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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189807260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18980726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18980726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-07
- Tag1898-07-26
- Monat1898-07
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1898
- Autor
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's Amtsblatt Telegrmnm.Adreflr .Tageblatt", Riesa FerufprrchpeL« Rr. 20. der Königs. AmtShauptmamschast Großenhain, des Königs. Amtsgerichts und des Stadtraths zu MM « 170 Dienstag, 2«. Juli 1808, Abends »1. Jahrg Da« Riesaer Tageblatt «scheint jeden Tag Abend» mit «uSnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expedition«, iu Mesa und Strehla od« durch juasew Träg« frei in» Hau» 1 Mark 5l) Pfg-, bei Abholung am Schalt« d« taiserl. Postanstaltm 1 Marl 25 Psg., durch den Briefträger srei iu» Hau» 1 Marl 68 Psg. Auzeigen-Bnoch«, sllr di, Rummu de» Ausgabetage« bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanlenfiraße 59. — Für dl» Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, Feuerwehr betreff. Die Mannschaften der Feuerwehr zu Riesa und zwar das freiwillige RettungSeorpS, die Wachmannschaft (Hauptmann Bach), die Feuerreserve Tprthe Rr. I sHaup'mann Götze) haben sich Mittwoch, den 27. Juli er. Abends 7 Uhr zu einer Uebung am Spritzen schuppen einzufinden. Begründete Entschuldigungen sind vorher beim Herrn Branddirektor Schumann, Schulstraße Rr. 11. einzureichen. Die Uni'orm ist anzulegen. Auf 8 27 der Feuerlöschorvnung wird aufmerksam gemacht. Riesa, am 25. Juli 1898. Der Stadtrath. Bretfchneider, Vorsitzender des städt. Feuerwehrousschusses. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, den 27. Juli, von Vormittag 8 Uhr ab, gelangen auf der Frei bank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Schweine- zum Preise von 45 Pfg. pro '/, Lg und ca. 25 kK Fett in ausgelassenem Zustande zum Preise von 50 Psg pro kx zum Verkauf. Riesa, den 26. Juli 1898. Die städt. Schlachthofverwaltung. Meitzuer, Sanitätsthierarzt. Uuzei-eu für daS „Riesaer Tageblatt" erbitten un» bi» spätestens! Vormittags s Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. , D-." Da ..HM--SS— Oertliches und Sächsisches. Riesa, 26. Juli 1898. — Se. Kgl. Hoheit Prinz Johann Georg, welcher dem Brigade-Ex rcieren auf dem Truppenübungsplätze bei Zeit hain anwohnte, ist nach Beendigung derselben g'stern Vor mittag nach Dresden zmückgekehrt, und Nachmittag» bat in Bk- ; gleitung des persönlichen A^uianten, Ritimeister v. Mangoldt- ! Reiboldt, eine Reise nach Rußland angetreten. — Se. K;l. Hoheit Prinz Georg traf am Go.intog Abend auf dem Truppenübungsplätze ein und wohnte gestern Vorm ttag der Besichtigung der 6. Jnsartterftbrigade Nr. 64 bei. — Am Sonntag, den 24 Juli hirft der Bez. Obst- bau-Berein zu Riesa eine außerordentliche Sitzung ab, in der beschlossen wurde, sich möglichst korporativ an der Jubiläums ausstellung des Lrndesobstbau-Berein«, welche vom 14. bi ld. Oktober 1899 bei Gelegenheit der 15. Versammlung deutscher Pomologen und Obstzüchter zu Dresden im städt. Ausstellungspalast stattfindet, zu betheiligen. Luch ist ftr den 11. September d. I. auf Einladung des Herrn Ritter- gvtSbefitzerS Degenkolb eine Exkursion nach Rottwerndorf bei Pirna, woselbst die bedeutendsten Obstplantagen find, geplant; auch Nichtmitglirder können sich an derselben bethetligen. Näheres wird durch Circular und Annoncen vorher bekannt gegeben. — In der Köperitzbach zwischen Sieglitz und K'appen- darf wurde von dem Rrvierjägec ein Fischotter erschossen. Derselbe ist 1,10 Meter lang und 20 Pfund schwer. — D,r erste Vorsitzende und Mitbegrü der des Bunde« der Landwirthe, Bernhard v. Plötz ist nach kurzer schwerer Krankest im 54 Lebensjahre vorgestern gestorben. In ihm hat der Bund der Landwtrthr eine seinrr hervorragendsten agi tatorischen Kräfte veilor-n. Der Verstorbene hat in uner müdlicher A bcit überall im Reiche sowohl wie auch nament lich im Reichs- und Landtage für die Ziele des Bundes mit reichem Erfolge gekämpft. — Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das König, reich Sachsen wird bas Gesitz, betreffend