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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189803032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-03
- Monat1898-03
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1898
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S1. Jahrg. Riesaer GRageblatt «nd Anzeiger «Meblati M Äiijchey. Tklrgramm-Adresi« Fernjprechfiell. „Tageblatt", Rt-sa. Atz, »44 L N V 4 LH L Nr. 20. ser König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Rieft 51. Donnerstag, 3. März 1898, Abends! Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder sdurch ms«, Trüg« frei in« Hau« 1 Mark SO Pfg-, bei Abholung am Schalt« d« taiserl. Postanstalten 1 Mark 2ki Pfg., durch den Briefträg« stet in« Hau, 1 Marl 65 Psg. Auzeigen-Aauah« für di« Rmm« dG Ausgabetage« bis Bormtttag S Uhr ohne Gewähr. Druck md Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraß, SS. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, die diesjährige Gtuteumufteruttg ««d Fohlenscha« betreffend. DaS Königliche Landstallamt zu Moritzburg wird die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Groherrhain: Mittwoch, am 20. April dieses Jahres, Bormittags 8 Uhr, mit Prämiirung in Großenhain (auf dem Radeburger Platze), MoritzburgDonnerstag, am 21. April diese« Jahres, Bormittags S Uhr ohne Prämiirung in Moritzburg, Altlommatzsch: Dienstag, am 26. April d. I., Vormittags 10 Uhr mit Prämiirung m Lommatzsch, Borna: Mittwoch, am 27. April d. I., Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Borna abhalten. Indem Solches hiermit öffentlich bekannt gegeben wird, ergeht gleichzeitig an die Orts polizeibehörden des Bezirks der Amtshauptmannschaft Großenhain die Aufforderung, die Pferde besitzer nicht nur im Wege ortsüblicher Bekanntmachung, sonder« womöglich «och durch besondere Ansage aus die obigen MufterungStermine aufmerk sam zu machen. Ueberdies wird noch bemerkt, daß lait Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deck geld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bis herige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufinden, wenn Prämiirung ange sagt ist, und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmel- sung auf einem bei der Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 1. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Großenhain, den 1. März 1898. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 474 L v. Wilucki. «ke. Das unterzeichnete Amtsgericht hat am 25. Februar 1898 den Gutsbesitzer Herrn Franz Oskar Nitzsche in Weida und den Kaufmann Herrn Ernst Hermann Schirmer in Nünchritz als Gerichsschöppen für ihre Ortschaft in Pflicht genommen. Riesa, am 28. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Hrlduer. Brehm. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Earl Leid holdt in Riesa, welcher den Handel mit Produkten betrieben hat, ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 28. März 1898, Vormittags V-12 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Riesa, den 3. März 1898. Aktuar Sänger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Fohlenverkauf gegen das Meistgebot Montag, de« 7. März 1888, nachmittags 2 Uhr im «chafhof des Königliche« Remonte-DepotS Kalkreuth. Es werden verkauft: * Brauner Wallach mit Stern, 1,43 rrz hoch, geb. am 1. 2. 96. Braune Stute mit Stern, Schnipoe, h. beiderseits gefesselt, 1,34 irz hoch, geb. am 15.2. 