten 45. Lebensjahre ««bedingt einen Ausweis über ihre Militärverhällntsse zu fordern, und nach Befinden weiter darna zu verfahren. Königliche Amtshauptmanuschaft Großenhain, am 20. Dezember 1894. v. 2340. v. WUucki. Tn. Bekanntmachung. Die La«dre«teu auf den Termin Weihnachten laufenden Jahres sind baldigst, längstens aber bis zum 8. Januar 1805 bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Riesa, am 27. Dezember 1894. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. Rhl. 299. Donnerstag, 27. Dezember 1894, Abends. 47. Jahr». crfchrtrt jclrrn »- «»»». — »> sowie am Schalter der kaifert. Poftanftalte» 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei in» Haus I Mark 50 Ps., durch den Briefträger stet Ms Haus 1 Mark 65 Pf. IMsetHMMmMh«, P, tzz, MWMp des Ausgabetages bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck wid Verlag von Langer 4 Wtnterltch M Rteta. — Grfchäftsstell«: Kaftanienftrak« SS. — Für dl« Redaett« imaurwmtllch: -er» Gchmtbt tu Rial«. TageSgefchichte. I Deutsches Reich. Eine von nationalliberaler Seite I beabsichtigte Interpellation, l «treffend die etwa in Aussicht I genommenen Maßnahmen des Reiches in der Handwerker frage, wird, wie nach der „Schief. Ztg." verlautet, eine sehr entgegenkommende Beantwortung finden. In derselben dürfte insbesondere auch der falschen Annahme begegnet werden, als könnte es sich bei der geplanten innigeren berufsgenossenschast- lichen Zusammenfassung der Handwerker auf irgend welche wirthschaftliche oder politische Beschränkung freier Staats bürger abgesehen sein. Es handelt sich vielmehr wesentlich darum, mit zum Zwecke einer Erhöhung der socialen Wider standskraft dieser Kreise, des sogenannten Mittelstandes, gewisse Verpflichtungen derselben, welche im öffentlichen recht lichen Interesse liegen, so zu vertheilen, wie es der Leistungs fähigkeit der Standesgenossen am besten entspricht. Der „Goniec WielkopolSkt" schleudert.ununterbrochen seine Blitze gegen den Verein zur Förderung des Deutsch- thum» in den Ostmarken. Neuerdings predigt er z. B. mit Eifer: .Mehren wir nur zurück zur Religion, zu den guten Sitten, zur nationalen Eintracht; bedenken wir, daß wir Polen aus Fleisch und Blut sind, kaufen wir nur von den Unseren, nicht von den Polenfrefferu und Denjenigen, welche sich von uns lossagen; unterstützen wir »n« gegenseitig, rechnen wir aus die eignen und nicht aus fremd« Kräfte, und nach kaum zehn Jahren werden die Polenfresser und ihre Genossen schaft bankrott sein, «ad mau wird ihren Besitz für einen Spottpreis erwerben können. Zu diesem Kampfe mit den Polenfressern braucht man keinen Stock, sondern nur ein Wort: Bon den Polenfressern kaufen wir durchaus nichts!" I Diese Mahnung scheint insofern ziemlich überflüssig, wenn I nicht komisch, als jeder Kenner der Verhältnisse weiß, daß I die Polen, wenn sie nicht vollständig dazu gezwungen sind, f niemals in deutschen Geschäften kaufen. In dieser Beziehung ' entwickeln die Polen schon seit langer Zeit eine nationale , Energie, an der wir Deutschen viel lcrnen können. j ES ist letzthin gemeldet worden, es sei im Plane, im Frühjahr Besprechungen über eine Abänderung der Civil- Prozeßordnung abzuhalten, an denen Vertreter aller Bundes regierungen theilnehmen sollen. Richtig ist, wie man der „Schles. Ztg." schreibt, daß man im preußischen Justizmini sterium, sowie im Reichsjustizamt, schon seit geraumer Zeit der Frage näher getreten ist, inwieweit e- sich empfehlen dürfte, »Modifikationen der Civilprozeßordnung in Vorschlag zu bringen, namentlich bezüglich der Vereinfachung und Be schleunigung des Verfahrens. Sollten diese Verhandlungen bereits im Frühjahr stattfinden können, so würde es im Wunsche der leitenden Persönlichkeiten liegen, zu ihnen be währte Praktiker des Richter- und Anwaltftandes heranzu ziehen, ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Einzelstaate. Die antisemitisch«„StaatSbürger-Zeitung" nimmt Stellung , gegen das von Ahlwardt jüngst entwickelte Programm, von dessen Annahme Ahlwardt seinen Beitritt M geeinten anti semitischen Partei abhängig machen will, «nd erklärt, daß dieses Programm auch in seinen Grundlagen üun und nilymer mit de« Programm einer auf nationalem, monarchischem und christlichem Boden stehenden Rrformpartri in j Einklang zu bringen sei. ES kann keinem Zweifel unterliegen, daß sich mit der langen Dauer des Berliner BierboykottS der Kreis von Per sonen, welche ein materielles Interesse an der Aufrechter haltung des BoykcttS haben, sehr vergrößert hat; ja man wird jetzt schon von einer Partei spreche« köm«, für die der Boykott kein Kampfmittel und keine Prmzchienfrage, sondern geradezu eine EwerbSqurlle bildet. Hierzu gehören nicht nur die sogenannten Bierschnüffler, die sozialdemokratischen Gastwirthe, die boykottfreien Brauereien, die sozialdemokra tischen Bierverleger oder, wie der neue Ausdruck lautet. „Biervermittler", sondern auch solche Personen, welch« den Auftrag haben oder ihn sich selbst gebe», so viel Geld als möglich aus der augenblicklichen Situation herauszuschlagen. So erzählt man sich in hiesigen Arbeiterkreisen ganz offen, daß Abgesandte gewisser Kommissionen oder gewisser Komitee» allmonatlich die boykottfreien Brauereien besuchen, deren Bücher einzusehen verlangen und auf Grund des festgrstellten Absatzes einen Beitrag von 1—1»/, M. pro Tonne bean spruchen, der ihnen auch, aus Sorge vor den etwaigen Folgen einer Weigerung, von deu meiste« boykottfreien Brauereien gezahlt wird. Daß alle diese Leute ein -roße» Interesse a - der Aufrechterhawmg des Boykotts haben, bedarf ebeusoweni c eine« Beweise«, wie daß andererseits die au-gesperrte,. Brauereiarbriter zu Gunsten solcher Leute noch immer ai^ eine Wiedereinftelluag warten, ja vielleicht für immer dara. s verzichten müssen. Ungar«. Der Kaiser hat die Demission de« Labinn « Wekerle angenommen «nd Letztere« mit der Führung d. c Geschäfte bis zur Bildung de« neuen Eabinet« betraut. Aße«. Da« Reutevsche Bureau meldet aus Uokoha«.:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite