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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189806039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-06
- Tag1898-06-03
- Monat1898-06
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1898
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Femsprechpell« Rr. 20. Telegrvmm-Adresie GW GH». r°gb t R,a der König!, «mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des StadtrathS z« Riesa Freitag 3. J««i 1898, AvendS F- 1IK. S1. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in de» «xpedittonen tu Riesa und Strehla oder dmch aus«, Träger frei in« Hau» 1 Marl 50 Pfg., bei Abholung am Schalt« d« taiserl. Postaustalteu 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Marl Sb Psg. Anzeigr».«»»--«, str di, Rmmuv de» Au»gadetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und ««lag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle «astanienstraße SS. — Für di« Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die vlntlanr betreffend. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in verschiedenen, zum hiesigen Bezirk gehörigen Ort schaften, namenilich auch in den an der preußischen Grenze gelegenen, da» Auftreten der Blut laus wahrgenommen worden. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich daher veranlaßt, die in ihren früheren Bekanntmachungen und zuletzt unterm 5. März 1886 — No. 30 des Riesa« An zeigers — angeregte Bekämpfung der Blulla«- bei sämmtlichen Ortspolizeibehörden ihre» Verwaltungsbezirkes mit der Anweisung in Erinnerung zu bringen, die Besitz« und Pächter von durch die Blutlaus befallenen oder ge ährdeten Obstbäumen nachdrücklich auf die Befolgung d« in der erwähnten Bekanntmachung enthaltenen Anordnungen hinzuweisen, die Säumigen aber, gegen welche in Gemäßheit der unterm 14. Juni 1883 — Riesaer Amtsblatt No. 71 — von hi« aus «lasieren Bekanntmachung mit Geldstrafe dl- zu LV Mark vorgegangen wnden wird, zur Bestrafung anher anzuzeigen. Großenhain, den 28 Mai 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. 948. L. vr. Udlemau«. Mke. Mittwoch, den 8. Juni 1898, Bormittags 10 Uhr sollen im Hotel zum „Krouprluz" hier 1 brauner Schreibtisch mit Befiel, 1 Ber« lico, L Sophatisch, 1 Teppich, 1V Bände Meyer- Couversatious-Lexicou und ein sechsarmiger Leuchter gegen sofortige Bezahlung versteigert wnden. Riesa, am 2. Juni 1898. Ger.-Vollz. b. Kgl. Amtsger. Eidam. * Freibank Riesa. Morgen Souuabeud, den 4. Juni, von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Frei bank im städtischen Schlachthof das Fleisch von vier «chtvüueu im eingesalzenen, Zustande zum Preise von 4b Pfg. pro bg zum Ankauf. D« Ankauf findet nur von Vormittags 8 bis 11 Uhr statt. Riesa, den 3. Juni 1898. Die städt. Schlachthofverwaltung. Meissner, Sanitätsthierarzt. Bekanntmachung, Wegesperre betr. Mit Genehmigung der Königl. Amtsh. Großenhain wird wegen Beschüttung des Dorf weges d« Durchgangsverkehr im Orte Pahrenz vom 6. bis 12. Juni dss. Jahres gesperrt und der Bnkehr während dieser Zeit üb« Prausitz und die Landstraße vnwiesen. Pahrenz, am 3. Juni 1898. Kießling, Gem.-Borstd. - Kirschenverpachtung. Äie diesjährige Kirschennutzung an den hiesigen CommunicationSwegen soll Sonnabend, d. 4, Juni d. I. Nchm. 6 Uhr im Heuuist'fcheu Gasthofe Hierselbst an den Meistbietenden nach vorheriger Bekannt gabe der Bedingungen vergeben werden. Poppitz, 31. Mai 1898. . Freuzel, G.