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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189805114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-05
- Tag1898-05-11
- Monat1898-05
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1898
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iesakrG Tageblatt »nd Anzeiger Wtbla« M Alyeigch. „LKgeblatt", Rtesa. Amt-ötatt der König!. «mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de- StadttathS zu Ritt^ 107. Mittwoch, 11. Mai 1898, MendS. LI. Johrg. Brehm. Mkr. 892 L rw i-in rar roa rar rar r» rar 1. Cl. 2. Cl. r. Ll. und 4. Cl. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend« mit ««»nahm« der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expedition« in Riesa und Strehla oder durch «ns«, Trüg« frei in« Han« 1 Mark bO Pfg., bei Abholung am Schall« der taiserl. Postanstalten 1 Marl 25 Pf«., durch dm Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pfg. Svigm-Ammh», für di, Rmum« d«S Au«gadetage« bi« Vormittag S Uhr ohne GewLhr. Druck «ud »«lag von Langer L Winterlich in Riesa. — »rMMtrlle Kastanienstraße 59. — Für di« Skdaetio» verantworttich: Herman» Schmidt in Mesa. Herr Larl Wilhelm Hörmg in vröb« au« der Firma «u«geschieden ist. Riesa, dm 9. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. Hnldner. Bekanntmachung, H«s Verbot des Tabakrauchens in den Waldungen betreffend. Die unterzeichnete Königlich« AmtShmrptmannschaft findet sich veranlaßt, da« von ihr be reits ^rüher durch öffentliche Bekanntmachung vom 20. Juni 1884 (Nr. 75 de« Riesaer Amts blattes vom Jahre 1884) ausgesprochene Verbot des Cigarrenrauchm« und de« Rauchen« aus offenen Pfelfen in Waldungen hiermit in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß auch das Wegwerfen von Cigarrenresten, da« AuSklopen von Pfei en, ingleichen daS Anzünden und beziehentlich Wegwerfen von Zündhölzchen und Zündschwamm in Waldungen außerhalb der öffentlichen Fahrstraßen hiermit auSdrüÄich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Veld- stra e bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Hafistra'e geahndet werden wird. Das Rauchen aus geschloffenen Pfei'en bleibt bis auf Weiteres gestattet. Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß nach ß SOS des Reichsstrafgesetz buches derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Watdbrand »der einen Brand von Feldfrüchten herbeisührt, mir Ge ängniß bis za einem Jahre oder mit Geldstrafe bi« zu 900 Mark bestraft wird und daß es nach § 368,. desselben Gesetzbücher bei Geldstrafe bi« zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen, in Wäldern oder Haiden, Feuer an zuzünden. Großenhain, am 9. Mai 1898. Die Königliche Amtshauptmarmschaft. vr. Uhlemanu Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Fol. 303 des Handelsregister« für seine« Bezirk die Firma Carl W. Hornig & Comp. in Gröba betreffend, verlautbart, daß Schläge und Furchforstung in» Barackenlager und in dm Abtheilungen 1, 2, S 4 und 19 Bekanntmachung. Die am 80. laufmden Monat« fällig werdende Einkommensteuer auf dm 1. Termin ist mit der Hälfte des JahreSbetreg« baldigst, längstens ab« bis zum 1k. Rai a. e. a» die Stadtsteuereiuuahme «bzu'ühren. Riesa, am 28. April 1898. Der Rach der Stadt «etter». «dl. Im Gasthofe zur «AnigSUnde in Wülknitz sollen Mittwoch, am 18. Mai ds». IS. von Vormittags ,1« Uhr an i ' 20 6 21 156 5 36 59 meistbietend gegen Baarzahlung öffentlich versteigert »«den. Die Bedmgungen werde» vor Begin» bekannt gegebm. Haidehäuser und Truppenübungsplatz Zeithain, am 9. Mai 1898. Königliche Forstverwaltuug. Königliche Sarnisonverwaltung kieferne Scheite - Knüppel - Aeste - Stöcke - Langhaufen LerMches rmv Sächsisches. Riesa, II. Mai 1888. — Nachdem bereit« vor Kurze« ein glücklicher Weise ohne Erfolg gebliebener Einbruch in unsere TrinitatiSktrche versucht worden war, ist in der