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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189905083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-08
- Monat1899-05
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1899
- Autor
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Riesaer Tageblatt rrnd Anzeiger Mchlüt mß AHkijtt). .,.7^^,- Awtsötatt der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Riesa. 1»S Montag, 8 Mai 18SS «end». SS. Jahrs »a» Rwsa« Tageblau «styck» xad« Lag Ab«d» «tt »nivmchm, dar «mm» mW Festtag«. Vtmwltitckuv« VezugSpr«« »n Ubsmuag m -«» «^mduto»«» w R«w und odm aun» « e Ilchtz» srtt tn» Hmck r Mack bv Nßtz, d«t «bhokmg «UN «hall« da kaiseel Poftmchait« I «art SV Pfg., durch da Bttchvagoe trat t«s Hau« c ««I vtz Big »uzckgiu »I»ß„ fit, dl- Runuu» da» AuSgadatagM t» vormittag 9 Uhr opw Vewäbr. Druck uud Vertag von Laugar t Wiutarlich tu Niesm — VeschüftGstell« Kastautoustraß« SV. — Wir di« Nedartlm verautwmcklkch: Hermann Schmidt tu Ries«. SSSSS»SSäiiäSML>»»»——iü———M—iMäiäi— Die Wegebaupstichtigeu erhalten Beranlaffung, ungesäumt für gehörige ASIeftmeg später) zu erfolgen, worauf dieselbe an den Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter ^ak- des kvnffers von den Wege« und Fortführmeg desselben in den WegrgrEberr — zugrbe« ist. Der Hausbesitzer oder deffeu Stellvertreter hat diese HuuStzerttturgS« in den bewohnten Orten wie in der Flur — besorgt zu sein. t list« bi- fpStefte»- Sroßenhain. am s. «ai I8SS , , Sonnabend, den 13. «ai 18SS Königliche AmtShavptmannschaft. Nachmittags « Uhr 0 1871. vr. Uhlemam, auf dem Rathhause, Zimmer No. 14 — Meldeamt — persönlich abzutzeve». > Die Abgabe der Liste« durch Kinder ist ««zulässig. ' Wer eine Liste wiffeutlich falsch, nicht sachgemäß oder »lcht z«r richtige» Zeit auSstillt, oder Mer ««szunehmeude Person« wegläßt, desgleichen Mer die Lift« nicht rechtzeitig abliefert, wird mit Geldstrafe bi- z« 20 Marl oder^mit «tfprech«der Haft bestraft. Die unter den Viehbeständen des Rittergutes und des Gasthofes zu Lief«««« auS- gebrochene Maul- Mtd Klauenseuche ist erlösche« und wird deshalb die über den Ort Tiefenau verfügte Sperre wieder aufgehoben. Königliche AmtShavptmannschaft Großenhain, den «. Mat 1899. 1272 L. vr Uhlemanu Mk. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Freitag, den 12. Mai 18S9, Vormittags 1v Uhr, 2200 Stück Cigarre« und ei« photographischer Apparat gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, k. Mai 1899. Gerichtsvollzieher beim Königl. AmtSger. Selr. «da«. Bekanntmachung, die Ausfüllung von HauShaltung-lipen betreffend. Behufs Umgestaltung des pclizeilichen Meldenesens und insbesondere zur Ausstellung der für die in diesem Jahre im 8. städtischen Landtagswahlkreise stattfindenbe Landtagswahl erfor derlichen Wahllisten macht sich die Ausnahme des Personenstandes der Gtadt Riesa erforderlich. ES werden zu diesem Zwecke HauShaltnvgSliste« anSgegebe« werde», in welche alle am 12. Mai 18VS Mittags 12 Uhr hier wohnend«, zur Familie gehören de« und bei der Familie aufhältlich« Personen (Shemmur, Ehefrau, Kinder — auch Enkel, Stieft m»d Ziehkinder —, Dienstperson«, Uatermiether, Schlaft stellenmiether, Gefell«, Lehrli«ge, welche mit bei der Familie wohn« «. s. w.) aufzunehm« sind. Die Ausfüllung der Liste hat am 12. Mai 18VV (nicht eher und nicht Da das auSzufüllrnde Zählformular insbesondere auch znr Anfstellung der für di« bevorstehende Landtagswahl erforderlichen Wahlliste»» dient, wird «m ga»z genaue Ausfüllung der List« ersucht. Wir machen übrigens noch darauf aufmerksam, daß alle Diejenigen, welche nicht in den Wählerlisten stehen, gesetzlicher Bestimmung gemäß seiner Zeit zur Wahl nicht zugelassen werden können. Riesa, am 8. Mai 1899. » Der Rath der Stadt. Boeters. Kr. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Rath beabsichtigt, 2 Knaben — Geschwister — im Alter von 8 und 7 Jahren in Privatpflege unterzubringen. Angebote werden schriftlich oder mündlich im Rath- hauS Zimmer Skr. S entgegengenommen. Riesa, am S. Mai 1899. Der Rath der Stadt, vr. Wegelftr. Hdr. Bekanntmachung. Eingetretener Verhältnisse halber wird der EommunicationSwez zwischen Kobeln, Heyda und Poppry erst vom 12. bis «ft 17. Mui, der von Heyda nach Leuttwitz aber in der Zeit vom IS. bis mit 18. Mat für allen Fährverkehr gesperrt. Ersterer wird über Praufitz-Mergendorf, letzterer über Boritz verwiesen. Heyda, den 6. Mai 1899. Schwarze, Gem.-Vorst. Vermiether «nd Mielher unter dem neuen bürgerlichen Gesetzbnche. sPU L8. Ueber diese« z ltgcwöß« Thema sprach am Freitage in einer gulb. suchten Versammlung de« ht-ftg-n Hau»besttzer- verrin« unter dem Vorsitze de« Herrn vberl-hrer Nörtl ch Herr prioaiistrender Schuldiree'or und Schrifn'ller G. W. T Schmidt.Dresden. Nach einer begrüßenden Anlp'ache de« Herrn Borfitzeatea führte der Vortragende, der eine Reih« von Jchien Vorftsndrmirglied de« Dresdner H >u«b-sitzeroeretn« war, auch den Lander verein der Hau«b.fitz r Sachse»'» be gründete, in ea. einunsewhalbstündtgtr freier Rede im Wesent lichen Folgende» au«. „Unkenntniß de« S eseprS schützt nicht!" DaS Hot auch schon mancher Hausbesitzer bitter empfinden müssen. Einem Dresdner HauS- wirth passtrte eS, daß er in Folge eine» FormsehleiS gerichtlich ver- urtheilt wurde, den herauSgesrtztea sauten Miether wieder aufzunehmen und den bereits eingezogenen neuen guten Miether wieder zu ent- sernrn. Nur der Umstand, daß connactlich Pränumerandozahlung der Mieth« ausgemacht war und der saule Miether nicht zahlen konnte, reitete ihn vor der Eventualität, den zweite» Miether auf seine Kosten im Hotel rc. zu verquartieren. Ein zweite« Beispiel zeigte, wie man mit der größten Mild« und »utherzlgtcit Urfahr lausen kann, wegen „Hausfriedensbruch und Nötigung" vcr den Strafrichter zu kommen. Em Mtether . rückt" «tt dm ihn selbst ge hörig Möbeln auS» läßt dir Frau nedst Kindern und Asiermiethrrn in der Wohnung zurück; er selr st geht in« Ausland. Bmchrp ist ihm ausnahmsweise monatliche Pränumerandozahlung zugestanden. Die verlassen« Frau bittet den tzauSwirlh sie au« dem Miethver- hältnifse «tt Schluß de» bezahlten M,na:S zu entlasten, wa» be willigt wird. Mit auSdrückl cher Einwilligung der Frau vor zwei Zeugen wurde das Logis weiter vermielhet per I. September (da» Rücken erfolgte Mttte Juli); au« Mitleid ließ der Besitzer die Frau, der die per August ermtethet. Wohnung verweigert wurde, noch einige Wochen wohnen. Der Dank? Am l. September stand der neue Miether mit seinem Möbelwagen vor dem Hause; die Wohnung war verschlosten; auf Polizei ichrn Rath ließ der Besitzer öffnen, sand die Frau mit ihren Kindern in der Wohnung (die eiectttsche Klingel war verstopft, auf wiederholte» Klopfen war nicht geantwortet bez. geöffnet worden) und ließ die Sachen, al» die Krau nicht gutwillig räumte, aus den Hof fetzen. Da» trug ihm nicht Nur drei Privatpro- zesse ein (den s. auf S ewährung einer Entschädigung an die ivtethttt« gewann eri sondern auch eine Anklage wegen Hau»- irtedenStruch und — Nöthigung. Wegen HauSsrieden« ruch fteige- sprvchen, vrrurthrilte ihn Herr LandgerichtSdirector Dr. B ecker ater doch »vrgen „Röthigung ' zu u M»rk Sttafe und Tragung der Kosten. Eventuell hätte aber auch Eefängniß da?ei herau-kommen können. Beides dringende Mahnungen, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zumal de« am 1. Januar 19t»> in Kraft tretenden bürgerlichen Eesetzbuche» bekannt zu machen. Aus da« Thema selbst eingehend, dikponirt Redner wie folgt: I. Der Abschluß de« Miethvrrtrage«. S. Die Rechtsverhältnisse der Parteien während de» Mieth. Vertrages. S. Die Aushebung de» Mietvertrages. 1. Der Abschluß des Mietverträge«. Im Allgemeinen gilt BertragSsreiheit. Der Mieth ontract kann sowohl mündlich al» schriftlich abgeschlossen werden. Miethver- trägr mit längerer als einjähriger Dauer müssen aber schriftlich ab geschlossen werden. Sobald sich die Parteien mündlich über die Ver mietung bezw. Ermiethung geeinigt, ist der mündliche Vertrag perfect. Jedem Hausbesitzer ist, wie bisher, dringend zu rathen, nur gegen schriftlichen Vertrag zu vermieten den Vertrag auch in seiner Segen wart vom Mielher persönlich nicht d rch dritte Personen (Frau, Kinder, Dienstboten rc.) unterzeichnen zu lasten; die Unterschrift ist eben nur giltig. wenn sie echt ist. Abstempelung gilt nicht für unterschrieben. In den schriftlichen Vertrag können alle gewünschten oder nöthig erscheinenden Bedingungen ausgenommen werden. Je ausführlicher der Vertrag ist» ie bester, »anz besonder« empfiehlt e» sich, bei längerer BerrragSdauer schriftliche Verträge abzuschlteßrn. Ist schriftlicher Vertragsabschluß mündlich auStedungen. so gilt der Vertrag solange al» nicht zu Recht bestehend, al» beide Parteien den schriftlichen Vertrag nicht unter chrieben haben. E« kann also nicht mehr, »le bisher aus verüagSatschluß, beziehentlich auf Vertrags unterzeichnung geklagt werden. Ist dagegen au»drücklich vereinbart, daß der Mietvertrag auch abgesehen von der bedungenen Unterzeich nung «ine» schriftlichen Vertrage« Geltung haben soll, so gilt der Mietvertrag Such al» abgeschlossen, wenn die Unterzeichnung eine» schriftlichen Vertrag» unterbleibt Dazu gehören aber redenfall» - Zeugen, damit der Miet« den mündliche» Abschluß nicht bestreiten kann. Ein mündlich vereinbarter Mietvertrag gilt ans und, stimmte Zett, mindesten» ater auf ein Jahr abgeschlossen. Mündliche Ver einbarungen außerhalb