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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189811075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18981107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18981107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-07
- Monat1898-11
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1898
- Autor
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und Anzeiger Wktlatl Md APtiger). Amlsbtatt der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. Lrlegnnnm-Adreff« »TagrLlatt", Riesa. SS8. Montag, 7. Rooemver 1898, Abends. 5t Jahrg. Da» Riesa« Tageblatt «schedtt srdm Ta, Abend» mtt Ausnahme der Sonn, und Festtage. «irrttljährltch« »«»»Mrei» bei Abholung in dm «hpeditimm in Riesa und Sichle, dm sowie am Schatt« d« kais«l. Postanstaltm 1 Mark 28 Pf., durch die Trilger frei in» Hau» 1 Mark 50 Pf., durch dm vriestrLg« fett in» Hau» 1 Mart «5 Pf. A»»eig«»««ah», M »io de» Ausgabetages bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck mid Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für di« Redaktion verantwortlich: Herrn. Schmidt irr Riesa, Freitag, den 11. November 1898, Borm. 11 Uhr, sollen im Hotel zum „Kroupriuz" hier 17 Bände Meyers ConversationS-Lexikon und 1 Schreibsecretär (Rußbaums gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. j Riesa, 5. November 1898. Der Ger.»Vollz. beim Kgl. Amtsger. k Sekr. Eidam. I Im Grosreschktt Gasthofe in Grüba — als Versteigerungslocal — sollen Freitag, den 11. November 1898, Norm. 11 Uhr, 1 Sopha mit grünem Plüsck Überzug und 1 Berties gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 5. November 1898. t Der Ger.-Voüz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. . In Gemäßheit ß 12 des Reichsimp^gesetzes vom 8. April 1874 fordern wir alle Eltern, Pflegeellern und Vormünder, die ihre impfpflichrigen Kinder oder Pflegebefohlenen zur öffent lichen Impfung nicht gebracht haben, hierdurch au-, die von Aerzten ausgestellten Impfscheine oder Befreiungsnachweise, soweit dies noch nicht geschehen, binnen drei . Wochen und spätestens i am 24. November dieses Jahres ! in der RatbSerp.dilion — Rathhaus, 1. Stockwerk, Zimmer No. 2 — vorzuzeigen, widrigen- s falls die Säumigen nach ß 14 des angezegeren Gesetzes Geldstrafe biS z« SV Mark s zu gewärtigen haben. — k Sollten etwa Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder mit der Impfung ihrer Kinder oder r Pflegebefohlenen noch im Rückstände siin, so werden sie auf Grund der Vorschriften in HZ 4 f und 14 des Jmpfgesetzes in Verbindung mit 8 16 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 hierdurch aufgesordert, bei Vermeidung von Geldstrafe biS zu s 50 Mark oder Haft bis zu drei Tagen dafür zu sorgen, daß die un'erbliebene Impfung innerhalb der oben angegebenen Frist uachgeholt und ebenfalls spätestens am fest gesetzten Tage mittels der vorgeschriebenen Bescheinigung hier nachgewiesen werde, daß solches geschehen oder daß die Impfung aus einem gesetzlichen Grunde zu unterbleiben hat. Riesa, am 3. November 1898. Der Rath der Stadt Riesa. Boeter». Wl'hr. Grasverpachtung. Die Grasprrhmrg auf den nachverzeichneten fiskalischen Elbuferparzelleu soll an den dabei bewerben Tagen an Ort twd Stelle auf die drei Jahre 1899, 1900 und 1901 unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen öffentllch l« Wege deS Meistgebots verpachtet werden, nämlich: 1. Freitag, den 18. November l. I. von vormittag- 8 Uhr an, die der Parzellen Nr. 61, 64, 66—73 auf dem rechten Ufer von Seußlitz bis Nünchritz und , - - - 149, 150, 153—157 - - linken - - Niederlommatzsch bis Leutewitz. Sammelplatz: Gasthof Niederlommatzsch. S. Sonnabend, den 1V. November l. I. von vormittags '/zv Uhr an, die der Parzellen Nr. 74—77, 79, 81 82 auf dem rechten Ufer von Nünchritz bis Zeithain und - - - - 158—163 - - linken - - Leutewitz bis Göhlis. Sammelplatz: Gasthof Nünchritz. S. Montag, den St. November l. I. von vormittags S Uhr an, die der Parzellen Nr. 85—98, 100, 101, 104 aus dem rechten Ufer von Lessa bis an die sächs.