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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189810123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18981012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18981012
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-10
- Tag1898-10-12
- Monat1898-10
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1898
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MM 51. Jahrg Mittwoch, 12. Oktober 1898, Abends «roe^r aunn an oer Kerngneuung oe« «vrire» o rregr - gesummten hiesigen Finmzwclt und vieler auswärtiger BanlterS Handwerk vor; arbeiten jedoch verschiedene Arbeiter zur Hute vormittag Herr Kommerztenrath Franz BaMher Fertigstellung, jeder nur an einem Tyetle des Fabrikats, so beerdig». Oberkonfistorialrath v. Dibelius hielt die Ge ist dies e,n« Fabrrkrhätigkeit. dächtnißrede. g. ste. llden S4M z-78 S-72 2-67 )-SZ Z-5S 53 l-64 r-so r-bs so 47 rnu- ltigt eper. rief Dvk- Nu- mng töll» NA. seine ,rich- Pe- eiden )orn- en?" )ann e al. tim, ichaf« «. §-68 5-67 8-64 3-Ü7 2-63 2-63 e-6i 7-59 Hafen — Allen Beamten der StaatSeis.-nbahnverwaltung, die der zehnten bis zwölften Bekleidung-klasse angehören, da find also die untersten Beamlenkategorten, wurde bisher für die Entdeckung von Schäden, Brüchen u. s. w. an befahrenen Schienen, Herz- und Sreuzungsstücken, sowie Weichen- und Weichentheilen eine Belohnung ausgesetzt, weil dadurch Un fälle vermieden werden. Da- Königliche Finanzministerium M. !-68 )-70 r-?4 k-61 54 was : er- ver- eine Ssttze, und Bet- t, der tde» chter, » der i de» r ei»< Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit AuSnahine der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaijerl. Postanstalten 1 Marl 2S Ps., durch die Träger srei iriS Haus 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Ps. Anzeigru-Anaahme für di« Nummer deS Ausgabetages biS Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraste 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt ta Riesa. 5^ «nd Anzeiger (Elbtblatt lind Anzeiger). Amtsötatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Dresden. Gegen die üble und vom Publikum miß liebig empfundene Gewohnheit vieler Ristaurateure, an Sonn tagen entweder kein Zuckerbier oder nur Bier in ganze« Gläsern und nicht schntttweise zu verschänken, soll, wie die „Sächsische Dorfzettung", da- Amtsblatt der Dresdner AmtS- yarptmannschaftcn, mittheilt, von dcn meisten Amthauptmann« schäften Sachsens energisch vorgegangen werden, nachdem die Königl. Amtshauptmannschast Dresden. Neustadt sich für die Nothwendigkeit der Bekämpfung dieses Mißstandes in der letzten BeztrkSauSschußfitzung ausgesprochen hat. Dippoldiswalde, S. Oktober. Die niedererzgc- birgische Pastocenkonferenz hat den dankenswerthen Plan in» Auge gefaßt, aus der sogenannten „Dippoldshöhe" in der Nähe der Stadt ein Erholungshaus nach Art der christlichen Sommerfrischen zu erbau w. Dir Stadt Dippo'.diSrralde ist durch Schenkung von zwei Scheffeln Bauland dem Unter nehmen entgegen gekommen, einen dritten Schrffel hat die Konferenz sich dazu gekauft. Da« EcholungShau« soll geöff net sein für Jedermann, der in Gottes schöner Natur sich erholen will, wenn man auch in der Hauptsache als seine Gäste zunächst Angehörige der mittleren Stände in« Auge faßt. Da« ziemlich umfangreiche Gebäude soll für SO Som mergäste bequem Platz bieten. Sebnitz, 11. Oktober. Auch in unserer Stadt soll ein Bismarck-Denkmal errichtet werden. Die städtische« Eollegte« beschlossen, einen Bismarck-Brunnen zu errichten. E- wurde beschlossen, Sammellisten auszulegen. Schandau, 10. October. Recht „fettige und speckige" Arbeit wupdc