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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189903244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-03
- Tag1899-03-24
- Monat1899-03
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1899
- Autor
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Uiesaer Z Tageblatt Freitag, 24 März 1899, Abends Da« Riesa« Lageblatt «scheint jchu, Lag Abend» mit AnSmchm, d« vorm- und Festtags VIrrteljS-rlich« Bezugspreis b«t Attzolnng in de» SzpeLtttomn in Ries, «ud Strehla ob« durch ««« Lctlg« f»i in» Hau, 1 Mart 50 Ps^. Ri Abholung ou Schalt« d« t-iserl. »ost-ostalt« I «ari 25 Pßp, durch deuBrftstrüg« sich dch Ha», 1 «art 65 »nwiRNchdnnchnn Mr di, «umma de, AuSgndetugeS di« Bormitta» 9 Uhr ohne «ewtchr. »ruck md »«lag vm Langer Et Winterlich M Riesa. — Geschäftsstelle »astantenftrah« »9 - ft«, «, «edaeti« verauttaortNch: Her«««» Schmidt in Riesa. «ud Anzeiger MM« «lld Lujtigrr). Amtsblatt Nie ¬ der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und deS StadtrathS zu Riesch. 1«s. Freitag, 24. «Sri 18SS. Mead«. 52. Jahr, Mit Rücksicht darauf, daß die Vorschriften über die bei der Anlegung von Br««« en zu befolgenden Vorsichttmaßregeln nicht immer gehörig beobachtet werden, wird »ach Gehör de« Bezirksausschusses zur Nachachtung hiermit Folgende» bekannt gemacht: 1. Wer einen neuen Brunne« «»lege«, einen vorhandene« vertiefe« beziehentlich «nedane« will, hat dir» der Königlichen Amtshauptmannschaft zur Entfchliesinng «nd Ge nehmigung »«-«zeigen und bei Ausführung deS Baues die von dem Königlichen Ministerium de» Innern im Jahre 1873 zufamwengestelltrn Vorsichtsmaßregeln, welche bei der Anlegung von Brunnen zu befolgen sind, überdies insbesondere aber vorbehältlich weiterer Vorschriften für de« einzelnen Fall, noch Folgendes zu beobachten: Die Mauerung deS BrunnrnschachtrS ist wasserdicht mit bestem Crmentmörtel auSzu- führen. Diese Brunnenschachtmauer ist wenigstens 20 om über die Erdoberfläche der un mittelbaren Umgebung empor zu sühren. Die Brunnenöffnung ist mit mindestens 10 bis 12 om starken, übereinandergrelfenden, von bestem Materiale hrrgestellten Cementsteinzeug- oder Sandstein- oder Granit-Platten, in dergleichen gefalztem Beschränke liegend, dichtschließend abzudecken. Außerdem sind aber auch hölzerne Brunnenabdeckungen zulässig. Zu letzteren dürfen jedoch nur eichene Pfosten von 9>/, om Stärke verwendet werden, welche ebenfalls über- etnandergreisen und in gesalztem Beschränke liegen müssen. Die Benutzung von Blrirohr als Leitung, sowie daS Beschweren der Klappenventile in den Pumpen mit Bleiplatten ist streng verboten. 2. Die in Punkt 1 gedachte, an die Königliche AmtShaupimannschoft zu erstattende An zeige über Anlegung, Vertkesung oder Umbau eine- Brunnens hat die Beschreibung der Oerlliebkeit, in welcher insbesondere zu erwähnen sein würde, wenn sich eine Abortgrube in einer Entfernung von 10 in und eine Senkgrube in einer solche» von 17 w von dem zu errichtenden Brunnen befände, und die Angabe zu enthalten, wie und vo« wem der Ban ausgeführt werden soll. 3. Bei Neu- oder Umbauten von Häusern kann die mehrerwähnte Anzeige mit dem Bau- genehmigungsgesuche ohne Weiteres verbunden werden. 4. Bei allen Brunnenbauten, einschließlich der Umbauten oder Tieferlegungen, ist an einer leicht sichtbaren Stelle ein Anschlag anzubringen, welcher den Stand, den Familien name« «nd mindestens eine« ausgeschriebener» Borname« der Banherren und der Bauleiter in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift angiebt. 5. Wer als Bauherr, Baumeister oder Banhandwerker die unter 1 gedachten Vor sichtsmaßregeln nicht beobachtet oder den Bau beziehentlich Umbau (Tteferlegung) eines Brunnens unternimmt, bevor die unter 1 vorgeschriebene Genehmigung ertheilt worden ist, verfällt in die im ReichSstrafgefetzbache 8 »«V Ziffer 14 beziehentlich IS vor gesehene« Strafen. OertlicheS uns Sächsisches. Riesa. 