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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189801080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-01
- Tag1898-01-08
- Monat1898-01
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1898
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Riesaer Mageblatl und Anzeiger Meblatl «O Äiyri-ch. Fernfpnchstrllr Nr. 20. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. AnkMerichts «nd des StadtrathS zu Mes^ I- S. Sonnabend, 8. Januar 1898,' Abends. 51. Jahr-. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend« mtt AnSnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expedittonen in Riesa und 'Strehla oder durch unser« Träger frei in» Hau« 1 Rar» b0 Pfg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstaltrn 1 Mart 28 Pfg., durch den Briefträger sret in« Hau« 1 Marl SV Psg. Anzeigen-Amrahme für di« Nimm« de« AuSgadetage« bi« Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastantenstraße 89. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, die religiöse Erziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder betr. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird folgende vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hiufichtlich der religiöse« Erziehung der i« gemischte« Ehe« geborenen Kinder in Erinnerung gebracht. Nach §§ 6 bis 8 deS Gesetzes vom 1. November 1836 sind eheliche Kinder, deren Vater dem evan gelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekenntnisse angehören, desgleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugethan sind, in dem Bekenntnisse deS Vaters zu erziehen, und eS ist eine Abweichung von diesen Bestimmungen nur dann zulässig, wenn die Eltern vor erfülltem sechste« Lebens jahre deS betreffende« Kindes an Gerichtsstelle und ohne Beisein anderer Personen eine Uebereinkunst vor dem Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen haben, daß ihre Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Auf die religiöse Er ziehung derjenigen Kinder, welche zur Zeit einer solchen Vereinbarung bereits das sechste Lebens jahr erfüllt haben, bleibt der Abschluß der letzteren ohne Einfluß. Großenhain, am 28. Dezember 1897. Die Königliche Bezirksschulinspeetion. 8. 1621. v. Wilucki. vr. Gelbe. O. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschast zu Großenhain vom 29. December 1897 -- Riesaer Tageblatt No. 302 vom Jahre 1897 — werden alle in der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen des Deutschen Reiches, welche im Jahre 1878 geboren oder bei einer früheren Musterung zurückgestellt worden find, oder ihrer Gestellungspflicht nicht Genüge geleistet haben, hiermit aufge- sordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres Hk«. Hmtzsch. Vormittags von 8 bis 1 Uhr i« hiesigen städtischen Meldeamte persönlich zur Stammrolle anzumelden. Die zur Zeit abwesenden Militärpflichtigen sind von den Eltern oder Vormündern, be. ziehentlich von den Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anzumelden. Die in früheren Jahren zu rückgestellten Militärpflichtigen haben ihre Lochungsscheine und di« Mannschaften auS dem Jahre 1878 — mit Ausnahme der in Riesa geborenen — ihre Geburtsscheine vorzulegen. Aufenthaltsveränderungen der angemeldeten Personen sind nach längstens 3 Tagen anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet werden. Riesa, am 7. Januar 1898. Der Rath der Stadt. Vetters. für das „Riesaer Tageblatt" erbitten miS bis spätesten» Vormittag- » Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Bekanntmachung. DaS auf das Jahr 1897 noch in Rest befindliche Schnlgeld und Fortbildung» fchnlgeld ist baldigst, längstens aber bis zum 10. Januar 1898 an die hiesige Stadthauptkasse abzuführen. Riesa, am 