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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000312010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900031201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900031201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-12
- Monat1900-03
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Eine Donna in einer mittleren, selbst besseren einheimischen Bürgevfaimilie Roms ist nämlich bei Weitem nicht so gut daran, wie ihre deutsche Berufsgenossin jenseits der Alpen. Sie erhält geringeren Lohn, nicht allzu reichlich zu essen, wird nichts weniger als rücksichtsvoll bebanvelt, hat wenig Freiheiten und vielfach nicht einmal ein Bett ooer ein eigenes Zimmer. Gar nicht selten mutz sie sich allabendlich in der Küche oder auf der Flur ihr Nachtlager bereiten. Ein Dienst bei Ausländern bietet ihr daher von vornherein schon die Aussicht auf rin behagliches Dasein. Als höchst« Staffel auf der Leiter ihres socialen Empor klimmens gilt der Donna em Ammendienst in einem reichen römischen Hause. Denn die Amine wird dort wie eine Prin zessin gepflegt, trägt ein höchst kleidsames, buntrs CostüM, und fahrt mit dem Kinde und der Mutter über den Corso spazieren. Unverheirathete Ammen kommen indetz, was anerkennend erwähnt werden mutz, so gut wie gar nicht vor. Bei den Verhandlungen vor Eintritt des Dienstes verlangt die Hausfrau gewöhnlich Besorgung der Küche, der Wäsch«, der Reinigung der Zimmer; dvS Mädchen aber beansprucht für sich zweierlei: daß sie ein Liebetvrchältniß unterhalten darf und den Einkauf der Lebensmittel, di« sogenannte Spesa, besorgt. Diese gegenseitigen Bedingungen führen, wenigsten» in jeder besseren Bürgersamrlie zur Uebrreinkunft. Di« römisch« Durchschnitts frau kümmert sich nicht um di« Küche, sondern läßt di« Donna frei schalten und walten, wenn nur sie mit Haushaltssorgen nicht behelligt wird. Der Donna liegen daher zuallererst die aus wärtigen Besorgungen für den Haushalt ob. Fruuen, die die Küchenankäufe selbst besorgen, sind fast ausnahmslos Fremd«, oder gehören einer Lebensstelluna an, in der das Halten von Dienstbotin unmöglich und der Mann von früh bi» spät ge- nöthigt ist, der Arbeit nachzugehen. In kleinbürgerlichen Kreisen geht nämlich in der Regel der Ehemann auf den Markt. Don einer rechten Donna aber wird die Spesa al» ein nur ihr zu stehende» Vorrecht in Anspruch genommen, denn sie schließt für sie die höchsten ethischen urid materiellen Interessen rin. Ist eine Hau»frau eigensinnig oder genau genug, den Einkauf der Maaren selbst zu übernehmen, so wind sie bei der Mehrzahl der Dienst- mädwen auf den größten Widerstand stoßen; die Verhandlung über ven Antritt des Dienste» zerschlägt sich, wenn sie nicht nach- giebt. Zunächst erzielt die Donna durch die Spesa «inen nicht un beträchtlichen dauernden Nebenverdienst. Jeder Sang zur Spesa dringt ihr eine viertel oder hakb« Lina. Diesen Gewinn betrachtet sie als ihr gutes Recht; denn sie sieht sich lediglich als Zwischen händlerin an, die für sich einkauft und wieder zu höheren Preisen an die Herrschaft verkauft. Eine Unredlichkeit liegt nach ihrer Auffassung nicht vor. Das Volk ist eben ganz anders erzogen, und es sind die dienenden Elaflen nicht allein, die über ein weite» Gewissen gebieten. Weihnachten und Neujahr sind die großen Erntctage der Spesa. Da gsht die Donna bei allen Lieferanten des Haushalts herum und erhält ihren Tribut. Der M«tzg«r, der Bäcker, der Viktualienhändler und alle Urbrigen erkaufen an diesem Tage ihre Kundschaft für das neue Jahr mit