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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189803234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-23
- Monat1898-03
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1898
- Autor
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« « d An,eiyer (WelilM «O AWM Telegramm-Adresse „Tageblatt", Riesa. Amtsötati Fernsprechstrllr Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Ätadtraths zu Riesa. «r. Mittwoch, sz. März 18S8, Abends. 51. Jahr«. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung In den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei tnS HauS I Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger srei in- Hau- 1 Mark 65 Psg. Auzeigeu-Aunahme sür die Nummer deii Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Verordnung, betreffend die Einrichtung einer Staatsanwaltschaft bei den Gerichten der Schutzgebiete. Vom 13. Dezember 1897. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. Vom 11. Januar 1898. Gesetz, betreffend die Kontrole des ReichShaus- halts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lolhringen und des Haushalts der Schutzgebiete für das Etatsjahr 1897/98. Vom 22. Januar 1898. Bekanntmachung, betreffend die dem inter nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 21. Januar 1898. Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Uebereinkunft zwischen dem Reiche und Großbritannien über den Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst. Vom 22. Januar 1898. Verordnung, betreffend die Einfuhr lebender Pflanzen und frischen Obstes aus Amerika. Vom 5. Februar 1898. Bekanntmachung, betreffend eine V. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 2. Februar 1898 Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 9. Februar 1898. Gesetz wegen Aufhebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten. Vom 20. Februar 1898. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 31. März 1897 und 30. Juni 1897. Vom 7. März 1898. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Ueberkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 4. März 1898. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Beucha über Brandis nach Altenhain betreffend; vom 11. Dezember 1897. Verordnung, die Enteignung von Grund eigenthum zur Herstellung von Schnee chutzanlagen an der Eisenbahnlinie Dresden-Werdau be treffend; vom 11. Dezember 1897. Bekanntmachung, die Gemeindeverfaffunz der Stadt Ernst thal betreffend; vom 24. Dezember 1897. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrages der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1898 zu gewährenden Vergütung betreffend; vom 5. Januar 1898. Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschuffe zu Verwaltung der Staatsschulden unter dem 29. Dezember 1897 erlassenen Bekanntmachung; vom 19. Januar 1898. Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 22. August 1874, die infolge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Kompe- tenzverhältnisse betreffend; vom 20. Januar 1898. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzge setze auf die Jahre 1896 und 1897 vom 27. März 1896 betreffend; vom 22. Januar 1898. Verordnung, die Anstellung im höheren Slaatsforstdienste betreffend; vom 22. Januar 1898. Verordnung, Abänderung einiger Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Mit glieder der Kör- und Kreis-Körkommissionen vom 16. April 1890 betreffend; vom 18. Januar 1898. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Leisnig betreffend; vom 21. Januar 1898. Riesa, den 22. März 1898. Der Rath der Stadt. BoeterS. S. vertltches und Sächsisches. Riesa, 23. März 1898. — Dem Vernehmen nach ist vergangene Nacht wiederum ein Einbruchsversuch unternommen worden und zwar diesmal in den Kiosk an der Bahnhof- und Strehlaer« Straße. Der Einbrecher hat indeß sein Ziel nicht erreicht und hat unver richteter Sache wieder abziehen müssen. — Im Saale des „Wettiner Hofes" wird der ReichS- tagScandidat der Reforwpartei, Herr Gäbel-Klessig, nächsten Montag Abend sich der Wählerschaft vorstellen und derselben sein politisches GlaubenSbekenntniß bekannt geben. In Lommatzsch und Großenhain hat Herr Gäbel bereits je einen bezügl. Vortrag gehalten. — Die 4. Klaffe der 133. König!. Sächsischen LandeS- Lotterie wird am 4. und 5. April 1898 gezogen. Die Er neuerung der Loose ist noch vor Ablauf des 26. März zu bewirken. — Wann ist