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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189811087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18981108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18981108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-08
- Monat1898-11
- Jahr1898
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1898
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Riesaer H Tageblatt S1. Jihrg La» Riesa« Tageblatt «schetttt sw« Ta, Abend» mtt ««»nähme der Tonn, und Festtag«. BirtteljShrltch« »«PtDlpml» bei «bhelung in dm «kprditimm in »ksa und Strchl», dm «>K,»»chMst^ , temte am Schalter der taiserl. Postanstalttn 1 Mari 28 Pf., durch di« Tttign frei in» Hau» 1 Mart 80 Pf., durch dm vrieftrLg« frei in» Ha«» 1 Mark 68 Pf. Anzrisen-Amuch«« siir di« Nnnnn» de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraß« 89. — Für die Redaktion verantwortlich: Her«. Schmidt in Riesa. urrd Anzeiger MrtlRt md LMl-er). Telegrmnm.«dnsi« Femsprechstell. „rageblatt*, Riesa. AAD, H.NADH'gtz.H.H. Nr. ütt der König!. Amtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. für da- ^Riesaer rngeblntt" «bitt« un» bi» spätestmG vormitta«- G Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die »eschästssteffe. Bekanntmachung. Die amtlichen Verkündigungen, allgemeinen Beröffenllichungen und Auordnungm der Ge meindeverwaltung zu Grvba erfolgen femerhin dmch AuShang am Gemeindeamt vröba. Sröba, am 8. November 1898. Kl. Ott», «.-B. OertlicheS «ud SSchfifcheS. Riesa, 8. November 1898. — Se. Szl. Hoheit Leneralfeldmarschall Prinz Georg begeht morgen, Mittwoch, wie schon kurz erwähnt, sein fünf« undjwanzigjährige« Jeb'läum al» commanstrender General de« 12. Armeekorps. Der Prinz commandirte während de» Feldzuge« 1870/71 zunätst die 23. Divifion; vom 19. Au gust ab übernahm er dann für seinen Bruder, den jetzigen König, der ;um Oberbefehlshaber der «eugrbilseten Maas- Armee emavnt worden war, die Führung des 12. Armee, corps. Da« Commando de» 12. Armeekorps wurde von ihm am 9. November 1873 übernommen, nachdem sein Bruder, der nach Beendigung de« Krieges selbst dieses Corps wieder übernommen hatte, durch den am 29 Oktober 1873 erfolgten Tod ihres Vaters diesem au? tem Königsthron ge folgt war. Am 15 Juni 1888 wurde Prinz Georg zum Generalfeldmarschall und Generalinsprcttur der 2. Armee« insprclion ernannt. — Am Bußtag, (16 November) und am Todtenfest« sonntog (20 Nooemder) ist die Abhaltung öffentlicher B:r- sammlungkn aller Art, ingleichm der Versammlungen der Gemeindevertreter sowie brr Innungen und anderer G - noffenlchaften gänzlich verboten. Diese Bestimmungen finden auch Anwendung auf Krankercisirnoersammlungen, auf die Zusammenkünfte geselliger Vereine und auf religiöse Ver sammlungen, sokald Lieiclbcn cinen öffentlichen Charakter ar- nehmen sollen. Ferner sind Corc-rre und anvere geräusch volle, namentlich mit Musik o-rbundcne Vergnügungen an öffentlichen Orten (Tanzbelustigungen) sowie Privalkäür, auch wenn diese in Prtvathäusern oder in Lccrttn geschlossener G.sellscha'ten abgehalten werden, weiter theatralische Vor stellungen und sonstige Schaustellung! n, öffentliche Auf- und Auszüge, Vogel- und Schetvenschicßcn, tn^l-ichm Schieß übungen am Bußtage und am Todtcnsestionntage, an letzterem jedoch mit Ausnahme theatralischer Vorstellungen in ge- schlcffenen Räumen, untersagt. E« wird aber