jetzt schon einige Male am hiesigen Elbquai au«grsührt. Riesige Mengen in Salz gepackter amerikanischer Schweinespeck gehen nämlich jetzt fortwährend per Wasser hier durch; um nun da- Salz in Oesterreich nicht mit ver zollen zu müssen, wird der Speck hier au-geladen, au» dm Kisten hrrauSgenommen und da» Salz entfernt und in die Elbe geschüttet. Der Speck wird dann wieder verpackt und geht weiter in verschiedene groß« Räuchereien. Der Empfänger spart dabei ganz bedeutend. Waldheim. Ja dem Feuerwerksladoratorium de» Herrn Her«. Kickeascher hier entstand durch Selbstentzündung der daselbst lagernden Ehemikalien eine weithin vernehmbare Explosion, durch welch« da» Dach abgehoben und da» Ge bäude stark beschädigt wurde. Glücklicherweise befand sich Niemand in demselben, so daß Menschenleben nicht in Ge fahr gekontmm find. Der «»gerichtet« Material- und Ge bäude-Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Mark. Bad Elst«r. Am Dienstag Vormittag gegen 11 Uhr sand hier die Sprengung der großen Dampsesse der Köatgl. Badt anstatt statt. Die Sprengung erfolgte unter Leitung kein eigenes vermögen und keinen eigenen Erwerb haben, auch nicht im Geschäfts- oder Gewerbebetriebe ihrer Eltern Ll ais Gehilfen lhätig find, sondern ihren Unterhalt ausschließ. lich von ihren Eltern und zwar ohne Gegenleistung beziehen, sowie die unter gleichen Voraussetzungen im Hause von Ver- wavdten lebende», nicht selbstständig«n Personen; active Mi litärs bis mit dem Unterosficier auswärts, sofern sie außer ihrem Milirärdtensteinkommen kein weiteres Einkommen haben; die in ArmenversorgungS-, in Corrections-, Heil-, Bersorgungs- und Besserungsanstalten untergebrachten, ingleichen die in Schul- und Btldungsav statten zum Zwecke ihrer Ausbildung wohnenden Personen, so,ern dieselben kein eigenes vermögen und keinen eigenen Erwerb haben. Der Hausbesitzer haftet sür die Steurrbrträge, die infolge von ihm verschuldeter un richtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. Ja gleicher Weise ist jede» Famtltenhaupt für die richtige Angabe aller zu seinem Hausstande gehörigen, ein eigene» Einkommen habenden Personen, einschließlich der Uatermtether und Schlafstellenmiether, verantwortlich. Derjenige, welcher sür die Zweck« seiner Haushaltung oder bet Ausübung seines Berufe» andere Personen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt, ist verpflichtet, über da» von ihm herrührende Einkommen derselben in der Hau»liste Auskunft zu ertheilen, dafrra diese Personen seine Wohnung theilen oder in einem ihm gehörigen Hausgrundstücke wohnen. Der zur Auskunft«- «rtheüung verpflichtete haftet für die Steuerbeträge, welche infolge von ihm verschuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben de« Staate entgehen. — E» wird von Neuem darauf aufmerksam gemacht, daß den auf ihren Bestellgävgen befindlichen Landbrief trägern außer Briefpostsrndungen auch Postanweisungen, Rachnahmesendungtv, kleinere Packete, Sendungen mit Werth- augake bi» zum Betrage von 400 M., sowie Baarbeträge -um Ankäufe von Postwirthzeichea usw. und zur Bestellung von Zeitungen bei den Postanstalten übergeben werden dürfen. Die Lrndbriefträger find verpflichtet, die empfan genen Sendungen, ausschließlich der gewöhnlichen Brief sendungen, sowie die ihnen übergebenen baaren Slldbrträge für Zeitungen, wrrthzetchrn «sw. in eia Annahmrbuch ein- -»tragen, welche- nach jedem B stellgange der Postanstatt vorgelegt wird. Zum Einträgen der Sendungen in da« Annahmebuch ist auch der Auflieferer belügt. E» empfiehlt sich, von dieser Besugntß in jedem Falle Gebrauch zu machen. Hat der Landbriesträzer die Eintragung selbst bewirkt, so muß er dem