die gekündigte Wohnung zu räumen? Immer näher rücken die Tage, wo die Möbelwagen wieder Straßen und Plätze beherrschen. Die Quartalsumzüge find am stärksten am 31. März und 30. September, weil da auch die Miether mit halbjährlicher Kündigung die Wohnung wechseln. Ohne Verdruß gcht'S beim Räumen und Um ziehen nicht ab. Das Verdrießlichste ist aber sicherlich, wenn der Mieiher mit seinem vollgepfropften Möbelwagen vor der neuen Wohnung ankommt und kann nicht hinein, weil — der bisherige Miether noch nicht heraus ist, und zwar weil — auch er wieder noch nicht in sein neues Logis einziehen kann! DaS legt die Frage nahe: Wann ist die gekündigte Wohnung zu räumen? ES wird vielfach geglaubt, daß am Letzten des Monats, z. B. am 31. März, schon geräumt werden müsse. Davon ist keine Rede, denn nach 8 1208 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Miether zur Rückgabe der Wohnung erst „nach Beendigung des Vertrags" verpflichtet und der Vertrag endigt erst nach Ablauf de» Letzten, streng genommen, um Mitternacht 12 Uhr. Nach Ablauf de» Vertrages hat der Miether mit der Räumung der Wohnung zu beginnen, und da die» in der Nacht nur in Ausnahmefällen zulässig ist, so beginnt regelmäßig diese Räumung eben am Ersten de» fol genden Monat». Die Räumung muß in angemessener Frist vollendet werden. Eine Stunde ist dafür nicht vorgeschrieben. E» kann keinesfalls verlangt werben, daß bi» Mittag» 12 Uhr geräumt sein muß, wenn e» auch so üblich ist. Wohl aber muß, wenn nicht besondere Verhältnisse in Frage kommen, z. B. Erkrankungen, an diese« Tage die vollständige Räumung bewirkt werden. Auszugsfristen, Respekttage, wie sie da preußische Mieth-recht kennt, kennt da» sächsische nicht. C- ist ein Jrrthum, wenn vielfach geglaubt wird, daß der Miether drei Tage Frist, bi» zu« „Hinauswerfetag" habe. Auch da» neue Bürgerliche Gesetzbuch kennt solche Auszug-- fristen nicht. — Nach der „Deutsch. Tageszeitung" ist in Sachsen Folgende» über ReichStagScandidaturen bestimmt: Im 1. Kreise (Zittau) ist seitens der Bundesmitglieder ein end gültiger Entschluß noch nicht gefaßt. Ob sich hier ein Zu sammengehen mit den Nationalliberalen ermöglichen lassen wird, läßt sich noch gar nicht sagen. Es hängt dies haupt sächlich mit von dem Vorgehen der Nationalliveralen in den übrigen Kreisen ab. — Im 2. Kreise (Löbau) tritt der Bund der Landwirthe mit für oen von allen auf nationalem Boden stehenden Parteien ausgestellten Herrn Fabrikbesitzer Ziesche (wild) in Schönbach ein. Ziesche ist Mitglied des Bundes. — Im 3. Kreise (Bautzen-Bischofswerda) haben die Bun desMitglieder einen definitiven Beschluß noch nicht gefaßt. — Im 4. Kreise (Dresden-Neuftadt, Radeberg, Radeburg) wurde bis jetzt weder von der Reformpartei noch der kon servativen dem Bunde ein annehmbarer Candidat präsentirt. Wenn da» auch in nächster Zeit nicht geschieht, wird der Bund die Initiative ergreifen müssen. — Im 5. Kreise (Dresden-Altstadl) candidirt seitens der Reformpa ctei Herr Oswald Zimmermann. Ein Gegenkandidat außer dem sozial- demokratischen ist bis j,tzt nicht bekannt. — Im 6. Kreise (Dresden Land, Dippoldiswalde, Wilsdruff) ist von den Ver trauensmännern des Bundes Rittergutsbesitzer Andrä-BraunS- dorf (cons.) ausgestellt worden. Die Conservativen de» Kreise haben sich der Candidatur angeschloffen. Die Reformer haben in Herrn Baumeister Hartwig-Dresden einen eignen Kan didaten. — Im 7. Kreise (Meißen-Riesa) ist Herr Sachße-Merschitz (cons.) Candidat des Bundes und der Con servativen. Ihm ist in Herrn Gutsbesitzer Gäbel-Klessig von der Reformpartei ein Gegenkandidat erwachsen. — Im 8. Kreise (Pirna« Neustadt) haben sich die Bundesmitglieder noch nicht definitiv entschieden, doch erscheint dort die Can- didatur Lotze al» die einzige aussicht-volle und würde eine Zersplitterung nur unfern wirthschafrlichen Gegnern zu Gute kommen. — Im 9. Kreise (Freiberg, Oederan, Hainichen, Frauenftein) ist von den Bundesmitgliedern, den Conseroa- tiven und deutschsozialen Reformern Herr Dr. Georg Oertel- Steglitz ausgestellt worden. — Im 10. Kreise (Döbeln-Wald heim) ist Herr Rittergutsbesitzer Naumann-Sitten Candidat der Conservativen und des Bunde». — Im 11. Kreise (Oschatz, Wurzen, Grimma) ist der jetzige Vertreter, Herr Stavt- gutSbesttzer Hauffe-Dahlen (cons.) wieder ausgestellt. — Im 12. Kreise (Leipzig Stadt) hat der Bund wenig Einfluß und enthält sich so jeder Einmischung. — Im 13. Kreise (Leipzig Land) ist