97. Beide Fohlen stammen von tragend nach dem Depot gebrachten ostpreußischen Stuten ab und find gut gebaut und fehlerfrei. Königliche Remonte-Depot-Administration. D-Miches und Sächsisches. Riesa, 3. März 1898. — Um eine gleichmäßige Durchführung der am 1. April ks. Js. in Kraft tretenden Bestimmung über die Trenn ungen derGeschäftSräume für Butter usw. und Margarine usw. sicherzustellen, hat der Reichskanzler die Bundesregierungen ersucht, den Polizeibehörden iür die Ueberwschunz des Vollzuges der bezeichneten Bestimmung nachstehende Grundsätze zur Richtschnur zu machen: Di; V r- raufsftätirn für Butter oder Butterschmalz rinrrsiks und für Margarine oder K'instipeisefert andererseits, n.üssen, falls diese Maaren neben einander in einem GcsMrSbetrikbe stil-- gehalten werden, derart getrennt sein, daß eia unauffälliges Hmüber- und HerüSerschäffen der Maare während des Ge schäftsbetriebes vcthindert und insbesondere die Möglichkeit, an Stelle von Butter oder Butterschmalz unbemerkt Margarine oder Kunstspeisefett dem kaufenden Publikum zu verabreichen, thunlichst ausgeschlossen wird. Die Entscheidung darüber, in welcher Weise diesen Anforderungen entsprochen wird, kann nur unter BerLcksichtung der besonderen Verhältnisse jedes Einzelsalles und namentlich der Beschaffenheit der dabci in Betracht kommenden Räume erfolgen. Doch werden im Allgemeinen folgende Grundsätze zur Richtschnur^ dienen können:? 1) Es ist nicht erforderlich, daß die Räume je einen besonderen Zugang für das Publikum besitzen. Es ist viel mehr zulässig, daß ein gemeinschaftlicher Eingang für die ver schiedenen Räume besteht. 2) Wenn auch die Scheidewände nicht aus feuerfestem Material hergestellt zu sein brauchen, so müssen sie immerhin einen so dichten Abschluß bilden, daß jeder unmittelbare Zusammenhang der Räume, soweit er nicht durch Durchgangsöffnunzen hergestellt ist, ausgeschlossen wird. Als ausreichend sind beispielsweise zu betrachten: ab schließende Wände aus Brettern, Glas, Lement- oder Gips- Platten. Dagegen können Lattenverschlägr, Vorhänge, weit maschige Gitterwände, verstellbare Abschlußvorrichtungen nicht als genügend betrachtet werden. Bei offenen Verkaufsständen auf Märkten können jedoch auch Einrichtungen der letzteren Art geduldet werden. Die Scheidewände müssen in der Regel vom Fußboden bis zur Decke reichen und den Raum auch in seiner ganzen Breite oder Tiefe abschließen. 3s Die Verbindung zwischen den abgetrenntcn Räumen darf mittelst einer oder mehrerer Durchgangsöffnungen hergestelll sein. Derartige Oeffnuugen find rn der Regel mit Thitroerschluß zu versehen. Die vorstehenden Grundsätze finden sinngemäße Anwendung auf die Räume zur Aufbewahrung und Ver packung der bezeichneten Maaren. — Nach den gleichen Gs- fichtspunkten ist die Trennung der Geschäftsräume für Käse und Margemnekäse zu bcurthetlen. ö. R. — Eine interessante Ueberficht über das Fortbildung?- schulwefen in den einzelnen deutschen Staaten giebt der zweite Band des Handbuchs des deutschen Fortbildungsschulwesens von Oskar Pache (Wittenberg Herross). Aus den in dem Buche enthaltenen Tabellen gehr hervor, daß von den dm!- fckrn Maaten außer Bayern und Preußen, für die keine Zahlen mitgetheilt werden, das Königreich Sachsen die größte Zahl von Fartbildungsschülern hat, nämlich 107,376. — Die Banpolizeibehörde ist nach einer Verordnung des sächsischen Ministeriums des Innern jederzeit in der Lag-, die bereits ertheilte Eclaubnih einzuschränken, an neue Be- diugungen zu knüpfen oder auch vollständig zu widerrufen, wenn sie dies nach pflichtwäßig-m Ermessen, durch Rücksichten aus das öffentliche Interesse für geboten erachtet. Soweit diese Rückmchmemögltchkeit einer ertheilten Bauerlaubniß nicht durch ausdrückliche Rechtsvorschriften beschränkt wird, besteht sie so lange, als nicht mit der Ausführung des Baues thar sächlich begonnen worden ist. — In Folge der außergewöhnlich milden Witterung diese- Winters