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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189711017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18971101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18971101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-11
- Tag1897-11-01
- Monat1897-11
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1897
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Mesaer Magkblail und Anzeiger MMM nk Anzeiger) T-ir»ihr«chK»Ü» «» AI- Telegramm-Adrrfl« „L«g»tl«tt", «tess. Amtsökatt ser König!. Amtshanptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Montag, 1. November 18S7, Abends 50. Jahrg. 1° 25 t »a« Riesa« Tageblatt erscheint s»« La, Abends mtt «»«nahm, d« Sonn- und Festtag». BterteltLhrllcher AezngSpreLS bei Abholung tu den Expedition,« t» Riesa und Kttehla olm d«ch mir, nkger snt ins Hau» L Mark LV Psg., bei Abholung am Schalt« d« kaisnl. Postaustalten 1 Mark 28 Psg., durch den iSrtchrüg« srei in» Haus t «ar« SS Usz. Anzri,e»-DttshNtt ftk di» Ra««« de» Ausgabetage» Li« Bormittag 9 Uhr ohne Sewühr. Druck uud Verlag von Sauger » Winterlich in Ries«. — SeschSsttstekl» Kastauieustraß» 89. — Fü vi« Si«d«etlou vernarwortlich; Hermann Schmidt tn Riesa. 2. 3. zu 1897. Die 1.. 8. Die 1^. 8. Die soll dingungen und gegen sofortige Bezahlung, meistbietend versteigert werden. Riesa, am 25. Oktober 1897. Königliche Eisenbahn - Bauinspektion. Gemeindebehörde Poppitz Frenzel, G.-V. Gemeindebehörde Pausitz Busch, G.-Vst. Gemeindebehörde Weida Möbius, G.-B. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden das Regulativ für die Stadt Riesa und die Landgemeinden Poppitz, Mergendorf, Pausitz, Gröba und Weida, die Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten betreffend, genehmigt hat, wird dasselbe nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Riesa, am 1. November 1897. Der Rath der Stadt. BetterS. Regulativ für die Stadt Riesa und die Landgemeinden, Poppitz, Mergendorf, Pansitz, Gröba, Weida, die Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungs orten betreffend. Auf Grund des Gesetzes vom Ll. April 1884 wird mit Zustimmung der Stadtverord neten und mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden, sowie der Kö niglichen Amtshaupimannschafl Großenhain mit dem Bezirksausschuß für den Gemeinde- und Pvlizeibezirk der Stadt Riesa, sowie den Bezirk der Gemeinden Poppitz, Mergendorf, Pausitz, Gröba, Weida folgendes Regulativ erlassen: 8 l. Wer init der Bezahlung der direkten Staatssteuern oder der Anlagen zur Stadtkaffe, Gemeindekasse, Armenkasse, Schulkassc oder Kirckgeweindekasie, oder des Schulgeldes Mahnens ungeachtet im Rückstände bleibt, dar> Gastwirthschaften, Schänkwirthschaften, Restaurationen und Tanzstätten nicht besuchen, dafcrn der Abgabenrückstand durch Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen nicht oder nicht vollständig erlangt worden ist, oder solche Umstände nachge wiesen sind, aus denen hervorgeht, daß diese Zwangsvollstreckung voraussichtlich erfolglos sein würde, und überdies solche Thai fachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Ab gabenrestant mit Absicht oder durch ungerechtfertigte Enthaltung von lohnender Arbeit oder durch unordentlichen Lebenswandel oder durch unmäßigen Genuß geistiger Getränke oder durch unver- hältnißmäßigen Aufwand oder durch Verschwendung seine Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Ziegeleibesitzers Karl Wilhelm KickelhayN in Zehren sollen die zum