Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189802226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-22
- Monat1898-02
- Jahr1898
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1898
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Riesaer MagMatl und Anzeiger Mtblatt und Anzeiger). Telegramm-Adreffe HH» -F Femsprechstell« „Tageblatt", Riesa. H-N LZ A H- T Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Mesa H 43 Dienstag, 22. Februar 1808, AbeudS. 51. Jahr«. Da» Messer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch uns«« Träger srri in» Hau» 1 Mark SO Psg., bei Abholung am Schalter der tatserl. Postanstalten 1 Marl 25 Pfg., durch dm Briefträger fr«! in» Hau» 1 Marl S5 Pfg. Auzeigeu-Aimahuu für di« Nummer da» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — BrschäftSstelle Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt in Mesa. Bekanntmachung. Herr Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Herr«««« 1« Zeithai« ist als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Zeithain in Pflicht genommen worden. Großenhain, am 15. Februar 18S8. Die Königliche Amtshanptmannschast. 230 V. V. Wilucki. Bekanntmachung. Die Musterung aller im AushebungSbezirke Großenhain wohnenden Militärpflich tigen der Altersklasse 1878/98 und früherer Jahrgänge — vergl. 8 28 No. 1 und 2 ver bunden mit 8 25 der Wehrordnung (Gesetz» und Verordnungsblatt 1888 Seite 60.7) — wird I. Donnerstags, den 1v. März, Vormittags 9^ Uhr für die Mannschaften auS Bobersen, Böhlen, Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Gröditz, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leute witz, Lkchtensee - Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde und Nickritz; II Freitags, den 11. März, Vormittags 9*/s Uhr für die Mannschaften der Jahrgänge 1877 und 1878 auS der Stadt Ries«; III. Sonnabends, den 12. März, Vormittags 9^ Uhr für die Mannschaften aus Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, ReppiS, Röderau, Spansberg, Schweinfurth, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahrganges 1876 aus der Stadt Riesa im Gasthofe zum Wettiner Hofe in Riesa, IV. Montags, den 14. März, i Vormittags 9*/, Uhr im V. Dienstags, „ 15. „ j Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und auS den Orten des Amtsgerichts bezirks Radeburg, VI. Mittwochs, den 16. März, VII. Donnerstags, „17. „ Vormittags 8 Uhr im VIII. Freitags, „ 18. „ Gesellschaftshause zu Großenhain . IX. Sonnabends „ 19. „ für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirk Großenhain und aus der Stadt Großenhain, abgehalten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zu rückgestellt sind, zu Vermeidung der in § 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 86 Nr. 3 der Wehrord nung angedrohten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, pßinlrülivl» vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und reinlichem Zu stande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich «»gestellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eldesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epiletischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen mahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum 2- bez. 3 jährigen Dienste melden; es erwächst ihnen jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des TruppentheilS nicht. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Montag, den S1. März dieses Jahres früh 8 Uhr im Hotel zum Gesellschastshause zu Grostenhain. Den LoosungSberechtigten — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und IS der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine per sönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Er satz-Commission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch aus folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in §8 32 und 33 der Wehr- Ordnung angegebenen Voraussetzung um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vüm actlven Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Be ginn der Musterung und spätesten- im Musternngstermiue selbst anzubringen und ihre Anträge durch Verlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellten, auf eigener genauer Kenntniß der Berhältniffe des Nachfuchenden be ziehentlich auf daS Resultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rück sicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Cvmmlssilw auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, dast — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werde« — die