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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189711159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18971115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18971115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-11
- Tag1897-11-15
- Monat1897-11
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1897
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voll IL vbr di« Telkgramm-Adrefse Tageblatt", Riesa. Fernsprechstelle Nr. 20. «nd Anzeiger MMM WS Alytigey KmLsötatt der König!. Amtshauptrnannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa ll Ms aa backenen Müu- gnte hen. ball -hüsieln esise tz. avet 'ium Nvlli. ein. > Oriuse- er Ball- ^avfter. , den 14. Is »Musik Tanren- . KIu«x. sen. u. 15. Nov, >le. !ro88msnn. rrltug, den r-, mslk. rerschievenen und anderen bestens aui- t und Land !-:vvil nrnsee». lergasse. » und Ein- . UN (Lent', nm. lergnsse. IM Montag, 15. November 1887, Abends 58. Jahr-. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in 'den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei inS HauS 1 Mark SO Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger frei inS Hau? 1 Mark 65 Pfg. Anzeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Nhr ohne Bewähr. Truck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — BeschäftSstelle Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt In Riesa. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II. 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetz-Blatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Großenhain im Monat Teptember dieses Jahres festgesetzte und um fünf rem Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft Großenhain im Monat Oktober dieses Jahres an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 8 Mk. IS Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 - 36 - - 50 - Heu, 2 - 04,7 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 12. November 1897. v. 3626. v. Wilncki. Dienstag, den 16. November 1897, Borm. 1v Uhr, sollen im Hotel zum „Kronprinz" hier 3000 Stück Cigarren gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 9. November 1897. Der Ger.-VoLz. beim Kgl. Amtsger. Sekr Eidam. Anzeige« für daS „Riesaer Lageblatt" erbitten uns bis spätesten» Vormittags v Uhr deS jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 15. November 1897. — lieber die dem Sächsischen Landtage vorgeschlagcne Neuregelung der G-chaltSverhältnisse der Volkschullehrer sei FolgendcS berichtet: Die Novelle versügt eine Erhöhung der Mindestgehalte und der Alterszulagen. Das Mindestein kommen (außer Wohnung oder Wohnungs-Enischädigung) wird bei ständigen Lehrern von 1000 auf 1200 Mk., bei ! Direktoren, dcnen weniger als 10 Lehrer unterstellt sind, von 2250 auf 2600 Mk., bei den Directoren der größeren Schulen von 2700 auf 3000 Mk., bei Hilfslehrern von 720 auf 850 Mk. erhöht. Die sechs Alterszulagen, die nach er reichtem 25 Lebensjahre aller fünf Jahre zu gewähren sind, find sc bemessen, daß das Mindesteinkommen ständiger Lehrer vom 30. Lebensjahre ab von 1400 bis 2100 Mk. (jetzt von 1200 bis 1800 Mk.) steigt. Der Gehalt ständiger Lehrer an Volksschulen von 40 und weniger Kindern ist in ;-dem der sechs Abschnitte um 100 Mk. (bisher 75 Mk.) zu erhöhen. Schuldig ctoren erhalten drei Zulagen von je 300 Mk. Die Uebernahme der Alterszulagen auf den Staat, nn tängft gehegter Wunsch, dessen Erfüllung bisher nur aus Rücksicht auf die Finanzlage zurückgestellt werden mußte, macht sich am dringendsten in den kleineren Schulgemeinden nöthig, die erhebliche Einnahmen aus der Grundsteuer nicht beziehen, turch die geplante Ueberwcisnng der vollen Grund- i stiller daher noch mcht ausreichend entlastet rrcrdcn. Gerade k hier werden die Asterszulazen besonders drückens empfunden, x beeinträchtigen nicht selten das gute Einvernehmen zwischen - der Schulgemeinde und dem Lehrer, befördern den Zug der ; Lehrer nach den größeren Schulgemeinden, bcstimwen die s Gemeinden, junge Lehrer, tue noch keine Alterszulage erhalten, alteren erprobten Lehrern vorzuziehcn, und erschweren den s Stellenwechsel, wo er erwünscht ist. Aus diesen Gründen wird der Staat den Schulgemeinden mit nicht mehr als 25 ständigen Schulstellen die Alterszulagen im vollen Betrage; gewähren, während die größeren Gemeinden nur einen Bei- k trag dazu