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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010604016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901060401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901060401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-04
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.140,«XL (att.nv) ottva. «.v. »o. t.0. »o. t. v. »o. w.Op^ M.LpiU Bezugs »Preis A> der Hauptexpedition oder den Im Stadt» bezirk und den Bororten errichteten Aus gabestellen abgrholt: vierteljährlich 4.50, bet zweimaliger täglicher Zustellung in- Lau« 5.50. Lurch dir Post bezogen für Deutschland a. Oesterreich: vierteljährl. S. Man abouuirt ferner mit entsprechendem Postaufschlag bei den Postanstalten in der Schweiz, Italien, Belgien, Holland. Luxem burg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaaten, der Europäischen Türkei, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch die Expedition diese- Blatte- möglich. Die Morgen-AuSgabe erscheint am '/,? Uhr, die Abend-Ausgabe Wochentag- um 5 Uhr. tzedaction un- Lrve-itio«: JvhanniSgasse 8. Filialen: Alfred Hahn vorm. O. Klemm'- Sortim. UmversitätSstraße 3 (Paulinum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, purt. und SSnigSvlatz 7. Morgen-Aüsgüve. MpMcr..TWMaü Anzeiger. ÄNtksvlatt des Äöniglichen Land- «nd Wnlsgerichtes Leipzig, des Nathes «nd Volizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzetgen-PreiS die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Rcclamen unter dem RedacrionSstrich (4 gespalten) 75 H, vor den Familiennach- richtea («gespalten) 50 L,. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (excl. Porto). Vrtra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne PostbesSrderung «0.—, mit Postbeförderuag ^l 70.—. Rnnahmeschluß fir Änzeigen: Abend-AuSgabe: DormittagS 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittag- 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet- an die «kxpedttton zu richte». Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi- Abend- 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Dienstag den 4. Juni 1901. SS. Jahrgang. Ultramontane Moral tonvn dem SS «-k- 0 L a. 100,40». XWS6.7KU. >. >. t. ». »o. »o. »o. erzählte dann weiter: „Unter diesen Friedensvermittlern war einer, der am wüthendsten zum Krieg gedrängt hat, während ich elbst fortwährend zum Frieden gerathen habe; dieser Mann ist einfach ein Verräther, und Sie werden wohl nicht von mir ver langen, daß ich mit einem Verräther über den Frieden unter handle." Lord Kitchener schwieg. Weiter beklagte sich Botha über die Verwendung bewaffneter Koffern zu Spionen und be hauptet, der englische Oberbefehlshaber habe gar nicht gewußt, daß es sowohl bei den Boeren wie bei den Engländern bisher ein eststehender Grundsatz gewesen ist, die Farbigen unter keinen Umständen in ihre Streitigkeiten zu mischen. Botha konnte nachweisen, daß Krüger im August 1900, als eines der mächtigsten Kaffernoberhäupter ihm seine Hilfe gegen England zugesagt hatte, dies^ Anerbieten kurz abgelehnt hat; auch über die unver antwortliche Verwendung der Swasi im Februar, die eine An zahl Flüchtlinge mit Frauen und Kindern ermordet hatten, mußte Lord Kitchener sich heftige Vorwürfe machen lasten, er hat sich nur damit entschuldigt, daß er „die Gebräuche und Anschauungen in Südafrika nicht kenne". Ein weiteres Ergebniß als diesen