Elter« der betreffenden Militärpflichtige« vor der Eommiffio» sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung in» Musterungstermine bestätigt werde« must. — Z 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den -ritte« Tag nach dem be treffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 1v Lage« von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tage» bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Rerr«tiru«gsstammrolle« beauftragten Gtadträthe uud Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertignng besonderer Ordres zum pünktlichen Er scheinen im Musterungslocale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nötigenfalls zu recognoSciren resp. über ihre Berhältniffe Auskunft ertheilen zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist » « Ganü Anzeige anher zu er statten. — Reservisten, Landwehrlente und Erfatzreserviste», sowie ««-gebildete Land- stnrmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einbe rufung aus Anlaß häuslicher chper gewerblicher Berhältniffe auf Grund von § 64 des Reichs militärgesetzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre dtesfallsigen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichende Nachweisung (Zurückstellungsformulare) auszustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen, Familien- und Vermögensverhältniffe der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Montag-, de« »4. Marz dieses Jahres, Vormittags »V, Uhr im Hotel zum Gesellschastshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behufs Ertheilung etwaiger Auskunft zur Entgegennahme der Entscheidungen die Reclamanten in Person zu diesem Termine einzufinden. Großenhain, am 18. Februar 1888. Die Königliche Amtshanptmannschast. v. 214. v. Wilncki. Tn. Vom Landtag. Auf der Tagesordnung der gestrige« Sitzungen stand die Schlußberathung de- größten TheileS de» ordentlichen Staat»- haushalt-etat» für da« Departement de» Inner«. — Zunächst erstattete Lbg. On. Mehnert-DreSden den Bericht der F nauzdeputation Aber Kapitel 42 bi» mit 48 uud Kapitel so bi» mit 58 de» ordentlichen Etat» für 18S8/S9. — Au Kapitel 42, Ministerium de» Innern, nebst Kanzlei, beantragte die Deputation, die Einnahmen mit 6700 Mk. und die Ausgaben mit 524,177 Mk. unverändert nach der Vorlage zu bewilligen. Zunächst erhielt Abg. Gold st ein-Zwickau (Soc.) da- Wort, um Klage darüber zu führen, daß die betreffs der Versammlungen gegebenen Zusicherungen des Herrn Ministers v. Metzsch seitens der Behörden auf dem Lanoe nicht relpek- irrt würde«, da eine ganze Reihe neuer Versammlungs verbote vorlagen Sodann verbreitete sich Redner über einzelne Paragraphen de» Vereinsgesetze« und ist der Ansicht, daß die Behörden oftmals über die Absicht de» Gesetzbuches hinau»gehen. In Löbtau sei eine Ver sammlung aufgelöst worden, weil der Redner da» Wort „französische Revolution" gebraucht, in Leipzig sogar deshalb, weil der Redner eine Kritik über Li-Hung-Tschang gegeben habe. Schließlich kam Redner auf de« Fall Roseno« zu sprechen, dessen Ausweisung er al» vollständig unrecht und gegen da» Gesetz hinstellt. Wenn die Polizei so fortfahre, so werde nicht Friede«, sondern nur der Tlassenhatz weiter gefördert. Abg. Nudelt-Deuben (cons.) gab seine Erfahrungen kund, die er bei Ueberwachung von Versammlungen gemacht habe und wie dort nur Haß gegen Regierung, Kirche, bester Situirte, gegen Sparsame, Arbeitsame und Fleißige gepredigt wird. Redner wendete sich sodann gegen die Frauenver- I sammlungr», ebenso gegen die Bethetligung jugendlicher I Personen, dir er al- ganz verwerflich bezeichnete. Ebenso gHe die socialdemokratische Presse weit über da» Ziel hinaus, und müffe gezügelt werden. Al» ganz besonder» verwerflich be zeichnete Redner da» AuSsprechen de» Boykott» über Wirthe, welche sich den socialdemokratischen Forderungen nicht fügen. Dieser Boykott treffe aber auch Geiverbtreibende, welche dadurch schwere geschäftliche Schädigungen erleiden. Redner bezeichnete diese Maßnahmen al» groben Unfug, al» Lr- preffnnng und Nöthigung. Hier möchte man der Negierung zurufen: Landgraf werde hart. Abg. Fräßdorf-Mitten (Soc.) widersprach den Auf führungen de» Abg. Rudelt. E« sei ««wahr, daß in den Versammlungen die Religion und der Staat herabgesetzt würden, denn dann würde wohl der Staatsanwalt sofort bet der Hand sein, aber er kenne keinen derartigen Fall. Br- zügltch der Saalwirthe könne er nur konstattren, daß sich
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