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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189710237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18971023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18971023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-10
- Tag1897-10-23
- Monat1897-10
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1897
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Riesaer H Nageblau und Anzeiger MMM md Äiychch. rti<qram«.Udnfl, „rageilatt", «les«. Amtsötatl FrnlspuchM» «r. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und desfStadtraths^u Riesa. 247. Sonnadcnd, 23. Lctover 18S7, Abends. SO. Jahrg. Dar Riesa« Tageblatt «scheint jeden Lag Abend« mit Ausnahme der Koun- und Festtag«. Biertrljikhritch« BezagSpirtS bei Abho!u«z in den Expedition« tu Riesa und Btrehla od« durch »ui«» Kroger s»t intHau« I Mark LV Psg.» bei Abholung am Schalter der leiser!. Postaufialteu 1 Mark LS Pfg., durch d« BrieftrSg« frei KV Hau« t Mark SV Psj. Sdyri-en-Wnah»» flk di« Rmuma tzM AuSgabetagrS bi« Bormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer k Winterlich in Riesa- — Geschäftsstelle Nastaniensiretz« SN. — Für die Rrda-Ao» »erlmtwortüch: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Die Räumungsarbeiten im Elbsirom bei Cotta sind soweit vorgeschritten, daß die Schifffahrt die betreffende Stromstelle ohne Bugsirdampfer und ohne Lootsen wieder gefahrlos Pasfire« kann. Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt als Elbstromami, am 20. Oktober 1897. 506 III. v. Burgsdorff. Ludwig. Im Gasthofe zum „Stern" in Zeithai« sollen Donnerstag, den 28. Oktober 1897, Borm. 11 Uhr, die einem Anderen gehörigen Gegenstände, als: 1 brauner zweithüriger Kleiderschrank, 1 dergl. Wäscheschrank und 1 braune Kommode gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 21. Oktober 1897. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr Eidam. Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist Herr Eduard Otto Wehner als Schutzmann für die Stadt Riesa angestellt und verpflichtet worden. Riesa, 23. Oktober 1897. Der Rath der Stadt. I. V: Vetters. W. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 23. October 1897. — Seine Majestät der König wird heute Abend das Jagdschloß Wermsdorf verlassen, um sich mit hohem Gefolge ab Station Dahlen mittels Sonderzuges nach Dresden- Strehlen zurttckzubegeben. — Sicherem Bernehmen nach ist das Hotel „Stadt Dresden" durch Kauf in die Hände des früheren Besitzers des Hotels „Deutsches Haus", Herrn Kuhnert, Hierselbst über gegangen. Die Uebernahme erfolgt am 1. December cr. — Am Mittwoch Mittag trat in der Ersten Kammer des Königlichen Ständehauses die von dem letzten Landtag gewählte Zwischendeputation, die über den Bau de» neuen Ständehauses zu berathen hat, zum zweiten Male in diesem Jahre zusammen. Bekanntlich brachte das Königliche Dekret Nr. 20 de» vorigen Landtages einen Nachtrag zum außeror dentlichen Staatshaushalt für den Neubau eine» Ständehauses in Höhe von rund 8 Millionen Mark ein. 2 Millionen Mark stellten eine Abfindungssumme an die Königliche Civilliste bar für den Verzicht aus das freie Benutzungsrecht am Brühl'- schen Palais und auf einige andere Ansprüche. Bei der ge schäftlichen Behandlung der Frage traten zwischen der 1. und H. Kammer wesentliche Meinungsverschiedenheiten ein. Die II. Kammer wolle einen Umbau des Brßhl'fchen Palais, die I. Kammer dagegen Niederlegung desselben. Da eine Einigung direkt nicht zu erzielen war, mußte das VereinigungSverfahrcn eingeleitet werden, wozu die obengenannte Zwischendeputation eingesetzt wurde. Diese tagte schon einmal im Frühjahr, konnte aber auch da noch nicht zu einem greifbaren Resultat gelangen, da inzwischen ein neuer Plan in den Kreis der Berathung gezogen worden war, von dem wir bereits vrr einiger Zeit berichteten. Derselbe verlangt nicht nur die Nrederlegung des Brühl'schcn Pa'ais, sondern auch den An kauf einer Anzahl kleiner alter Häuser in der Brühl'fch.n und Terrassen - Gasse. Um diesen letzte! en Plan haben sich die Verhandlungen r n Wesentlichen gedreht und ist cs, wie man vernimmt, geglücke, eine Einigung zu erzielen. Die Pläne find auf Grurd der in beiden Kammern ausgesprochen«» Wünsche nachgeprüst und der endgiltige Plan de» Geh. Ober- baurathS Wallot ist nunmehr