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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189803019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-01
- Monat1898-03
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1898
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Riesaer H Tageblatt und A«?rlger Meblall M AMigch. relkgnmm-Mnfl, 8«nlprrchstt-e „Tageblatt", Riesa. Av K4T N KI K^ KK K^ H Rr. 20. der König!, «mtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts «nd des StadttathS zu Riesa. Dienstag, 1. Mürz 18S8, Abends 51. Jahrg für da» „Riesaer Lägetlatt" erbitten uns bi» spätesten« GGHßKGKAkHtz ivarmittagr » Uhr de« jewelligen Ausgabetage«. Die Geschiist-fteLe. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. BiertchLhrlicher BezugSprrl» bet Abholung in den Expeditione« tu Riesa und Strehla oder durch «ns«» Träger frei in» Hau» 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der iatserl. Postanftalten 1 Mart 25 Pf,., durch de» Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pfg. >»zrise»««ahair für di« Rum«« HM Au-gadetagM bi» Bormittag 9 Uhr ohue Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraße 59. — Mir di« Redaktion veranttoortlich: Herman« Schmidt i» Riesa. HiiÄmrllM-VeillMk gegen das Meistgebot Freitag, den 4. März cr., vor«. IS Uhr im Tchäfereihof de« LritterguteS Adelsdorf bei Großenhain. * Königliche Remontedepot-Administration Kalkreuth. Vom Landtag. Die Zweite Sammer verhandelte gestern über die Peti tionen: 1. De» Vereins Leipziger Architekten und der Innung geprüfter Maurer- und Zimmermeister zu Leipzig, die Revi- fion de« Baugesetze« vom 6. Juli 1863 und der Banpolizei- ordnungen für Städte und Dörfer vom 27. Februar 186» im Wege der Gesetzgebung betreffend. 2. de« Dresdner Architektenvereins und des Allgemeinen Sächfischin Baugcwerkenvereins und BezirksverbandeS Säch sischer Bauinnungen, die Ministerialverordnung vom SO Sep tember 1896 über Bebauungspläne und Bauvorschriften be treffend und 3. des Landesverbandes evangelischer Arbeitervereine im Königreich Sachsen, die unter 2. gedachte Verordnung betreffend. Der gegenwärtig in Sachsen bestehende RechtSzustand auf dem Gebiete des Baupolizeiwesens ist folgender: Da« Gesetz vom 6. Juli 1S6S, das wegen polizeilicher Beaufsich tigung der Baue zu beobachtende Verfahren betreffend, ent hält kein materielles Baupolizeirecht. Wohl aber wurde solches durch die Ausführungsverordnungen zu jenem Gesetz («. Juli 1863) und durch die Baupolizeiordnungen für Städte und Dörfer geschaffen. Gleichzeitig mit dieser Ausführungsver ordnung wurde ebenfalls im BerordnungSwege eine Bau polizeiordnung für Städte und eine Baupolizeiordnung für Dörfer erlassen. Diese beiden Baupolizeiordnungen find später einer Revision unterzogen worden und mittels Ver ordnung vom 27. Februar 1869 anderweit im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Daraus hat sich ergeben, daß in Sachsen das materielle Baupolizeirecht bisher durch Verordnungen, also ohne Mitwirkung des Landtags geregelt worden ist. Ein weiteres Glied in der Kette derartiger ministerieller Maßnahmen bildet di« Verordnung vom 30. September 1896, in welcher mit ganz besonderer Schärfe die Worte hcrvorgehoben sind: „es soll