Meinungsaustausch hatte die Zusammenkunft in Middelburg also nicht. Am 7. März 1901 erschien ein Aufruf Botha's an die Bürger, worin er den Inhalt seiner Unterredung mit Lord Kitchener mittheilte. Einige Tage darauf zählte Letzterer in einem längeren Schreiben die Bedingungen auf, unter denen die englische Regierung zum Friedensschlüsse geneigt sei. Diese Bedingungen — zuerst Militärverwaltung und dann ein gewisser Grad von Autonomie für die beiden Republiken — sind im Allge meinen bekannt; irgend eine Bürgschaft für die Schulden der Republiken könne England nicht übernehmen, dagegen sei es bereit, eine den Betrag von 1 Million Lstrl. nicht übersteigende Summe zur Verfügung zu stellen, um die durch den Krieg er littenen Verlust: der Bürger einigermaßen zu decken. Darauf richtete Botha am 15. März einen zweiten Aufruf an die Bürger, worin er sie benachrichtigte, daß er im Einverständniß mit allen einen Officieren die Anerbietungen Lord Kitchener's abgelehnt habe. Dann heißt es: „Der Geist, der aus Lord Kitchener's Brief spricht, macht es uns Allen deutlich, daß die britische Re gierung nichts Anderes bezweckt, als den Untergang unseres afrikanischen Volkes. Denn merkt Wohl auf: sie will einen gesetz gebenden Rath zugestehen, aber dieser soll nur aus von ihr ernannten Beamten bestehen, das Volk hat also keine Gelegenheit, seine Rechte geltend zu machen. . . . Unsere Bürger haben bereits schwere Kämpfe bestanden, dies ist aber, wo die Existenz unseres Volkes in so ungerechter Weise bedroht wird, nicht anders mög lich. Das Blut und die Thränen, welche dieser Krieg schon ge kostet hat, sind schwer, aber der Verlust des Landes ist doppelt schwer. Mein Herz fühlt mit den Bürgern mit, deren Familien weggeführt worden sind. Möge doch Niemand von uns sich der Verzweiflung überlasten, denn dies wäre ein Unrecht gegen unser Volk. Je tiefer wir vom Feind gekränkt werden, desto fester müssen wir für unser gutes Recht und für unsere gerechte Sache einstehen. Laßt uns, wie Daniel in der Löwengrube, auf Gott vertrauen, denn er wird uns zu seiner Zeit und in seiner Weise helfen!" Damit sind auch alle Gerüchte, als ob Botha auch nur einen Augenblick an die Niederlegung der Waffen gedacht habe, gründlich widerlegt. Auch ist niemals ein Waffenstillstand abge schlossen worden, und die zweite Zusammenkunft Botha's mit Lord Kitchener auf Kanonkop besteht nur in der Phantasie eng lischer Berichterstatter. Was endlich die von Zeit zu Zeit stets auftauchenden Gerüchte über Uneinigkeiten der Boerenführer be trifft, so möge nur auf die Thatsache hingewiesen werden, daß alsbald nach Empfang der Kitchener'schen Friedensanträge eine Versammlung der Vertreter der Regierung beider Republiken und sämmtlicher Kommandanten, darunter Stcijn und De Wet, in Ermelo am 2. April 1901 stattgefunden hat, auf welcher ein stimmig beschlossen worden ist, die von Lord Kitchener ge stellten Bedingungen ohne Weiteres zu verwerfen und den Krieg fortzusetzen. >.v27:UX),40 6. 8. 8. 6. 