in Form einer Pauschmmme von 8500 Mk. er- ! halten sollen, die dem Durchschnittsbetrag der Alterszulagen ! ron Schulgemeinden mit 25 Stellen entspricht. Die gleich, s zeitig vorgeschlagene Erhöhung der Lehrergehalte soll den kleineren Schulgemeinden weiter dadurch erleichtert werden, daß die Beihilft n aus Crpitel 96 Titel 14 des Staatshalts- ! haltS-EtatS künftig nur den besonders dedürstigen Schulge meinden zu Gute kommen. Die Königliche Staatsregierung hält die Durchführung aller dieser Maßregeln für dringlicher als eine weitere Herabsetzung des Schulgeldes durch die Ge setzgebung. Gin höherer Durchschnittssatz des Schulgeldes als 5 Mk. jährlich besteht nur in 81 Schulgemeinden; da- gegen ist der Durchschnittssatz in einer großen Anzahl von Gemeinden niedriger als 5 Mk. und hat die mehr und mehr zur Durchführung gelangte Abstufung des Schulgeldes »ach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der? Eltern zur Entlastung der wenig bemittelten und kinderreichen » Volksschichten wesentlich beigetragen. Das Gesetz soll am 1. Januar 1900 in Kraft treten.^ — Anläßlich des Bußtages sowie TodtcnsonntageS sei an dieser Stelle darauf hingewiesrn, daß an diesen Tagen öffentliche Versammlungen aller Art, Verfammlungen der Gememdevertreter, sowie Versammlungen der Innungen und anderer Genossenschaften untersagt sind. Es bezieht sich diese Bestimmung insbesondere auch auf Krankenkassen, Konsum- tereine u. s. w. — Der gestern hier im „Wettiner Hof" abgehaltene Hauptgautag des Gau 21 (Sachsen) vom Deutschen Radfahrer- Bunde, war sehr zahlreich besucht und wohnte» auch viele Nichtdclegirte der Sitzung an. Das prächtige Herbstwetter, durch das der gestrige Sonntag ausgezeichnet ward, hatte viele der Herren veranlaßt, nochmals das Stahlroß zu besteigen unL. auf demselben hierher zu eilen. Zur Verhandlung gelangten in der Sitzung, die von Vormittag 10 bis Nachmittag »/,3 Uhr dauerte, interne Gauangelegenheiten. Hervorgehoben sei aus denselben, daß in dem Gau nach den gegebenen Berichten auch im Geschäftsjahr 1896/97 ein reges sportliches Leben geherrscht hat und gepflegt worden ist. Die seitherigen Vor standsmitglieder wurden bis auf den Zahlineister, der nicht wieder für das Amt zu gewinnen war, wiedergewühlt. An des Letzteren Stelle erfolgte eine Neuwahl, ebenso wurde erstmalig ein stellvertretender Fahrwart, dem hauptsächlich die Controle des Hotelwesens obliegen soll, gewählt. Als Bundesausschuß- mitglted wurde u. A. auch Herr Götschmann-Niesa wieder gewählt. Verhandelt wurde u. A. auch über einen Antrag der Einzelfahrer des Bezirks Dresden: „Der Gautag wolle beschließen, daß im Gau 21 (Sachsen) ein Rechtsschutz-Aus- schuß gebildet werde, zu dem Zwecke, nachweislich ungerechte Bestrafungen der Radfahrer seitens der Polizei und Gerichts behörden,j als auch böswillige grobe Belästigungen und Schä digungen derselben seitens des Publikums auf Kosten des Gau 21 nach Befinden bis in die höchste Instanz zu verfolgen. Der Antrag ward dadurch begründet, daß (angeblich) wiederholt durch willkürliche Anzeigen der Aussichtsorgane nachweislich zu unrecht bestehende Verurtheilungen stattgefunden, daß grobe Belästigungen und Schädigungen seitens des Publikums vor gekommen sind, bei denen es dem Einzelnen der Kosten halber nicht möglich war, sein gutes Recht zu suchen. — Die Artiengesellschast „Lauchhammer" hat aus ihrem hiesigen Werke den Betrieb einer Verzinkerei eröffnet und übernimmt Lohnverzinkung von Baueisen, Belageisen bis 10 in Länge, Tonnenblechen, Buckelblechen :c., ferner von Klempner- und Dachdecker-Bedarfsartikeln, als: Rohrschellen, Rohrhaken, Rinnenyaken, Dachhaken, Schneefanggittern, Dachfenstern ec., sowie von Schwarzblechwaaren bis 700 nun Durchmesser und Eisengußwaaren aller Art. — Die Pachtzinsen unserer sächsischen Kammergütcr gehen, wie die Erträge der meisten lanvwirthschasriichen Äe- triebe, zurück und werden in der nächsten Finanzperiorc jähr lich 24517 Mk. weniger ergeben als brsyer. Es zahlen nämlich von den Kammergürern Pachtzinsen 11000 Mark Döhlen (17507 Pkt. weniger), 18163 Mk. Gorbitz (4076 Mk. weniger), 27068 Mk. Kalkreuth (68 Mk. mehr), 18979 Mk. Lohmen (21 Mk. weniger), 25 646 Mk. Mitgetn (126 Mk. mehr), 23355 Mk. Ostra (1453 Mk. weniger), 11100 Mk. Pratzschwitz (100 Mk. mehr), 9683 Mk. Sachscnburg, 18030 Mk. Sedlttz (1217 Mk. weniger), 29500 Mk. Zella (733 