einem reichlichen Trinkgeld. Fällt es nach ihrem Ermessen zu kärglich auS, so droht die Donna mit Entziehung der Kundschaft und selten ohne Erfolg. Macht sie dagegen bei dem Rundgang gute Geschäfte, so fühlt sie in der nächsten Zeit weniger den Trieb, die Herrin des Hauses zu übervordHeilen, und hält wohl auch bei der Herrschaft, die sie nun erst recht als ein gute betrachtet, noch «in Jähr langer aus. Dann bedeutet die Spesa für die Donna nicht etwa nur einen wöchentlichen oder dreitägigen, sondern einen täglichen Ausgang; denn die Speisevorräthe müssen täglich neu ange schaffen werden. Klimatisch« Devhältnisse verbieten rS in Rom für 'den größten Theil deS Jahres, Vorräthe von irgend welchem Belang längere Zeit aufzubewahren, man könnt« diel« gar nicht vor dem Verderben schützen. Dementsprechend giebt eS in der Tiberftadt auch keine Keller- und Bodenräume. Auch daß, wie in Deutschland, regelmäßige Lieferanten ihre Ausläufer in die Häuser -schicken und die gewünschte Waare den Kunden in die Küche hinernbringen, ist nicht Titte. JnS Hau» liefern nur die Bäcker da» Frühstück und der Milchhändler den Milchbedarf; der Weinhändler bringt regelmäßig, je nach Bedarf, ein Fäßchen von 15 Litern und der Kohlenhändler einen Sack mit Holzkichien, den er in die gerollte Nische unter dem Küchenherd schäl bet. SO kg kosten 5 Lire. Aller übrig« Hausbedarf wivd täglich «ingAauft. Da man im putzsüchtitzen Rom auf den Krügen, nicht in dar Magen sieht, ist dir Genügsamkeit im HauShält« gewöhnKch groß. Möhr als 1 ks Nudeln, ein paar Paradiesäpfel für die zu gehörige Tunke, einige Scheiben Bauernschinken, eine Hand voll Salat, einige Feigen oder Orangen und rin Handkikse für den Nachtisch, alles für wenige Lire, braucht auch di« größte Familie nicht. Wenn einmal Fleisch sein soll, begnügt man sich mit einem Huhn, mit Lamm- und Zimenfleisch, mit Kalbrkopf oder minder- werthiaen Eingeweiden. Endlich gewährt die Spesa der Donna die Erfüllung aller ihrer Herzenswünsche: das Geplauder mit ihren Freundinnen, die Zusammenkunft mit dem Geliebten oder die Awknüpfung eine» neuen Verhältnisse», kurz die Erledigung aller Angelegenheiten ihre» liebon persönlichen Ich». Friedrich Noack, ein genauer Kenner de» italienisch-römischen Leben», schildert in seinem LUSgrieichneten „Italienischen Skizzen - buch" (I. G. Cotta'sch« Buchhandlung, Nachfolger, Stuttgart Zur Geschichte der Steuern in Sachsen. Im zwölften Jührunverte, zu welcher Zeit die Fürsten noch kein« stehenden Armeen hatten, sondern durch das Aufgebot der Ritter Mit ihren Unterthanen das Land vertheidigt wurde, wo di« Gesandten noch nicht üblich waren und daher auch keine großen Hofstaaten «xistirten, wo sich also das Bedürfniß der Fürsten blos auf ihre persönliche Erhaltung beschränkte, hatte man gar kein« Steuern. Dann erst, wenn ein ungewöhnlicher Aufwand gemacht wordin war, brachten die Ritter, die Geistlichen und die Bürger ein« Betsteuer, auf vorherige Veranlassung, unter sich auf.di« man Land-Bede nannte. Als aber das Faustrecht und Mit diesem daS Ritterwksen aushörte, als die Fürsten zur Vertheidigung des Landes Armeen halten mutzten, als das Gc- sandtschaftSwesen cingeführt und durch größere Hofhaltungen oder andere Einrichtungen die Landesbedürfnisse vermehrt wur den, kamen nach und nach die Steuern auf, d. h. man führte Ab gaben «in, welche alljährlich von den Unterthanen nach einem ge wissen Maßstabe entrichtet werden mutzten. Das allmähliche Entstehen, daS Steigen und Fallen der Abgaben, vas sie nach und nach durchgemacht haben, hier vorzuführen, würde zu