8. V. l.0. l. 0. »v. »v. »0. Z. s. 8. s. s. 8. L derjenige, welcher dieselbe Person zu verschiedenen Zeiten oder mehreren Personen zur selben Zeit kleinere Beträge stiehlt, erst dann eine Todsünde, wenn die Beträge zusammen 3 c/k ausmachen, und wenn er mehrere Personen zu verschiedenen Zeiten bestiehlt, erst dann, wenn di« Beträge 4 ausmachen. Wenn zwischen den einzelnen kleineren Diebstählen, von denen einer 2 beträgt, ein Zeitraum von 2 Monaten liegt, so sind re nicht zusammenzurechnen. Es ist keine Todsünde, Jemandem «ine beliebig große Summe z u stehlen, wenn man beabsichtigt, in kurzer Zeit, z. B. in einer Viertelstunde (!), die ganze Summe, oder doch soviel zurückzu geben, daß das Uebrigbleibende nicht mehr eine genügende Materie für eine Todsünde ausmacht. Die Frage, ob Steuerhinterzieher sündigen und zum Schadenersatz verpflichtet seien, bejaht Liguori „nach der irobableren Ansicht". Er entwickelt aber die Gründe für die verneinende Antwort viel ausführlicher als die für die bejahende und überläßt „dem Urtheil Weiser", zu entscheiden, ob wegen dieser Gründe, „die nicht zu verachten sind", die verneinende Ant wort nicht doch genügend probabel zu nennen sei. Seine Aus- ührunaen über diesen wichtigen Gegenstand schließt Liguori mit den Rathschlägen der beiden Jesuiten Lugo und Molina: das Volk sei zwar zum Steuerzahlen zu ermahnen, nach geschehener Steuerhinterziehung aber sei es von den Beichtvätern zum Schadenersatz nicht anzuhalten, wenn es probabler Weise glaube, es habe bei so vielen Steuern schon einmal ungerecht bezahlen müssen oder für die allgemeinen 'Bedürfnisse genug beigetragen. Ist das Volk verpflichtet, eine Steuer zu zahlen, über deren Gerechtigkeit Zweifel bestehen? Mit den beiden genannten Jesuiten stellt Liguori den Satz auf: es gebe überhaupt nur wenige Steuern, die gerecht seien. Von dieser Voraussetzung aus scheint er sich für die Ansicht zu ents cheiden: da das Steuerzahlen «in« gehässige Sache (ros ocliosa) ei, so brauche man im Zweifel über die Gerechtigkeit der Steuer richt zu zahlen. Ganz entschieden spricht er sich für diese ver neinende Ansicht aus, wenn die Ungerechtigkeit der Steuer „pro babel" ist. s. s. 0. 8. 6. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 5. 6. Die Wirren in China. * Rett» Nork, 8. Juni. (Telegramm.) Der Gesandte Conger geht am 7. Juli von San Francisco nach China ob. Rockhill wird, wie man glaubt, Peking sehr bald verlassen. — Die Dlätter berichten aus Peking unter dem 1. Juni: Die Japaner werden ihre Streitkräfte um 9000 Mann und die Briten um 3000 Mann verringern. Die übrigen Truppen werden bi» zum Juli bleiben oder bis dl« Rückkehr de» Hofe- sicher ist. — Die Belgier setzen den Eisenbahnbau über Tschengtingfu hinaus fort. — Prinz Tsching hat sich erboten, eine chinesische Wache für die ganze Eisenbahnlinie zur Verfügung zu stellen, aber die französischen Behörden halten e» für nöthig, eine französische Wache für die nächsten sechs Monate beizubehalten. * London, 3. Joni. (Telegramm.) „Daily Telegraph" berichtet au» Washington: Deutschland, England und Frankreich werden die einzigen Mächte sein, die Garnisonen für die Peking mit der See verbindenden Puncte stellen, da Rußland seine Tbeilnahme an den Berathunqrn der militärischen Behörden über diese Frage obgclehnt und Amerika sich geweigert hat, seine Truppen anznweisen, diesen Dienst zu übernehmen. * Peking, 2. Juni. (Reuter.) Eine Versammlung der ver bündeten Generale Hot beschlossen, den chinesischen Beamten di« Verwaltung der Stadt im Laufe de« Juni allmählich zu übergeben. Während dieser Woche werden täglich zwei Sonderzüge mit Truppen nach Toku abgehea. Da« Belutschenregiment hat Peking verlassen, um nach Indien zurückzukehren. Der Krieg in Südafrika. * London, 3. Juni. (Telegramm.) Lord Kitchener tele- graphirt, eS habe sich nunmehr berausgestellt, daß in dem Gefecht von Vlakfontein am 29. Mai noch zwei Officiere ge- tödtet wurden und einer vermißt wird. * Eapstadt, 3. Juni. (Telegramm.) Im Basutolande herrscht wegen Ausbruche- der Rinderpest große Ausregung. Die trengsten Maßnahmen zur Verhütung einer Einschleppung der Krankheit in die Nachbargebiete sind getroffen. Tie Grenze zwischen dem Basutolande und dem Oranjestaate ist gesperrt. * Capstadt, 3. Juni. Bisher sind 684 Erkrankungen und 138 Todesfälle an der Pest festgestellt worden. 