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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189906305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-06
- Tag1899-06-30
- Monat1899-06
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1899
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Riesaer ß Tageblatt Arritsg, 3V Juni 18SS AdeadS i4s SS Riesa« TagGlatt «scheint ftd« Lag »ach, mit »chmchm, d« «ouu. mch FGMg^ ««tchtihrttch« veplgSprtt« »«t »Halm« I» d« «xpEm« in Riesa «ch «rchl« od« dmch «a.-u, «H« fttt PM Hau« I «arl VO Pf», btt «h»l«» « Schalt« d« ttM. Popanstalt« 1 «art SV Pfg., durch denVrtqtmg« »rei » H«» 1 «ack « PP» »Wil,« VmiHmi PK di« »«na »M HMSgaMtagi» »iS N pppx »h«» GaolPi, »«ck «d P«la, v« »an,«, » »«»terlich M «teseu — Geschäftsstelle Kastanienstraße-öS. — Mr» »chartt« vmottnwrUkch: Her«,» Schmidt «n «Ich«. «rrd Ar»r»t-»r (Gsßrßliltt mß Atychtt). n ...7^7^,- Awtsötatt . der König!. AmtShauptmamschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtraths M Riesa. SS Jehrg. ES ist wahrzmiehmeu gewesen, daß von den Feldern entferntes Unkraut auf die vorüber- führendeu öffentliche» Wege geworfen und liegen gelassen wird. Dieses Sebahren ist unzulässig «nd werden Zuwiderhandlungen nach 8 366" deS Straf gesetzbuches bez. ß 1 der Verordnung vom S. Juli 1872 geahndet «erden. Königliche Amt-Hauptmannschast «rohenhain, am SS. Juni 1SSS. 6 2344 vr Mlemame. Dienstag, den 4. Juli 1899, vormittags 1« Uhr, komm« im Hotel zum „Kronprinz" hier 2 photographische Haudapparate gegen scsortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 28. Ium L8SS. Der Vericht-vollz. beim KSnigl. Amttger. Sekr. «idam. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Handelsmannes Emil Nichnr- Echmibt in Zeithain, jetzt in Löbau, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf de« 27. Juli 1899, vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Riesa, den 30. Juni 18SS. Aktuar Gänger, Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts. Auf de« Poetenweg ist das Radfahren bei Geldstrafe bis zu 150 Mark ev. Haft bis zu 14 Lagen »erboten. Riesa, den SS. Juni 18S». Der Rath der Stadt. voeterS. Durch Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist die bisherige Schuh macher-Innung in Riesa am 1. Juli 18S» zu schließen und dafür von diesem Tage ab die Zwangsümnng für da» Schuhmacher-Handwerk zu «richten Zur Wahl de» Borstande» der neuen Innung wird auf Grund der Vorschrift im 8 SS Absatz 5 in Verbindung mit 8 100 v der ReichSgewerbe-Ordnung in der Fassung der Novelle vom S6. Juli 18S7 eine Jnmmgsversammlung für Montag, dm 3. Juli 1899, nachmittags r/,s Uhr t« Rathskeller zn Riefe» einberufen. Wahlberechtigt find alle diejenigen, die der AwangSinnung kün'tig als Mitglied« anzugr- hören haben, daS heißt, die Handwerk«, dre daS Schuhmachergewnbe in de« Bezirke deS König lichen Amtsgerichts Riesa, soweit « dem Bezirke der Königliche» KreiShauptmannfchaft Dresden angehört, und in dekk^sandgemeinden Gohlis, Zschepa mit OrtStheil Kleinzfchepa, Bahra, Boritz, Althirschstein mit OrtStheil Gosa, Neuhirschstein und Wülknitz als stehendes Gewerbe selbständig, indessen nicht fabrikmäßig, betreiben. Riesa, den SS. Juni 18SS. Der Rath der Stadt. BoeterS. Sch. verttiche« «uv Sächsisches, i Riesa, 30. Juni 18SS. — DaS VOjähr. FahnnijubUäum der Schützenge sellschaft zu Riesa, verbunden «it Preisschiißen, wird am S—8. August abgehalte« und i« hervorragender Weis« ge feiert werden. Der Festzuz, au dem sich auch verschiedene auswärtige Vereine vetheiltgen werden, findet am Sonntag, den s. August, vom Altmarkt aus durch verschiedene Straßen nach dem Schützer platze statt, woselbst die Wethe der Jubel fahne durch Herr« Pastor Friedrich «folgen wird. Dem Weiheakr folgt das Schießen, «ud zwar auf 2 Puaktscheib n, 1 Festschetbe und 1 Meisterscheibe. Am Montag, 7. August, Mittag 12 Uhr findet gemeinsame Mittagstafel i« Saale de« SchützeahauseS und Dienstag, 8 August, vormittag io Uhr Frühstück, gegeben vom derzeit. Schützenkönig und seinem i Ministerium, statt. Mit Ball für di« Schützen wiid Abends dar F st beschlossen. — Da« allgemeine Publikum wird wäh rend de« Feste« auf dem Schützenplatze in üblicher Weise ' Unterhalt«»- finden. j — Ja dem vo« 26—28 d. M. in Löbau fiattge« ' fundrnen JahreSsest Ke« Dre«daer Hauptvereil.