vorausgesetzt, daß zu denjenigen theatralischen Vorstellungen, welch: am Vorabende de» Bußtags und am Tobtenf st Sonntage ange führt werden, angemessene ernste Stücke gewählt werden, und daß namentlich die Aufführung von Poffen und ungeeigneten Lustspielen unterbleibt. Außerdem sind an den Vorabenden der beiten Festtage Tanzbcluftigungen an öffentlichen Orten und die Veranstaltung von Privatbällen, auch wenn diese in Privathäusrrn oder in Lccrlen geschloffener Gesellschaften ab gehalten werden, am Vorabend de» Bußtag« auch da« Ab- chatten von Corcermustken und anderen, namentlich mit Musikbegleitung verbundenen geräuschvollen Vergnügung« n an öffentlichen Orten verboten. — Wie e« heißt, werden von der Postverwaltung für die im Radfahrdienste beschäftigten Post-Unterbeamtrn ver- suchüwetse Umhäugekrogea au» wafferdichte» vtrff auf Kosten der Postkaffe bi schaff«, um zu verhüten, daß die Unterbeamten während de« Rwfahren» bei Regenwetter durchnäßt werden -und sich davon erkälten. — Eine» Gesuche der Versicherung»anstatt für da» Königreich Sachsen ««sprechend, hat da» sächsische Ministerium de« Innern die Kreithauptwanrschaftku angewi sen, dafür besorgt zu sei«, daß die Hinterbliebenen solcher Personen, für die zur Jsvaltdiiäl«, und AlterS-Bnficherung Beiträge ent richtet worben find, durch die Standesämter bei Anmeldung de» Sterbefalle» auf die Vorschriften in 8 31 de» Reich»gr- sctze« vom 22. Juni 1889 ausdrücklich htngrwiesen werbt«. Dt.ser Paragraph lautet: „Wen« eine männliche P«so«, für rvelche mindesten» für fünf Beitragtjahre Betttäg« eorrichirt rrocden stab, verstirbt, beror sie in den G.nuß etaer Ren» gelangt ist, so strht der hinterlassenen Wittw-, oder, fall« «ine solche nicht vorhanden ist, den hivterlaff.nen eh lichen Kindern unter fünfzehn Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den B-istrrbe«rn »«trichteren Bei- rräge zu. Wenn eine weibliche Person, sür welche min- destrn« sür fünf Beitrag!jähre B»Krüge «n.rihtet warten find, verstirbt, bevor sie in den Genuß eiarr Rente gelangt ist, so steht den hinterlassenen vaterlosen Kindern unter fünf zehn Jahren rin Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für dte Verstorbene entrichteten Beiträge zu. Vorstehende ve- ftimwungr« finden keine Anwendung, sofern den Hinterbliebene« au« Anlaß de» Tode« de» Versicherten auf Grund de» Un- fallverficheruugSgrsetzi» eine Rente gewährt wird. — Nachdem in Erfahrung gebracht worden ist, daß mehrfach an Apparaten zur Erzeugung von künstlichen Mim- ralwäffern Mtschrylinder oder Mischkugeln in Verwendung find, deren Bau eine Kontrole über dte Beschaffenheit ihrer Innenfläche nicht ermöglicht, steht sich da» Ministerium de« Innern veranlaßt, zu verordnen, daß fernerhin an Mtnerak- wasserapparaten nur Mischchlinder und Mischkugeln angr- bracht werden dürfen, welche auseinander geschraubtz-werden können, so daß ihre Innenfläche in ihrer ganzen Ausdehnung besichtigt werden kann. Zur Zeit in Gebrauch befindliche Mischgesüße, welche dieser Anforderung nicht entsprechen, find bi« znm 1. Januar 1899 durch anderweite geeignete zu er setzen. — UrSer Maßregeln gegen die Einschleppung der San Josä-Schildlau» wird einem Dresdner Importeur aus Ham burg witgetheilt, daß für die Lagerung und Untersuchung von frischem amerikanischen Obst dort ein besonderer Quaischuppen erbaut worden ist, der am 15. November dem Verkehr über- gtbrn werden wird. Mit