Mk. weniger) al- im vorigen HauShaltplaa eingestellr war. — Um die Generaldirektion unserer Staatsbahnen nicht mehr, wie seither, mit einer Menge kleiner uno Verhältnis mäßig unbedeutender Angelegenheiten zu überhäufen, sondern ihre Zett und Kraft sür die Erledigung größerer Ausgaben zu sparen, ist die Ausgestaltung der seitherigen sechs Betriebs- oberrnspektionen zu Betriebsdirektionen beschlossen worden. Dieselben sollen sich mit dem Betrieb und Verkehr tm All gemeinen, mit der AuSsührung und Ucberwachung des Dienste- der der Bahnunterhaltung, der vahnbewachung, dem Personen- urid Güterverkehre befassen und nach Außen insbesondere auch j den V-rkehrSinteressenten gegenüber die Eisenbahnoerwalmng vertreten. Gerade in dieser letzteren Beziehung hat sich für i die Zutheilung von Verwaltungsgeschäften an provinziale s Organe ein besonderes Bedürfnis gezeigt. Ausgeschlossen i von dec Zuständigkeit der B-triebSdirekcionen bleibt daS Be- i triebsmaschinen-, Werkstätten- und Siznalwesen, da die Be« < Handlung dec betreffenden Geschälte von einer Cratralstelle s aus auch jetzt noch vorrheilhait und durchführbar erscheint s uns der Grschästskreis der BetricbSdirektionen ohnehin groß gmug wird. Sie sollen insbesondere auch in Bahnpolizei sachen, ferner auf Beschwerden, sowie innerhalb gewisser Grenzen auf Ansprüche aller Art aus dem Personen- und Güterverkehrs in erster Instanz entscheiden und die Diszipli nargewalt über das ihrem Dienstbereiche zugehörige Personal ausüben, sodann im Falle von Betriebsstörungen für deren Beseitigung sorgen und die Untersuchung von Unfällen führen. Außer dem Vorstände, welcher das Dienstprädikat „Eisenbahn direktor" erhält und in gleichem Range und gemeinschaftlichem r Etat mit den Technischen Rächen der Generaldirektion steht, Z wird den Äetriebsdirektioaen zur Erledigung der vorbezeich- z mten Geschäfte das nöchtze technische Personal, ferner ein s juristischer Hilfsarbeiter und ein höherer BetrirbSbeamter d-mit dem Dtenstprädikate „Vrrkehrsinspektor" in der 6. Be- s kleidungsklasse zugsrheilt. 4 — Um dem Lokomstiopersonale den Dienst thunlichst 's zu erleichtern und es länger im Diemke körperlich frisch zu i erhalten, hat der Königlich preußisch: Minister der ösfent- § lrchen Arbeiten neuerdings die Eis-ubahndirekriouen ange- s wiesen, die Ausrüstung der Lokomotion mit FLHcersitzrn, so- weit solche noch Nicht erfolgt ist, möglichst zu beschleunigen: Das Gesetz üb:r den Ersatz von Wildschäden hat r sich dadurch nöthig gemacht, daß das Bürgerliche Gesetzbuch j für das Deutsche R.ich die Verpflichtung zum Ersatz von ? Wildschaden über das bestehende sächsisch; Rech: hinaus wesent- : sich ausdrhnt. Währens daS letztere sie nur in den beiden Fällen kennt, 1) daß ein durch die Grundrechte beseitigte- i Jagdrecht auf fremdem Gruns und Boden nach dem Gesetze s vom 25. November 1858 gegen Entschädigung wieder her- j gestellt und nicht abzelöst ist. 2) daß eine Jagdenklav: dem H Besitzer des umschließenden Grundstücks zur B:jrgung über- s lassen ist, spricht da» Bürgerliche Gesetzbuch die EntschädigungS- i pflicht für alle Fälle aus, in denen dem Eigenthümer des i beschädigten Grundstücks die Jagd nicht zusteht. Um letzteren- falls zu verhüten, daß der Geschädigte sich an die einzelnen Mitglieder der Jazdgenossenschaft halten muß, ertheilt die Vorlage den Jagdzenossenschaften die juristische Persönlichkeit und bezeichnet diese als den haftpflichtigen Theil. I« i Uebrigen beschränkt sich die Vorlage im Wesentlichen auf die i Regelung de- Entschädigungsoerfahrens. Wie nach 8 13 des ! Gerichtsverfassungsgesetzes zulässig ist, schließt sie, da es sich i zumeist um geringfügige, rasch zu erledigende Ansprüche Han- s delt, den Rechtsweg aus und verweist die Entscheidung dieser < Streitigkeiten im Anschluß an die älteren sächsischen Be- j ftimmnngen an die Amtshauptmannschasten. Das Gesetz tritt r mit dem 1. Januar 1898 in Kraft. r — Blumen im Zimmer zu pflegen ist nicht leicht, be- s sonders wenn sie im fernen Süden ihre Heimath haben, i Höchst interessant ist ein Aufsatz über vlumenpfleze, den der ' Castos des botanischen Gartens in Berlin, Dr. Udo Dammer soeben im praktischen Rathzeber für Odst^ un? Gartenbau veröffentlicht. Danach sind es vier Kactocen, die rav' Leihen einer Pflanze in einem gewissen Berhälmiß stehen
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