8. 6. «. 8. 8. 6. L I. protestantisches und nationales Empfinden sich von Allem, was ultramontan heißt, etwas Feindlichem innerlich abgestoßen fühlt, das seinen Grund in erster Linie in der Die Unterhandlungen zwischen Lord Kitchener und «cucralcoittnianSanten Botha. Der„Nieuwe Rotterdamsche Courant" veröffentlicht die von Botha selbst gegebene Darstellung der Unterhandlungen, die er mit dem englischen Oberbefehlshaber gepflogen hat. Bekannt lich hatte man der Gattin Botha's die Rolle einer eifrigen Friedensvermittlerin zugeschrieben, jetzt stellt sich heraus, daß, als sie Januar 1901 von den englischen Behörden in Pretoria einen Paß verlangte, um ihren Mann besuchen zu dürfen, sie gefragt wurde, ob sie bereit wäre, ihren Mann auf das Nutzlose der Fortsetzung des Widerstandes gegen England hinzuweisen; sie verweigerte dies rundweg und erklärte, daß sie dann ohne Paß reisen werde. Lord Kitchener ließ ihr schließlich doch einen Schein ausstellen, mit dem sie die englischen Linien ungehindert passiren konnte, wobei sie von den englischen Generälen, nament lich von French, mit großer Höflichkeit und Zuvorkommenheit behandelt wurde. Auf Ansuchen Lord Kitchener's theilte sie ihrem Manne mit, daß der englische Oberbefehlshaber eine per sönliche Unterredung mit ihm wünsche. In englischen Blättern ist es häufig so dargestellt worden, als ob Botha den Anstoß zu dieser Zusammenkunft, die am 28. Februar in Middelburg statt fand, gegeben habe. Für den Wunsch Botha's, einen seiner Sekretäre zur stenographischen Aufnahme der Verhandlungen zuzuziehen, scheint Lord Kitchener zuerst sehr harthörig gewesen zu sein, gab aber schließlich nach. Der Generalcommandant gab alsbald zu erkennen, daß die Unabhängigkeit der beiden Republiken die Grundlage jedes von englischer Seite ausgehenden Vorschlages zu bilden habe, was Lord Kitchener natürlich von vornherein verweigerte. Auf den Wunsch Kitchener's, Botha möge mit dem neuernannten Gouverneur der früheren süd afrikanischen Republik, Sir Alfred Milner, eine persönliche Be gegnung haben, erwiderte dieser, daß er mit Sir Alfred nichts zu thun haben wolle, denn er sowohl, wie alle Afrikaner könnten kein Vertrauen zu einem Manne haben, der mehr als irgend ein Anderer den Jammer und das Elend verschuldet habe, worunter Südafrika leide. Botha konnte sein Befremden darüber nicht unterdrücken, daß die englische Regierung so wenig Tact besitze, einen Mann, dessen Lebensaufgabe es gewesen sei, den Haß zwischen den beiden weißen Rassen in Südafrika zu schüren, nach Pretoria zu schicken. Auf die Klage Botha's über die allen Gesetzen der Menschlichkeit und des Völkerrechts Hohn sprechende Behandlung der Frauen und Kinder der Boeren hatte Lord Kitchener keine andere Antwort, als daß dies das einzige Mittel sei, den Krieg rasch zu beendigen, da jedes Haus ein ^)epot von Waffen und Nahrungsmitteln gewesen sei. Er gab übrigens zu, daß das