weit führen. Wir begnügen uns vielmehr damit, den Begriff und die Ein richtung der früheren Steuerabgaben in «in Bild zu bringen. Die Abgaben, welche von Grundstücksbesitzern früher gegeben und bei jedem Landtage bewilligt wurden, bestanden in Schocksteuer, LaNdsteuer, QuateMbersteuer, Personensteuer, Tranksteuer, Ritterpferdgeldern, Magazingetreide, Mahlgroschen, Cavallerie- verpflegungsgeldern, Stcmpelimpost und Accise. Die Schock st euer» waren der nach einem Maßstabc von 60 Groschen angeschlagene Werth eines Grundstücks, nach welchem ein vtthältnitzmätziger Beitrag zu den Landesbedürfnissen auf gebracht wurde, der aber mit dem jetzigen Kaufwerthe der Grund stücke in keinem Verhältnisse stand. Diese Werthabschätzung nach Schocken hat ihre Entstehung einer Münze zu verdanken, welch« im 13. Jahrhundert der König von Polen, Wenzelaus II., prägen ließ. Sie führte die lateinisch adgefaßte Aufschrift: „Prager Groschen", und 60 dieser Groschen waren eine Mark Mlber. Bis zur Entstehung dieser Groschen hatte man nach Pfunden gerechnet, nunmehr aber rechnete man nach Schocken uüd schlug auch nach diesem Maßstabe den Werth der Grundstücke an. Di« Eintheilung der Schocke in volle, decrrmente und gang bare entstand theils wegen Unrichtigkeit der ersten Grundab- schätzungrn, theils durch die während deS 30jährigen Krieges im Stsuetwesen entstandenen Unordnungen. Volle Schocke bezeich neten di« Anzahl der bei der allerersten Grundabschätzung auf ein Grundstück gekommenen Schocke; die gangcharen hingegen waren diejenigen, von denen die jedes Mal bewilligte Abgabe wirklich entrichtet wurde; unter decremrnten Schocken verstand man end lich solche, welche theils für immer, theils bis auf höchste An ordnung, gar nicht versteuert wurden. Anfänglich, und zwar tm Jahre 1488, wurden von jedem gangbaren Schocke 2 H ent richtet; diese stiegen nach und nach wegen verschiedener Landes bedürfnisse bi» auf 58 H. Diese 58 H wurden von jedem Landgrundstücke lange Zeit entrichtet, hingegen in accisbaren Städten ward von einem Schocke nur 18sH ^versteuert und das Uebrige au» der General-Acciscasse übertragen. WaS die Land st euer anlangt, so wurde diese Abgabe im Jahre 1534 zurrst eingeführt, nachher aber im Jahre 1550 auf 2 von jedem Schocke bestimmt. Nach dieser Zeit wurde sie bald «rhöht, bald vermindert, bis sie endlich auf dem Landtage in Dresden, den 14. October 1640, auf 16 H von jedem Schocke festgesetzt wurde. Die Quatember st euer hat ihre Entstehung den frühesten Zeiten, als ein« ordentliche Abgabe noch nicht «in- geführt worden war, zu verdanken, wo sie unter dem Namen Gewerbesteuer bekannt war und monatlich eingenommen, auch ihr Betrag bald vermindert, bald vermehrt wurde. Als im Jähre 1659 diese Abgabe, welche seither nur auf zwei Monate im Jahre verwilligt war, auf vier Monate erhöht wurde, entstand daraus die Benennung Quatembersteuer. Die Aufzeichnung aller Beitragpflichtigen im ganzen Lande war damals zu weit läufig, und man bestimmte der Kürze halber Mm Ort ein Quantum zu einem Quatember, welches die Obrigkeit gleich mäßig verteilen mußte. Im Jahre 1661 wurde der eine Quatemberbeitrag auf zwei bestimmt und mit dieser Erhöhung nach und nach fortgefahren, bis endlich im Jahre 1770 neun undvierzig Quatember festgesetzt wurden und 1793 einer erlassen, jedoch 1811 wieder dazugeschlagen ward, dergestalt, daß nun 49 Quatember auf dem Lande, 19sH Quatember in den Städten bezahlt und 251H Quatember von der General-Consumtion- Acciscasse für die Städte vergütet wurden. Da man bei immer zunehmenden Landesbedürfnissen