-V. LertlicheS «nd Sächsisches. Riesa, 3. Juni 1898. — Heute Vormittag wurde allen denjenigen Veteranen, die Inhaber der Kriegsdenkmünze von 1870/71 find, im Stadtverordneten - Sitzungssaals durch den stellvertretenden Rathsoorstand, Herrn Stadtrath Vetters, die ihnen verliehene Medaille zur Erinnerung an den 100. Geburtstag Kaiser Wilhelm I. nach vorangegangener zu Herzen gehender An sprache feierlichst überreicht. — Einen bedauerlichen Unfall erlitt gestern Nachmittag auf dem hiesigen Rangierbahnhofe der Eisenbahnschaffner " Major au- Zwickau, indem demselben von ablaufenden Wagen der linke Fuß überfahren wurde. Der Verunglückte wur:e in das Johanniterkrankenhaus überführt. — Die Kgl. Amtshauptmannschaft Großenhain fordert, lt. amtlicher Bekanntmachung, erneut zur Bekämpfung der Blutlaus auf, da das Auftreten derselben in verschiedenen zum Bezirk gehörigen Ortschaften, namentlich auch in den an der preußischen Grenze gelegenen, wahrgenornmen morden ist. Gegen Säumige soll mit Geldstrafe bis zu SO Mk. vorge- gangcn werden. — An das hiesige Fernsprechnetz bab n jetzt wieder An schluß erlangt unter Ne. 71 Oeconom Otto Lange, Truppen übungsplatz Zeithain, Nr. 72 Verwaltungsstelle der Sächs.- Böhm. Dampfschifffahrt»- Ges., Riesa, Nr. 73 Gebr. Pfund, Stauchitz, Nr. 74 Hotel Deutsches Haus, Riesa. — Im städtischen E chlachthofe zu Riesa gelangten im Monat Mai cr. zur Schlachtung 694 Thiere und zwar: 82 Rinder (S Ochsen, 15 Bullen, 58 Kühe), 6 Pferde, 298 Schweine, 225 Kälber und 8S Schafe. Von auswärts wur den in den Schlachrbeztrk eingeführt 5 Rmdervtertel. Von den geschlachteten Thieren wurden al« ungenießbar der Ka- »Meret zur Vernichtung übergeben 1 Rind und 1 Kalb. Al« minderwerthtg wurden befunden und deshalb der Freibank überwiesen 2 Rinder und S Schweine. Nothgeschlachtet wur den 1 Schwein und 2 Pferde. An einzelnen Organe« wur den Vernichtet bei Rindern: 29 Lungen, 6 Lebern, 1 Milz, L Niere, 1 Magendarm, 1 Zunge; bet Schweinen: 14 Lungen, 12 Lebern, 2 Magendärme, 1 Milz, 1 Niere; bet Schafen: 2 <ungl«, 1 Leber; bet Kälbern: 1 Leber. Da» Gesamwt- gewicht der im Schlachthofe geschlachteten Rinder betrug 468,1 «tr., mithin da» Durchschnittsgewicht de» Rinde» 5 93 Ttr. — In dem soeben erschienen, vom Auswärtigen Amte hermt-gegebenen amtlichen Verzeichnisse der katserllich deut schen Ksnfulate wird auch diesmal im Interesse de» Publi kums darauf hingewiesen, daß e» sich empfiehlt, Schreiben, in denen amtliche Thätigkeit einer Konsularbehörde in An« spruch genommen wird, an da» betnffnde Konsularamt — die Adresse in lateinischer Schrift: vsutsolzsn (OsrisrsI- Vies) cionsulnt — und nicht an die Person des Stellen inhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zur Folge haben, daß Schreiben mit persönlicher Adresse, welche eine« aus dem Amte ausgeschiedenen oder für längere Zeit beurlaubten Konsul nachgesandt werden, erst eine verspätete oder überhaupt keine Erledigung finden. — Eine Neuerung, die für den Fernsprechverkehr im Falle ihrer Bewährung von größter Bedeutung werden kann, ist vom Staatssekretär de» RetchSpostamtrS in Aussicht ge nommen. Es handelt sich um die Ausstellung von auto matischen Telephonapparaten in den dem Publikum zugäng lichen Geschäftsräumen von Restaurateuren, Cigarrenhändlern, Kaufleuten rc., die im Anschluß an das Telephon benutzt werden können. Gegen eine G.bthr von 10 Pf. soll danach jeder Gast oder Käufer in der Lage sein, ein Gespräch auf die Dauer von fünf Minuten zu führen. Der Apparat soll einen besonderen Mechanismus haben, der es ermöglicht, daß dem Anrujenden sür den Fall, daß ein Gespräch mit dem zu Verbindenden nicht erzielt wird, sein Zehnpfennigstück zu rückgegeben wird. Da cs der Postbchörde vorderhand noch an dem geeigneten Apparat fehlt, so dürste bis zur probe weise» Einführung zur Einrichtung immerhin noch geraume Zeit vergchen. Die Apparate, die in Amerika schon Jahre lang in Gebrauch find, kommen auch schon in England seit einiger Zeit versuchsweise zur Verwendung. — Eine für Lotteriespieler sehr interessante Frage ist kürzlich in letzter Instanz entschieden worden. Es handelt sich um den so häufig vorkomm-ndcn Fall, daß ein Loos« Händler einem Herrn ein Loo» übersandte, um ihn dadurch zum Spielen zu veranlassen. Er war ein Leos der mecklen- burg-schwerinschen Landeslotterie, die in Elsaß. Lothringen, dem Wohnsitze des Beklagten, verboten ist. Bei der Ueber- sendung hatte der Loo-Händler die bekannte Bedingung ge stellt daß ihm da» Loos, falls e» nicht behalten werde, zu rückgesandt werden müsse. Der Adressat