24. März 1899. — In der am 2S. d. M. staitgefundcnkn AukfichiSrathS- fitzungdrr Speicheret, und Speditions-Aktienge- se lisch ast wurde beschlossen, der Srneralversammlung, nach gegenübrr dcn vorjährigen bedluttnd erhöhten Abschreibungen und größere« Vortrag, eine 7'/, Dividende für da« mit 31. Di crmber beendete Geschäftsjahr auf das erhöhte Kapital vorzuschlagen. Weiter soll vorgrschlagen werden, eine Prio- riiälr anleihe von M. 500000 zu 4^/,»/, aufzunehmen, für milche der Sesammtgrundbesitz der Leiellschast im Werthe von nahezu M. 700 000, ohne die Speicher und Elevator- Anlagen auf fiskalische« Areal, hypothekarisch haßen soll. Der Zweck dieser PrtorilätrnauSgabe ist vergrößerte Beweg- lich eir uud Unabhängigkeit von Bankkrediten. Während da» verfloffene Geschäftsjahr in der zweiten Hälfte durch den niedrigen Wafferstand der Elbe ungünstig beeinflußt war, hat sich, nach den gegebenen Mittheilungeu, das neu« Geschäfts jahr, durch den milden Winter begünstige, recht ^ut angelafsen und berechtigt zu den bisten Hoffnungen. — Auf die gegenwärtig tm Saale de» „Wettiner Hof" stattfiodenden Edison Vorstellungen hinzuwrisrn, nehmen wir auch an dieser Stelle noch Veranlassung. Die Vorführungen der gebenden Photographie" ist vorzüglich, jedenfalls find sie wett bester al» diejenigen, welche vor einiger Zeit in Münch« Hotel stattfandrn. Wir glauben einen Besuch bksten« em- pfthlea zu können, doch muß «an sich beeilen, da heute Abend bereit» di« Schlußvorftellung ftattfindet. — Ein Sohn de» Herrn Lehrer» Büttner in Riesa ist nach bestandener Abgang«Prüfung auf de« Seminar zu Rosten zum Htl «lehrer in Boritz berufen worden. — Auch in der Königlich sächsischen Armee werden durch die Bewilligungen de« R-tchStogr wichtige Aenderurrgkn der Befehl-weise veranlaßt. Die beiden neuen CorpSbeztrke des 6. Der Herr Bürgermeister z« Radeburg, sowie die Herren Gemeindevorstünde und Gut-Vorsteher, die in jedem Falle von einer noch Punkt 1 ertheilten Genehmigung Mitthrilung erhalte», werden veranlaßt, auf die Beobachtung vorstehender Bestimmung« ihr besondere» Augenmerk zu richten, Zuwiderhandlungen ungesäumt anher anznzeig« und gleichzeitig das Weiterarbeite« an, ohne Genehmigung begonnen« oder der Genehmigung znwiderlaufenden Brunnenbautrn zu verbiet« beziehentlich z« ver hindern. Großenhain, den 20. Mürz 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. 117 L. vr Uhlerumm. Mk. Nach 8 b deS Gesetzes, die allgemeine Einführung etner Hundesteuer betreffend, vo« 18. August 1868, müssen alle Hunde ohne Ausnahme mit der Hrmdesteuerrnarke am HalSbande stet» versehen sein. Vielfach wird diese Bestimmung nicht beachtet. Derselben ist aber an und für sich schon und ferner mit Rücksicht darauf nachzugehen, daß Hunde, wenn sie nicht bekannt find, ihre Feststellung aber erforderlich ist — so für den Fall der Tollwuth — durch die Marke festgrstellt werden können. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg und di« Herren Gemeindevorstünde beziehentlich Gut-Vorsteher deS Bezirks erhalten hiermit Veranlassung, in den nächsten Tagen eine Revision zur Durchführung dieser Bestimmung vorznnrhme« und fortgesetzt dnrnnf zu sehen, daß sie beachtet wird. Zuwiderhandlungen find nach §8 6 beziehentlich 7 deS gedachten Gesetze» zu ahnde». Großenhain, am 15. März 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. L 868. vr. Uhlemmm Barth. Das Einlagenbuch der Sparkaffe zu Riesa, No. 50 367 auf »Ida Scheide in Riesa" lautend, wird hierdurch für ungiltig erklärt. Ries«, am 22. März 1899. Der Math -er Stadt. BoeterS. Sch. Schulhaus-Verkauf. Donnerstag, de« SV. Mürz d. I., Nachmittag i Uhr, soll in» Gasthof -« Heyda daS alte SchulhauS versteigert werden. Dasselbe ist m der Mitte de« Dorfes gelegen «nd eignet sich zu jedem Gewerbe Bedingungen werden vor der Versteigerung bekannt gemacht. Heyda, den 22. März 18SS. Der Schulvorstand. für da- „Riesaer Tageblatt- erbitten uns bi» späteste»» Vormittag- 9 Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die Geschäftsstelle. künftig:» 