Nacht zum Dienstag aber mals ein solcher in diese« Gotteshaus auSgeführt worden und ist e« diesmal leider dem Diebe gelungen, in da« Innere der Kirche zu gelangen. Derselbe ist nach Eindrücken eine« Benlilations - Fenster« im Souterrain und Einstetgen durch dasselbe in die Maschinenabthetlung des Gebäude« gelangt, hat einen hier befindlichen Schrank durchwühlt und dabei einen Schlüssel gefunden, mittelst welchem er die verschlossen Zrwesene Thür zu« Vorraum für die Sakristei geöffnet hat. I« letzterer selbst hat er den dort befindlichen Paramenten. Schrank mit «ne« Lisenstück aufgebroche», badet das Schloß auSgewuchtel und dann jedenfalls nach Gel' gesucht, solche« aber nicht gesunden, von den in dem Schranke aufbewahrten Gegenständen hat »er Dieb nichts entwendet, dagegen aber «inen dunkeln, wenig weiß-jaspirten Gehrock, eine gute Wichs« bürst' von Roßhaar («—«förmig) und eine Auftragbürste mitM'ommen, letztere aber später wieder weggeworseu oder verirren, denn sie wurde inzwischen wieder gefunden. Zur Erhellung der Räumlichkeiten hat der Dieb anscheinend ein S Pf.-Jnseltlichtchen benutzt, da» b« auf »/. stiner Größe abgebrannt und liegen gelassen wsrde» ist. Schaden hat der Einbrecher i« Usbrigeu nicht angerichtct. Den AuS^ang hat derselbe wieder durch ein Fens er genommen. Wer etwa zur Ermittelung de« Thüter» geeignete Mitthei lmzen machen kann, wolle solche an PolizeifteRe «»bringen. — Anläßlich der bereit« wieder begonnenen Schieß übungen auf dem Artillerie. Schießplätze bei Zeith rin sei wiederholt darauf aufmerksam gewacht, daß da« Suchen und Aufnehmen von Sprengstücken uud MunitionStheilen ans dem Truppenübungsplatze sowohl al« aut allen denselben schneidenden Segen verboten ist und nach §tz 242 uod 291 de« Reichsstrafzesetzbuche«, unter Rmstäirocn auch nach 88 1-4 de« Gesetz«« -egen den Berralh nriltliirtscher Ge- hermnifse vom 3. Jalj 189« bestraft wird. Wer sich Spreng- stücke oder MunitionStheile an eignet, macht sich de« Fund diebstahl« schuldig. Zünder mit Züntladungen, einzelne Zünd ladungen (kleine cylrndrische Büchsen au« Weißblech) oder blind gegangene Geschosse türfen unter keinen Umständen berührt werden und wird hiervor eindringlich gewarnt. Hierbei ist e« gleichgültig, ob das Geschoß eine G.anate oder «in Schwpnel ist, ob e« mit Zünser versehen ist o,er nicht. Sich: I mand ein derartiges Geschoß bczw. Gescheßthcil, so hat derselbe weiter nichts zu thun, als dce Fundittlle kennt lich zu machen und dieselbe cm Geschäftszimmer der Kommaa- dantur zu melden. Für jedes nachgewiesene Geschoß wird eine Vergütung bezahlt. — Bei einer am Sonntag inPlauen bei Dresden statt- gefundenen Radfahrer-Festlichkeit, bei der sich auch unsere beiden hiesige« Radfahrer-Vereine betheiligten, wurden de« R-B. „Blitz" im Corsofahren ein dritter und im Reigenfahren ein zweiter Preis zuerkannt; der R.-B. „Adler" errang sich im Corsofahren ebenfalls einen dritten Preis. — Sächsisch-Böhmische Dampfschifffahrt. Mit de« 15. d. M. führt die Gesellschaft laut einer in unserem heutigen Blatt befindlichen Annonce eine wichtige tarifarische Neuerung, las Kilometer.Abonnement, ein. Diese Neuerung bezweckt Denjenigen, welche die Dampfschiffe öfters benützen, den stän digen Fahrgästen, wesentliche Begünstigungen zu verschaffen und kann al« die denkbar beqaemste Einrichtung für das reisende Publikum bezeichnet werden. TS gelange« für dieses Abonnement an »en Hauptftatione« der Gesellschaft Kilometer hefte zu 300, 500 und 1000 Kilonieter für beide Schiffs- Plätze zur Ausgabe, welche nicht nur von de« Inhaber des Heftes, sondern auch von den mit ihm in häuslicher Gemein- jchaft zusammenlebenden Personen (einschließlich der Dienst boten) zu sämmtlichen planmäßigen Personen- und Eilfahrten der Strecke Leitmerttz-DreSden-Mühlberg auf die Dauer eines Jahres benützt »erde« können. Al» Einheitspreis ist für ein Schiffskilometer 