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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189802042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-04
- Monat1898-02
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1898
- Autor
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Telegramm-Adresse ».Tageblatt", Riesa.' AmtsktalL Fernsprrchstell» Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichten»!» desZBtadttathS zu Mesa. -t» 28. Freitag, 4. Fevrnar 1898, Abends S1. Jahr-. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch Mser, Träger frei in» Hau» 1 Mar» 50 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaltrn 1 Mari 2S Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pfg. Auzeigeu-Anuahmr für die Nummer de» fAuSgadetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr.^ Druck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraß« SS. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, die Vertilgung der Obstbaumschädliuge betreffend. Die jetzige Zeit erscheint insofern zur erfolgreichen Bekämpfung der Obkbaumfchädlinge besonders geeignet, als in Folge des blätterlosen Zustandes der Bäume die Brut der schädlichen Schmetterlmge leicht sichtbar ist. Zu den Letzteren gehören insbesondere: 1) der W«ldafter, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammenge- sponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern an den Zweigen überwintert, 2) der Ringelspirmer, welcher seine Eier perlschnürenartig in 14 bis 18 leicht sichtbaren Reihen um dünne Nestchen absetzt, und 3) der Tchwammspiuner, welcher seine Eier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen in daumdicken, feuerschwammähnlichen braunen Gebilden ablegt. Die Vernichtung geschieht am besten durch Abschneiden, beziehentlich Abkratzen und Verbrennen des Abfalles. Zu schonen dagegen sind die in geringen, zusammeilgesponnenen Mengen häufig zu findenden, länglichen, kleinen, 2—3 Millimeter langen, seidenartig glänzenden Cocons, welche die Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumoniden enthalten. Im Hinblick auf das obwaltende volkswirthschaftliche Interesse an der Vertilgung der genannten Obstbaumschädlinge werden die Besitzer von Obst- und Fruchtbäumen angewiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen Vernichtungsarbeiten vorzunehmen, mit dem Bemerken, daß etwaige Säumigkeit in dieser Richtung geinäß 8 368 Ziffer 2 des Strafgesetz buchs mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen werden geahndet werden. Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonders bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen und gegen etwaige Säumige unnachsichtlich mit Strafverfügungen vorzugehen. Großenhain, am 3. Februar 1898. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 295. L. v. Wilncki. Mke. » Im Gasthofe -um „Anker" in Riesa sollen Donnerstag, den 10. Februar 1898, Vorm. 11 Uhr, 2 Pferde (Schimmel und brauner Wallach), 2 Wagen und 2 Kühe (schwarzscheckig) gegen so fortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 3. Februar 1898. Der Ger.-Bollz. beim Kgl. AmtSger. * Sekr Eidam. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welche im laufenden Jahre Anschluß an das Fernsprechnetz zu er halten wünschen, werden ersucht, ihre Anmeldung recht bald, spätestens aber bis zum 1. März zu bewirken. Anmeldungen nimmt das Kaiserliche Postamt in Riesa entgegen. Auf die Herstellung der Anschlüsse im lausenden Jahre kann nur dann mit Sicherheit ge rechnet werden, wenn die Anmeldungen bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkte erfolgen. Dresden, 2. Februar 1898. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. - I V.: Grüper. Nächsten Sonnabend, den 5. Februar 1898 Vormittags S Uhr sollen In der Hausflur des hiesigen Rathhauses 1 Regulator, 1 Weckeruhr, lange Stiefeln, mehrere Stieselettenschäfte, 1 Winterüberzleher und andere Kleidungsstücke, sowie verschiedene andere Sachen gegen sofortige Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Riesa, am 3. Februar 1898. Der Vollstreckungsbeamte des Rathes der Stadt. Schubert, Rathsvollzieher. Vom Landtag. Gestern hielten beide Ständekammern Sitzungen ab. Auf der Tagesordnung der Ersten Kammer stand der Bericht der ersten Deputation über das König!. Dekret Nr. 24, den Entwurf eine» Gesetzes, die Ausführung des Bürger lichen Gesetzbuchs vom 18. August 1896 und des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs von demselben Tage betreffend. (Berichterstatter Herr Landgerichtsrath a. D. geh. Justizrath Wehinger.) Die Kammer beschloß, mit der von der Deputation vorgeschlagenen Acnderung: den zweiten Satz von 8 3 des Entwurfs zu stretchen, die Annahme des gangen Gesetzentwurfs. Die Zweite Kammer verhandelte in Gegenwart Ihrer Excellcnzen der Herren Staatsminifter Dr. Schurig und von Metzsch über Cap. 38 bis 41 d s ordentlichen StaatshauShaltSeratS, Departement der Justiz be treffend. Aus dtM Bericht der Deputation ist zu entnehmen, daß im Allgemeinen zu dem Etat der Justizoerwallung dies mal keine Bemerkungen zu machen find. Ueber die da» Justizministerium betreffenden Einstellungen im außerordent- Etat wird noch anderweit Bericht erstattet. Die Deputation schlägt daher vor Cap. 38: Justizministerium nebst Canzlei und SportelfiScalat nach der Vorlage mit einer Einnahme von 1400 Mk. und einer Ausgab.- von 290460 Mk, darunter 10000 Mk. tranfitorisch zu bewilligen. Zu Cap. 39. Oberlandesgericht und Staatsanwalt, schäft beim Oberlandesgericht nebst Canzleien beantragt die Deputation die Einnahmen in Höhe von 22100 Mark, die Ausgaben aber mit 438 380 Mark, darunter 2400 Mark tranfltorisch, zu bewilligen. Cap. 40. Landgerichte, Amtsgerichte und Staats ar- waltschaften. Auch hier find wesentliche Veränderungen nicht geworden. Zu der bei Tit. 3 eingestellten Vermehrung der selbständigen Richterstellen begründen die Vertreter der König!. Staatsregierung die Rothwendigkrit dieser Maßregel. Die Zahl der juristischen Hilfsarbeiter wechselt ununterbrochen. Einer Anregnng, ob nicht den älteren EppeditionSbeamten das Aufriicken in die Secretärstellen unter Erlaß der Secre- tärsprüfung ermöglicht werden kann, kann die StaatSregierung nicht beistimmen, ü Zu diesem Cap. liegt auch eine Anzahl Petitionen vor, in welchen um Zuschuß zum Miethzins gebeten wird. Erstens ist e« eine Petition der Dienergehilfen, welche die Stände versammlung ersuchen: „Da» Königliche Justizministerium zu ermächtigen, bi» dahin, wo sie zu wirklichen Dienern bc- söcdcrt werden und in Folge dessen in eine höhere GehaliS- classe einrticken, durch Ausbesserung ihrer Schalte oder Ge währung eines Zuschusses zum Miethzins für ihre Woh- nungen ihnen aufzuhclfen." Das Königliche Ministerium spricht sich dahin aus, daß die Dienerstellen um 20 vermehrt und eine Anzahl älterer Dienergehilfen zu Dienern befördert werden sollen, und daß damit die Petition gegenstandslos sei. Weiter liegt eine Petition vor von Beamten der Sächsischen Staatseisenbahnen mit 1830 Unterschriften wegen Gewährung eines Wohnungs zuschusses wenigsten in den großen Städten. Ferner eine Petition mit 977 Unterschriften von Beamten der Amtsge richte Dresden, Chemnitz, Leipzig, des Oberlandesgerichts, der Gefangenenanstalt Dresden, der Landgerichte Dresden, Chemnitz, Leipzig, der Staatsanwaltschaft Chemnitz, des Loang. luth. Landesconfistorium», des König!. Minister iums de» Innern, der Amtshauptmannschasten Dresden Neustadt, Leipzig, Chemnitz, des Stenographischen Instituts, des Sta- tistischen Bureaus des Ministeriums des Innern, der Poli- zeidircction zu Dresden und der Versicherungsanstalt im Königreich Sachsen, welche bitten, daß ihnen eine vielleicht nach Gehaltsprozenten zu bemessende Zulage als Wohnungs geld gewährt werde, und endlich eine Petition der in Dres den stationirten Zoll- und Steuerbeamten mit 178 Unter schriften, wegen Gewährung eines WohnungSzuschuffeS. Die Deputation schlägt vor: die Petitionen theils als erledigt zu erklären, theils zur Zeit auf sich