die GehaltSverhält- «iffe der VolkSschullehrer und die Gewährung von StaatS- bethilfen zu den Llterszulagen publicirt. Durch dieses Gesitz wird da« Mindesteinkommen der ständigen Lehrer auf 1200 Mk., da« der Hilfslehrer auf 850 Mk. und da« der Direktoren an Schulen mit zehn und mehr Lrhrern auf 3000 Mk, an Schulen mit weniger Lehrern auf 2600 Mk. (allenthalben neben freier Wohnung bez. Wohnung«»» schädig- ung) festgesetzt. Die Einkommen der ständigen Lehrer sollen sich durch Llterszulagen bi« auf 1200 Mk. (an Schulen bi» zu 40 Kindern auf 1900 Mk.) erhöhen; da« Einkommen der Direktoren erfährt eine Erhöhung von je 300 Mk. nach fünf-, zehn- nnd fünfzehnjähriger Dienstzeit. Den kleineren and minder leistungsfähigen Schulgemeinden werden zur Auf bringung dieser Dienstalterszulagen Beihilfen au« der Staats kasse gewährt. Das Gesetz tritt mit dem i. Januar 1900 in Kraft. — Der Borstand de» Deutschen Samariter-Bunde« versendet zur Zeit an seine Mitglieder, die Reichs-, Staat«-, und Gemeindebehörden und die Körperschaften und Vereine, welche da« Samariter- und Rettuag«wesrn ganz oder theil- weise zum Gegenstand ihrer Frieden«thStigkett haben, sowie di« ärztlichen Vereine und alle Einzelpersonen, die sich für diese Bestrebungen interesfirrn, Einladungen zur vethrtligung am III. Deutschen Samarttertaq, welcher zu Hannover vom 23. bi« 2». September d. I. stattfindcn wird. Lu- meltunzen find bis zum 31. Juli d. I. an die Geschäft«, stelle des Deutschen Samariter-Bundes zu Leipzig, Nokolai- kirchhcf 2, einzusenden. Mit der Einladung verbindet der Bundesvorstand zugleich di- Aufforderung zum Beitritt zum Samariter-Bund. Nach Eingang der Anmeldung und de» satzungsgcwäzcn Beitrag« werden für dir Mitgliedes di- Aur weis karten, kür Nichtmitglieder die Eintrittskarten s, 3 Mk. zur Versendung gelangen. Anträge, Vorttäze und Vorführung:« find bis zum 23. August beim BundeS- vo,sitzenden in L-ipzig anzumelden. — Die Oekonomische Gesellschaft i. K. S. beabsichtigt auch dieses Jahr wieder am 9. D.cember d. I. eine Brau- gersten-AuSstellung mit Wettbewerb zu veranstalten, da die vorjährige und vorvorjährige Ausstellung gezeigt hat, daß auch die sächsischen Gerstenböden bei rationellem Anbau, richtiger Fruchtstellung, Düngung und Bearbeitung recht wohl eine sehr brauchbare Malzgerste erzeugen können, welche die zur Zeit von den sächsischen Brauereien mit Vorliebe aus dem Auslande bezogener Braugerste recht gut wird ersetzen kön- nen. Die geplante Ausstellung ist zu beschicken: 1. mit einer marktfertigen Körnerprobe von 5 Liter; 2. mit einigen gut ausgebildeten, dem wirklichen Zustande entsprechenden, bewur zelten Gerstenstauden; 3. mit Bodenproben von dem Felde, auf welchem die ausgestellte Gerste gewachsen ist. An der Ausstellung löinen sich auch Nichtmitglieder betheiligen und erwachsen hieraus keinerlei Kosten. Nähere AuSkunit wirs gern durch die Geschäftsstelle, Dresden, Wienerstr. 131 er- rheilt. — Ukber den Begriff „unlauterer Wettbewerb", wie er nach Maßgabe de« Gesetze« von den Gerichten aufgefaßt wird, ist jetzt in dem amtlichen Organe einer preußischen Handelskammer eine Reihe von richterlichen Entsch idungcn zusammengestellt worden, lte in ihrer Gesammlheit sür alle Geschäfteleule, im Einzelnen aber auch sür die Käufer sehr wichtig find und bcachlenSwerthe Warnungen enthalten. Diese Erkenntnisse besagen, kurz zusammcngefaßt: Die Ankündigung von Maaren mit der Bemerkung, sie seien bei einem Brande durch Wasser beschädigt worden und daher zu herabgesetzten Preisen zu haben, verstößt gegen § 1 de» Gesetzes, wenn die Maaren den bezeichneten Schaden nicht erlitten haben und auch eine Preisherabsetzung nicht stattgefunden hat. Aber auch wenn Beides der Fall war, so ist diese Angabe doch einzuftellen, sobald jene Vorrälhe ausverkauft find. — In dem Ausbteten gewisser Maaren unter dem Einkaufspretse zur Heranziehung von Kunden erkannte da« Schöffengericht einen Verstoß gegen da» UnlauterkeitSgesetz und verurtheilte den Verklagten. — Die öffentliche Ankündigung „Nur ein Preis" verpflichtet den Ladeninhaber, für olle Maaren nur einen Preis zu nehmen. Zuschläge find unstatthaft. Da« Zuwiderhandeln hatte die Berurtbeilang zur Folge. — Wer Medaillen auf