Niederbrennen von Häusern häufig durch unverant wortliche Officiere angeordnet worden sei, und er habe die nöthigen Befehle gegeben, um unnöthige Verwüstungen zu Ver bindern. Auf die Klage Botha's über dir entsetzliche Sterblich keit unter den in engnschen Lagern eingesperrten Frauen und Kindern konnte Lord Kitchener nichts erwidern. Jnterrssan sind die Auslassungen Botha's über die Behandlung der bei ihm erschienenen Friedensvermittler; er sagte: „Während des Krieges haben diese Boeren sich stets geweigert, ihre Pflicht zu thun, sie haben sich sehr Vortheilhaft« Anstellungen und Posten zu verschaffen gewußt, und ergriffen gierig die erste Gelegen heit, um die Waffen niederlegen zu können; solche Leute kann ich nicht achten." „Ich auch nicht", sagte Lord Kitchener. Botha mß" erworben hat, der wird rn die Apotheke als Lehrling ge geben, weil — ja weil man den jungen Mann anderswo nicht unterbringen kann. Solche Leute geben schlechte Besitzer und sind in späteren Jahren in der Regel nicht befähigt, ihre Lehr linge auszubilden. Dann proteftirt die Zeitung gegen die Leicht fertigkeit mancher Apothekenbesitzer, die Lehrlinge annehmen, nur um billige Arbeitskräfte zu haben, und die Ausbildung dieser jungen Leute weder selbst leiten wollen noch können. Man wünscht, daß die Lehrlinge unter die Aufsicht leitender Organe gestellt werden und daß denjenigen Apothekern, welche die Aus bildung der Lehrlinge den bestehenden Pharmacia-Schulen oder Examen-Pressen überlassen, di« Berechtigung zum Halten von Lehrlingen entzogen werde. In der deutschen Pharmacie sind circa 25—50 000 Apotheker, ohne die Hilfskräfte, beschäftigt, und es dürfte wohl an der Zeit sein, die Verhältnisse eingehend zu studiren. Wenn die „Süddeutsche Apotheker-Zeitung" den Lehr gang der Eleven erhöhen will und das Gehilfen-Examen dem Maturitäts-Examen der Realgymnasien gleichgestellt zu sehen wünscht, so kann man diese Art der Lösung nur beglückwünschen. Es würden dann allerdings der Pharmacie mehr und bessere Kräfte Zuflüßen und die Frage nach dem Maturitäts-Examen als Bedingung für den Eintritt eines Lehrlings würde sehr ein fach gelöst sein. * Leipzig, 3. Juni. (Eingabe an den BundeSratb.) Der dem BundeSrathe zugegangene Entwurf einer „Ver ordnung über die Arbeitsverhältnisse der An gestellten imGast- und Schankwirthsgewerbe" hat verschiedene Gastwirthsvereinigungen, an deren Spitze der „Bund deutscher Gastwirthe" (Sitz Leipzig) mit 26,000 Mitgliedern und der „Deutsche Gastwirths- verband" (Sitz Berlin) mit 27,000 Mitgliedern stehen, zu einer Eingabe an den Bundesrath veranlaßt, in der um Abänderung verschiedener Bestimmungen dieser Ver ordnung gebeten wird. Zunächst wenden sich die Petenten gegen die im Entwurf enthaltene ununterbrochene neun stündige (nächtliche) Ruhezeit. Schon durch die von der „NeichScommission für Arbeiterstatistik" ausgestellte Forderung einer mindestens achtstündigen Ruhezeit würden den Gast- wirthen schwere Opfer auferlegt werden; eine neunstündige Ruhezeit würde diese Opfer aber noch erheblich vergrößern, namentlich durch die dann in vielen Betriebe» — so in allen Hotels — erforderliche Anstellung von AuSbilfspersonal; schließlich liege die Bestimmung am allerwenigsten im Interesse des Personals selbst, das bei den heutigen Ver hältnissen in seinen Einnahmen auf Trinkgelder angewiesen sei und bei Inkrafttreten der Verordnung den Platz oft räumen müßte, wenn (nach dem