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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189804151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-04
- Tag1898-04-15
- Monat1898-04
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1898
- Autor
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llgckllM UW» A « iK « r WdediM «O Aiyetzetz. Amtsökatt " der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths « «i,s F-8S. Freitag, IS. April 1898, «vends ' Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend- mit AuSncchme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung , , Träger frei tuS HauS I Marl 50 Psg., bet Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Psg., durch den Briefträger fre! tn» Sans ' M ^^efa und Sttehla oder durch uuser» Ausgabetage, bt, Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Psg. Auzeigen-Amlah»« für di« Nummer de« Tn. O. 73S. Sthr. O. L. 337. Hke. Tn. v. 740. oder des Stellvertreters ist — Pf. oder entsprechender Badenba«« am Smm- gab gestern der Schützengesellschast und den geladenen »äste« einen solennen Ball im Schützenhause. — Die beiden hiesigen Turnvereine veranstalten Sonn« tag Nachmittag eine Turnfahrt nach Strehla, woselbst die Einweihung einer neuen Turnhalle stattfindet. — Im Kaiserpanorama im „Wettiner Hof" gelangt von nächstem Sonntag ab zur Vorführung: „Die Expedition Andräes nach dem Nordpol mittelst Luftballon." Diese Bilderserie ist von der Direktion erst vor einigen Tage» mit erheblichen Kosten erworben worden und wird nach An« gäbe der letzteren zum ersten Mal in Deutschland hier, in Riesa, gezeigt. Da die Expedition «ndräe« allseUig da« leb hafteste Interesse erweckt und gewissermaßen noch aktuell'st, dürfte sich die bildliche Vorführung im Panorama zahlreichen Besuch« su erfreuen haben und besonder« zu empfehlen sein, de« König», de« hohen Protektor- der sächsischen Feuer wehren, ist von den freiwilligen Feuerwehren Sachsen« eine König Albert-Feuerwehrstiftung in« Leben gerufen wo^ven, welch« dazu dftae« soll, Feuerwehrleute, welche bei Unfällen »u Schaden komme», bei denen jedoch dec ^euerwehrsond« sowie andere UntcrstützungSkaflen nicht eingrersen können, zu an den Stadtrath zu Radeburg, sowie an die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände im amtshauptmannschastlichen Bezirke Großenhain. Mit Bezugnahme auf 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879 — Gesetzblatt Seite 160 ff. —, die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erb londe betr., erhalten die obengenannten Ortsbehörden hiermit Veranlassung, spätestens bis zum 1. Mai 1898 über die in ihren Orten bez. ihrem Bezirke wohnhaften oder ansässigen, über 14 Jahre alten Katholiken, welche eignes Einkommen haben, einschließlich der nach 8 3 deS Einkommensteuer gesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Brandkataster-Nr., Name, Stand und Einkommensteuersatz unter Benutzung des auf Seite 172 ? de« Gesetzblattes vom Jahre 1879 enthaltenen Schemas ein Verzeichniß anher einzureichen. Hierbei ist 8 12 Absatz 1 und 2 des Gesetzes vom 10. März 1894, die Abänderung deS Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 betreffend, sowie noch Folgendes besonder- zu berücksichtigen. Bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte beziehentlich im Bezirke wohnen, ist statt des Einkommensteuersatzes die Summe der auf ihren Grundstücken daselbst ruhenden Steuer einheiten anzugeben. Bei solchen Personen, deren Einkommen nach 8 12 des vorgenannten Gesetzes vom 10. März 1894 zur Einkommensteuer nicht herangezogen wird, ist anmerkung-weise zu er- > wähnen, daß da- Einkommen derselben nicht über 400 M. beträgt. Wenn in dem betreffenden Orte bez. Bezirke Katholiken sich nicht aufhalten, so ist Fehlschein einzureichen. Großenhain, den 6. April 1898. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilucki. Bekanntmachung, die Vergütung der Landlieferungen für die bewaffnete Macht im Mobilmachungssalle betreffend. Die nach 8 19 Absatz 2 und 3 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 fest gestellten, im Falle der Ausschreibung von Lundlieserungen für deren Vergütung auf die Zeit bis 1. April nächsten Jahres maßgebenden Durchschnittspreise im Hauptmarktorte Großen hain betragen: verüiches und Sächsisches. »I-I-, Id. »prll I»»S. — Auf der Kastanienstraße stürzte heute Vormittag ein Mann in den mittleren Jahren, anscheinend von Krämpfen befallen, nieder, wobei er sich durch Ausschlagen auf die Bord, stcine eine starke blutende Wunde, die eine förmliche Blut- lache aiif der Straße erzeugte, zuzog. Erst nach einiger Zeit konnte der Bedauernswert he sich erheben und seinen Weg sortsetzcn. , — Der derzeitige SchützerÜönig, Herr C. F. Kuhnert, Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 13. April 1898. v. Wilucki. Bekanntmachung, das Meldewesen betreffende Der Anmeldepflicht unterliegen alle Personen ohne Unterschied deS Geschlechtes und Standes, sobald sie aus der Schule entlasten sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie sich in der Stadt Riesa bleibend niederlasten oder daselbst nur vorübergehend verweilen wollen und ob sie Glieder einer hier schon wohnenden Familie sind. Diejenige» Personen, welche sich hier niederlaflen wollen, wögen sie einen eigenen Haus halt haben oder nicht, haben sich nebst ihren Familien-Angehöüge» und den bei ihnen etwa sonst in Aftermiethe wohnenden oder in Diensten stehenden Personen Unterhalb U Lag«« unter Vorlegung der erforderlichen Papiere («ilitärpapiere, Arbeitsbücher, Dienstbücher) im Ein« wohner-Meldeamte in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis Mittag» 1 Uhr anzumelden. Jede meldepflichtige Person hat sich auf Verlangen persönlich an Rathsstelle einzufinden. Eltern meldepflichtiger Kinder, Hauswirthe, Quartiervermiether und Dienstherrschaften find zur rechtzeitigen An- und Abmeldung sowohl der Familienangehörigen, als auch der in Miethe, Schlafstellen und Dienst befindlichen Personen verpflichtet, sie dürfen keine Person ohne Woh- nungLmeldeschein länger als 3 Tage beherbergen. Die hier schon wohnenden Personen haben sich, sobald sie ihre Wohnung im Stadtbezirke wechseln, innerhalb 3 Tagen umzumelden. Militärpersonen, ohne Unterschied des Ranges, die im hiesigen Orte außerhalb des Kaserne- ments oder auch, wenn sie verheirathet sind, innerhalb desselben ihre Wohnung nehmen, sind ebenfalls zur Anmeldung verpflichtet. Für jede An- und Ummeldung, sowie für Ausstellung eines Duplicat-Meldescheines wird eine Gebühr von 25 P g. erhoben, während eine Abmeldung gebührenfrei bewirkt wird. Die Nichtbefolgung dieser Anweisungen und Vorschüßen wird mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Riesa, den 15. April 1898. Der Rath der Stadt. BoeterS. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II. tz 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetz-Blatt Seite 245 flg. — nach dein Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupttnarktortes Großenhain im Monat Aebruar dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der AmtShauptmannschaft Großenhain im Monat März dieses Jahres an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 8 Mk. 81 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3-57 - - 50 - Heu, 2 - 36,, - - 50 - Stroh. Königliche AmtShauptmannschaft Großenhain, am 13. April 1898. v. Wilucki. Bekanntmachung. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder findet in Wröba Dienstag, de« 1V. Apr , «ach«. 1 Uhr statt und zwar geschieht die Aufnahme der Knaben m dem Klaffen;,mmer de» Herrn Lehrer Seifart und die «uftiahme der Mädchen in dem Klassenz,mmer deS Herrn Organ. Hürtig. Gröba, den 14. April 18S8. Der Schuldirektor. Börner. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraße S9. — Für die Redaktion veran»mn^i,^> Hermann Schmidt in Rtrla. ., „ Bekanntmachung, P'-tz- . nächsten Jahrmärkte, markt werden folgende Bestimmungen 3*^*? hier abzuhaltende« Uahr- --KL- m.d K-ch-- ,- Bud-- und »Ich-- w„d,u Wtz- w°°--, b-d--!-. b-jiWch IV-. sich, °u-LÄ7°T" S'°M»MM°dUI°n »°ch d.m d-s-W zm Den Anweisungen-des diensthabenden Polizeiwachtmeisters unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. Haftstrafe geahndet. Außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. Da tag ist gesetzlich «icht gestattet. Riesa, am 15. April 1898. Der Rath der Stadt. Boeters. 8 Mark 42 Pfg. für 50 Kilo Weizen, 10 - 19 - - 50 - Weizenmehl, 7 - 23 - - 50 - Roggen, 9 . 44 - - 50 - Roggenmehl, 7 - 86 - - 50 - Hafer, 3 « 94 - - 50 - Heu, 2 - 42 - - 50 - Stroh.
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