Nachlaß desselben gehörigen Grundstücke, alS: die Ziegelscheuue, Gebäude und Hofraum, Fol. 134 des Grund- und Hypothekenbuchs und No. 88 des Flurbuchs für Zehren mit — ds, 19,74 sv Fläche und mit 120,83 Steuer-Einheiten belegt, die Ziegel» und Lehmniederlage, Fol. 134 desselben Grundbuchs und No. 2 des Flurbuchs für denselben Ort, mit 1 da 92,41 sv Fläche und mit 44,61 Steuer-Einheiten belegt, der Obstgarten, Fol. 134 des Grundbuchs und Nr. 3 des Flurbuchs für Zehren, mit 2 Vs, 10,49 »r Flüche und 128,04 Steuer-Einheiten belegt, 4. das Feld. Fol. 134 desselben Grundbuchs und Sir. 274 desselben Flurbuchs, mit — ta», 63,27 sv Fläche und 36,67 Steuereinheiten belegt und L. die Wiese mit Obstbäumen, Fol 134 des Grundbuchs rnd Nr. 276 des Flurbuchs für denselben Ort, mit — Vs, 18,26 sv Fläche und mit 9,50 Steuer-Einheiten belegt, Freitag, den 5. November 1897, Vormittags 11 Uhr an Ort uud Stelle unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen freiwilliger weise versteigert werden und zwar 1 und 2 zusammen. 3 für sich und 4 und 5 zusammen. Zu diesen Grundstücken gehören zwei Ausschiffungsplätze, welche sich ganz besonders zur Errichtung von Elbniederlagen für Schiffer oder Baumelster eignen würden. Erstehungslustige, welche sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen haben, werden auf gefordert, sich zum Termine pünktlich in dem Hause, Zehren, Niedermuschützerstraße 43 einzu finden und ihre Gebote zu thun. Meißen, am 21. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht. I)r. Schopper. 8 2. Dem säumigen Abgabenpflichtigen, auf welchen die Bestimmung des 8 1 Anwendung ei det, wird vom Stadtrath nach eingeholter Zustimmung der Stadtverordneten beziehentlich von dem Gemeinderathe der Ortschaft des Wohnsitzes der Besuch der im Berbandbezirk be» findliche« Gast- und Schänkwirthschaften und Tanzstätten verboten und z« diesem Zweck werde« die Slawe« der Säumige« gegenseitig mitgetheilt uud in die von den einzelnen OrtSbehörde« geführte« Reftantenverzeichniffe eingetragen. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Jede OrtSbehörde, welche eine« Säumige« unter das Restaulenre gulativ stellt, hat diesen davon zu benachrichtigen, ihn in den von ihr ge führten Verzeichnissen eiutragen zrr laste« und die andere« znm BerbandS- bezirk gehörigen Behörden um Eintrag in die von diesen geführten Ber» zeichniste zu ersuchen. 8 3. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf folgende Fälle: s. wenn der Abgabenrestant nachweist, oder wenn sonst vorliegt, daß derselbe den Besuch von Gast- und Schänkwirthschaften bei der Beschaffenheit seines Erwerbszweiges zur Versorgung mit Speise und Trank ohne Verlust an Zeit und Geld nicht entbehren kann, oder d. wenn der Besuch der genannten Locale und Vergnügungsorte auf Anordnung einer Behörde oder zur Theilnahme an einer Wahlversammlung oder zur' Abgabe von Stimmzetteln bei öffentlichen Wahlen oder zur Betheiligung an einer Versammlung stattfindet, welche-auf Grund gesetzlicher Vorschrift oder einer anderen Norm des öffentlichen Rechts abzuhalten ist. 8 4- Die Gast- und Schänkwirthe sind verbunden, Abgabenrestanten, welche dem obenbemerkten Verbote unterstehen, von ihren Gastwirthschaften, Schank- und Tanzstätten wegzuweise», und, dafern dies erfolglos gebliebe» ist, polizeiliche Hilfe zur Durchführung des Verbots anzurufen. 