de« schriftlichen Vertrag« sind ungiltig. Die Miethe kann sowohl in baar al« auch in Waaren und Gegen leistungen (HauSmannSdiensten rc.) entrichtet werden. Die Kündigung ist, sall» nicht schriftlich ander» vereinbart, vierteljährlich un» kann bi« znm dritten Werktage de» nerreu Quar tal« (btliher nur bi» zum letzten Tage dr» vorhergehenden) erfolge». Der Vertrag ist ausgchoben bez. ungiltig, sosrrn der Vermieter „arglistig" etwaige Mängel der Miechränme verschwiegen hat (z. B. stacke Feuchtigkeit). Daß „Arglist" beim Abschlüsse «» Vertrag« Vorgelegen, hat der Miecher zu beweise» Der Miether kann die Wohnung ohne Kündigung verlassen, wenn sich herauSstrllend«, die Benutzung hindernde Urbripände (z. B. Bruch der Wasserleitung rc.) nach angemessener Frist n cht beseitigt werden, desgleichen ohne jede Einschränkung, wenn die Miethräume sich al« gesundheitSgefährlich erweisen (z. B. bei AuSströmen von Leuchtgas, anhaltender Feuchtig keit, Schwamm). ?. Die Rechtsverhältnisse der Pattelen während der Dauer de» Mietverträge» Der Vermieter haftet für alle während der Dauer de« Ver trag» sich herauSstellende Mängel, die den Miether ganz oder teil weise an der Benutzung der Miethräume verhindern. E» kann dann nicht nur Mindemng oder Erlaß des Mietpreise», fondem auch weiterer Ersatz vom Miether beansprucht werden; e» ist gleichgiltig, ob diese Mängel mit oder ohne Verschulden de« Vermieter« bestan den rder eintreten Im Falle Vermieter diese Mängel nicht beseitigt, bez. »tt der Beseitigung in Verzug bleibt, kann der Miether aus Kosten de« Vermieter» selbst zur Beseitigung vorschreiten. E» gilt also, a»ae- zeigte Mängel sofort beseitigen! Wenn freilich der Miether denn Vertragsabschlüsse die gerügten Mängel gekannt hat, bez. trotzdem ohne Vorbehalt die Miethräume übernahm, stehen ihm diese Rechte nicht zu. Der Miether ist fernerhin (immer sofern nicht anderweit« con- tractliche Bestimmungen entgeamstehrn) berechtigt. Einrichtungen (z. B. Oefen) mit denen er di: Wohnung »ersehen hat, wegzunehmrn. Der Vermieter hastet auch für ;uristtsche Mängel, z. V. wenn er nicht zur Vermietung berechtigt war, well schon ei» ander« Miet« vorhanden. Dieser Fall tritt z. B. et«, »en» Vermieter anntmmt, der schon vorhandene Miet« werd« nicht ekluiehen und deshalb an einen Zweiten vermietet. Ist der zweite Miether be reit» rtngezogen. so mnß er rv. (auf Kosten de« Vermieter») d«n ersten weichen, also «»«ziehen. (Schluß folgt.) verbliche« «nd Siichstsches. Riesa, 8. Mal 18VS. — Di« diedjlhrtge Stiftungsfest des evaagel. MLaner- m>d Iüagltagtvrrel«« zu Riesa fand «« gestrige» Sonntag Ro- gate statt. Die Frier verlief in wohlgeluugener, altseittg brsriedtgeuder wrise u»d wird alle» Theiluehuwrn »ach lange ta schöner «ri»«e«»g dletbe«. Herr k». ktttscharar-krettettz beantwortete in b«, Ettlleitung seiner gewiffeuschärsevde» nutz do- hnzerbaueudeu Krstpredigt dft Frager Ist es Rechts i» der heutige» verein«, und («streiche» Zett »och sirchlich« Prr- eiue zu grüadru ,»d ihr« Feste zu settra- — E-e» »eil so viel« Bereiae und Fest, der Kirch« erüfreutden, stad christlich«
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