den Behörden die Pflicht auferlegt werden, bet Entschließungen auf die einzelnen Baugesuche die Grundzüge der Verordnung künftig zur Richt schnur zu nehmen. Es fragt sich aber, ob der Weg der Ver- ordnung zu wählen ist oder ob nicht vielmehr der Weg der Gesetzgebung zu betreten gewesen wäre. Für das Letztere spricht sich mit Entschiedenheit die Leipziger Petition aus und zwar will fie nicht blos das, was die Ministerialverordnung vom 30. September 1896 herbeisühren will, im Wege der Gesetzgebung geordnet haben, sondern fie wünscht auch die Revision des Baugesetzes von 1863 und der Baupoltzeiord- nung von 1869, überhaupt ein das Baupolizeiwesen in Bezug auf materielle Normen und in Bezug auf Verfahren um fassendes Gesetz. — Die Petition des Landesverbandes evan gelischer Arbeitervereine erblickt in der Ministerialverordnung von 1896 einen dankenswerthen Fortschritt und bittet auf dem vorgeschlagenen Wege weiter vorwärts, auf keinen Fall rückwärts zu gehen. Die Deputation beantragt nun, die Kammer «olle be schließen: 1. Die Petitionen de- Vereins Leipziger Architekten und der Innung geprüfter Maurer- und Zimmermeister Leipzig« sowie de» Dre«dner »rchitektenverein« und de« Allgemeinen Sächsischen Baugrwerkenverrin« und Bezirks- Verbandes Sächsischer Bauinnungen der König!. Staats- regier««- zur Berücksichtigung zu überweisen und 2. durch die Beschlußfassung zu 1 die Petition de« Ver bände« evangelischer Arbeitervereine für erledigt erklären. j «Nach längerer Debatte wurden die Auträge der Deputation einstimmig angenommen. vertltche» «ud Sächsisches. Riesa, 1. März 1898. — Bet der Sparkaffe zu Riesa wurden im Monat Februar 18981242 Einzahlungen i« Betrage von 110969 M. «0 Pf. geleistet, dagegen erfolgte« 676 Rückzahlungen im Be trage von 107 923 M. 77 Ps. Neue Einlagebücher wurden 167 Stück ausgestellt. Lasfirt wurden 114 Bücher. Die Gesammt-Einnahme betrug 1 iS 070 M. 68 Pf. und die Se- sammt-AuSgabe 120 938 M. 90 Pf. —* E» dürste noch wenig bekannt sein, daß von unserem sächsischen Landesgesangbuche neben der allgemein verbreiteten Ausgabe auch eine Ausgabe mit Noten, ebenfalls von de« evangelisch-lutherischen LandeSkonfistorium herauSgegeben, existire. Offenbar soll die vorgrdruckte Melodie dem Kirchenbesucher das Mitfingen der fremden Ehoräle erleich tern. Obwohl im Schulunterrichte 35 Choräle zu lernen sind, gewiß auch nicht selten noch mehr geübt werden, ist die Zahl der im Gottesdienste vorkommenden fremden Melodien nicht gering, und nicht selten kann die versammelte Gemeinde nur zaghaft mitftngen; man schweigt wohl auch ganz. Hierin nach und nach Wandel zu schaffen, eignet sich die Notenaus gabe sehr gut, und da die nothwendigsten Rotenkenntnifse schon in der Schule erworbe« werden, findet man sich bald in diese praktische Einrichtung und kann mit vielem Bortheile Gebrauch davon machen. Der Textdruck ist, trotzdem das Buch an Umfang nicht viel zugrnommen hat, sehr deutlich, der Preis nur wenig höher. Wollten Ettern, Pathen oder Vormünder beim Kaufen eine« neue« Gesangbuches für Kon firmanden nach dieser Ausgabe greifen, so würde dem Ge- meindegesange unserer evangelischen Kirche ein großer Dienst erwiesen. 8. — Sächs.