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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189904279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-04
- Tag1899-04-27
- Monat1899-04
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1899
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Uiesaer H Tageblatt ««d A«;»rs»r Mktlstt nd AHtiztt). ZÄtgramm-Adreffer I! Smchmchß«Ie rt» « sL Nr » der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts »nd des Stadtraths zu Riesa, v« Donnerstag, 27. April 189-, Wend». 52. Jahrg. Da» Nttsa« Lageoum aschet« jedar Lag W«rdS mit LnSruchm, d« Som, und Festtag«. Btertrijihrttcher Bezugspreis »ei UdtzolMft tu oe» Szpemam» tu «Nch» und «ratzt» atz« durch »s»o Lrikg« sttt in» Hau» ! «art bv Vstp, »et Abholung -« Schalt« d« taiserl Postanstalte» 1 «art 2V Pfg., durch den Brtrftrag« srai in« HauS 1 «eat SS Wg, Angch,« »mwtzwi ft, dt, Nnnun« dft »ruck und Verlag vae Langer » »tnterltch in Nlesa. — SeschäftSstrll, Kastantensiraß« SS. — Mr di« Redartt« vemntnwttllch: Har»,»» Schmidt tn Riesa. Bekanntmachung. Der unterzeichnrte Stadtrath macht daran! aufmerksam, daß von dem Borstande der land- und forstwirthschaftlichen Beru'Sgenoffenschaft für das Königreich Sachsen die Heberolle über die von den Betriebsunternehmern auf daS Jahr 18S8 nach ft,4L Pf. auf jede beitrags pflichtige Steuereinheit zu entrichtenden Beiträge anher abgegeben worden ist und daß dieselbe nebst dem Verzeichnisse der BetriebSunternehmrr ft Woche« laug, vo« Freitag, de« ft8. lfd. Mo«, an gerechnet, in der Stadtsteuereinnahme zur Einsicht der Betheiligtm ausliegt. Die ausgeworfenen Beiträge «erden der Kürze halber von dem Rathsbotea eingeholt werdeu. Riesa, am 26. April 1889. Der Rath Her Stadt. vr. Wegelin. Ndl. vertltches und Sächsisches. Riesa, 27. April 1899. — In der am Dienstag Abend »-gehaltenen öffent lichen Stadtverordnetensitznng waren anw send 15 Mitglieder de« Kollegium« und zwar die Herren Berg, Braune, Donath, Harumi tzsch, Heldner, Koschrl, Müller, Pietsch mann, Richter, Schneider, Schütze, Starke, Thalhetm, Thost und Träger; entschuldigt waren au«grblieben die Hrrrea O hmigen unv Schöiherr. Al« Rathrdeputirtrr wohnte Herr Bürgermeister Borter« der Sitzung b i; auch war Herr Stadt- rath Dr. Wegelin anwesend. Unter Leitung de« Vorsitzenden de« Kollegium«, Herrn Rendant Thost, gelangten nachfolgende Segevftände zur Sera Hang und resp. Beschlußfaffung: 1. Zum Vortrag gelangt die Rechnung über den in de« Jahren 1897 und 1898 stattgrfundenen Umbau der städtischen Schloßbrauerei. Dieselbe schließt ab mit einem Kostenauf wande einschließlich Beschaffung einigen nothwendtgen Inven tar« von 35316 Mark 99 Pf., der mit 20000 Mark au« dem E löse für den Verkauf de« Schloßgarteaareal« und mit 15 316 Mark 99 Pf. au« der 1898er Anleihe zu d.-ckenift. Die Berwilltguog diese« Beilage« ist von den städtischen Kollegien bereits früher ausgesprochen. Das auf 33500 Mark festgesetzte Baukapital wird von dem Pachter der Brauerei neben der 3000 Mark betragenden Pacht mit 5°/» jährlich verzinst. Die R chnung ist geprüft und vo« Ritter- gutSausschuffe richtig gesprochen, der Rath hat dieselbe eben falls >ür richtig erkannt, Kollegium thut einstimmig dergleichen. 2. Ebenso wird die Armenkaffenrechnung auf da« Jahr 1895. die in Einnahme mit 37125 Mark 91 Pf. und in Au«gabe mit 22 605 Mark 01 Pf, somit mit einem Bestände roa 14 520 Mark 90 Pf. absqlieyt und nach Prüfung vo« ArmeoauSschuß und Rath richtig gesprochen ist, einstimmig richtig gesprochen. 