den schon mit Schock- und Quatembersteuern belegten Unterthanen nicht noch mehrere Ab gaben auföürden wollte, so wurde beim Landtage 1742 der Vor schlag zu einer allgemeinen Personen st euer gemacht, diese jedoch verworfen, dagegen «ine freiwillige Beisteuer von jedem werbenden Vermögen bewilligt. Nach und nach waren aber diese freiwilligen Beiträge, so heradgesunken, daß man sich im Jahre 1747 genöthigt sah, eine allgemeine Kopfsteuer auszuschreiben, welche sich lange unter -dem Namen Personenstcuer erhalten hat und die durch das Ausschreiben vom 31. März 1767 genauer fest gesetzt worden ist. Nach diesem Ausschreiben waren sämmtliche Beitragpflichtige in sechs Claffen eingetheilt, die ersten fünf Elasten enthielten diejenigen Chargen, welche nach einer besonderen Classification vernommen wurden; die erst« Classe bezahlte jährlich 120 Thaler, die zweite 90 Thaler, die dritte 60 Thaler, die vierte 40 Thaler und die fünfte 30 Thaler; die sechste Classe enthielt alle übrigen Beitragpflichtigen nach alphabetischer Ordnung, deren Beiträge von 20 Thaler bis zu einem Groschen herab "bestimmt waren. Was ferner die Tranksteuer betrifft, so kam sie schon im Jahre 1469 auf einem Landtage, -der zu Leipzig gehalten wurde, auf, nach welcher 5 Groschen vom Fasse Bier entrichtet werden mußten. Nach und nach wurde dieser Satz immer mehr und mehr erhöht, so daß nach dem Steuerausschreiben vom Jahre 1811 ein Thaler acht Groschen von jedem Faß inländischen Braun- und Doppelbiere», 1 Thakr 12 Groschen vom Faß inländischen Weißbieres, vom ausländischen Braunbier 1 Thaler 16 Groschen und vom Weißbier 2 Thaler 12 Groschen versteuert werden mußten. Di« Wein st euer war eine zweifache, nämlich eine ordi näre Meinsteuer, nach welcher vom Eimer ausländischen Weines 17 Groschen, vom Rhein- und Frankenwein 15 Groschen, vom andern inländischen Wein 10 Groschen bezahlt wurden; sodann die neue Weinanläge, die beim Landtage 1742 «ingeführt wurde, vermöge welcher vom Eimer Ungarwein 2 Thaler, von allen anderen ausländischen Weinen 1 Thaler und nach dem Aus schreiben vom Jähre 1811 ebenfalls 1 Thaler vom Eimer Frankenwein veräbgabt werden mußte. Von der Branntweinsteuer findet sich im Jahre 1546 die erste Anlage, wo 5 Groschen vom Eimer inländischen und 10 Groschen vom Eimer ausländischen Branntweins erlegt wurden. Diese Anlage wurde in der Folge immer mehr erhöht, so daß endlich nach der Ausschreibung vom 25. October 1766 auf den Eimer -ausländischen einfachen Branntwein 2 Thaler 12 Groschen, auf den abgezogenen und die Liköre 4 Thaler ge legt, nach dem Steuerausschvokben vom Jahre 1811 aber diese 2 Thaler 12 Groschen vom ordinären ausländischen Branntwein auf 5 Thaler erhöht wurden. Endlich gehört auch noch hierher di« Steuerabgabe an 12 Groschen von jedem Eimer auslän dischem Weinessig. Diese wurde zwar früher blos in den Städten Dresden und Leipzig, zufolge höchster Specralverord- nung, entrichtet, aber vom Jahre 1811 an ist die Erhebung -der selben auch in den übrigen Städten und auf dem Lande an befohlen worden. Im Jahre 1628 entstand die F l« i s chst e u « r, nach welcher zuerst von jedem Pfunde Fleisch 1 H gegeben werden mußte. Von dieser Zeit an wurde sie bald auf 2 H erhöht, bald wieder auf 1 H heruntergesetzt, bi» endlich beim Ausschußtagr im Jahr« 1657 bestimmt wurde, daß von Bankschlächtern 2 H für ein Pfund, von Hausschlächtern aber nur 1 H versteuert werden sollte. - Hinsichtlich der M a h lg r o sch« nst euer sei Folgendes erwähnt. Nach dem Landtag« im Jahre 1682 erschien «in AuS- schreiben, welches