ist die Eirgewinnung vielfach hinter dem Be- darfe erheblich zurückgeblieben und es wird daher Eis in größeren Mengen au» weiterer Ferne auch auf der Eisenbahn bezogen werden müssen. Bei der großen wirthschaftlichen Bedeutung einer ausgiebigen Versorgung mit Eis hat der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten zur Erleich terung dieses Bezuges genehmigt, daß für Eis in vollen Wa genladungen bis zum 1. Juni d. I. ein allgemeiner Aus nahme t a r i f für den ganzen preußischen Staatsbahnbereich zu den gleichen Sätzen eingeführt wird, wie sie nach dem Ausnahmetarife für Wegebaumaterialien berechnet werden. Diese Maßnahme ist auch im Verkehre mit anderen Bahnen durchzuführen, die sich diesem Vorgehen anschließen. — Bekommen wir eine<«armen oder einen kühlen Som mer? Prof. Dr. G. Hellmann hat im Berliner Zwettverein der deutschen Meteorologischen Gesellschaft einen Vortrag über milde Winter gehalten, und nach der meteorologischen MonatS- schrtst ,da- Wetter" (Verlag von Otto Salle, Berlin W, Maaßenstr. 19) zum Schluß auch die Frage erörtert: Welchen Einfluß hat ein milder Winter auf die Witterung der nach folgenden Jahreszeit, insbesondere die des Sommers? Das Resultat der während eines Zeitraumes von 178 Jahren angestellten Beobachtungen ist Folgendes: In 100 Fällen folgt auf einen milden Winter im Dezember und Januar 76 Mal ein warmer Februar, 64 Mal ein warmer MSrz 72 Mal ein warmer April, 42 Mal ein warmer Mai, 52 Mal ein warmer Juni, 42 Mal ein warmer Juli, 56 Mo, ein warmer Auzuft. Nach einem milden Winter folgt also meist ein warmer März und April, häufig dann aber ein etwas kühler Frühling im Mai, wenn schon auch warme Maimonate unter 100 Fällen 42 Mal zu verzeichnen find f Im Juni herrsche die warme Tendenz vor, der Juli ist ' wi>der öfter nur mässig warm, der August öfter heiß aft - kühl. Bei der Nutzanwendung dieses Wahrscheinlichkeitsschluffes auf den diesjährigen Sommer muß jedoch der besonderc- Charakrer dieses Winters mit iu Betracht gezogen werde». Der diesjährige Winter gehört entschieden zum Typus der trocken-muden Winter, der in unserem Klima ziemlich selten ist. Prof. Hellmann argumenttrt daher in seinem Vortrag, den er am 1. Februar gehalten, so: erfolgt die Eompcnsation der bisherigen Trockenheit durch reichliche Niederschläge in den nächsten Monaten (wie dies bereits im Februar und auch in den ersten Tagen des März der Fall war), so darf man aus warmes «ommerwetter rechnen; dehnt sich aber di trockene Periode noch länger hinaus, dann wäre der Ausgleich der Trockenheit erst im Spärfrühling oder Sommer wahr scheinlich, was für beide Fahreszeiten kühles Wetter bedeuten, würde. — Ein Meteor von außerordentlicher Schönheit isi am Sonntag Abend in vielen Orten Sachsens un' des Reiches beobachtet worden. 20 Minuten vor 9 Ul r wurde im Lenith des Himmelsgewölbes eine bläulich leuch- tende Kugel sichtbar, die sich langsamZvon Süden nach Norde i bewegte, dabei einen langen, ebenso Hellen Schweif bilden'. Während der Bewegung veränderte sich die Farbe iu» Geü- liche, um dann, al« da-,»Meteor sich dem Horizonte zunria , sich intensiv zu röthen, so daß das Gewölk in weitem Um- kreise in tiefrothrm Glanze erstrahlte. Pirna. Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignet^ in einer hiesigen Mühle, indem ein Knabe, der einem Ar- beiter da» Mittagessen gebracht hatte, bet dem Bestreben, sich den Vorgang in der Teigknetmaschine anzusehen, mit der rechten Hand trotz der vorhandenen Schutzvorrichtung zwischen die Kammräder kam, wobei ihm zwei Fingerglieder adge- quetscht wurden. Gottleuba, 28. Februar. Da- hiesige Bad, da»
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