dem gleichen Tage wird die für die Untersuchung de« Obstes eingerichtete Untersuchungsstation dorthin verlegt werden. Vom 15. d. M. ab ist also alle» in Hamburg ankommende oder sooft zur Untersuchung ange- wettete frische amerikanische Obst nach diesem Schuppen zu befördern und dort der Untersuchüngsstation zur Prüfung vorzusühren. An anderen Quaischuppen darf frisches ameri kanisches Obst vom genannten Tage ab nicht mehr gelöscht werden. — Die Zahl der Patienten der Berliner Tollwuth- Schutzstation hat das erst« Hundert überschritten. Bisher betrug sie 99. Am Sonnabend kam dazu noch eine Familie DrewS von Drewshof im Kreise Elbing, Mann, Frau und eine achtjährige Tochter, die alle von einem tollen Hunde gebissen worden find. Von den Patienten sind 71 bereit« wieder entlasten, während sich noch 31 in Behandlung be finden. Wohnung und Verpflegung haben dirse zum Theil in der Anstalt, zum Theil in der Stadt. Bei dieser Ge legenheit sei der wett verbreiteten irrigen Auffassung ent gegengetreten, al» ob an der Behandlung der Tollwuth- tranke» da« Institut sür Infektionskrankheiten da- Haupt- interrffe hätte, ein wissenschaftliche« Interest« und daß au« diese« Grunde auch da« Institut oder der Staat sämmtliche Kosten, auch die der Verpflegung, trüge. Betde« trifft nicht zu. Wie früher schon einmal «itgrtheilt wnrde, ist der Aufenthalt im Institut nicht nothwendig; wer aber in Ber lin sonst ein geeignete« Unterkommen mcht findet, kann in der Anstalt Wohnung und Verpflegung erhalten. Dafür muß jedoch bezahlt werde«, wen« auch dte eigentliche ärztlich« Behandlung frei ist. Dte Wohnung»- und Brrpflegung«- kostra betragen für ein Kind unter 12 Jahren 1,50 «md sür eine« Erwachsenen 2 Mk. pro Tag. E« find daher für einen Aufenthalt ron 20 «der 80 Tagen SO «der 40 bezw. 45 oder SO Mark einzuzahlrn. Bon der Einzahlung wird abgesehen, wenn «ine behördliche Bescheinigung beigebracht wird, au« der hervorgebt, »eiche öffentlich« «aff« für di« Kost«« aufkommt. Dte Ausnahme mittelloser Lotte erfolgt in oriogeoden Fällen natürlich auch oha« diese Bescheinigung. Die zuständigen Behörden werden aber gut thuu, die Be scheinigung dann sobald al« möglich nachzuschicken. Wichtig ist auch dte Einsradmtg der Köpf« der wegen Tollwuthver- dachr« gtt osteten Thiere an da« Institut. Am besten ist e«, den Patienten dte Köpfe in gehöriger Verpackung gleich u»it- zugeben. Zerschmettert« Köpfe jedoch, namrntlich solche, bet denen da« Gehirn nicht «ehr vollständig oder schwer beschä digt ist, find für «ine fichere Feststellung der Diagnose nicht «ehr geetgnet; rbensowtnig diejenigen, die schon in Fäulniß übergangen find. Bemerkt sei «och, daß e« vor Ablauf von drei Wochen nicht möglich ist, eia« sicher« Diagnose zu pellen. : Dienstag, 8. November 1898, Wend» — Entgegen der jweitverbreiteten, Annahme, daß die Zuchtlosigkeit «nd der verbrecherische Haag in unserer Jagend beständig zunehmen, weise« die amtlichen Zahle« unserer Krtmtnalstatiftik in den letzten Jahren ehrt eia« Abnahme de« jugendlichen Verbrecher thum» auf. Eine gewaltige Zu- rahme der jugendlichen Verbrecher zeigte da» Jahrzehnt von 1882 bi« 1892. Iw Jahre 1882 wurden 30719 Per- sonen im Alter über 12 und unter 18 Jahren bestraft ; 1889 war deren Zahl bereit« auf 38 790 gestiegen, dann hob sie sich fortwährend bis auf 46 496 im Jahre 18S2. Im nächsten Jahre ging sie auf 43 766 zurück, stieg 1894 wieder auf 45454 und