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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189901079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-01
- Tag1899-01-07
- Monat1899-01
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1899
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Tonnadeud, 7 Jnnnnr 18SS, AvexdS. lesaer! age und A«;rigrr Mrtllltt Mit Aykign). «V«»»«» sttz» -L »imstmchfiiri ,rm«» u»m der KSnigl. Amtshauptmarmschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und deS n Stadtrach- r« Ries» SS Jahrg. »» such« LqMKU «tchewt t«d« Ta, »och, Mit An-mchm« der Som. Md «eswqe. «krtüjährttch« «Gugipret, »et »tzolm, m dm «rpedtttovm dl «Isa Md «vchl» oder d»ch Lck», PM VN» Hau, 1 »art V0 Sei «tzotmg «n Schalt« dar taisrrl PostaapMt« l «art» Pßp, dmch SenBriefträg« Pot MS IRml «Wgj »,>,,»»mchm sfir dd ldmu gw-gesäage- dS Uomttta, fi Uhr ahm GmMßr» SoUk »ch lgnäG do« Langer » »wterUch tu «ksa. — SeschSftSM, K,fia»ti»firaßi öS. — Mk dir »chatt»« oermtnmLtch: H»»,»» Schmtdt «n Rich«. chfiU für das »Rlefaer Tageblatt" erbitten uns «ß späteste»» " G ? d tzf k -ö Bormittags » Uh, de, jewelligen Ausgabetage«. Die »eschöstsstele. Bekanntmachung, Hie Ueber- «ud Nachtarbeit i« Bäckereien und Konditoreien betreffend. 1. Auf Grund der Bestimmungen unter I 3a und I 3 letzter Absatz der Bekamt, rnachung de, Reichskanzler- vom 4. März 1896, den Bekleb von Bäckereien md Con. ditoreisn bekeffend, erklärt die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft für daS laufe«- de Jahr in denjenigen Bäckereien und Eondltorelen, auf welche obige Bekanntmachung An« Wendung leidet, Ueber- «ud bezieheuttich Nachtarbeit an folgenden 14 Tagen für all gemein zulässig: 30. März und 1. April (Ostern), 19. und 20. Mai (Pfingsten), 2 Tage vor dem ortsüblichen Erntefeste, 2 Tage vor dem ortsüblichen Kirchweihfest, 18., 19., 20., 21., 22. und 23. Dezember (Weihnachten). 2. Hierüber ist die Königliche AmtShauptmannschaft in der Lage, an 6 weiteren Tagen ^ur Befriedigung eine- bet Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden Be dürfnisses Ueber- und beziehentlich Nachtarbeit auf besonderes Ansuchen für zulässig zu erklären. 3. Endlich wird darauf hingewlesen, daß nach Punkt I 3b der obengedachten Bekannt machung, abgesehen von vorstehend- zu 1 und 2 nachgelassenen und eventuell noch nachzulafsen- den Tagen, weitere SV Tage, deren Auswahl der Bestimmung des Arbeitgebers über lasten ist, für Ueber- und beziehentlich Nachtarbeit freistehen. Die demgemäß vom Arbeitgeber zur Ueber- und beziehentlich Nachtarbeit benutzten Tage sind auf der nach Punkt 1 4» der gedachten Bekanntmachung auSzuhängenden Kalender-Tafel kenntlich zu machen. Großenhain, am 3. Januar 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. 13 k. Le. Uhlemanu. - ' H- Den Nachrichten- imd SigaalSienst vei Eisgänge« mV Hochputheu der Wde detr Nachdem sich namentlich in Folge drS Anschlusses verschiedener Elbuferortschasten an das RetchStrlegraphennetz eine theilweise Abänderung und Ergänzung der von der unterzeich neten Königlichen AmtShauptmannschaft als Elbstromamt betreffs deS Nachrichten- und Sig- ualdiensteS bei EiSgängen Und Hochfluthen der Elbe unter dem 9. März 1894 erlassenen Bekanntmachung erforderlich gemacht Hot, wird unter Aufhebung derselben mit Bezugnahme auf 8 2 dtS den sämmtlichen Ortsbehörden deS 3. ElbstromamtSbezirkeS unter dem 3. Februar 1891 zur Nachachtung unmittelbar zugefertigten Regulative-, den Nachrichten- und Sig naldienst bei Eisgängen u. s. w. betreffend, vom 26. Januar 1891, Folgendes beziehentlich anderweit zur Nachachtung angeordnet. 