Auflieferer auf besten verlangen durch Vor legung de« Annahmebuch« von der stattgefundenen Eintragung Ueberzeugung verschaffen. Die Errheilung de« Einlieferung«- scheint» über die von dem Laadbriesträger angenommenen Werth- und Einschreibsendungen, Pc st,«Weisungen und Nach- nahmesrndungen erfolgt erst durch die Postanstalt. Der Landbriefträger ist verpflichtet, den Einlieferungsschein, wenn möglich, beim nächsten Bestellgange dem Auflieferer zu über bringen. Den Orrsbriefträgern ist dir Annahme von Post sendungen und Bestellungen auf Zeitungen nicht g stettet. — Wer ist al« Hrn>werker und wer al« Fabrikant zu betrachten? Diese Frage, die namentlich seit der Einführung de« UvsallversicherungSgesetze» bisher sowohl den Beruft- genossenschasten und sonstigen betheiliztcn Kreisen, wie auch selbst den Gerichten viel Kopfzerbrechen bereitet Hit, ist nun mehr in einem Streitfälle endlich vom Reiche grrichie be- antwortet worden. Bis jetzt wurde gewöhnlich «ine Arbeit«- ) stätte, in der zehn und mehr Arbeiter beschäftigt sind, als j Fabrik betrachtet, und darnach wurden auch die Bistivmungen de- Unfalls rficherungSgesetzr» zur Anwendung gebracht. - Da« RiichSgericht hat jetzt einen anderen Grundsatz fest- - gestellt, den der ArbeitSthellunx. Arbeitet der productrende s Arbeiter allein an der Fertigstellung de« Wnke«, so liegt - an und in der höheren Etage Wohnend,« und vermeide über flüssige« Lärmen. — S. Hört man einen Wortwechsel, so schließe man sofort die Fenster und em fern« sich, um nicht- zu verstehen. — 10. Ma« bilde sich nie ein, daß die eigene« Kinder artiger find al- die der Mitbewohner — aber auch nicht das Gegentheil Oschatz, 11. Oktober. Der älteste Bürger unserer Stadt, der in dem König Friedrich August-Stift wohnhafte Tuchmacherme'ster Bottreich Ernst Nüster verstarb heute früh nach einem kurzen Krankenlager im Alter von 95 Jahren. N. war noch bis vor wenigen Tagen rüstig und hoffte, daß er ein Alter von 100 Jahren erreichen werde. Mügeln, 11. Oktober. Unsere Stadt wird, wie der hiesige Anzeiger melde», in kurzem um ein große« industrielle» Etablifsrment reicher werden. Wa« man schon Wochen lang erwartete, ist nun perfekt geworden: die Gründung einer Chemischen Fabrik hierselvst wurde am Freitag in einer in Leipzig stattgefundenen Versammlung von Interessenten be schlossen. Döbel«. In der Nacht vom Sonntag zum Montag - find ous einer offenen Arbetterstube der Hebenstrrit',chen. Ziegelei zwei Handkoffer gestohlen und im freien Felde er brochen und ihre- Inhalte« an baarcm Beide in Höhe von ca. 100 Ml., sowie einer silbernen Zylinderuhr mit Gchlüfsel- au'zug beraubt worden. Ferner find au« derselben Stube noch rerschiedenr Kleidungsstücke entwendet worden. -f Dresden, 12 October. Der König begiebt sich am 25 Oktober nach Sibyllen ort. — Unter Betheiligung der OertlicheS «u» Sächsisches. Riesa, 12. October 1898. -- Bester« Abend gegen 8 Uhr wurde die Gegend oberhalb Riesa plötzlich in blitzaeriger Weile einen Moment lang taghrll erleuchtet, worauf sich in der Gegend von Zehren ei« «tinger Feuerschein zeigte. Dem vernehmen nach ist in dem alten, mit Stroh bedeckten, wegcn seines pittoresken Aussehen- wohl Manchem in der Erinnerung befindlichen Kährhau- zu Zadel ein zu« Betriebe eine- Morors ge brauchte- Faß Benzin »xplodirt, während das Hau- selbst abgebrannt Ist. — In welchem Brade die Binnenschifffahrt auf E be, Hrvcl und Spree unter dem ungewöhnlich niedrigen Wasser, stände leidet, beweist u A. die Tha'fache, daß in Folge H:r- vortrttens einer Sandbank in der Elbe bei Boizenburg 52 Dampf r mit je 5 oser 6 Lastkäbnen im Schlepptau ihre Fahrt einstellen mußten. Der Fluß war bet