-Böh«. Dampfschifffahrt. In diesem Jahre wird der Anschlußfrachtenverkehr für nordwärts von Mühl berg bi» Magdeburg gelegene Stationen ab 5. März a. c. ausgenommen und vermitteln die von M. weiterfahrenden Schiffe den Verkehr, wie in früheren Jahren, wöchentlich einmal «nd zwar jeden Sonnabend. — Frachtgüter, welche also den Anschluß erreichen sollen, müssen in Dresden späte- sten« zu dem Freitags Vormittag 11 Uhr abfahrenden Schiffe aufgeliefert werden, worauf wir alle Interessenten aufmerk sam machen. — Die Verhaftung de» der Sreuelthat an de« Hand arbeiter Karwarth Bervächtigen bestätigt sich. Es ist der 25jährige polnische Arbeiter Paul Peter Kaczmarek, der in einem hiesigen Geschäft arbeitete und hier, in Riesa, in einem Hause an der Kastanienstraße zur Antermiethe bei einer Familie wohnte. Von derselben wird K. als ordentlich und solid bezeichnet und man hält ihn der abscheulichen That kaum für fähig. Jedenfalls ist dieselbe im Streit, der sich wahrschein lich eine« Mädchen» wegen entwickelt hat, geschehen. Heute Mittag fand die Sektion de« unglücklichen Opfers statt, welcher Kaczmarek beiwohne« mußte, und deshalb zu diesem Behufe nach Sröba transporttrt wurde. —H Wegen KindeStödtuug in einem besonders schweren Falle wurde heute vom K. Landgericht Dresden gegen die am 2». April 1880 geborene, also noch nicht 18 Jahre alte und noch unbestrafte Schifferstochter Wilhelmine Bertha Lösche au« Lorenzkirchrn verhandelt. Am 14. Januar d. I. fischte der Ktschermeister Naumann in Lorenzkirchrn den Leichnam eine« neugeborenen, lebensfähigen Kinde« bei der sogenante» Mühlweiche resp. dem Lorrektioo«da«m, woselbst nur eine geringe Strömung vorhanden ist, mit einem Netz au« der Elbe. Al« Mutter de« Kinde« wurde die Angeklagte ermit telt und bald nach der grausigen Lhat von dem Obergen darmen Arnold bei ei«« Stellenvermittleria in Oschatz ver- hastet. Nach den Ergebnissen der heutigen Beweisaufnahme resp. dem Geständniß der Lösche steht Nachfolgende« fest. Die Angeklagte verließ kurz vor der Entbindung ihren Dienst in Sastewitz und begab sich zu ihrer Mutter nach Lorenzkirchrn. Am 3. Januar gab fie dem Kinde da« Leben und bald da rauf führte fie den Entschluß, dasselbe zu tödten, au«. D'e Rabenmutter brachte dem Kinde drei wuchtige Messerstiche in den Hal« bei, von denen einer die Wirbelsäule durchtrennte, packt« dann de« kleinen Leichnam in Bettzeug und hielt ihn 6 Tage lang in einem Versteck unter dem Bett verborge». Am Abend de« 9. Januar in der 7. Stund« trug die An- geklagte da« todte Kiud, nach dessen Tödtnng fie in Ohn macht gefallen war, in der Schürze nach der nahe« Elbe und warf e« an der bezeichneten Aufsiadun-Sstelle in den Strom. In der Voruntersuchung und auch heute behauptete die Lösch», fie habe da» Kind noch am Tage der Tödttmg in die «be geworfen. Nach dem Gutachten de« Bezirk«- und Gericht«, arzte« in Oschatz hat jedoch der Leichnam de» Kinde« nicht 11, sondern nur 4 bis 8 Tage im Wasser gelegen und erst auf den eindringlichen Vorhalt des Herrn Präsidenten räumte die L. ein, da- todte Kind sei von ihr noch sechs Lage i« Quartier der Mutter zurückgehalten worden.. Präs.: ,,We«. halb haben Sie Ihr Kind getödtet?" Angell: „Ich hatte Angst vor meiner Mutter und zudem konnte ich auch nicht für die Ernährung de» Kinde- sorgen!" Die