1. Die nach der nachstehenden Beilage unter D mit dem Eilbotendieuste beauftragten 'Ortsbehörden sind behufs der rechtzeitigen Bekanntmachung und beziehentlich Weiterbeförderung der WasterstandSnachrichten verbunden, auf die Dauer drS Nachtdienstes der betreffenden Tele graphen- oder Fernsprechämter auch ihrerseits einen Nachtdienst einzurlchten. - n. ' 2. Die OrtSbehörden haben die Berechnung der ihnen durch den Eilbotendienst entstehenden und aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen — bezüglich deren auf mäßige Forderungen hinzuwirken ist — unter Beifügung der bezüglichen Quittungen alsbald nach Beendigung der jeweiligen Hochfluth anher einzurrichen. 3. Unter Hinweis auf § 3 drS oben ang zogenen Regulative- werden die betheiltgten OrtSbehörden noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie, fall- auS irgend einem Grunde, nament lich in Folge der Ueberfluthung der mit Telegraphen- oder Fernsprrchanlagen versehenen Ort schaften selbst, die ihnen durch Eilboten zu übermittelnden WasterstandSnachrichten auSbleiben sollten, gleichwohl verbunden bleiben, sich auf geeigneten Wegen diese Nachricht für ihre Orte zu erholen. 4. Weiter wird auch noch besonder- aus § 6 und 8 7, Abs. 1 deS mehrerwähnten Regu lativs hingewiesen, wonach die von den OrtSbehörden etwa beabsichtigte Einrichtung «ine- Schallsignaldienstes der vorherige» Genehmigung de» unterzeichneten Königlichen Elbstromamte» bedarf, und alläl Schießen sowie Veranstaltungen anderer Art, wodurch Verwechselungen mit den geordneten Signalen entstehen können, bet Geldstrafe bis zu 50 Mark verboten sind. Im Uebrigen will man zur Vermeidung unnöthiger Gesuche rückfichtlich der Abgabe von Schallsignalen mittelst sogenannter Kanonenschläge nicht unterlassen, weiter bekannt zu mache», daß als greignrte Stationen dafür nur folgende 10 angesehe« und genehmigt werden könnten Kötitz, Sörnewitz, Cölln-Meißen, Zehren, Seußlitz, Gosa - «»Hirschstein, Grödel, Riesa, Gohli» und Strehla. V. Außer den vorstehend bezeichneten Benachrichtigungen werden noch optische Signale gegeben. i ». auf Pew Rathswetuberge Meiste« - Löll« a. E. durch den Stadt ¬ rath zu Meißen, d. auf de» Hochufer am Ritter-» Gröba und e. er» Gasthofe zu« Schiffchen i« StrHla durch Beamte der Königliche« Straßen- und Wasserbauinspection Meißen I. Meß. m 31. Dezember 1898. Königliche AmtShauptmannschaft als Elbstromamt. dan Schmidt. D ES werden durch Vermittelung der betreffenden OrtSbehörden benachrichtigt: 1. Bon der Aerufprechstelle Grude» (Scharfenberg) auS durch de« Gemeinde*«- stand von Grude«: dieser Ort selbst mit den OrtSthrilen Reppina und Scharfenberg, sowie bet Sommerhochwäffern da- Rittergut Batzdorf. , 2. Bon der Aerufprechstelle Gauernitz aus durch den Gemeiudevorstand zu Gaueruttz r dieser Ort und daS dortige Rittergut, sowie die Ortschaften Wildberg mit Rittergut und Constappel. 3. Bon der Telegrapheustation CoSwig aus durch den Gemeiudevorstand von KStitz: Kötitz, Fährhaus Kötitz, Brockwitz und Sörnewitz. 