1. Platz 3 Pfennig und 2. Platz 2 Pfennig zu Grunde gelegt worden, »oranf bet 500 Kilometer noch 5°/o »ad bet 1000 Kilometer noch 10°/. Rabatt gewährt weroen; für Kinder kommt die halbe Ktlometerzahl in An wendung. Die Benützung de» Hefte» ist die denkbar ein fachste, denn der Inhaber desselben braucht vor Antritt der Fahrt nur an der dafür vorgedruckte« Stelle die gewünschte Fahrstrecke und die an der Reise bethriligte Personenzahl ein- zutragen und dann da» Heft de« Schalterbeamten zu« Ein trag der Kilometerzahl und zu« Abstempel» vorzulegen. Die Fahrt selbst kann in jeder Richtung nach vorheriger Anmel dung bei« Schiffskondukteur einmal nnterbroche« »erden. Der Preis einer Fahrt im Kilometer-Abonnement stellt sich z. v. »ie folgt: Für Hin- und Rückfahrten wird der anderthalbfache Satz der Bergfahrt angenommen, so daß z. V. eine Fahrt von Riesa nach Meißen und zurück 1. Platz 90 Pf. und 2. Platz KO Pf. kostet. Man sieht «u» diesen Beispielen, welch von Riesa 1. Platz: 2. Platz: nach Nünchritz St Vf, 1« Vf, - Meißen «0 . 41 - - Kötzschenbroda 81 - 54 - - Dresden 105 - 70 - - Mühlberg SS 4« - große Bortheile dem Publikum au» dieser Neuerung erwachsen und darf wohl hoffen, daß dieselbe wesentlich zur Vermehrung der Frequenz im Elbthal beitragen wird. — Da» Wasser des Eltstrome», dar in diese« Jahre, ja eigentlich seit de« großen Hochwasser i« Sommer v. I. so gut wie gar nicht seine Bollschiffigkeit vrrloren hat, erhalt gegenwärtig unter dem Einflüsse der regnerische» Witterung abermals Wuchs. Der Schifffahrt ist dieser Wafserstand recht gelegen gewesen, war e» ihr doch durchweg möglich, mir voller Ladefähigkeit zu verkehren. Andererseits aber sah «an da, wo r» sich um Uferbanten und ähnliche LorrrctionSar- beiten handelte, diesen hohe« Wasserstand nicht gern. Er scheint fast so, als sollte auch in Zukunft noch auf längere Z.it hinaus der Strom vollschiffig bleiben.! — Der Krllnerlkhrltng eine« hiesigen Hotel» verließ am Montag Nachmittag plötzlich seinen Dienst unter Mit nahme einer Kasseneinnahme von ca. SO Mark, um die nun mehr der Prinzipal geschädigt ist. Hoffentlich gelingt eS, des unehrlichen Burschen recht bald habhaft zu werden. — Die „Statistische Korreiponsenz" veröffentlicht die Durchschnittspreise der wichtigsten L bensmittel für den Monac April dieses Jahre». Wir theilen dieselben nach stehend mit und füge» den Zahlen in Klammern an nu r Stelle die Preise für den Monat März d. I., an zwcirer Stelle diejenigen für de« April de» Vorjahres bei. ,Es kostete die Tonne Weizen 204 (187, 154), Rogge« 149 (1S9, 115), Gerste 159 (151, 12k), Hiser 156 (148, 128), Erbsen 222 (219, 206), Kartoffeln 54 (51, 47) «k. Di« Kilogramm Fleisch kostete »o« Rind 135 (1S5, 13 t), Schwein 137 ( 138, 127), «alb 127 (127, 12S), Hamm-t 12k (125, 122), Weizenmehl 37 (33, 29), Roagenmehl 29 (28, 23), Eier pro Schock 80» (333, 294) Pfg." I st ausnahmslos hält die steigende Tendenz der Preis«, i« "s- sonderen ge,,« da« Vorjahr, an; nur die Preise für Lils n und Bohne« haben sich durchschnittlich gleich erhalten, die jenigen für Stroh und Heu find um 2 bi« 4 Rk, zurSck- gegangrn. Dir Steigerung gegen da» Vorjahr beträgt bei Weizen 50, Roggen 34, Gerste 33 und Hafer 28 Mk. o)er rund 33, 80, 28, 22 Prozent. — Die nächsten Kaisermanöver werden einer Organi sationsfrage de» Kriege« näher treten, die in der neueren Kriegsgeschichte niemals aufgehört hat, heftig umstritten zu «erden: Soll da« Armeecorp» im Kriege au» zwei oder drei Einheiten (Division) zusammengesetzt sein? Bon den Anhängern der Dreithrüung wird in erster Linie daraus hin gewiesen, daß lfie erlaubt, ohne Zerreißung der v-cbänse und Eingriff in die Commandoverhältniffe zwei Einbucen (Divisionen) zu« Kampf und ein« zur Reserve zu verwinden, «ie «S wünschrnßwerth erscheint. Di« gesommte Frage ist
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