festgesetzt worden. Die Ange legenheit selbst wird den Landtag schon in den ersten Wochen wegen Beschaffung der nöthigen Mittel beschäftigen, denn die Häuserankäufe find in der Weise erfolgt, daß die Verkäufer nur bi- zum 1. Januar 1898 an ihre Gebote gebunden sind. — In der „Deutschen Hausbesitzer-Zeitung' wird ein merkwürdiger Fall von Bleivergiftung «itgetheilt. Ein Kranker litt seit einigen Jahren an rheumatischen Schmerzen, ohne daß die Ursache derselben bisher aufgefunden we den konnte, bis endlich der behandelnde Arzt, Professor Fokker, da» Trinkwafser untersuchte und hierbei sand, daß es zeit weilig bleihaltig war. Das WasscrleitungSrohr, da« zum Hahn in die Küche führte, lag hinter der Kochmaschine, so daß bei der Heizung derselben das Wasser im Rohre warm wurde. Steht da» Wasser in solchen Rohren einige Stunden, so wird es bleihaltig. Da nun vielfach die Rohre von Wasserleitungen mit Vorliebe an warmen Heerden entlang gelegt find, um das Einfrieren zu verhindern, so ist es ge wiß angebracht, dies Borkowmniß zu beachten. Wenn auch anzunehmen ist, daß Trinkwasser mit nur mäßigem Härte grad kein Blei auflöst, so dürfte e« doch besser sein, bet der artig angelegten Leitungen erst da» wenige im Rohe stehende Wasser abzulaffen, ehe man cs zu Genußzwecken verwendet. — In der Bezirkskonferenz der Schuldirekioren und Lehrern des Bezirks Meißen hielt H:rr Schuldirektor Köber- Siebenlehn einen Vortrag über „Hausaufgaben für Schul kinder". Dem Vortrage lagen nach dem „M. T." folgende Leitsätze zu Grunds: 1. Die Schule kann der schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben nicht entbehren. 2. Alle Hausauf gaben find in mäßigem Umfange zu geben und sorgfältig ! vorzubernten, damit auch die minder begabten Schüler die Lösungen möglichst ohne häusliche Hilfe ausführen könne«. 3. Ungünstige und hemmende Einflüsse des Hauses Hat der Lehrer nach Möglichkeit mit Aufmerksamkeit und Verständniß zu verfolgen und die zu stellenden Hausaufgaben entsprechend zu regeln und zu bemessen, zugleich auch Leichtsinn, Trägheit ; und Betrug der Schüler nach Gebühr zu behandeln. 4. § Strafaufgaben sollen nur in besonderen Fällen und mit - größeste'' Vorsicht gegeben werden; dagegen ist es eine na- ; tärliche Folge des Unfleißes, daß Schüler Dasjenige nach- § arbeiten müssen, was sie versäumten, schlecht oder lückenhaft f ausführten. 5. Die Korrektur der schriftlichen und die Kon- s trole der mündlichen Hausaufgaben sind so zu handhaben, f daß für die unterrichtliche, wie für die erziehliche Thätigkeit j ein möglichst hoher Gewinn erzielt werde, «iö. Die Schiefer- ! täfel ist für Hausarbeiten baldigst außer Curs zu setzen. 6. Bei grwifsenhafter und taktvoller Handhabung der Haus aufgaben wird cs an Verständniß und Entgegenkommen sei- tens des Hauses nicht fehlen, und die Hausaufgaben werden dann dem Kinde zu großem Segen gereichen. Der Vortrag s ward belebt durch zahlreiche Aussprüche von Pestalozzi, Jean S Paul, Abraham a Santa Clara und Andere; eigene Ersah- k rungen des Herrn Vortragenden verliehen ihm einen beson« k deren praktischen Werth; er wurde frei gehalten, hielt etwa ? eine Stunde an und fand reichen Beifall. Döbeln, 22. Oktober. Von den am Dienstag hier > beim 11. Infanterie-Regiment Rr. 139 eingctroffenen Rc- ! kruten hat sich einer, der aus Meißen gebürtig unv von Be- - ruf HaadlungScommis ist, gestern Nachmitt g durch einen Revowerschuß in der Caserne entleibt. Der junge Mmsch scheint wenig Lust zum militärischen Dienst gehabt zu haben. — Mittels Einbruchs ist in vergangener Nacht aus der Wohnung des Gutsbesitzers Schob im benachbarten Orte Mockritz eine Cassette mit Sparkassenbüchern und Effekten zum Nennwerthe von 15 000 Mark gestohlen worden. ; —8 Dresden. Der im seinerzeitigen Hypothekenbuch- führcrprozcß zu 3 Monaten Gesängniß, Einziehung von 841 Mk. und Verlust des Rechtes, auf 1 Jahr ein öffentliches Amt bekleiden zu können, verurth.ilte Hypothekenbuchführer AuttszerichtSsekretär Rummel wurde auf ein vom RechtSan- walt Staatsanwalt a. D. Dr. Thieme an Se. Majestät den König eingercichtes Gesuch voll begnadigt, während der da malige Hauptangeklagte Sekretär Richter seine 1 Jahr acht Mona-e Gesängniß betragende Strafe — 2 Monate kommen als verbüßt in Anrechnung — seit ca. Monatsfrist zur Ber- büßung in der hiesigen Gefangenenanstalt