16. Dezember 1897. Der Rath der Stadt Vetters. Zur Schulfrage. i. Anläßlich der vom Hausbesitzervercine an den Stadtrath gerichteten Petition um Errichtung einer Realschule in Riesa wird in unserer Bürgerschaft augenblicklich lebhaft über den Nutzen höherer Bildung und Bildungsanstalten im Allgemei nen, fowie über die Vorzüge, Schattenseiten, Unterschiede und Ziele der einzelnen Schulgattungen im Besonderen gesprochen. Um sich mit Erfolg an einer solchen Unterhaltung betheiligen und vor allen Dingen sich auch ein selbständiges Urtheil über die Frage bilden zu können: „Welche Schulgattung wäre wohl für Riesas Verhältnisse die geeignetste?" muß man sich zu vörderst vollständig klar sein über das Wesen und den Cha rakter unserer höheren Lehranstalten für allgemeine (also nicht für Fach-!) Bildung. Ich will in Nachstehendem ver suchen, denjenigen unserer Mitbürger, die sich wohl für die Angelegenheit interessiren, aber keine Gelegenheit gehabt haben, sich eingehend mit deni höheren Schulwesen zu beschäftigen, einige Fingerzeige zu geben. Je nach ihren Unterrichtszielen und den diesen Zeilen entsprechenden Lehrplänen theilt man die in Frage stehenden höheren Unterrichtsanstalten in 3 Gruppen ein: 1. Die Gymnasien. Ihr Zweck ist, die jungen Leute hauptsächlich durch den Unterricht in der lateinischen und grie chischen Sprache zum selbständigen Studium der Wis senschaften auf den Universitäten zu befähigen. Die humanistische Bildung, welche sie vermitteln und die in frühe ren Jahrhunderten die einzig mögliche höhere Bildung war, wird auch heute noch amtlich als die gründlichste und um fassendste und deshalb werthvollste geistige Schulung betrachtet. Aus diesem Grunde macht der Staat die Zulassung zmn Stu dium der Theologie, Medizin, Jurisprudenz und der klassischen Philologie (und mithin zu allen höheren und höchsten Staats ämtern) von der Beibringung deS Reifezeugnisses eines Gym nasiums abhängig. Wer aber nicht Geistlicher, Arzt, Jurist oder Lehrer der alten Sprachen (außerdem Archiv- und Biblio- theksbeamterj rc.)j werden will, ist durchaus nicht auf den Besuch de» Gymnasiums angewiesen. 2. DieNealgymnasien (früher Realschulen 1. Ord nung genannt). Während die humanistischen Gymnasien meist auS der Zeit der Reformation, z. Th. sogar aus dem 13. Jahrhundert stammen, sind die Realgymnasien in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts entstanden. Ihre Ausgabe ist, der männlichen Jugend jene höhere allgemeine Bildung zu übermitteln, die zum erfolgreichen Besuche der technischen Hochschulen und zur Ergreifung der höheren Laus- s bahn in den praktischen Berufsarten erforderlich ist. Sie betonen in ihrem Lehrplane neben den neueren Sprachen hauptsächlich Mathematik und Naturwissenschaften, doch ist für sie auch das Latein in allen Klassen verpflichtender Lehrge genstand. Das Reifezeugniß eines Realgymnasiums berechtigt zum Studium der Mathematik, der Naturwissenschaften, der modernen Sprachen und der Pädagogik an der Universität, fer ner zum Besuche des Polytechnikums, der Forstakademie, der Bergakademie, zum Eintritt in den höheren Post-, Telegraphen- und Eisenbahndienst, als Fähnrich in das Heer rc. 3. Die lateinlose« Realschulen. Sie wollen mit den gleichen Bildungsmitteln wie die Realgymnasien ihren Schülern eine Bildung zu Theil werden lassen, wie sie für den unmittelbaren Uebergang (also ohne Fachstudien) in einen geschäftlichen Beruf nöthig ist. Meist ist mit ihnen ein Progymnasium verbunden, d. h. in den Klassen VI—IV wird — unter gewissen Erleichterungen in anderen Unterrichtsfächern — auch lateinischer Unterricht ertheilt, so daß die Schüler nach erfolgreicher Durchlausung dieser drei Klassen in die Unterterz eines Gymnasiums oder Realgymna siums eintreten