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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189904144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-04
- Tag1899-04-14
- Monat1899-04
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1899
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Wrtlitt Md APkizer). Telegramm-Adresse: ^G-F-U» Frrnsprechstelle »Lag b a t Riesa. Nr. 20 der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu LIi' 85. Freitag, 14 April 188», Men»S. 52. Jahrg La» Riesa« Tagrdtatt «schrtat jed« Lag «bald« mit Aniwatzm, der Soun» rmd Festtage. Bt«tchtthrttch« vezuglprtt« bei Adtzvlnng in »« GMedttto«« t» Stich: und Strehla ad« durch >»»«, Tilg« fr» i»D Hem» 1 Marl V0 Pfg-, bei Abholung am Schalter d« latserl Postaustaltrv 1 «art 2V Pfg., durch d« Bricht»»« stch ia» Hm« 1 »rat SS Psgz AagrtO«»»»»Mch«i ft» di» Nu»»ur dch Uusgedetagr» bi» vormittag S Uhr oh«« Sewühr. Druck ««dLvnlag dem Langer » viuterlich i» Riesa. — Schchilft»stell, «astantenpraß« 59. — Für bi, «chaetim imautwortlich: Her«»«» Schmidl WMesa. Da» unterzeichnete Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf .Fol. S8S die Firma Alfred Lorenz in Strehla und als deren Inhaber Herrn Alfred Lore«) in Strehla «inzetragen. Riesa, am 12. April 1899. Königliches Amtsgericht. Held««. Brehm. Au> Fol. 2 des tchenoffenschaftSregrsters, de« Credttveret« zu Rief« eingetragene Genofieuschast mit ««beschränkter Haftpflicht in Riesa betreffend, ist heute ver lautbart worden, daß Herr Carl August Ferdinand RaffS aus dem Borstande ausgeschieden und Herr Ottomar Bartsch in Riesa als Stellvertreter des Direktors in den Vorstand neu gewählt worden ist. Riesa, am 12. April 1899. Königliches Amtsgericht. Held»er. Btehm. Etnhebung der Nachaichungs-Gebühren. Die Gebühren für die vom Königlichen Aichamt zu Dresden in der Zeit vom 13. bis mit 28. vorigen Monats in hiesiger Stadt ausgeführten Nachaichungen werden in den nächste« Tage« durch den RathSboten von den Zahlungspflichtigen eingehoben werden. Riesa, am 13. April 1SSS. Der Rach der Stadt. - BoeterS ; Hmtzsch. Bekanntmachung. Der Wasser-br», das Schulgeld und FortbildmrgSschulgeld auf da« 1. Viertel jahr 18SS ist baldigst, längstens aber dis zum 1. Mai dieses Jahres an die Stadthauptcaffe abzuführen. Riesa, am 14. April 1899. Der Rach der Stadt. — vr. WegeUrr. * Hmtzsch. Bekanntmachung. Die Remeiudemtlage« auf den 1. Termin dss. I. werden am 15. lfd. Mon. fällig und find bi« längstens dm 1. Mai dsS. I. an die Stadtsteuereinnahme abzuführen. Riesa, am 18. April 1899. Der Rach der Stadt. vr. Wegeli«. * R. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 14. April 1899. — Wie man un« mittheilt. hat sich in Meiningen ein Loosorttum von ersten Kräften der Herzogs. Hosbühne gebildet, welche« eine Gastspiel-Tournee unternimmt, in die auch unsere Stadt etnbezogrn wurde. Wenn da« Ensemble den guten Ruf wahrt, den die „Meininger" sich früher ver- verdienten, so darf man sich freuen, die Künstlerschaar hier kennen zu lernen. Wie man uns meldet, soll hier nur ein ein malige« Gastspiel stattfiaden und zwar am Mittwoch, den 26 d. M. — El» Sünstlerconcert soll nächste Mittwoch wieder im Saale de« Hotel Münch stattfinden. Lin blinder Klaviervirtuose, Herr PH. Dau« au« Mainz mit einigen Dresdner Künstlern will dasselbe veranstalten. Wie wir au« verschiedenen un« vorgelegten Zettung-recenfionen ersehen, werden die Daus'schen Torcerte recht günstig beurthrilt. So schreiben z. B. über ein Eoncert dieses blinden Künstler« in Dresden die „Dresdner Nachrichten": Da« im Saale de« Verein-Hause« veranstaltete Eoncert de« l linden Pianisten Herrn Philtpo Dau- an« Mainz verfolgte offenbar den Zweck, einem jungen begabten Künstler, dem «in herbe« Ge schick von der Wiege an mit dem mangelnden Augenlicht die wichtigste Vorbedingung selbständigen Schaffen« und Er werbens und eine der köstlichst n Quellen der irdischen Dasein«- sreude versagt hat, die Mittel zu