12. und nmeniS. Armeccorp» werde» durch eine tm All gemeinen von Norden nach Süsen laufende Grenzlinie ge schieden. Die Linie setzt nach dem ,Dr. Anz." im Nords n östlich Riesa ein, geht zwischen Meißen und Tö-cln durch, läßt Freiberg östlich, Chemnitz westlich und endet im Süden zwischtN Marienberg u»d Aanab-rg. Der östliche Theil ge- hört dem 12. Armeecorps: Generalkommando uud beide Divisionen, 23. und 32., in Dresden. Die 23. behält die 45. uud 46. Infanterie- und 23 Kavalleriebrigade, die 32. nimmt zur 64. Infante irbrigade noch die 88. auf, behält die 32 Kavalleriebrigade. Zum IS. Armeecorp«, wel che» den westlichen Theil de« Lande» rinntwwt, Generalkom mando Leipzig, kommt die hier bereit» stehende 24 Division unter Abgabe de» Infanterieregiments Nr. 179. Neugebildet wird dir 40. Division in Leipzig und die 63. Infanterie brigade in Chemnitz mit einem Regiment in Zwickau und au» der neuen 89. Jnfanterikbrigad« in Leipfig mit dem Regiment Nr. 179 und de« neuen Regiment Nr. 181, ge bildet au» de« umzuwandeluden Jäzerbataillon Nr. 15 und eine« neuen Bataillon, die» Regiment kommt nach Chemnitz. Di« neue Division erhält an Kavallerie eine JägereScadron in Leipzig; da» neue Armeecorp» hat sein Pionierbataillon Nr. 22 in Riesa, sein Trainbataillon Nr. 18 in Leipzig. Da» 12. Armeecorp» hat seine beiden Feldartillerie-Brigadeu 23 und 32 in Dresden, die erstere mit beiden Regtmeutern Nr. 12 «nd 48 in Dresden, die letztere mit beiden Regi mentern Nr. 28 und 64 in Pirna. Die rettende Abthrilung hohen Etat» ist bei« Regimente Nr. 12 in Königsbrück. Das 19.Ar«ttcorp» hat beide Keldartillerie-Brigaden Nr. 24 und 40 Leipzig, erstere die beiden Regimenter Nr. 32 und 68 in Riesa, letztere da» Regiment Nr. 77 in Lripzig, 78 in Wurzen. Die TUegrapheucompagnie kommt zum 12. Corps in Dresden. — Auf die gesetzlichen Bestimmungen über die C*ar- woche, welche rä-sttn Montag beginnt, sei hiermit besonders ? a» merksam gewacht. Na- der Trauortnung dürfen an de« Bußtagen und in der Charwoch', vom Montag bis Sonnabend, sowie an den ersten Feiertagen d r drei hohen Feste Trau ungen nicht staitfinden. Am Charfrettag und am ersten Oster friertage find öffentliche Versammlungen aller Art, iugleicheu Versammlungen der Gemeindevcrtreter, sowie Versammlungen der Innungen und anderer Genossenschaften gänzlich verboten. Desgleichen find Concerte und geräuschvolle Vergnügungen an öffentlichen Orten, theatralische Vorstellungen — auch am Gründonnerstag — und sonstige Schaustellungen, öffentliche Auf- und Auszüge, Bogkl- und Scheibenschießen und Schieß übungen am Charfrettag nicht gestattet. — Auf Anregung au» fachmännischen Kreisen hat ttu vergangenen Herbst in Preußen «ine Vergleichung der Uhreu verschiedener Bahnhöfe auf ihren Genauigkeitsgrad stattge- fuubrn. Wenn sich dabei auch in einzelnen Fälle« noch ge ringe Abweichungen i« Gange der Uhren untereinander «nd mit der Normalzett ergeben haben, so geht au» den Auf zeichnungen doch übereinstimmend hervor, daß infolge de« fett einigen Jahren Set der StaalSeisrobahnverwaltung etnge- führten emheitltchrn ZettfigualS die Genauigkeit der Bahn uhren «ine« sehr hohen Grad erreicht hat. Dabet ist fest gestellt worden, daß der durchschnittliche Gesamwtbetrag der bei den sämuttlichea Uebettragungea dieses ZettfigualS «och vorkowuienden kleinen Abweichungen kau« eine halbe Sekunde erreicht. Diese Abweichung ist so gering, daß sie für die meisten wissenschaftlichen und PräzifionSzwecke überhaupt nicht in» Gewicht fällt. Bei fortschreitender Entwickelung der T chntk und bet fernerer Bewährung des vo» allen mit der Empfangnahme und Verbreitung de« Signal« betraute« Grellen bisher grzetztea Interesse» wird sicherlich auch dieser geringe Unterschied noch beseitigt werde«. — Die Entwickelung, welche di« Elektrotechnik tm Laufe weniger Jahre durchgemacht bat, steht in der Geschichte der Industrie wohl einzig da. Einen Beweis dafür liefert die
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