Schluß der Theater, dem Ein treffen der Abendzüge rc.) die beste Aussicht auf Verdienst einträte. Die weitere Bestimmung im Entwürfe, daß die aus der Ruhe zeit sich ergebende Höchstdauer der Arbeitszeit 60 mal im Jahre überschritten werden dürfe (das würde etwa an allen Sonn- und Festtagen sein), erkennen die Petenten dankbar an, wünschen aber den Zusatz, daß diese Bestimmung nicht für das AuSbilfspersonal gelten solle, das ja an anderen Tagen mehr Ruhezeit habe, als die Verordnung vorsehe. WaS die Gewährung eines freien Tages in jeder zweiten beziehentlich dritten Woche betrifft, so wird in der Eingabe gesagt, daß eine solche Gewährung schon jetzt allgemein üblich sei, daß man aber gegen derartige Zwangsbeslimmungen doch schwere Bedenken haben müsse. Auch die Gewährung einer einmaligen sechsstündigen Ruhepause in den anderen Wochen sei insofern zu beanstanden, als hierfür die Zeit von 12 Uhr Mittags bis 9 Uhr Abends vorgeschrieben werden solle. Es müßte ein größerer Spielraum für die Freigabe gelassen werben, etwa die Zeit von 8 Ubr Morgens bis 12 Uhr Nachts. Die Durchführung der Controlbestimmungen (Aufstellung von Verzeichnissen) wird in der Eingabe für sehr schwierig erklärt. Sodann wenden sick die Petenten gegen die Bestimmung, daß jugendliche Angestellte (unter 16 Jahren) in der Zeit von 10 Uhr AbendS bis 6 Uhr Morgens nicht beschäftigt werden dürfen; gewünscht wird, daß nach Ermessen diese Stunden oder die von 12 Uhr Nachts bis 8 Uhr Morgens für jugendliche Angestellte frei zugeben seien. Begründet wird diese Forderung damit, daß gerade die Stunden von 10 Uhr bis Mitternacht für die Lehrlinge in vielen Betrieben wegen des Saalgeschäfrs, der Ausrichtung von Festmahlzeiten rc. „von unterrichtlicher und erzieherischer Bedeutung" wären. Endlich wirb noch darauf aufmerksam gemacht, daß durch die Vorschrift, weibliche Personen unter 18 Jahren nicht zur Bedienung der Gaste heranzuziehen, das solide Kellnerinnenwesen, wie eS besonders in Süddeutschland zu finden sei, schwer geschädigt werde. Zum Schluß werden in der Eingabe noch die gesundheitlichen Verhält nisse der Angestellten kurz besprochen und gesagt, daß, wenn diese ungünstiger Natur seien, die Ursachen weniger im Gewerbe selbst, als in dem oft schnellen und großen Verdienst durch Trinkgelder rc. zu suchen seien, wodurch die Betreffenden zu unregelmäßigem Lebenswandel angeregt würden. -e- Berlin, 3. Juni. (Ein verfehlter Vorschlag.) Ein freiconservativeS Berliner Blatt hat den Vorschlag ge macht, für anarchistische Verbrechen neben derTodeS- strafe die Deportation einzufübren, wodurch einerseits abschreckend auf die Anarchisten gewirkt, andererseits aber auch die Colonialpolitik in mehr als einer Richtung gefördert würde. Die letztere Behauptung wird schon dadurch wider legt, daß die praktischen Colonialpolitiker fast sämmtlich Gegner der Deportationsstrafe sind. Wohl giebt r< Straf- rechtSlebrer, wie beispielsweise der Breslauer Professor Bruck, die die Deportation in da» deutsche Strafrecht eingeführt wissen möchten, weil, wie ja nicht zu leugnen ist, unser gegenwärtiges Strafsystem so gut wie wirkungslos ist; aber der, beiläufig noch sehr fragliche strafrechtliche Erfolg kann ja dem Colonialpolitiker völlig gleichgiltig sein. Ob nun die DeportationSstrafe abschreckend wirken würde, ist ebenfalls mehr al« zweifelhaft. Da die Anarchisten den Begriff deS Vaterlandes leugnen, so würde das