Boizenburg auf eine S,recke ron 20 Kilomnern mit Schiff'vhrzeugen b-drckc. Nach d-n ausgesührten Baggerung»» haben einige Shleppzlge die Strecke inzwischen pasfiren können. — Die Husbefiher, bez. deren Stellvertreter, seien daran erinnere, daß nach dem Stande vom hmtigrn 12. Ok tober di« ihnen ta den letzten Tagen behändigten H auS- listen auszufüllen sind; sofern die« also noch nicht geschehen, sei alsbaldige AuS'thrung empfohlen. Jeder Besitzer eines HnttgrundjrLcktS oder drss-n Stellvertreter hat auf dem ihm behändigten Formulare m der darauf bezeichneten Frist. die in dem Grundstücke wohnenden Personen, einschließlich der Astermiether, Schlafstellenmiether, sowie die in ihm ein Be werbe betreibenden, aber anderwärts wohnenden Personen, unter genauer Angabe der Wohnung, ingleichen diejenigen juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, Personenoereine, Aktiengesellschaften, Csmmanditgesellschafren auf Aktien, Berg- gewerkschasten, Erwerb«- und WirihschaftSgenossenschaften u. s. w.), für welche in dem Grundstücke ein GrschäftSlocal ge- baltkn wird, unter genauer Angabe ihrer Vertreter und de» S tz:S ihrer Vertretung anzug'ben. Wegzulassen find nur l - . Ehefrauen, wenn fie eigenen Erwerb und eigene« Einkommen I bat nunmehr bestimmt, daß sowohl den Bahnmeistern erster nicht haben; die im Hause der Eltern lebenden Kinder, welche Truppe als auch in besonderen Fällen den übrigen Ellen- - - - - - - - - ' bahnveamten der neunten Bekleidungsklastr bei aller Ent ¬ deckung von Schäden an genannten En'enbahrikörpern Be lohnungen ausgesetzt werden. — Ueber die Blitzschläge im deutschen Reich und den durch dieselben entstandenen Schaden giebt eine kürzlich veröffentlichte inter-siar.tr S atistik Ausschluß, die sich über die Jahre 1891 bis 95 erstreckt. Am häufigsten find die Blitzschläge in den Gursbezirken, am seltensten in den großen Städten. Der G.'sammtschadcn, der durch Blitzschläge entstanden ist, belief sich rm Jahre 1895 auf fast 7 Millionen ! Mark. Während in den größeren Städten von 100000 Brandschäden nur 450 auf Blitzschlag zurückzusühren find, beträgt die Zahl der durch Blitzschlag entstandene« Feuer von je 100000 Bränden in kleineren S.ädten schon 3865 und in den But«bczirken 10 285, so daß also von je 10 Bränden mindestens einer durch Blitzschlag entstanden sein muß. Rechnet man den Durchschnitt sür ganz D-mschland ohne Unterschied, so entfallen auf je 100000 FeueSbrünste 4515, bet denen Blitzshlag die Ursache war. Naturgemäß ist die Bertheilung der gezahlten Entschädigungssummen »ine ganz ähnliche. I« den größeren Städten kamen von jr 100 000 M. gezahlten Entschädigungen nur 313.— Mk. auf durch Blitz schlag entstandene Feuer, in kleineren Städten Mk. 1620 — in den Landbeztrken schon 8280 Mk. und in den Gut-bezirken über 14000 M. — Folgende zehn Gebote, um mit den Hausbewohner« in Frieden zu leben, seien zur Nachachtung empfohlen: 1. Man sei stets nachgiebig und nachsichtig. — 2. Man begrüße sich stet» freundlich und zuvorkommend, meide aber so viel als möglich näheren Verkehr. — 3. Man lasse sich nie von Dienstmädchen über die Verhältnisse der Mitbewohner etwa« erzählea. — 4. Man halte nie dieselbe Waschfrau, Näherin, Flickerin rc., di« bei einem Haurbewohner arbeitet. — 5. Mau «irthe nie ein Mädchen, ta» schon bei einer Herrschaft im Hause gedient hat. — 6 Man borge sich nie etwa-, muß e- aber geschehen, so gebe man da» Geliehene sd rasch al» möz- Üch wieder zurück. — 7. Hat «an auf der Treppe etwa« verstrrut oder au-g-gossen, so lasse man e« sofort wieder wegbriogeu. — 8. Ma« nehme stet- Rücksicht aas die neben-
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