Briefen, Karten, Prei-couranten führt, muß den Eharakter derselben genau bezeichnen, um nicht Täuschung zu erregen. — ,,Zu Fabrikpreisen" verkaufen heißt nach Gut- achten von Handelskammern denjenigen Preis zahlen, deu der Wiederverkäufer der Fabrik zahlt. — Die Waaren müssen zu den im Schaufenster verzeichneten Preisen auf verlangen der Kunden in jeder nachwei«ltch vorhandenen Menge ver kauft werben. — „Großer Umsatz, kleiner Nutzen", diese An preisungen dürfen nur von Demjenigen gebraucht werden, der sür beide Behauptungen in seinem Geschäft die Beweise beibringen kann. — Die „wegen Ehescheidung", zurückgegan- grner Verlobung, plötzlicher Abreise rc. reranstatteten Möbel ¬ verkäufe erregen immer die Täuschung einer besonders gün stigen Kaufgel genheit, während sie vielfach nur ein Mittel find, minderwerrhize Waaren zu verkaufen. Im Falle einer Anzeige muß in jedem Falle da« Zutreffende de« Lockmittels von Seiten de« Verkäufers nachgewiesen werden. — Ansich ten aus Geschäftspapieren von eigenen Fabriken und Räumen muffen, da sie als Reklame dienen, auch den thatsächlichen Berhälrnisscn entsprechen und dürfen keine irrige Vorstellung erwecken. — Mit dem Zusatze „fehlerfrei" wurden billige Waaren angeboren. Auf Grund einer Prüfung dieser Waa ren wurde der Geschäftsinhaber verklagt und verurtheilt, die Bezeichnung der Waaren als „fehlerfrei" künftig zu Unter lasten. — Die Beweirlast für den behaupteten unlauteren Wettbewerb trifft immer den Kläger; e« ist nicht Sache de« Verklagten, darzuthun, daß seine angeblich falschen Behaup tungen auf Wahrheit beruhen. Oschatz. Während de- Brigade-xercieren» auf dem r Truppenübungsplätze in Zeithain stürzten Premierlteuterant v. Oppel und 5 Ulanen der 5. Schwadron unser- Ulanen-Regt- ments Nr. 17. Herr v. Oppel, besten Pferd auf der Stelle todt war, erlitt einen Schädelbruch, der nach Aursage de» Arztes zu ernsten Besorgnissen glücklicher Weise keicks Ver anlassung gi bt. Einer der Ulanen zog sich eine Schulter verrenkung zu, die anderen wurden leichter verletz'. !D'« Unfälle sollen sich auf einem von wilden Kaninchen unter wühltem Gelände zugetragen haben. Großenhain. Vom Stadtralh war es der hiesigen Ortskrankenkasse untersagt worden, das Ziehen von Zähnen von sogenannten Zahnkünstlern vornehmen zu lassen, mit der Begründung, daß es keine zahntechnischs Arbeit, sondern eine chirurgische Operation sei, die nach 8 6 de« Kranken-Ver- siherungsgesttzeS nur von wirklichen (approbirten) Aerzten vorgenommen werden dürfe. Hiergegen hatte die OrtSkranken- kaste bei der Kgl. Kreishauptmannschaft Berufung eingelegt. Nach einem Beschlüsse vom 12. Juli cr. entscheidet die Kgl. KreiShavptmannschast nach dem Grh. Tgbl. nun dahin, daß die Krankenkaffen nicht da« Recht haben, selbst die Mitglieder zur Behandlung an Zahnkünstler oder sogenannte Zahntech niker und Dentisten zu verweisen, es müssen vielmehr die Kassenärzte in „jedem einzelnen Falle" „ausdrücklich" ihre „schriftliche Zustimmung" zur Ueberweisung an einen Zahn techniker geben, und nur dann darf der Kastenvorstano die Mitglieder überweisen. Da nun aber auf Grund de« Ge setze« vom 23. März 1896, betr. die ärztlichen BezirkSvereine, nach 8 7 der auf diesem bafirendea ärztlichen Standesord» nung, sowie zufolge von ausdrücklichen Beschlüssen de« hiesigen ärztlichen BezirkSveretnS kein Arzt Kranke an einen Nicht arzt (dazu gehören auch die gabnkünftler) zur Behandlung überweisen darf, so dürfte den Krankenkaflrn überhaupt die Möglichkeit benommen sein, mit Genehmigung von Aerzten Mitglieder an Ntchtärzte zu überweisen. — Dieser Beschluß der Kreishauptmannschaft ist von weitgehendster Bedeutung, da bei vitlen Krankenkaffen — auch auf dem Lande — bis her die Gepflogenheft herrschte, Zahkranke ohne «litere« eine« Nichtarzte zu überweise». In der am Sonnabend abgehaltenen außerordentliche« Generalversammlung de« hiesigen Vezirksobstbauverein« stand al« hauptsächlichster Punkt die Wahl eine« Vorstandsmit gliedes an Stelle de« durch Wegzug «»«geschiedenen Herrn Geh. Regierungsraths von Wiluck» auf der Tagesordnung. Einstimmig ward von der Versammlung al« Nachfolger dr au-geschiedenen Herrn Herr Amt«ha«ptmann Dr. Uhl«-
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