3. In eine« an den Rath gerichteten Besuche de« hie sigen Allgemeinen Hausbesitzer-Verein« hatte derselbe um Ab änderung de« Regulativ« über dir städtischen Besitzveränder- ung«abgaben gebeten und hierbei in Vorschlag gebracht, diese Abänderung dahin vorzunehmen, daß die Abgabe s. bet frei händigen GruudstückSverkSufrn den Satz von V» vom Hun dert nicht überschreite, dagegen b. bei Uebergaug eine« Grund stückes an den Ehegatten, an Kinder oder Enkel ganz in Wegfall komme. Nach eingehendsten Erörterungen ist der rnath zu folgendem Beschlüsse gekommen: „Kollegium vermag nach den bezüglichen Feststellungen nicht zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß die Erhebung von 1*/. BefitzveränderuagS- gebühre« in denjenigen Fällen, tn welwen der Eigrnthum«- übergang auf andere Weise al« durch Erbgang Kraft Pflicht- theilsrecht erfolgt, eine übermäßige Belastung de« htestge« Srundbefitze« bedeutet und beschließt daher, ganz besonder« auch mit Rücksicht auf di« hohe Bedeutung, die nach den Fest- stellungen gerade diese Einnahmequelle für die städtischen Finanzen hat, sowie in wetterer Erwägung de« Umstande«, daß die dabin gehenden Feststellungen ergeben haben, daß auch ein Vergleich zu einer großen Anzahl anderer Stadtgemrinden die hier erhobene Gebühr al« nich' uuoerhältnißväß g hoch bezeichnet werden kann, sich insoweit der Eingabe dr« Hau«- befitzrrverein« gegenüber gänzlich ablehnend zu verhalten. Dagegen verkenut da« Kollegin« nicht, daß Gründe der Bil ligkeit dafür sprechen, für die pflichttheilsberechtigteu Erben roa Grundstücken insofern, al« e« sich bei ihnen in der Mehr zahl von Fällen um eine gewissermaßen unfreiwillige Neber, «ahme «ine» Grundstück« handelt, eine Herabsetzung der Gr- bühr, al« den Bedürfnissen entsprech««-, eintretea zu lassen und e« beschließt deshalb, zumal auch nach den wetteren bezüglichen Feststellungen keine wesentlichen Bedenken finanzieller Art dagegen vorliegen, dem Vorgange anderer Gemeinden entsprechend insoweit eine Ermäßigung der von de» pfltchttheU«berechti-tt« Erben zu erhebenden GeVühr auf 0.5 Proz. eintretea zu lassen «tt der Maßgabe, daß die erhobene Gebühr nach denselben Grundsätzen wie bisher dr« einzelnen brtheUigten Kaffen zugefü-rt werde und daß jene Vergünstigung den Erben der nach de« »0. Juni 1899 mit dem Tode abgehenden Erblasser zu gewähren ist." Diese« Rath«brschl«ffe find sowohl der an dieser Abäaderung tater esfirte Kirchenvorftaad, wie auch der Schulausschuß bei getreten. Kollegium wird um gleiche Entschließung ersucht. Stadtv. Pietschmaan erkenut die vom Rathe beschlossene Ermäßigung in Erbfällen dankbarst an, hält jedoch die Ab gabe von 1 Pro-, in BeräußerungSfällea für zu hoch. Er hätte erwartet, daß da« G-such de« Hru« besitze» verein« eine größere Berücksichtigung finden würde. Die Stadt Riesa stehe aber in solchen Sachen immer oben an. Bürgermeister Borter« erwidert darauf, e« bleibe den städtischen Kollegien immer noch Vorbehalten, bet Bedürftigkeit tn Erbfällen Erlaß ein treten zu lassen. Stadtv. Müller hält diese -Exlrasteuer für ungerechtfertigt. Die Bürgerschaft sei genügend mit Steuern belastet. Redner gtebt an der Hand einiger Auf zeichnungen au« anderen Städten da« Verhältniß der Komumnat- steuer zur Einkonuueusteaer bekannt und meint, dasselbe sei m Riesa viel ungünstiger. Er stelle den Antrag, Kollegium wolle den Rath ersuchen, ein« Aeuderung de« Regulativ« nach de« An träge