sank dann 1895 auf 44 384 und 1896 auf 44 275. Seit 1892 hat demnach eine Abnahme d.r jugendlichen Verbrecher um 4,4 vom Hundert stattgefun den. In derselben Zeit i 1 dagegen die Zahl der brstraften Personen über 18 Jahr: noch um 36 893 oder nahezu 10 vom Hundert angewachsen, sodaß der Antheil der Jugend lichen am Verbrecherthum auch relativ recht erheblich abge- nommen hat. Im Jahre 1892 waren unter sämmtltchen B-rurtheitten 11 vom Hundert Jugendliche, im Jahre 1896 nur noch 9,7 vom Hundert. — Vorsicht ist geboten für Alle, welche die Gewohnheit haben, beschädigte« Geld in Zahlung zu nehmen und zu geben. Der Abschnitt 8 der „Allgemeinen Dienstanweisung sür Post und Telegraphie^ besagt im 8 8: Durch gewaltsame u»S gr- setzwidrige Beschädigung am Gewicht verringerte echte R-ichS- müazen find von den Verkehrsanstatten gleichfalls (m de« Absatz vorher ist von dem Anhalten salsch-n Geldes dte Rede) anzuhalten. Eine vorsätzliche Gewichtsverkürzung geschieht gewöhol'ch durch Beschneiden, Brfeilen, Abreib:n rc. de« Randes und der Oberfläche, durch Oxydation im Feuer und demnach öfter» angewandtes Reinigen, sowie durch Einwirkung auflösender Flüssigkeit« a, wa» meisten« auch ohne Vergrößer ungsglas an der angesreffenen Oberfläche zu erkennen ist. Liegt der Verdacht etm« Münzverbrechens gegen eine be stimmte Person vor, so ist wie bei der Entdeckung von Falsch stücken zu verfahr-«. Besteht ein solcher Verdacht nicht, so ist da» Münzstück durch Zerschlagen oder Einfchneiden sür den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsvann dem Ein zahler zurückzugebeu. Gewaltsam beschädigte, aber vollwichtig gebliebene echte ReichSmünze» find von den VerkehrSanstatte« ebenfalls durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und dem Einzahler zurückzugebeu. Reppe«. Am Sonntag früh gegen >/,6 Uhr brach auf dem Oberboden de« Hause« Cat.-Nr. 27, Besitzer Schnei dermeister Ernst Friedrich Hermann Zündler, Feuer an«. Da« Feuer, welche« in kurzer Zett auch die Scheune ergriff, und beide Gebäude vollständig «inäscherte, dürfte durch Brant- sttftunz verursacht worden sein. Der Kalamitose hat ver sichert. * Großenhain, 7. November. Dieser Tage besich tigte Herr Orgelbauer J»hmlich-Dre«deu auf Veranlass«« de« hiesigen Kirchenrorstaodr» die Orgel in hiesiger Kirche, von dessen Gutachten wird e« abhäugrn, ob die Orgel noch mal« reparirt »erden wird, oder ob man sich zur Ausstellung einer neuen Orgel entschließen Muß. — Der Bezkkslehrer- vereta Großenhain begeht am 14. Drcentbrr d. I. di« Arier seine« 25jährigen Bestehen«. — Hier find die Vorarbeit«! zur Gründung einer JammgSkrankenkaffe lebhaft ior Gange. — In »ie großer Zahl di« wilden Kaninchen in den Jagd reviere« der Umgebung vorhanden sind, mag die TharsGhe erhellen, daß bei einer a»f Schönfeld« Revier statt-rfunde- «e» Treibjagd außer gegen 100 Hasen, Rebhühner rc. «GH 59L wilde Kaninchen von nur 15 Schütze« geschossen wurde». I« andere« Reviere« wurden durchschnittlich ebensoottl Rä umchen »tt Hase« erlegt. Döbel«. In «eiteren Kreisen dürfte die Nachricht von Jntereffe sei«, daß Herr König!. Gtab«hobotft Lange feine Stellung al« Leiter der hiesigen Militärkapelle mtt der Di- rigentenftellr der Pionter-Kapelle in Dr««dra vertausche« wird. Mutzschen, 7. Rosember. Die hiesige Kronenapot-ek« hat Herr Apotheker Sriemke au« Stettin gekauft. Der biß-
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