4. Von der Telrgraphenstatio» Meiste» au» durch den Stadtrath zu Meiste«: Meißen, Rittergut Siebeneichen, Neudörfchen, Fischergasse, Klosterhäuser und Kellbusch. 5. Von der Telegrapheustation Cölln auS durch den Gemeindevorstaud zu Cölln: Ober- und Niederspaar und Cölln. 6. Bon der Fernsprechstelle Diera aus durch den Gemeiudevorstand zu Dier«: Knorre, Proschwitz, Minkwitz, Rottewitz, Karpsenschänke (Diera), Kleinzadel (Zadel) und Nieschütz. 7. Von der Aerufprechstelle Zehre« aus durch den Gemeindevorstand zu Zehre«: Zehren, Niedermuschütz, Hebelet (Naundorf), Göhrischgut und Niederlommatzsch. st. Bon der Aerufprechstelle Senstlitz au» durch den Gemeiudevorstand von Seustkitz: die Gemeinden Seußlitz und Diesbar. 9. Bon der Aerufprechstelle Boritz aus durch den Gemeiudevorstand von Boritz: Neuhirschstein, Althirschstrln, Rittergut Hirschstein, Boritz mit den an der Elbe liegenden dazu gehörigen OrtSthrilen, sowie Schänitz und Leutewitz. 10. Von der Bahntelegraphenstatio« Weisti- aus unter ständiger Abholung der eingehenden Meldungen durch den Gemeiudevorstand zu Leckwitz: Leckwitz und die Rosenmühle. 11. Von dem durch die Königliche Wasserbaudirection Dresden unmittelbar zu benach richtigenden Gemeindevorstaude zu Glanbitz mit Laugender-: diese beiden Orte, in gleichen Nünchritz, Gemeinde und Rittergut Grödel sowie Moritz. 12. Von der Telegrapheustation Riesa aus ».. durch den Stadtrath zu Riesa: Riesa, Rittergut GöhliS, Gemeinde und Ritter gut Promnitz, Leffa, Gemeinde und Rittergut Bobersen, d. durch den Gemeiudevorstand zu Gröba: Gemeinde und Rittergut Gröba, sowie Gemeinde Forberge. 13. Von der Telegraphenstation Röderau aus durch den Gemeiudevorstand zu Röderau: Zeithain und Röderau. 14. Von der Telrgraphenstatio« Strehla aus durch den Bürgermeister zu Strehla: Stadt und Schloß Strehla, Gemeinde und Rittergut Görzig sowie Trebnitz. 15. Von der Aerufprechstelle Gohlis unterhalb Riesa auS durch den Gemriude- vorstand zu Gohlis: Gohlis und der OrtStheil Kleinzschepa. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben soll daS zum Nachlasse deS Gutsbesitzers Friedrich Ernst Sieriug in Kreinitz gehörige Zwei- und Dreiviertelhufengut, Folium 58 de- Grund- und Hypothekenbuch» für Kreinitz. Nr. 64 deS Brandkataster» für diesen Ort, mit dem vor handenen lebenden und todtrn WirthschaftStnventar und einem Theile der Borräthe den 23. Januar 18SS, Bormittags 11 Uhr im Rachlastgrundstücke in Kreinitz durch da» unterzeichnete Amtsgericht öffentlich ver steigert werden. DaS Grundstück hat einen Flächeninhalt von 41 Hektar 59,„ Ar---75 Acker 44 m«. und ist einschließlich der Gebäude mit 1556,,, Steuereinheiten belegt. Die Gebäude find mit 24,390 Mk. bei der Königlich Sächsischen LandrSbrandverficherungSanstalt versichert. Da» Gut ohne Inventar und Borräthe ist ortSgrrichtlich auf 89,565 Mk. geschätzt worden. Die VeisteigerungSbedingungen, eine GrundstückSbeschretbung und da» Berzeichntß da mit zu versteigernden Inventars find au- den Anschlägen am GerichtSbret und im Gasthofe zu Kreinitz zu ersehen. Bieter haben sich pünktlich im NaHlaßgruudstücke einzufinden und über ihre Zahlungs fähigkeit auSzuweisen. Riesa, den 20. Dezember 1898. DaS Köni-l. Lachs. Amtsgericht. -Adner. Sch. Donnerstag, den 12. Januar 1899, von Barm. 1V Uhr au, soll« im Hotel zum „Kronprinz" hier 1 Schreibtisch, 1 Berti«, 1 Ausziehtisch, 1 Sopha,
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