-preuß. LankeSgrenze und - - - - 169, 170, 172, 173, 180, 181 auf dem linken Ufer von Gröba bis Strehla und unterhalb Trebnitz. Sammelplatz: unterhalb der Elbbrücke bei Riesa, rechtes Ufer. Nähere Auskunft wird vor den Terminen von dem Herrn Dammmeister Marcus in Nünchritz ertheilt. Meißen, am 4. November 1898. * Königliche Straßen- und Wasser- Königliche Bauverwalterei. Bauinspection I. Friedrich. Ringel. Lrrtttches «n» Sächsisches. Riesa, 7. November 1898. — Tagesordnung sür die öffentliche Siadtverord- netenfitzvnq Dtenttag, den 8. Noxvrbcr 1898, Nachmittags 6 Uhr. 1. Mittheitung des Ergebnisses b«i Vriifung der städtischen K.ssen durch den Finanzaur sbuß. 2. RatPbkschluß über G.-nährung eines Bcttrags ru dcvj-r.rgin Kostin, die dem KirL'Nvorstande aus der Anstellung einer H.mcinde- schwkster (Diakonissin) erwachsen. 3. WaU dreier Wahlge- hiilsin iür ri- bevorstehende Etadrverordnetcn Ergänzunzk- wahi. 4 R start«nregulaiiv. - Der Bester Ns Rittqutts Hirschstein hat, um den durch seinen Park führenden ösfenNichrn W?g los zu werden, mit den «n Betracht kommend.« Gemeinden vereinbart, auf seine Kosten eine chaussicre, unterhalb de- Parkes von Alt- Hirschstein nach N.uhstschflein iührende Straße zu bauen. Man hcffk, daß die Behörde ihre Zustimmung geben, unr daß diese linkrustige Elbstraße recht bald ihre Forlsttzung über N. »Hirschstein und Niederlommatzsch bis Niedermuschütz finden werde. — Die Hausfrauen seien hiermit daran erinnert, daß e» sich ewpfi'htt, wegen der morgen, Dienstag, von früh 6 Uhr ab stattfindenden Spülung de« Rohrn« tzes der stäst- sche« Wasserleitung den Bedarf an Wasser sür Trink« und Sochbedart sich lür morgen rechtzeitig zu resrrvireo. — Er sei hiermit daran erinnere, daß am 10. und 11. d. M. in Höp'ner« Hotel Hierselbst d»e Herbst Konirollvrr- sammlungen stattfinden und zwar am 10 November für die Mannschaften der Stadt Rieka Vormittag» 10 Uhr die Jahrrikiaff u 1891, 1892 und 1893 Nachillag« 3 Uhr die Jahreßklafien 1894, 1895 1896, 1897 und 1898, Nach« mittags r/,1 Uhr süc di« Mannschaften der O.tschaiten Giörttz, Repp'», Nauwalde, Schvetnfunh, Spantberg. Nie»ka, Tiefenau, Lich:ens«e mit Haidehäuie--, «leinrrebmtz, Koselitz, Wülknitz, Radewitz, Streunten, Peritz, Martstedlitz uns Pahrenz, am 11. November BormttagS 10 Uhr >ür die Mannschaften der Ortschaften Zeithain, Glaub,y wir Sagerttz und Langcnberg, Nünchr tz Zschatten, Mehltheuer Kobeln^ H yka, Prausitz, Gest witz, Javnt»dausen mtt Bühler, N ckcitz und Otlsitz, Mittags 12 Uhr für die Mann'chastrn oer ^rt- fchaf.en, Pausitz, Mergendork, Poppip,. Leutewitz, Pochra, Weira, Merzdorf. Ober-R-ußev, Foibcrge, G«ö'e mit Bogel« d«g und Lobert-n, Nachmittags 3 Uhr für die Marn chatten der Ortschaften Röderau, L-ffa, Pro"'.N'tz, Mcr>tz und G'öba. — Für die Beisetzung der Leiche des Fürsten Bismarck ist nach dem „B. L.-A." der 27. November, ein Sonntag, in Aussicht genommen. — Ein gesetzlich geschützter, von Herrn Pfarrer Eca« erfundener Baumschützer wird von dem Geschäftsführer des Sächsischen Land« sobstbauorreinS, Herrn Otto Lämmerhirt, als sehr praktisch empfohlen. Proben in der Höhe von 80 cm können von der Firma Bernhard Ebeling in Bremen ad dort zu 50 Pfg. pro S ück bezogen werden. — Zu der am 21. d. M. statifindenden Plenarversemm« lung des LandcSmedtzinatkollegiumS sind von Herrn Dr. Max Götz in Leipziz«Plagwitz verschiedene Anträge geftelli worden, in welchen die Regierung im gesundhetilichm Inte resse um den Erlaß sehr einschneidender Bauvorschriften er sucht wird. So soll aut die strenge Durchführung des Ver bote» der Erbauung höherer al» dreistöckiger Häuser (ein schließlich des Kellergeschosses) gesehen werden; ferner sollen alle Kellerwohnungen und alle Micthwohnungen in Hinter- gebäuden verboten sein, ebenso da« Einbauen von mehr al» zwei Wohnungen in jedem Geschosse. Geschloffene Bauweise und mehr al» drei Geschosse sollen