verordnete, daß, „weil die auf Schock und Qua tember gelegten Milizsteuern nicht zureichten, zu solchem Zweck« auf das Jahr 1682 und 1683 von jedwedem Dresdner Scheffel Getreide, welcher zum Mahlen zur Mühl« gebracht, auch zu Branntwein und Essig bereitet wird, eine Abgabe, und zwar vom Scheffel Korn, Weizen und Gerste 1 Groschen, von Hafer, von Trespen und dergleichen Gemengt nur 6 von allen Unter thanen, ohne Ausnahme, entrichtet, und wovon nur die Mahl metze, das, was für das Vieh geschrotrn oder noch zu Grütze oder Graupen gestoßen wird, ausgenommen werden solle". Diese Abgabe, welche nachher wieder aufgehört zu haben scheint, wurde in dem Ausschreiben vom 10. DeceMber 1766 -erneuert und in gkicher Wüs« «ingeführt. Auf dem Lande wurden wegen de» entstandenen Unterschleifs nachher a^ere Einrichtungen ge troffen, so daß auf jeden Einwohner vom achten Jahre an eine gewisse Anzahl Scheffel, als der jährliche Bedarf gerechnet, und darnach der Mahlgroschen entrichtet wurde. Aber auch -diese Ein richtung machte den Landbewohnern viel Beschwerde, daher ihnen, auf wiederholtes Bitten, nach dem Ausschneiden vom 9. Februar 1770 der Mahlgroschen abgenommen, von ihnen da gegen 3 H von jedem gangbaren Schocke und 3 Quatember über nommen wurden. Der Stempelimpost betrifft das Stempelpapier, ferner Spielkarten und Kaleüder. Der Jmpost von Strmpelpapier ent stand im Jahre 1682, wo zu jeder bei Gericht «ingereichten Schrift «in gefirmelter Bogen zu 1 Groschen genommen, und dies oüf zwei Jähr« festgesetzt, der Ertrag ob«r zum Bedürfniß der Miliz verwendet wurde. Im Jahre 1700 wurde der Preis des Stempels auf 2 Groschen, 4 Groschen und 16 Groschen erhöht, auch eine Stempelabgal« auf Stiefel, Hüte und ander« Maaren gelegt. Letztere hörte jedoch im Jahre 1704 wieder auf; allein erstere ist noch lange unter erhöhten Ansätzen und nach dem Steuerausschreiben vom Jahre 1811 etwas geschärfter bei- behaltrn worden. Auf die Spielkarten ward schon im Jahre 1700 ein Stempelimpost mit 2 Groschen auf eine französische und 1 Groschen auf «ine deutsche Karte gelegt, im Jahn 1749 aber diese Abgabe verdoppelt. Die Stempelung der Kalender entstand im Jahre 1704, wurde aber nach der Zeit verschieden« Male abgeändert. Was die MagazingetreidrabgaSe betrifft, so wurde theils zur Abwendung des GetreidemangelS in theüenn Zeiten, theils auch zur Erhaltung der in KriegSzeiten zusammen gezogenen Armeen, als Vorsichtsmaßregel eingrfühvt, daß die Feldbesihrr jährlich ein gewisses Quantum Getreide an die Ma gazine abliefern mußten. Im Jahre 1631 wurde diese Liefe rung nach neuen Schocken festgesetzt, und zwar so, daß 1 Metze Korn von 16 nruen Schocken und 1 Metze Hafer von 8 neuen Schocken verabfolgt werden mußte. Bis zum Jahre 1787 erlitt diese Lieferung sehr vielfache Veränderungen, bis sie tn diesem Jahre auf 2 Metzen Korn und 2 Metzen Hafer von jeder Hufe bestimmt wurde. Wir kommen nun endlich auf eine Abgabe, die zwar nicht zu den eigentlichen Steuern gehört, die jedoch, anstatt di» Steuern zu bezahlen, übernommen wurde; eS sind di«S di« Ritter- pferd- und Donativgelder, welche von Ritterguts besitzern entrichtet wurden. Zu den Zeiten des Fauftrecht», wo Jeder sein Eigenthum mit eigener Macht schützen und sich ver- theidigen muhte, hatten die Besitzer der Rittergüter gar keine Abgaben gegen den Landes- und Lehnsherrn, nur daß sie dem selben mit ihren Leuten, damals Reisige genannt, bei aus brechendem Kriege Beistand leisten mußten. Als daS Faustrecht aufhörte und zur völligen Abschaffung desselben, auch zur Ber- theidrguntz wider etwaige