8 5. Den Vorstehern von Corporationen, Vereinen und geschloffenen Gesellschaften wird die Pflicht auferlegt, solche Mitglieder, welche dem fraglichen Verbote unterworfen find, von den jenigen durch Erstere benutzten Räumlichkeiten auszuschließen, in denen Speise und Getränke gegen Entgeld verabreicht, oder Tanzlustbarkeiten oder sonstige gesellige Vergnügungen abge halten werden. 8 6. Die Nichterfüllung der in 88 4 und 5 gedachten Verpflichtungen wird mit Geldstrafe bis 100 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Riesa, Poppitz, Mergendorf, Pausitz, Gröba und Weida, am 14. August Der Rath der Stadt Riesa 8. Bürgermeister BoeterS. Die Gemeindebehörde Mergendorf 1.. 8. Bäger, G.-Vst. Die Gemeindebehörde Gröba Der Gemeinderath 1.. 8. A. Otto, Gemeindewrüand. Mtschwellen - Versteigerung. Dienstag, den 2. November d. Z., von vormittags S Uhr an, su? KsknknF Kinns, auf dem Platze zwischen der sogenannten Blechbrücke und den Lagerschuppen, Mittwoch, den 3. November d. I., von vormittags 7 Uhr 10 Min. an auf Haltepunkt Zeithain, von vormittags 10 Uhr an auf Haltestelle Wülknitz und von mittags IS Uhr an in Tiefenau, bei Station 01—06, sowie Sonnabend, den 6. November d. I., von mittags IS Uhr an auf Haltestelle Prausitz, von nachmittags S Uhr 30 Min. an auf Haltepunkt Nickritz und von nachmittags 1 Uhr an in Pausitz, bei Station 2« eine Partie alte Eisenbahnschwellen, unter den beim Termine bekannt zu gebenden Be- Riesa, am 25. Oktober 1897. vertliches und Sächsisches. Riesa, 1. November 1887. — Ganz vortrefflich, wirkungsvoll und erhebend in allen Theilen war die geistliche Musikauffohrung, die uns gestern Nachmittag in unserer Trinitatis kirche geboten wurde. Mit voller Genvgthuuog können Alle, die an derselben mit- g'wirkt und zu deren Wohigelingen beigerrog-n haben, auf diei'lbr zurückblicken. Ausgezeichnet war zunächst Ne Auf- «ührung durch die Mitwirkung der Oratoriensängerin Fräu lein Me'anie Diete! aus Dresden. Die Künstlerin verfügt I über sebr umfangreiche und gen; ausgezeichnet geschulte t Stimmmittel. Mik Entzücken lausch:e man den reinen, zar- § ten und doch kräftigen Tönen und konnte gleichzeitig die klare, deutliche, auch im Wortlaut genau accentuirte Textwiedergabe bewundern. Mit voller Sicherheit, ohne Ueberanstrengung der Kräfte brachte die verehrte Künstlerin auch die schwie rigsten Stellen vortrefflib zur Geltung. Ohne Zweifel waren es hohe künstlerische Leistungen, mit denen uns die junge Dame erfreute und sie hat sich deshalb gewiß vielseitigste Anerkennung verdient. Letztere gebührt in vollem Maße auch den vortrefflichen Orqelvorträgen. Herr Organist Scheffler beherrscht da» schöne Orgelwerk vollkommen und versteht es, dasselbe zu packender Wirkung zu bringen. Wie mächtig, um fassend tönen die vollen Akkorde durch das weite Haus, wie angenehm-lieblich, „wie Engelsstimmen au» der Hohe" wirkt das Piano und Pianissimo auf den andächtigen Hörer! — Auch den Chören muß vollste Anerkennung gezollt werden und jedes einzelne Mitglied verdient sich ob der treuen hin- g.benben Mitarbeit herzlichen Dank. Ganz besonders ver dient gemacht um die Aufführung hat sich natürlich Herr Kantor Fischer, der die Leitung übernommen und dieselbe, trotz der gewiß mannigfachen Beschwernisse und vieler Arbeit, so vortrefflich durchzeführt hat. Es sei ihm, wie Allen, die ihm bei dem uneigennützigen Unt-rmhmen unterstützt haben, auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen, daran aber die Hrffnun; geknüpft, daß uns auch wärerhin, zu ge eigneter Zeit, eine gleiche vortreffliche Aufführung wieder geboten werde.
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