de« Hausbefitzerverein« vorzunrhmen. Brgrmstr.Boeter« empfiehlt den Rathsbeschluß Ein« Aenderuag de« Regulativ« nach dem Anträge de« Hruibefitzerverein« bedeute einen schweren Eingriff tu die städtischen FiuanzverhSltutfse. Stadtv. Pietsch mann bemerkt, zur Zett der Berathung de« bestehenden Regulativ« seien viele Restaurationsgrundstücke verkauft und diese Verkäufe in Berücksichtigung gezogen worden, «an könne da« aber nicht auf andere Grundstücke übertragen. Der Verkäufer des Grundstück« sei der alleinige Träger dieser Last, die Abgabe würde vo« Käufer von dem Kaufpreise ab- gehandelt. Brgrmstr. voeter «tritt dem entgegen, rin Ver lust sei bi« jetzt weder für Käufer noch Verkäufer etngetrereu. Stadtv. Schneider hält die hohe Abgabe für eiue Erschwerung de« Gruadstückswcchsel«, bei geringer Abgabe könne ein Wechsel leichter stattfiudeo und bet öfterem Wechsel «erd« dieselbe Steuer erzielt. Redner empfiehlt schließlich 0,8 Proz. Brgrmstr. Boe ter«: Auch dieser Fall sei im Rathe erwogen, man sei aber nicht zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Verkäuflichkeit eine« Grundstück« durch die Abgabe unmöglich gemacht werde, dem Rathe sei wenigsten« kein Fall bekannt geworden, in dem die Verpflichtung zur Zahlung einer Befitzveräaderuug«abgabe ein ernstliche« Kaufgeschäft habe scheitern lassem Stadtv. Richt.« r drückt seine Ver wunderung darüber au«, daß sitzt schon wieder eine Aenderuag de« Regulativ« vorgenovtmea werden soll, da doch bet Auf stellung desselben in gleicher Weise beratheu fei. Maa müsse anderen Städten nicht nackstehe», selbst der Erlaß de« halben Prozente« bet Erbfällen sei ibn» nicht genehm. Redner em pfiehlt den Rathsbeschluß." Stadtv. Berg möchte den An trag de« Hau«besitzrrverein« empfehle«, aber auch nicht die Einnahme verlieren und bringt '/i Pro-, in Vorschlag, vrgrmstr. Boeter« pflichtet de« Stadtv. Richter bet. Ja den Haushaltplau seien 10000 Mark bei dieser Position in Einnahme gestellt, e« würde hier eia Ausfall erwachsen, der nur durch einen wesentlichen Steuerzuschlag, also aus Kosten der Allgemeinheit, deren größerer TheU aber nicht Hausbesitzer sei, ausgeglichen werden könne. Stadtv. Pietsch wann: Der Ausfall würde ea. 2500 Mark betragen und da« sei Nicht viel. Stadtv. Schneider: Eta« Aenderuag von 1 auf 0,8 Proz. bedeute schon «ine Entlastung der Haurbrfitzer. Bors. Thof^ bemerkt, au« Grund dieser Abgabe sei noch kein Kauf zurückgegangrn, e« stoße sich kein Befitzwechsel daran. Er habe geglaubt, daß »ach de» ein gehenden Erörterungen de« Rathe«, welcher sür Beibehaltung de« gegenwärtigen Regulativ« — Erbfälle au«genom«en — sprächen, Niemand gegen die Vorlage sein werd«. Auch «äff» »ran an di, uuaasässige« Steuerzahler denken, welch« durch den «ehrsettig empfohlenen Ausfall erheblich betroffen würden, da letzterer doch durch Sre«er»»schläge gedeckt «erden müßte. Stadt». Braune hält die l'/.tgr Abgabe für nicht zu hoch und empfiehlt den Rathsbeschluß zur Annahme. Stadt». Koschel tritt de« vorreduer'bei. Hierauf genehmigt Kolle ¬ gium dr« Rathsbeschluß «tt 11 gegen 4 (Stadtv. Berg, Müller, Pietschmaon und Schneider) Stimmen. 4 Zar Einlegung der WafferleitvngSrohr« läng« de« Wetdaer Wege« für den Bau der Pionterkaserne gemäß dem «tt der Militärverwaltung abg,schloffen«« Vertrage «erden nach dem Rathsbischlvffe 8200 Mark einstimmig verwilligt. 