in Zukunit nur noch in bereit» in dieser Weise bebauten Straßen der größeren Städte gestattet sein, sonst überall nur offene Bauweise. F>r die letztere, wie für dir landhausmäßige Bebauung soll jedoch zur Erzielung eine» billigeren Bauen» der Kachwerkbru gestattet werden. Endlich wird noch um die Erleichterung de» Expro- priasiontverfahren» sür die Gemeinden gebeten, soweit e» sich dabei um die Umwandlung landwtrthfchasilich benutzte« Lande» in Bauland handelt. — Der Garantiefonds sür da» 13. deutsche Bundes schießen im Sommer 1900 in Dresden hat bereits die an sehnliche Höhe von 200000 Mark erhalten. — In neuester Zeitz matt sich unter den Obstbautrei- benden eine Agitation gegen Anlegung von Leimringen bet Obstbäumen al» Schutzmittel gegen den Frcstspanuer geltend. Man erklärt, der Leimring nütze nicht«, da da« ungrflügelte Frostspannrrweibchen nicht, wie bi«her angenommen, den Stamm herauf krieche, um in der Krone seine Eier abzusetzen, sondern von dem Männchen im Fluge dorthin getragen werde, demnach also am Leiwgürtel nicht kleben bleiben könne. Er gänzend sei hier bemerkt, daß derartige» gemeinsame» Fliege« in der Jnsektenwelt thalsächstch vorkommt. Dieser Agitation gegen den Leimring tritt der praktische Rathgrber im Obst- uad Gartenbau tu feiner neuesten Nummer energisch entgegen. Er weist nach, daß da» Männchen te» Frostspanner» seiner , ganzen Baunt nach ga,nicht in der Lage sei, da» schwere, s ungrflügelte Weibchen durch die Lust rm F nge zu tragen. Es liege hier eine Verwechselung mit dem kleinen Bürste» - - lpinncr vor, bei dem ein solches gemeinsames Fliegen vielfach i beobachtet ist. Es ist dringend zu wünsch'», daß Leimringe f an Otstkäumen auf das alle rem rzischstr überall da angelegt ! werken, wo das Auftreten von Frostspan nera beobachtet ist ; und daß obrge Ansicht deshalb gleich im Entstehen als falsch - erkannt und berichtigt wird. — Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eine« ! gewöhnlichen Packet» ist dem Absender nach den Bestimm- l urigen des PostgesitzrS der wirklich erlittene Schaden zu oer- i güten. Von Fabrikanten wird nun beim V rlust oder der j Beschäsigung eine» Packet-, da» eine in seinem Betriebe her- s geftelUe Waare enthielt, in der Regel der rechnungsmäßige . BsrkaufSwerth der Waare als Schadenersatz beansprucht. Diesem Anspruch ist aber nach einer Anweisung des Reichs- postamtS keine Folge zu geben. ES ist dem Absender nur ein Geldbetrag zuzubiüigcn, der au-reicht, um denjenigen Zu stand herzustellep, der bestehe« würde, wenn der Verlust oder die Beschädigung de» Packete» nicht eingetreten wäre. Hier nach würden vlko einem Fabrikanten, der eine in seinem Be« lnebe "1s-^»n-Uee Waare mit der Post versendet hat, t« ' Falle de» Verlustes oder der Beschädigung der Sendung nur die gesammten Ausweodungrn, die zur Herstellung der Waare gemacht worden sind, einschließlich der Vergütung für die vom Fabrikanten selbst oder seinen Angestellten re. geleistete Arbeit zu erstatten sein, während er keinen Anspruch ans Berück sichtigung de» bet der Versendung der Waare erhofften, über den Betrag jener Aufwendungen hinau-gehenden Unternehmer gewinn» hat, weil nach tz 12 de« Postgesrtze» Ersatz für de« entgangenen Gewinn von der Postoerwaltnng nicht geleistet wird. Die Postanstalten find indeß angewiesen worden, bet der Festsetzung der Höhe de« von der Postoerwaltnng zu er setzenden Schaden» jede «nnöthige Weitläufigkeit und Be lästigung de» Publikum«, daher auch alle in« Kleinliche gehen den Ermittelungen zu vermeiden. I« Allgemeinen jedoch wird bei« Verlust eine« Packet«» sich der Schaden mit de« gemeinen Werthe dc» Inhalt« dicken und wird dieser Betra, von der Postoerwaltung auch anstaud»lo« gezahlt, sofern die Höhe de« Gewicht« de« Packet« die Zahlung de» Betrage« zuläßt. Bekanntlich wird für den Verlust eine« Picket« i« Höchstfälle 3 Mark Schadenersatz sür jede« Pfund de» Ge wichte« der Senkung gezahlt.
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