Angriffe, stehende Armeen errichtet wurden, mithin die Heeresfolge der einzelnen Vasallen entbchrlich wurd«, mußten Letztere dafür, daß sie nun, wenn ein Krieg ent stand, keine berittenen Leute mehr stellen durften, eine Abgabe an den Lehn- und Landesherrn «ntrichten, die sich nach der Anzahl der Pferde richtete, welche sie sonst zu stellen verbunden waren. So mutzten im Jahre 1563 von jedem Rittrrpferde 5 Gllkden erlegt werden, wobei es sich jedoch der Landesherr, damals Kur fürst August, vorbehielt, die Pferde und Heeresfolge „in natur« bei anderer vorfallrnder Gelegenheit" fordern zu können. Dies« Abgabe erhöht« sich mit der Zeit immer mehr, jedoch allemal mit erwähntem Vorbehalt. Da die Ritter eine Befreiung der Grund steuern genossen und nur das Wenige von Ritterpftrden zu er legen hatten, mithin dies in keinem Verhältniß mit den Abgaben der bürgerlichen Grundstücksbesitzer stand: so erregte dieser auf fallende Unterschied mehrere Streitigkeiten auf Inn Landtagen, und es bewilligte daher die Ritterschaft «inen freiwilligen Bei trag zu den Staatslasten, der sich im Jahre 1631 auf 200 000 Gulden belief und Donativ oder Geschenk genannt, auch ganz abgesondert von den Ritterpferdgeldern gegeben wurde. Zum Schluß mögen noch einige Worte über die allbekannte Abgabe Accise gesagt sein. Sie wird — und wohl nicht ohne Grund — als die älteste Abgabe angesehen, und ihre Entstehung in das Jahr 1438 verlegt. Dabei theilte sie sich in di« Land- acckse und in die General-Consumtionaccise. Bei ersterer wurden alle ins Land kommenden und durchgehenden auslän dischen, alle verkauften in- und ausländischen und alle inS Aus land gehenden Maaren versteuert, bei letzterer hingegen alle die- Feuilleton. Römische Dienstmädchen. Von F. Rödel. Nachdruck rirbclrn. Jialierrsche, insbesondere römische Dienstmädchen, sind, wie alle Dienstmädchen, Menschen. Als Menschen, weder Teufel noch Engel, haben Sie Tugenden und Fehler. Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Diese- italienische Sprichwort behält recht, und di« dattschen Hausfrauen werden gern zugeben, daß sie in ihren Dienstbotennöthen nicht schlimmer daran sind, als ihre Mitschwefkrn im Lande der Citronen. Mit dm römischen Dienstmädchen, denen die folgende liebe volle Betrachtung gewidmet sei, ist es eine ganz «igrnthümliche Sache. Wirkliche römische, auS Rom gebürtig« Dienstmädchen gi«bt e» zunächst nicht; denn eine echte Römerin nimmt keine Dienstbotenstelle an; sie ist nur dazu geboren, sich bedienen zu lassen und allvnfall» noch, sich selbst zu bedienen, äber auch das kaum. Da» gejammte römische Dienstmädchenpersonal wird viel mehr au» der Provinz bazogen, mit Vorliebe au» dem Sabiner land, der Comarca, den Abruzzen, den Marken und der Romagna. Däbei ist ein wohlzuboachteNder Nebenumstand. .Man findet das Dienstmädchen, da» man sucht, nur selten durch die Zeitung oder die Gofindemiethrrei, sondern m«ift so unter der Hand durch per sönliche Vermittelung. Manchmal sorgt die scheidende Fee selbst für eine Nachfolgerin und beansprucht von dieser die Hälfte des ersten Monat »lohne» als Maklergebühr. Zumeist aber geht das BeomittelungSgesichäft durch di« Hände der Haushaltslieferanten, der Dronufften. Sie haben stet» «In Verzeichnis; von suchenden Herrschaften und Dienstboten, und jeder derartige Kramladen ist eine kleine Gesindebörse. Die Verkäufer erheben für ihre Be- michung keine Gebühren, weder von der Herrschaft noch von dem Mwchan, aber sic machen sich auf andere Weise bezahlt, indem sie durch die Besorgung von Dienstboten ehre Kundschaft zu er