sittliche Moment, die Trennung vom Vaterlande, za gar nicht in Frage kommen, sonder« nur da» körperlich- «entschos Reich. Ll. Leipzig, 3. Juni. Die Reorganisation der Apotheken-Verhältnisse sucht die „Süddeutsche Apotheker-Zeitung" dadurch einzuleiten, Sah sie die bestehenden ungesunden Zustände an der Wurzel anfaßt. Die Zeitung pro. trstirt in ihrer Nummer 40 vom 17. Mai diese» Jahre» dagegen, daß die Apothekerlrhrlinge zu einem erheblichen Theile aus den sogenannten faulen Elementen der höheren Schulen sich recru- tiren. Wer mit Noth und Weh endlich da» „Einjährigen-Zeug- Wenn instinktiv als von so hat den Grundgedanken des Christenthums dreist ins Gesicht schlagen den papalen Verquickung von Religion und Politik und dem darauf basirenden arroganten Uebergreifen klerikaler Herrschafts gelüste in die Machtsphäre des seiner Natur nach souveränen und autonomen Staates. In jüngster Zeit gewinnt aber noch ein anderes, nicht minder tief gründendes Motiv dabei an Bedeutung, das Mar schon längst den Kennern katholischer Theorie und Praxis nicht mehr fremd war, das jetzt aber auch die breiteren Schichten der protestantischen Welt zu bewegen beginnt: die offi- cielle, von den Päpsten ox cmtdeära approbirte ultramontane Sondermoral, die, «in Zerrbild der christlichen, in den Priesterseminarien beider Hemisphären theoretisch gelehrt wird, vor allen Dingen den Beichtstuhl beherscht und von da aus be stimmend in das religiöse, bürgerliche und politische Leben der Katholiken Leider Geschlechter aller Altersstufen, aller Stände und aller Berufe eingreift. Dies« verhängnißvolle Sondermoral ist die des „heiligen" Kirchenlehrers Alp hons Maria von Liguori, des Stifters de: Redemptoristen, der erst Ende des 17. Jahrhunderts bei Neapel geboren wurde, seine umfassende Autorität also nicht der Ehrwürdigkeit hohen Alters verdankt, was in der katholischen Kirche eigentlich das Normale wäre, sondern dem sio volv, sio judeo des Vaticans. Um zu verstehen, warum in allerjüngster Zeit noch ein Sturm der Entrüstung durch die deutsche protestantische Presse ging, als einige der Grundsätze der Moraltheologie Liguori's durchsickerten — im österreichischen Abgeordnetenhaus« kam es bekanntlich darüber zu äußerst aufgeregten Debatten —, muß man aller dings einen genaueren Einblick in dm durch und durch jesuitischen Moralcodex dieses katholischen „Geistesfürsten" gethan haben. Hans Delbrück's „Preußische Jahrbücher" erwerben sich in ihrem Juni-Hefte das Verdienst, ihren ausgedehnten Leserkreis genügend über ultramontane Ethik zu orientiren, indem sie einer sehr instructiven Arbeit des zum Protestantismus übergetretenen früheren Jesuiten Paul von Hoensbroech über Liguori Raum geben, die in erweiterter Form demnächst im zweiten Bande von Hoensbroech's Werk „Das Papstthum in seiner kulturellen Wirksamkeit" erscheinen wird. Hier aus Hoensbroech's knapper, Liguori's achtbändigem Werk entnommener Auswahl wieder nur ein kurzes Excerpt, bei dem wir auf den Abdruck das Schamgefühl verletzender Stellen, wenn gleich gerade sie die charakteristischsten sind, verzichten müssen. Ueber den Gebrauch von Zweideutigkeiten bei dem Eide lehrt Liguori, der treue Schüler eines Erzjesuiten, des Moraltheologen Busenbaum, in seinem in mehr penn 100000 Exemplaren verbreiteten Buche unter Anderem: Ein Angeklagter oder Zeug«, der vor dem Richt«r nicht nach dem Rechte, non lezitims, d. h. in Liguori's Sinn«, so