nahm da« Loo» an, gab aber dem Looshändler keinerlei Nachricht und sandte auch da» Loo« nicht zurück. Al» ein Gewinn darauf fiel, ver langte der Händler die Rückgabe de» Loose» und klagte auf Herausgabe, al» diese verweigert wurde. Der Beklagte er klärte nun, er habe die Absicht gehabt, da« Loo« zu behalt« und zu bezahlen, und sei daher nicht verpflichtet, e» zurück- zugeben. Der Händler behauptete andererseit«, daß der Be klagte da» ihm gemachte Angebot nicht angenommen und da her auch kein Anrecht auf da« Loo« habe. Während d>. Vorinstanzen die Klage auf Herausgabe de« Loose» abwiese,, wurde, wie die „D. Jur.-Ztg." mittheilt, der Beklagte von Berufungsgerichte coch zur Herausgabe verurtheilt, und zwa: de»balb, weil „eine Verpflichtung, die keinen RcchtSgrund ha: oder auf falschem oder unerlaubtem Beweggründe beruht, keine Wirkung hervorbringen könne." Thatsächlich ist die Lotterie in Elsaß Lothringen verboten, es kann daher auch i kein giltiger Vertrag über das Loo» zustande gekommen t sein; hieraus folgt, daß der Beklagte sich ohne RechtSgrund im Besitze de» Looses bi findet und es daher zurückgeben muß. UebrigenS wird noch erwähnt, daß die Thatsache, daß die Uebersendung eines Looses einer verbotenen Lotterie, weil e» eine strafbare Handlung ist, nicht zum Gegenstand eines wirk sam.'« Vertrage» werden kann. Jedenfalls können Diejenigen, die in auswärtigen Lotterien spielen, eine gute Lehre au» dieser Entscheidung ziehen. — Jnseratennachdruck — unlauterer Wett bewerb. Man schreibt aus Königsberg i. P.: Am 24. Mai ist vor der Kammer für Handelssachen de» hiesiger» Landgerichts ein Prozeß entschieden worden, der weit über Königsberg hinaus in der gesammten deutschen Zeitungswelt eingehendste Beachtung finden wird, weil er das erste grund sätzliche richterliche Erkenntniß auf einem viel umstrittenen Gebiete zu Tage gc-fö dsrt haben dürfte. Der in Königs berg seit etwa zwei Jahr, n erscheinende „Ostpreußische G-neral- Anzeiger" druck.e seit seinem Bestehen den Jnseratentheil der , Königsberger Allgemeinen Zeitung' und namentlich die kleinen Inserate, WohnungSanzeigen, Stellengesuche u. s. w., ohne Quellenangabe nach. Da der Verlag des „Ostpreußt- sch-n General-AvzigerS" es ablehnte, der Aufforderung der Allgemeinen Zeicung", den Nachdruck zu Unterlasten, zu entsprechen, so beschritt die geschädigte Zeitung den Weg der Civtlklage. Der Antrag der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" ging nicht auf Bestrafung des „Ostpreußtschen General.Anzeigers", sondern verlangte lediglich: den Be klagten zu verurthcilcn, jeden Nachdruck der Inserate der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" zu unterlassen, die Kosten de» Rechtsstreite« zu tragen und das UrtheU gegen Sicher- hettsbietung sür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Gerichtshof stellte sich in seine« Urthetl auf die G-ite der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" und sein Erkenntniß ging dahin: „Dem „Ostpreußtschen General-Anzeiger" wird «ufgrgtben, den Nachdruck von Inseraten au» dem Arbeit«- und WohnungSuachwei» der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" zu unterlasten bei Androhung einer Strafe von je 100 Mark für jeden einzelnen Fall. Gegen Hinterlegung einer Caution von 1600 Mark ist das Urthetl al» sofort vollstreckbar erklärt worden. In der Begründung de» Urthetl« wurde darauf hingewiesen, daß solche Handlungen, wie sie in sem Nachdruck von Annoncen feiten« de« „General. Anzeigers oorlägen, eine schwindelhafteReklame bedeuteten, dir da« Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterdrückt wissen wolle und verboten habe. Dem „Ostpreußischen Grneral- Anzeiger" wurden sämmtliche Kosten de« Rechtsstreile« auf erlegt." — Die 27 öffentlichen Realschulen de- Königreich» Lachsen wurden im Mai d. I. inSgesammt von 7896 otr 6 Privotrealschulen in Dre«den und Leipzig inSgesammt vo.» 1159 Schülern besucht. Di« Zunahme vom Mat 1897 bi»
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