angetretcn hat. Pulsnitz, 21. Oktober. Am Sonntag Abend war im Gasthof zur „König Albert-Eiche" in Ohorn der 12jährige Schulknabe Bürger während der Tanzmusik trotz strengen Verbotes auf dir Decke de» Tanzsaaalc» geklettert, beach durch und stürzte mitten in den Saal. Der «nabe brach dabei beide Beine und zog sich auch noch andere Verletzungen zu, an denen er bald nach dem Unfall gestorben sein soll. Der Saal war erst an dem genannten Tage soweit fertig gestellt worden, daß die «irme«-Tanzmustk darin abgehalten werden konnte. Freiberg. Hier soll demnächst dem Komponisten Anacker und dem Dichter Döring, welche zusammen den so volksthümlich gewordenen „Bergmann-gruß" schufen, ein Denk- mal errichtet werden. Da» Denkmal, zu dessen Kosten der Grundstock durch eine Aufführung des „BergmannSzrußeS' bei Gelegenheit der Freiberger Gewerbeausstellung von 1894 gelegt worden ist, soll seinen Platz in den Promenaden er- halten. ES wird in einem Steinblock bestehen, auf welchem die Reliefs Anackers und Dörings angebracht werden. Leipzig, 21. October. Heute Vormittag in der 11. Stunde begannen plötzlich auf einem nach Lindenau zu fahrenden Motorwagen der Großen Leipziger Straßenbahn, kurz nachdem die Wagen die Schienenkreuzungen des I,- hannisplatzes passirt hatten, auf bisher nicht erklärliche Weise unter explosivem Geräusch die Bleificherungen zu schmelzen, die an der rechten Seite des Wagen» oben angebracht waren. Unter hellsten Lichterscheinungen entstand ein wahrer Sprüh regen von glühenden Zink- und Bleitropfen, wodurch die auf dem Hinteren Perron des Wagens befindlichen Porsonen in große Gefahr gebracht wurden, Brandwunden davonzutragen. Glücklicherweise blieb es bei Beschädigung der Kleidung. — Der verhaftete muthmaßliche Mörder der Frau verw. Hoß leugnet noch immer trotz aller Beweise seine ruchlose That. Die Mutter, sowie die zwei Brüder desselben leben noch. Leipzig. Mit einem alten Brauche hat die philoso phische Fakultät der Universität gebrochen. Es konnte näm lich der Doktortttel lediglich schon auf Grund einer schriftlichen Arbeit erworben werden, ohne daß eine mündliche Prüfung zu machen war. Das hat nunmehr in Folge eines Beschlusses der Fakultät aufgehört — der Doktorgrad kann nur noch auf Grund einer mündlichen Prüfung erworben werden. (Fortsetzung in der 2. Beilage.) Bericht über die öffentl. Sitzung des K. Schöffen gerichts zu Riesa am 20 Oktober 1897. Vorsitzender: Amtsrichter Dr. Kraner. Schöffen: Lotterie kollekteur E. Seiberlich und Kaufmann und Fabrikant Reu- schel, beide zu Riesa. Amtsanwalt: Assessor I)r. Tittel. Ge richtsschreiber: Referendare Hoffmann und Langer. — 1. Von der Anklage der Sachbeschädigung wurde die Dienstmagd E. A. D. aus B. mangels hinreichenden Äeweises kostenlos frei gesprochen und die Kosten der Staatskasse überwiesen. — S. Zu dem Zwecke, seiner Geliebten eine Ueberraschung zu bereiten, ohne hierzu das eigene, vielleicht auch nicht gerade stark ge füllte Geldsäckel in Anspruch nehmen zu müssen, verlangte der Dienstknecht O. M. S. ans Z., s. Zt. auf dem Rittergute C. bedienstet, am 8. Juni cr. gelegentlich seiner Anwesenheit in R. in einem ihm bekannten Manufakturwaarengeschäft da selbst auf den Namen -seiner Gutsherrin einen Umhang für Damen. Dieser Begehr erweckte bei dem Personale des Ge schäftsinhabers, dem die Gutsherrin sehr wohl bekannt war, volles Vertrauen und um der Dame Gelegenheit zu geben, die Auswahl selbst treffen zu können, erhielt der vermeint liche Bote zwei Umhänge i. W. v. 14 und 22 Mark ausge händigt. Der bessere dieser beiden Umhänge dünkte dem Angeklagten jedenfalls doch etwas zu fein für seine Dulcinea, denn er entledigte sich dessen auf dem Nachhausewege dadurch, daß er ihn in einem vom Wege etwas abseits gelegenen Ge strüpp versteckte und mit Lanb und Erde bedeckte, ohne sich später wieder um dieses Kleidungsstück, das inzwischen spurlos verschwunden ist, zu kümmern. Der billigere, als für die Ge liebte genügend erkannte Umhang wanderte nach Hause und wnrde dort seiner Bestimmung zugesührt. Der Angeklagte wurde wegen Betrugs nach 8 263 des R. Str. G. BS. mit Rücksicht darauf, daß der eine Umhang wieder in den Besitz deS Geschädigten zurückgelangt ist, zu I Monat Gesängniß, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurthetlt.
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