beruhen zu lassen. Weiter schlägt die Deputation vor: die Einnahmen in Höhe von 7 470000 Mark zu genehmigen und die Ausgaben mit 10804 850 Mark, darunter 1700 Mark transitorisch zu be willigen. Cap. 41. Allgemeine Ausgaben bei dem . Justizdeparte ment. Hierzu beantragt die Deputation, die Ausgaben mit 12000 Mk. zu bewilligen und empfiehlt auch diesmal: „das Königliche Justizministerium zu ermächtigen, Personen, welche nach vorausgegangener Berurtheilung zu Strafe und völliger oder theilweiser Verbüßung derselben im wiederaufgenomme nen Verfahren Freisprechung erlangt haben, dafern ihnen durch die Strafverbüßung durch eigene Sorgfalt nicht abzu wenden gewesene Bermögensschäden verursacht worden find, aus Cap. 41 Entschädigung zu gewähren, dafern die Schuld- lofigkeit des Kreigesprochenen zu Tage getreten ist, auch dte Einleitung de» Strafverfahrens und die Berurtheilung nicht durch sein eigene- Verhalten mit verschuldet war." In der Debatte erhoben die Abgz. Fräßdorf und Goloftein scharfe Ausstellungen insbesondere auch gegen die Anwendung des 8 360" (grober Unfug) bei Preßproz-ss-il und bei Boycott und Ausstand. Abg. Goldstein ist der Ansicht, „daß dem Richter schon von der Universität an uns dann in seiner späteren Stellung alle Fühlung mit dem Volke abzehr. Man ziehe den Talar an und urtheilt eben nach seinen Verhältnissen, von seinem Standpunkte aus." Be- züglib der Behandlung der socialdemokratischen Redakteure führte Redner aus, daß dieselben geradezu unerhört behandelt würden. Falsch sei es, die Verantwortung wegen ungehörigen Transports eines Gefangenen auf den Transporteur zu wäl zen, diese Verantwortung treffe vielmehr den betreffenden Amtsrichter resp. Staatsanwalt. Sodann fordert Redner, daß Vorstrafen, welche länger als 10 Jahre zurückliegen, nicht angegeben zu werden brauchen. Er bittet, daß hierin Abhilfe geschaffen werde. Abg. Opitz.Treuen (kons.) wendete sich in längerer Rede gegen die einzelnen Ausführungen Fcäßdorfs, die Aus legung des 8 360 sei allerdings eine weite, aber wenn man die Gerichtspflege verfolgt, so sei eine willkürliche Anwendung desselben nicht nachzuweisen. Dir Vorwurf, daß die Unter- suchungshrft willkürlich seitens der Staatsanwälte verhänge» werde, sei zurückzuweisen. Redner schloß, daß der Justizver waltung, wa» die Ausführung ihrer Pflicht anlange, ein Bor wurf nicht z» machen sei. Abg. Dr. Schill-Leipzig (natl.): Die Unabhängigkeit der Richter müsse auf jeden Fall gewahrt werden. Ein Richter, der sich nicht streng an seine Vorschriften hält und nach Partei-Jnterrffen Recht sprechen wolle, verletze seine heiligste Pflicht. Staat-Minister Dr. Schurig bemerkte, daß der Abg. Fräßdorf schwere Anklagen gegen die Justizverwaltung er hoben, di- er zurückweisen müsse, damit nicht daraus gefolgert werde, als ob er sie billige. E- könne versichern, daß die sächsischen Richter ihre volle Pflicht und Schuldigkeit gethan haben, vor allen Dingen, daß sie sich nicht al» Kampfmittel ge brauchen lassen. Man habe beabsichtigt, den Transport der Gefangenen Steiger und Schulze al» ein Jammrrbild dar zustellen, e» sei ihnen aber nicht» al» ein leichtes Kettchen um den Leib gelegt worden, welche» mit dem de» Nachbar» 290 Gram« gewogen habe. Der Herr Minister erörterte hierauf die B-stimmungen über den Transport der Gefan genen und betonte, daß feststehende Regeln bezüglich der Fes selung nicht gegeben werden können, sondern dieselbe von Fall zu Fall und nach dem allgemeinen Brrhalten de» Ge fangenen zu bestimmen sei. Wer soll die Verantwortung übernehmen, daß z B. ein socialsemokratischer Redakteur, der einige Monate in Untersuchung gesessen habe, nicht einm Fluchtversuch machen werde? Der Transporteur ist verant wortlich für die Ablieferung des Gefangenen, geschieht sie nicht, so wirs er kriminell bestraft, er kann tom also nicht verargt werden, wenn er Maßregeln ergreift, um eiae Flucht zu verhindern. Schließlich dankt der Herr Minister den
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