« der evaugel. Gustav'Adolf-Stiftung wurde u. A. auch beschlossen, die nächste Jahresversammlung in unserem Riesa abzuhal- ten Einen eingehenderen B«tcht über da« F.st in Löbau, zu de« aub Riesa 4 Vertreter entsandt hatte, bringen wir in nächster Nr. — Die Theilmhmer an den Stadt-Fervsprecheiarich- tungrn in Dre«d»n und den Bo.» und Nachbar rien, sowie in Riesa find zum Sprechverkehr «it Schmölln (Saäsen- 'Altenburg) zugelaffea. Die Gebühr für da« einfache, ge wöhnliche Gespräch beträgt 1 Mark. — De« König Albert von Sachsen hat der Kaiser, wie Berliner Blätter melden, zu« 21. Juli eine ganz außergewöhnliche ehrende Auszeichnung zugedccht. An diese« Tage find e« fünfzig Jahre, daß der Köniz, der im Jahre 184S al« Hauptmann der Artillerie unter de« R-ichkodcrbefrhl de« preußisch««» General« ron Pritt- Witz mit den sächfischeo Truppen »ach Schleswig - Holstein zog, wo er sich bei« Stur« auf die Düppel« Schanzen o«u IS April hervorthat, den Orden pour Io rosrtto erhielt, «eben dem ihm damal« »och der sächsische Militär St Hein rich« Orden verliehen wurde. In de« Feldzüge gegen Frank- reich verlieh König Wilhelm 1. ihm 1870 auch noch da« Eichenlaub zum Orden pour lv msrito. Der Kaiser hat nun beschlossen, um dem Könige A brrt von Sachsen erneut einen Bewei« seiner HochfchStzuaz und Dankbarkeit zu geben, ihn an diese« Tage dadurch ganz besonder« zu ehren, daß «r eine Abort nukig von Rittern de« Orden« pour Io wsrlts j welche au« den hervorragendste» Generalen de, preußischen Armee i besteht, nach Schloß Pillnitz entsenden wird, um durch diese de« König Albert seine Glückwünsche zu diese« einzig in seiner Art dastehenden Jubiläum überbringen zu lassen. Die Deputation wird geführt vo« G.-neralfeldmarschall Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten von Braunschweig, dem sich der commandireude General de« 16 Armeecorp«, General der Tavallerie, Gras v. Harseler, der commandirende General de« S Armeccorp», General der Infanterie v. Lig- nltz, und der Jaspecteur der 3. Tavallerir-Jnspcction, General major Freiherr von Schelt, anschließen werden. — Der Kaiser hat, wie gemeldet, in einem Telegramm der Hamburg-Amerika-Linie seine Anerkennung für die Ein richtung einer Tiefladelinie auf ihren sämmtlichen Schiffen ausgesprochen. Unter Tiefladrlinke versteht man eine Marke, - die anzeigt, wie tief ein Schiff beladen werden darf. In , Deutschland ist die Anbringung eines Ladezeichen«, das sich , am mittleren Theile deS Schiffskörper befindet, dem Belieben . deS Reeder» anheimgestrllt. ES ist also nicht ausgeschlossen, ! daß unter Umständen durch Fahrlässigkeit oder Verschuldung eine Ueberladung deS Fahrzeuges vorkommt , die auf die Steuerbarkeit und Schwimmfähigkeit deS Schiffes zurückwirkt und Unfälle verursachen kann. — Eine Verordnung des Königlichen Ministeriums de» Innern bestimmt: BIS Ende August jede» Jahre» ist von den Clvilvorfitzenden der Ersatzkommisstonen jeder Gemeinde ihre» AuShebungSbezirkr» ein Berzeichniß aller derjenigen Mann schaften zuzustkllen, die in der Gemeinde wohnhaft und zum Militärdienste für den kommenden Herbsttermin auSgehoben worden find. Nach dem Empfange dieser Verzeichnisse haben die Ortsbehörden zu prüfen, ob