weitere« Fortschreite« auf der künstlerischen Lausbahn zu verschaffen, und zugleich den Nachweis zu erbringen, daß der jugendliche Musiker einer solchen Förderung würdig sei. Dieser Doppelzwkck ist zweifellos erreicht worden. Herr Dau» ist ein technisch wohl gerüsteter, mustkalrsch besten» veranlagter Klavierspreler mit weicht«, auSdruckSsähigrm Ans»lag und wohlemwickelteru Sion für Rhythmik und tynamtsche Schattirung«kunst. Mit wirkende bei« Lori«« find außerdem noch die Eoncertsängrria Frl. Margarethe Eorti und Herr Vtolinvtrtuo» Th. Bau«, Mitglied der «gl. Kapelle zu Dresden." — Wir nehmen daher gern Veranlassung, auf da« Eoncert hiermit empfehlend hinzuwrisru. — Die StandeSordnnng für die ärztlichen Be zirk-vereint Sachsen«, die von allgemeinem Interesse ist, lautet, wie do« Königl. Ministerium de« Innern soeben be kannt gilbt: 8 1. Je" er Arzt ist verpflichtet, seinen Berus gewissen- hakt aurzutbe» und durch sein Verhalten in der BerufS- ihättgkett wie außerhalb derselben die Ehre und da« Ansehen seine« Stande« zu wahre«. 8 iS- Insbesondere hat jrder Arzt seine Pflichten gegenüber seinen Parirnte» sorgfältig zu er füllen, sowie auf gute« Einvernehmen mit seinen Standes- genoffea bedacht zu sein. 8 8. Jede öffentliche Anpreisung (Rkclamr) in irgend welcher Kor« ist dem Arzte, al« der StandeSwürde nicht entsprechend, untersagt. Unter öffentlicher Anpreisung ist namentlich zu verstehen: da« dauernde An bieten ärztlicher Hilfe in öff-ntlichrn Blättern uud durch Plakate, da- auf Erlangung von Praxi« oder sonstiger Vor teile abzielende Anbirten unentgeltlicher ärztlicher Hilfe in öffentlichen Blättern, da« Anzeigen privater Polikliniken, sowie unentgeltlicher Sprechstunden m öffentlichen Blättern und durch Straßenanschlag, mit Ausnahme solcher Privat polikliniken, welche lediglich UnterrichtSzwecken für Studtrende der Medizin, Aerzte, oder der Krankenpflege sich widmende Schwestern dienen, die Empfehlung besonderer eigener Heil methoden in öffentlichen Blättern oder durch öffentliche Vor träge durch Flugschriften und dergleichen, da« Berichten über Krankengeschichten und Operationen in anderen al« fach wissenschaftlichen Zeitschriften, die Veranlassung öffentlicher Danksagungen und der Reklame dienender Zeitungsartikel. Ausnahmen find mit Genehmigung de« Bezttksvrretn« ge stattet. 8 ch Der «aus und Verkauf der ärztlichen Praxi«, sowie da» gewerbsmäßige Brrmitteln derartiger Käufe und Verkäufe durch Aerzte ist unstatthaft. 8 5. Die Bezrtch- nung al« Specialift kommt nur dem Arzte zu, der sich gründliche Ausbildung in dem betreffenden Specialfache er worben hat und sich vorwiegend mir demselben bischäfttgt. Die mißbräuchliche Bezeichnung al« Dpecialist ist unstatthaft. 8 E. Krank« ausschließlich brieflich >u behandeln ist unzu lässig. 8 7. L« ist unstatthaft, über die Wirksamkeit so genannter Geheimwittrl Zeugnisse au«zuftellen, mit Richl- ärzten zusammen Kranke zu behandeln, sich durch Nichtärzte j vertreten zu lassen «ad dte Krankenbehandlung durch Nicht- » ärzte mit seinem Namen zu decken oder in irgend welcher i Form zu unterstützen. 8 8. Dte Uebernahme eine« Kranken au« der Behandlung eines anderen Arzte« ist nur dann zu lässig, «rnn dafür Sorge getragen ist, daß der letztere davon rechtzeitig benachrichtigt ist. vorübergehende Vertretung in Nothfällen, sowie die Berathungen im Hause de« Arzte« find i io diese« verbot nicht eiugeschlossen. Von Eoatrollbesucheo, welche bei Kranken anderer Aerzte im Auftrage vou dritten > Personen, Brrficheruvg«avstalten oder Krankenkassen vor- genommen werde« sollen, ist der Sehand-lad« Arzt vorher zu benachrichtigen. Sine dauernd« Eontrollthätigkeit t« Jnteresse i einer Kraak«nverfichrruvg«austalt oder Krankenkasse darf nur k mit Genehmigung de« Vorstände« de« BezirkSverei»« über nommen werden. Bei Versagung ditser Genehmigung kann dte Entscheidung der vrretnSversammlung «ingrhott werden. 