5 Einer zwischen der Stadtgemeinde Riesa and dr« Bäckermeister Herrn Richars M x Mtßbach abgeschlossen« Vereinbarung, betreffend später« unentgeltliche Abtretung von Areal zu S raßeaverbreiteruugSzweckea seilen« te« letzteren an die erster« gegen gewisse, von dieser de« Herr« Mtßbach gegebene« Zusicherungen wegen Uebernahme der Straßenbau taft, stimmt Kollegium nach kurzer Debatte «instimmig zu. 6. An Stelle dr« au« de« Kollegium au«geschiedene» Herrn Kaufmann Fritzsche macht sich für die dadurch frei gewordenen Stellen in den städtischen Au«schliffen eine Neu wahl erforderlich. Die Wahl wi d auf Antrag dr« Stadt». Hammttzsch mittel« Stimmzettel vorgenounurn. Gewählt werden hierbei tn den kownumlicheu Absch5tzuag«an«schnß Stadtv. Berg, in den Ntedrrlag«au«fchuß Stadtv. Schütz?, in dm Schulan«schuß Stadtv. Koschrl, tn den Park- na» Gartenaulagenau«schuß Stadtv. Braune. 7. Kollegium stimmt dem RathSbeschluffe, de« tn be drängten Verhält» iffen lebenden Musiker und Anstreicher H. N. einen Steurrreft von 63 Mk. 50 Pf. zu erlassen, nachdem Stadtv. Ptetschmann und Hammttzsch sich befürwortend gr- l äußert, einstimmig zu. 8. Die Rathsbeschlüsse, die «-truerrestanten Arbeiter Otto Bernhard Hawmitzsch und Hrmmerarbeiter Stephan Sloffarek unter da« Restaotenregulattv zu stellen, werden einstimmig aenrbmiat. 9. Vorsitzender Thost frägt an, ob sich der Zeitpunkt absehea lasse, bi« zu welche« die häßlichen Masten der elek trischen Drahtlrttaag in der Stadt «tt eine« Anstrich ver sehen werden. Brgrmstr. Boeter« beantwortet diese Anfrage dahin, daß nach «tngezogenen Erkundigungen diese Arbeiten in nächster Zett vergeben würden. 10 Stadtv. Träger bemängelt die Beschaffenheit der Flaggen dr« Rathhausr« und wünscht Ersatz durch neue. Brgrmstr. Boeter« bemerkt darauf, e« werde dem Kollegin« tn nächster Zett eine schon fett einiger Zeit in Vorbereitung befindliche Vorlage darüber zugeheu; der Ersatz solle «ege» der beständigen Beschädigungen, die die Flaggen durch die am Rathhau« befindlich« Llpcia- erleiden, durch Staudartrn- fiaggee, die auf dem Dache de« Rathhause« anzubriageu srir», erfolgen. — Hierauf geheime Sitzung. — Sächs.-Böhm. Dampfschifffahrt. Kommenden Son», tag, den 30. April a. c. tritt auf der unteren Strecke, Dres den—Mühlberg rin erweiterter Fahrplan in Kraft, welch« bi« «tt 13 Mai a. c. Gütigkeit hat und dessen Fahrzeiten bereit« bet Beröffeatlichuag der jetzt giftige, Fahrordnmrg rutt bekannt gemacht worden stad. Die Verbindungen de» Fahrplane« find bereit« sehr zahlreiche »nd die Abfahrft- und Ankunftszeiten der Schiffe wieder so gelegt worden, daß die E-sr»bah»aaschlüfle auf den Hruptstatiooen erreicht wer- den körnen, sodaß den Wünschen und' den Interessen de». Publikum« «ährend dieser UebrrgaugSzrit allenthalbeu «tt- sprechen werde« dürfte. — Die Geaeralversauu»lu»g de« Natioualliberalm Ver eine« für da« Königreich Sachse» fi»d,t am Sonntag, 4. Ju»t in Ehrmnitz im Hotel „Römischer Kaiser" statt. — Dt« sächsischen Vorturner werd« nach den Be schlüssen der Ginrurnwart- Versammlung t« Dresden nächste» Jahr i» Meißen «in ssikößere» Vorturner-Tarnen ab hafte». Diese« soll an «i»e« Soerutage «tt gemischte« Wrtttur»«, de« sogenannt«« GechSkampf (Geräthe- »nd volksihümltche Uebunge») begttmm. Nachmittag« zeigen sämmtlichr San- vortm»rrschaft«a gemeiusa« ei» K«le»sch«ingea, da»« jede «in,«la« et»e Gruppe a«Sgewähtt«r Urbuagra an eiaem be- lttbigen Geräth. Ferner ist «in volkSthümliche« Wettturn«», bestehend au« Stabweitspringen, Dreisprung «nd Baüschleuder», dt« zusaaraungewnthet werde», in Aussicht genommen,
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