können. Wie bekannt, verleiht die Bestehung der Reifeprüfung an einer Realschule das Recht zur Erlangung eines wissenschaftlichen Bcsähigungsscheines für den einjährig freiwilligen Militärdienst, sowie zum Besuche einiger höherer Fachschulen, wie auch zum Eintritt in eine ganze Reihe von Beamtenstellen, deren Aufzählung ich mir um so mehr erlassen kann, als ja in einem früheren Jahrgange dieses Blattes schon eingehend darauf hingewiesen worden ist. Nicht unerwähnt will ich aber lassen, daß auch die Versetzung von Untersrcunda nach Obersecunda eines Gymnasiums oder Realgymnasiums die Berechtigung zur Erlangung eines „Freiwilligenscheines" verleiht und daß diese Schulen häufig zur Erlangung jenes Zeugnisses (Verzeihung wegen des harten aber berechtigten Ausdruckes) mißbraucht werden, d. h., daß man sie ihrer Bestimm ung und Organisation entgegen nur zu durchläuft, wodurch die Unterklassen unnöthig überfüllt werden, während die drei oberen Jahrgänge zu einem unansehnlichen Häuflein zusam menschmelzen, das aber trotzdem an die Schulkasse ganz erheb liche Anforderungen stellt. Die Abgegangenen aber sind denen zu vergleichen, die nach dem 3. Akte das Theater verlassen oder fern vom Ziele auf freiem Felde aussteigen. Bevor wir uns der Beantwortung der Frage zuwenden, welche der angeführten höheren Schulgattungen für Riesa wohl die geeignetste sein werde, wird es von Interesse sein, zu erfahren, auf welche Städte Sachsens sich die vorhandenen 17 Gymnasien, 10 Realgymnasien und 27 städtischen Real schulen vertheilen und von wieviel Schülern sie besucht werden. I Gym nasien : Schiilcr- Mhl: Rcal- gymnas. Schülcr- zahl: Real schulen: Schüler, zahl: Dresden 4 1814 2 1175 2bff. u.2priv. ca. 1500 Leipzig 3 1667 1 458 3öff.u.3Prw. ca. 2500 Chemnitz 1 479 1 406 1 445 Zwickau I 280 1 320 1 mit Realg. Verbund. 38(KlasseVI bis Ostern 1902 vollst. Bautzen 1 245 — — 1 235 Plauen i. V. 1 199 — — 1 426 Zittau 1 198 1 309 — — Freiberg 1 191 1 221 — —- Wurzen 1 186 — — —- Schneeberg 1 176 — — — — Grimma* 1 164 — — 1 222 Meißen* 1 149 — —— 1 282 Döbeln —- — 1 360 — Annaberg — — 1 275 — Borna — — 1 167 — *) Die beiden Landesschulen haben nur je 6 Klassen. Ferner haben Realschulen die Städte: Pirna (276 Schüler), Stollberg I. Erzgeb. (260 Sch.), Großenhain (257 Sch.), Reichenbach i. Vgtl. (231 Sch.), Glauchau (225 Sch.), Meerane (219 Sch.), Löbau (207), Werdau (173), Crimmit schau (171), Frankenberg (138), Rochlitz (134), Oschatz (120), Leisnig (120), Auerbach I. Vgtl. (114), Aue (in 4 Klassen 95 Schüler). NR. Alle Zahlen beziehen sich auf den Schüler bestand vom I. Mai 1897. Aus obiger Uebersicht geht hervor, daß sich sämmtliche Gymnasialstädte aus leicht begreiflichen Gründen zur Errich tung von (gut besuchten) Realschulen oder Realgymnasien ent schlossen haben. Nur die beiden jüngsten unter ihnen, Wur zen (seit 1882) und Schneeberg (seit 1888) begnügen sich vor der Hand noch mit Höheren Knabenbürgerschulen. Interessant ist ferner die Thatsache, daß von den 10 Realgymnasien sich 7 aus Realschulen 2. Ordnung zu solchen 1. Ordnung entwickelt haben, desgl. sind 3 Gymnasien aus Realschulen hervorgegangen. 3 Realgymnasien — Annaberg, Döbeln und Zittau — sind Staatsanstalten, die übrigen städtische Schulen, die indessen, mit Ausnahme der Anstalten zu Dresden und Leipzig, Beihilfe aus Staatsmitteln genießen. Staatliche Realschulen giebt es nicht, doch beziehen sie, bis auf die Schulen der größeren Städte Dresden, Leipzig, Chem nitz und Plauen, ebenfalls Staatsunterstützung. Acht von den vorhandenen Gymnasien sind Staatsanstalten, 4 stehen unter Collatur und Verwaltung des Kgl. Ministeriums des CultuS und öffentlichen Unterrichts, 4 (Vie Kceuzschule und dus Wet-
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