halten und zu erweitern suchen. Aber nicht einmal Dienstmäd chen gicht e» in Rom unter diesem Namen. Di« Bezeichnung Dienerin (Serva) weisen die Schönen mit Entrüstung zurück, ne beanspruchen vielmehr und erhalten den Namen Donna (Herrin), wa» sie in manchen Haushaltungen, wie sich gleich zeigen wird, auch vi» zu einem gewissen Grad« sind. Die Bezeichnung Donna haben fle mit den hochgestellten Damen gemein, die da» Wort Donna ol» ererbten Titel vor ihrem Vornamen führen; aber bei ihnen bezeichnet daS Wort den Beruf, sie bilden dir wichtige so cial« Classe der dienstbaren Geister, der Küchenfeen, Mädchen für Alle». Während jene Adelig«» Nachmittag» im offenen Wagen über den Corso nach der Villa Borghese fahren, wandeln diese zu gleicher Zsit, von einer Kinderschaar begleitet, zu Fuß durch die immer grünen Anlagen de» Monte Pincio. Also was so oine römisch« Donna ist: sie ist im Ganzen gut artig, willig und anhänglich an di« Herrschaft, vor Allem zärtlich gegen die Kinder und unterzieht sich ohne Murren jeder Aufforderung; in der Arbeit freilich sind die Donnen weder so gründlich noch so aus dauernd wie die deutschen Mädchen. Sie haben einen Münd für Alles, d. h. sie essen, was vor sie kommt, auch wenn sie selbst das Kochen verstehen. Gleich bescheiden sind sie gewöhnlich im äußeren Auftreten. Eine große Kletderkiste bringen sie selten mit. Manche zieht in den neuen Dienst mit nichts Anderem an, als was sie auf dem Leib und in der Hand tragen kann. Aber wenn sie auch nur ein einziges Hemd und ein Paar Schuhe be sitzt, fehlt ihr doch selten etwas Goldschmuck; auch Taschenuhren kommen vor. Mitunter nennt, ein Dienstmädchen Schmuck im Werthe von einigen Hundert Lire ihr eigen oder hat es wenigstens auf dem Pfandhaus liegen. Ungebildet sind di« Donnen allermeist, lesen und schreiben können nur ganz wenige, aber Kopfrechnen verstehen sie meister lich, wenn es um ihren Vortheil geht. In religiöser Beziehung sind sie von einer abergläubischen Frömmigkeit; gleichwohl lachen sie über die Priester, spotten über den Papst und fluchen auf den Himmel und sein« Heiligen. Im Ganzen sind sie leidlich, oder vielmehr, man jagt nicht so leicht eine Donna al» Diebin auS dem Hause; denn Uber Redlichkeit herrschen in Italien laxere Be griffe als nördlich der Alpen, man ist nachsichtig. Gefundene Gegenständ« zu b-halten, gilt auch der Donna nicht al» Unrecht. Der Wind weht von dem flachen Dach des Nachbarhauses ein gestickter Taschentuch herüber, das dort bei der Trockenwäsche hing, und die Donna steckt «» als gute Prise ein, wiewohl der Namenszug die Besitzerin deutlich genug bezeichnet. Ein ent gegengesetzter Wind weht vielleicht einmal ein eigene» Halstuch hinüber und die Nachbardonna giebt e» dann auch nicht wieder heraus. Der Austausch de» Schaden» ist vollzogen. WaS die Donnen Vortheilhaft auszeichnet: sie jagen nicht nach Vergnü gungen, verlangen selten einen Ausg^hetag und keine steht in einem „Militärverhältnitz", obgleich in Rom fast alle Waffen gattungen vertreten sind. Hat eine einen Liekssten, so ist er ein Handwerker oder sonst in junger Mann von Beruf, der sie auch hrirathet, — wenn sie einander treu bleiben. Aber auch nach der Vermählung verzichtet die Donna nur ungern auf den Dienst bei einer Herrschaft. In der Auswahl der Herrschaft ist die Donna möglichst vor sichtig. Die stellensuchende Magd vergewissert sich zuvor, ob sie zu einer „besseren" Herrschaft kommt, zu anständigen Leuten, wo man e» gut hat. Auskunft holt sie sich auch hier bei dem Liefe
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