eine Candidatur Liebermann von Sonnen berg in Aussicht, die jedenfalls von den vundesmitglitdern unterstützt werden wird. — Im 14 Kreise (Borna« Rochlitz) ist der bisherige Vertreter, Herr Dr. von Frege-Weltzin- Abtnauudorf (cons.) von den Kartellparteien und dem Bunde der Landwirthe wieder aufgestellt worden. — Im 15. Kreise (Flöha, Limbach, Frankenb-.rg, Mittweida) hat man in Herrn Friedensrichter Uhlemana-Krankenberg (wild) einen Kom- promißcandidaten gefunden, der auch von unfern Bundesmit- gliedrrn auf das Lebhafteste unterstützt wird. — Im 16. Kreise (Chemnitz) ist ein endgilrtger Beschluß noch nicht ge faßt. — Im 17. Kreise (Glauchau) ist Herr Fabrikant Pöge- Glauchau (nationallib.) al- Kompromlßeandidat von den Nationalliberalen, Deutschsozialen, Conservativen und dem Bund der Landwirthe ausgestellt worden. — Im 18. Kreise (Zwickau Criatmitschau) ist Herr Commerzienrath Wiede- Zwickau (freicons.) al« Kompromißcandidat nominirt. — Im 19. Kreise (Ttollberg-Schneeberg) sowie im 21. (Annaberg- Schwarzenberg) stehen endgiltige Beschlüsse noch au». — Im 20. Krelse (Marienberg, Zschopau, Sayda) ist der jetzige Abgeordnete, Herr Rittergutsbesitzer Gottfr. v. Herder, wieder Candidat sämmtlicher auf nationalem Boden stehender Wähler. — Im 22. Kreise (Reichenbach-Auerbach) ist eine vollständige Klärung noch nicht geschaffen. — Im 23. Kreise (Plauen- Oelsnitz) ist in Herrn Rittergutsbesitzer Zeidler-Oberlosa (cons.) ein gemeinsamer Candidat aller Nichtsozialdemokraten gefunden worden. — OL.V. Die eigenartige, sperrige, raumfordernde Beschaffenheit des Getreidestrohes nöthigt die getreidebauenden, also wohl alle Landwirthe zu erheblichen Aufwendungen für Bewältigung de» Strohe- beim Dreschen und zur regen sicheren Aufbewahrung für den Winter. Die mächtig weiten Scheunenräume größerer Güter geben ihren Gehöften gerade zu ein besonderes Gepräge, und die zahlreichsten Arbeitskräfte sind an der Dreschmaschine zur Wegschaffung des Strohes nöthig und find auch durch die Stakoorrichtunz (ötrohrle- vator) der Dampfdreschmaschine nur zum Tyeil erspart. Run scheint sich durch die Bereinigung von fortlaufend ar beitenden Strohpressen mit den Dampfdreschmaschinen darin eine grundsätzliche Aenderung zu vollziehen. Das Vor gehen mancher Güter, sämmtlicheS Stroh zu Streu-, zu Futter- und Berkaufszwecksn in drahtumschnürte Ballen von */,—1 62 zu pressen und dabei das Getreide ganz vorwie gend vom Erntewagen weg oder aus Miethe» (Strostaken) zu dreschen, vermindert die Zahl der Dresch-Mannschaften und macht einen erheblichen Theil des Scheunenraumes ent behrlich, wird also bei Neubauten von Gehöften deren Ge- sammtbild in etwas verändern. Da auch für die weitere Verwendung (und Verwerthung) der Stroharten von ihren Lagerorten ab die Ballenform sich als vortheilhaft erweist wegen der größeren Reinlichkeit, Handlichkeit und Wirthschast- ltchkeit (Mengenzutheilung sehr erleichtert), so ist der Stroh presse eine bedeutende Zukunft im landwirthschaftlichen B - triebe sicher, und es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Deutsche LrndwtrihschaftS« Gesellschaft gelegentlich ihrer großen Jahresausstellung vom 16. bis 21. Juni d. I. in Dresden einen Wettbewerb in Stroh- und Hru-Preff-n ausgeschrieben hat, zu dem bereit- eine Anzahl Anmeldungen eingelaufen find. — Vom Landtag. Die Erste Kammer beschäftigte sich gestern mit den da» Departement der Finanzen betr. Kap. 73—87 (mit Ausnahme de» Kap. 77») de- Staats« hau-haltSetatS für 1898/99. Se. König!. Hoheit Prinz Georg berichtete darüber namens der zweiten Deputation. ES sprachen zu Kap. 75, Großer Garten, Herr Kammerherr Graf v. Rex-Zedtlitz, dem Se. Excellenz der Herr Staat». Minister v. Watzdorf erwiderte, ferner Se. Excellenz der Hr. Staat-Minister a. D. v. Rostitz-Wallwitz und Hr. Oberbürger meister Geh. Ftnanzrath a. D. Beutler; zu Kap. 80, Hoch- bauverwaltung, und dem dazu gestellten Anträge der Herr?» Abgg. der Zweiten Kammer Georgi und Dr. Mehner r auf Umgestaltung de» Hochbauwesens die Herren RittergutSbe. fitzer Dr. Pfeiffer und v. Trützschler, Oberbürgermeister Geh. Finanzrath a. D. Beutler, Gras zu Lippe, «ammerhrrr Dr. von Frege-Wrltzien, Vicepräftdent Oberbürgermeister Dr Georgi und Se. Excellenz der Herr Staatsminister a. D v. Nostiz-Wallwitz sowie vo» Regierungstische Se. Excelleuz der H-rr Finanzminister und Hr. Geh. Kinanzrath v. Mayer.
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