Angeklagte nah« dar auf 4 Jahre Gefängniß lmttende Urtheil mit größter Gleichgültigkeit entgegen. — Ein Bubenstück haben in der Nacht zum Montag einige rohe Subjekte wieder au«geführt, indem fie den Draht zaun der Baumschule an der Alberttreppe lo-gewuchtet, de- molirt und in» Uebrigen wie Vandalen gehaust haben. Derartige rohe, finnlose Zerstörungen gemeinnütziger Anlagen find auch rin recht bedauerliches .Leichen der Zeit" und «au wird nicht fehlgehen, wenn «an auaiunut, daß die vorbemerktea Schand taten von übermüthigen, rohe», halbwüchsigen Buben auSgr- führt worden find- — Im 14. deutschen Turnkreise (Sachsen) kamen im Jahre 1897 158 Unzlücksfälle aufden Turnstätten vor. von diesen Unglücksfällen hätte wohl mancher bet der rechte« Vor sicht, Umsicht »nd Aufsicht vermieden werden können: ab« gar oft führt beim Turnen Se»oh»heit zu Sorglosigkeit und die gewonnene Fertigkeit zur Leichtfertigkeit. Trotzdem ist die Anzahl dieser »nglücksfälle gering, wenn ma« erwägt, daß in unserem Sachsenlande 6357» Turner jede Woche 2 bi« 3 Mal geturnt haben. — Nach einer Verordnung des LandeSkonfistorium« hat sich auf dessen Ersuchen der Verein zur Verbreitung christ licher Schriften bereit erklärt, vom 1. April d. I. ab wöchent lich 1050 Stück sogenannter Pfennigpredigten an die Ge- richtSgefangnisse Porto- und kostenfrei zur Vertheilung unter die Gefangenen zu versenden. Die Gefängnißgeiftlichen hab« daher Verordnung erhalten, spätestens bi» zum 10. März d. I. unmittelbar bei der Niederlage de« Schristen-Verein« zu Dresden-Altstadt, Johannesstraße 17, die für jede« Ge- richt«gefängniß wöchentlich erforderliche Stückzahl von dergl. Predigten zu bestellen und für regelmäßige Vertheilung der selben zu sorgen. — Neben der Aufbesserung de« Gehalt« der Militär kapellmeister wird denselben eine Rangerhöhung und damit verbundene Uniformirung zu Theil. Bei der neuen Uniform der Musikmeister werden die Cantillen wegfalle«, dafür kom men Offizter-achsrlstücke mit Lyra. Ein Stern kennzeichnet den Träger al« „Königl. Mufikdirigenten", zwei Sterne als „Königl. Musikdirektor". Die Regimentsnummer fällt weg. Die Frage, ob JaterimSrock genehmigt wird, ist noch unent schieden. — Vielfach bestehen unter den Gastwirthen und im Publikum noch Zweifel darüber, ob da« so beliebt« Karte«, spiel „Tivpen" verboten und strafbar sei oder nicht; e« mögen deshalb folgende Zellen zur Warnu«g diene». I« einem Gasthofe bet Glauchau wurde von mehrere» Personen ge tippt". E« kam hierbei über die dabrt zu verfolgenden Re- geln zum Gtreit. Bon eine« der Mitspielenden wurde des halb wegen thätlicher Beleidigung Anzeige erstatte . J r öffentlicher Schöffengericht«»erhandlung de« Königlichen Aauv- gericht« zu Glauchau wurde nun der Gastwirth wegen Dul dung de« besagten Spiele« in Strafe genommen und zur Tragung der Kosten »ernrtheüt. — Eine Abnahme der Kurzsichtigkeit wird neuerdings von viele» Augenärzte« konstattrt, und diese Thatsache wtrv aus die bessere Beleuchtung der Schnlräumr zurückgeführt. Noch heute gehen die Meinungen der Ophthalmologe« über die Ursache« der Kurzsichtigkeit auSeiaaader; doch herrscht die »«ficht vor, daß die Kurzsichtigkeit zumeist erworben ist; »nr
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