lange noch kein Augen zeuge oder noch keine ganz offenbaren Zeichen für die That vor handen sind, darf schwören, er wisse nichts von dem Verbrechen, von dem er in Wirklichkeit wohl weiß, indem er hinzu denkt: er wisse nichts, worüber er legitime gefragt werden könne, oder was er auszusag«« verpflichtet sei. Dasselbe gilt von einem Zeugen, der überzeugt ist, daß der Angeklagte Lei ^dem, was «r begangen hat, ohne Schuld genxsen sei. Wer etwas geliehen, es aber schon wieder zurückgcgeben hat, darf sagen, er habe nichts Heliehen bekommen, indem er hinzu denkt: so, daß ich es zurückgeben müßte. Ein« Ehebrecherin kann.dem Manne gegenüber den Ehebruch leugnen, indem sie dabei denkt: ich habe ihn nicht so begangen, daß ich ihn gestehen müßte. Sie kann auch sagen, sie habe die Ehe nicht gebrochen, Pa diese noch fortbesteht, und wenn sie den Ehebruch gebeichtet hat, kann sie sagen: ich bin unschuldig. Darf ein Angeschuldigter, vom Richter rechtmäßig befragt, unter seinem Eide das Verbrechen, das er begangen hat, ab leugnen? Die probablere Ansicht antwortet: Nein. Aber «ine genügend probable Ansicht gestattet dem Angeklagten, das be gangene Verbrechen abzuleugnen, indem er hinzu denkt: er habe es nicht so begangen, daß er es gestehen müßte. Diese zweite Ansicht, obwohl weniger probabel als die erste, ist den Angeschuldigten und den Beichtvätern anzurathen. Ist es erlaubt, etwas Falsches zu schwören, indem man mit leiser Stimme hinzusetzt, was das Falsche wahr macht? Es ist erlaubt, wenn die Anderen irgendwie wahrnehmen können, daß etwas leise hinzugefügt wird, obwohl sie den Sinn des Hinzu- gesehten nicht versieben. Welter erörtert Liguort die Frage, ob, wer rin Mädchen verführt, nachdem er ihm zum Schein die Ehe versprochen hatte, verpflichtet sei, das Versprechen zu erfüllen, wenn er bedeutend vornehmer oder reicher ist, als jene. Diel«, sagt Liguori, antworten sehr probabel: Nein, denn der große Standes- und Dermögensunterschied ist kein genügender Grund zur Bezweifelung der Aufrichtigkeit des Versprechens, und wenn das Mädchen trc-hdem nicht an dem Eheversprechcn gezweifelt hat, so ist VaS seine Schuld. Der Mann ist in diesem Falle auch dann nicht verpflichtet, wenn er «s be schworen hat, denn ein Eid verpflichtet nur nach der Absicht de» Schwörenden. Ist di« Verführung des Mädchens geheim geblieben und bildet sie kein Hinderniß für ihre gute V«rheirathung, so ist der Verführer dem Mädchen gegenüber zu nicht» verpflichtet. An Busenbaum's Satz, daß Derjenige, der sich in äußerster Noth befindet, so viel von fremdem Sigenthum nehmen darf, al» er zur Bewahrung vor dem Hungertod« nöthig hat, schließt Liauori die Frage an, ob auch «in vornehmer Mann, der sich schäme, zu betteln, oder zu ar beiten (!), von fremdem Eigenthum sich aneignen dürfe? Er bejaht sie, wenn di« Scham so groß ist, daß der vornehm« Mann lieber sterben will, al» betteln oder arbeiten (!). In der Abhandlung über da» Stehlen erörtert Liguort weit läufig, wie hoch der Betrag sein müsse, damit daS Stehlen zur Todsünde werd«, und sagt: ES ist eine Todsünde, einem Bettler einen Pfennig zu stehlen, nach Einigen 50, nach Anderen 25 H, einem Arbeiter 1 einem mäßig bemittelten Mann« 1,80 -4k, einer sehr reichen Genossenschaft 7,60 r4k, einem König 10 Wenn eS ein« Todsünde ist, 2 auf einmal zu stehlen, so begeht >. tUo» 1. INS:— » 4. ». 1. r.
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