inzwischen darin aufgrsührte Mannschaften nach einer anderen sächsischen Gemeinde verzo gen find, und bejahendenfalls der neuen Ortsbehörde von der bevorstehenden Militäreinstellung deS Zugezogenrn Nachricht zu geben. Die vor der Einstellung der Rekruten fälligen Gemrindranlagenbeträge sollen thunlkchst noch vor der Ein stellung eingetrirben werden, und zwar, soweit möglich, nach demselben Verfahre», wie e» vom Königlich sächsischen Finanz ministerium für die Eintreibung der StaatSstrurrn in Aus sicht genommen worden ist. Bei erfolglos gebliebener Mah- ! nung soll nämlich in Zukunft der Steuerrest ohne weitere- schlechthin in Wegfall gestellt werden, wenn e- sich um eine - Einschätzung in «ine der untersten sechs Steuerklassen und nur ! aus Geholt oder Lohn handelt und wenn nicht aus besonderen Gründen ausnahmsweise daS Vorhandensein geeigneter Pfand- s objekte vermuthet wird. Im Urbrigrn ist auch in Zukunft an dem bisherigen Verfahren sestzuhalten, nach dem die Militär behörde um ihre Vermittelung zum Zwecke nachträglicher Ent richtung deS Restbetrages eventuell um zwangsweise Beitrei bung desselben zu ersuchen ist. Fall» die Militärbehörde hier auf eine Erklärung dahin abgeben sollte, daß ihrer Ueberzeu- gung nach eine Zwangsvollstreckung erfolglos sein würde, so ist diese Rückäußerung als ausreichende Unterlage zu betrach ten, um auch hier die Jnwegfallstellung deS Steuerrestes oder de» Gemeindeanlagenrestbetrages im Rechnungswerke zu recht fertigen. — Bauernregeln im Juli: Drei Tage sind im Juli besonders für daS Wetter bedeutsam, daS ist Mariä Heim suchung (2. Juli), JocobuS- (25.) und Annatag (26.). Daneben wird in manchen Gegenden noch der Margarethentag (13. Juli) und Maria Magdalena (22.) beachtet. Besonder- zahlreich find die Bauernregeln, die da ansagen, daß e» längere Zeit regnet, wenn eS an bestimmten Tagen regnet, aber eine ist so wenig werth wie die andere. So heißt eS auch vom 2. Juli: „Mariä Heimsuchung mit Regen, thut vierzig Tage sich nicht legen", oder: „Regnet's am Liebfrauentag, regnet'S viele Tag« darnach." Dasselbe behauptet man auch vom Margarethentag, und endlich ebenso vom 22. Juli: „Regnet's am Maria- Magdalena-Tag, folgt stets mehr Regen nach." Eine weit verbreitete Regel besagt dasselbe vom 2. Juli in anderer Form : Wenn die Mutter Gottes im Regen über'» Gebirge geht, kehrt sie auch im Regen wieder zurück. — Ist r» hell aus Jacobltag. viel Früchte man sich versprechen mag. Vor Jacobi schön drei Tag, da» Korn gut gerathen mag. Fällt vor Jacobu» die Blüthe vom Kraut, wird keine gute Kartoffel erbaut. — Die erste Birn' bricht Magoreth', d'raus überall die Ernt' angeht. — An St. Kilian, säe Wicken und Rüben an. — Bon anderen Regenregeln, allgemeiner gehalten, sind noch zu erwähnen: Ge witter in der VollmondSzeit, verkünden Regen lang nnd breit. Ist die Spinne träg zum Fangen, Gewitter bald am Himmel hangen. Reißt die Spinne ihr Netz entzwei, kommt ein Regen bald herbei. — Nacht» Regen, Tage» Sonne, füllet Scheuer. Sack und Tonne. Im Juli muß vor Hitze braten, wa» im September soll gerathen. —Wer nicht fleißig rechen (Harken) thut, wenn die Bremsen summen, guckt gefälligst in den Hut (hat nicht» zu essen), wenn der Winter grkummen. — Urber Impfung der Schweine zum Schutze gegen Rothlauf lesen wir in den „L. N. N.": Nachdem eS dem LandeSthierarzt von Hessen-Darm stadt, Prof. vr. Lorenz, gelungen ist, ein Verfahren zu ent decken, mittel» dessen man ein zuverlässig wirkende», immunifirendeS Blutserum zu gewinnen im Stande ist, hat da» sächsische Ministerium de« Innern beschlossen, wie in einer Verordnung bekannt gegeben wird, in allen den Fällen, in welchen e» sich um_Jmpfungen von Schweinebeständen handelt, in denen
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