8 b. Die von eine« Kranken oder dessen Angehörigen g«, ! wünschte Zuziehung eint« zweiten Arzte« al« Sonfiliariu« (al« zu befragender Raihgebrr) darf vo« behandelnden Arzte i nicht abgelehnt werden. Dir Wahl de« Eonsiliariu« kann ; aber nur in Uebereinstimmuag mit dem behandelnden Arzte ! erfolge«. In der Regel hat de« behmdelnde« Arzt den al« ' Eonsiliariu» gewählten Arzt von der gewünschten Lonsultation i zu benachrichtigen. Der zur TheUname an eine« Eonfiltu« aufgeforderte Arzt ist zur Ablehnung berechtigt, zur Annahme jedoch nur dann, wenn er sich vergewissert hat, daß der be handelnde Arzt damit einverstanden und rechtzeitig beaach- richtig» worden ist. B-t «onstlien ist der «urplan durch gemeinschaftliche Beratung festzustrllrn, die weitere Behänd- lung aber dem behandelnden Arzte zu überlassen. Die Wiederholung der Zuziehung de« Eonsiliariu« ist nur nach . Ueberetakanft mit re« behandelnden Arzte zulässig. Da« ' gleich« gilt für weitere Krankenbesuche settrn de« Eonsiliariu«. 8 IS. Ein Arzt darf de« anderen in drinzenden Fälle» dte von ihm erbetene Assistenz nicht verweigern, ß 1ü. Gr > ist unzulässig, einen Stande-geaoffea durch Anbieten billigerer l oder unentgeltlicher Hilfeleistung oder durch sonstige unlautere § Mittel au« seiner Stellung zu verdrängen oder solche« zu , versuchtn. 8 Ü2. E« ist unzulässig, die Behaodluog«wetse r eine« anderen Arztes Nichtärzten gegenüber in leichtfertiger - oder rücksichtsloser Weise abfällig zu beurtheilen. . 8 IG. ; Da« Anbieten oder Gewähren von Votthell irgend, welcher ' Art an dritte Personen, um sich dadurch Praxi« za vrr- ; schaffen, ist unstatthaft. 8 14- S« steht dem Arztes! zwar ; frei, unbemittelten Kranken da« Honorar ganz oder» thell- s weise zu erlasset», dagegen ist es der Stellung de« Arzte« nicht würdig, zahlungsfähigen Personen — von Stande«- ' gencssen un» deren Angehöktgen uud ihm nahe Befreundete» f abgesehen — in der Aussicht oder zu dem Zwecke, sich damit anderwette Vorthelle zu verschaffen, da« Honorar zu erlasse» ? oder dte Honorarforderung unter die Mtnitnalsätze der ärzt- ! ltchen Gebührentoxe für ärztliche und zahnärztliche Privat- ' praxi« herabzusetzen. 8 Ültz. Verträge mih öffentlichen oder private« Korporationen, taSbrsoadere mit Berficheruug«- ! Gesellschaften und -Anstalten, sowie mit Kranken-, Unfall-, - Invalidität» und sonstigen Kassen styd Hm BezirkSverei»« vor ihrem endgültigen Abschlüsse zur Stnehmiguag vorzu- s legen, fall« eia Fixum oder ein nach der Mt'gltederzahl der Kaffe beziehentlich nach der Zahl der vorkommendrn Er- s krankungsfälle zu bestimmender Houorarsatz vereinbart werde» > soll, oder wenn bet Honortrung Fach Einzelleiftungea dte z» z vereinbarenden L'qiisationSbettäg« unter die Mindestsätze der ! Srziltchen Gebthcentox; hinabgehr«. j — Die Sttederung dr» sächsischen KriegSmiaisteri««* ? wird nach dem Milttär-Verordnungsblatt vo« 1. Oktober d. i I. ab folgende sein: Ehrs: der Krieg«u»intster. I. Allge» k «eine Armee-Abtheilung. Dieser Abthellung unterstehe»: ' Eeutral-Regiftratur und Druckoorschriften-Berwallung de« i Kritgsminifteri»««. Kriegs-Archiv «ad Armee-Sammln»-. ; Kadetten-Eorp«. Golratenkaabra-Erzirhungsanstalt. Mllitär- e Abthelluag bei dpr thierärztlichea Hochschule und der Lehr- i schmiede. Technisch; Jastttute. Inspizient d-r Harchwaffe». ? Inspizient de« Artillerie. Material«. Zu ihre« Grschä t»be- ; reich gehören: Eeatral-Abtheiluag de« Generalftabe«. In- spektion der Unterolficierschule «ad Uutrrosfieiervorschule. Inspektion der Mttttär.Rett.Aastalt. Kommandantur Dre«- i den (zugleich in Wahrnehmung der Geschäfte al« Inspektion der militärischen Strafanstalten). Kommandantur der Festung Königstein. Direktion der vereinigten Arttllrrir-Werkftättr» und Depot«. II. Armee-Brrwaltungt-Abthkilnng. Dieser Abtheiluug unterstehen: KriegSzahlamt. Mtlitär-Setstlichketk. Remonte-Depoi«. Zu ihrem GrsgäftSberetch gehören: Re- monte-Jnspikteur. Geistlicher Kommissar für die evangelische
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