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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189907317
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-07
- Tag1899-07-31
- Monat1899-07
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1899
- Autor
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Riesaer ß Tageblatt Montag, 31. Juli 18SS «den»S. Kr. - - Der unterzeichnete Rathsvorstand ist während deS Monats August beurlaubt. Während der Beurlaubung übernimmt Herr Stadtrath Dr. Wegelin die Leitung der Ralbögeschä te. Der Rath der Stadt Riesa, am 31. Juli 1899. Boeters. Bekanntmachung, Feuerwehr betreffend. Die Mannschaften der Feuerwehr zu Riesa und zwar: da- Freiwillige Rettungscorps, die Wachmannschaft (Hauptmann Bach), die Feuerreserve, Spritze Nr. I (Hauptmann Götz«) haben sich Dienstag, den L. Angnst er., Abends 7 Uhr zu einer Uebung am Spritzen schuppen einzufinden. Begründete Entschuldigungen sind vorher beim Branddirector Schumann, Sch« straße Str. 11, einzureichen. Die Uniform ist anzulegen. Auf 8 27 der Feuerlöschordnung wird aufmerksam gemacht. Riesa, den 28. Juli 18SS. Der Borfitzende des FeuerlöschauSschnffes. Bretfchneider. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 31. Juli 1899. — Seitens unser» Königlich, n 3. F-l^Ariillerir-Regi ments Ne. 32 wird auch bereits am 9 August d. Jr., von früh 7 Uhr bis Mittag» 12 Uhr im Gründe zwischen den Ortschaften Zöschau, Nasenberg, Kretna, Crsabra, Stennschstz, Raitzen, Salbitz, Gastcwitz, Hohenwuff-n, Delmschütz, Gchmorrcn, Clanzschwitz bei Ostrau Scharfschießen ab- -'halten werden. Da« G linde innerhalb der vorgenannten Ortschaften darf an dem Tage, wo geschossen wird, von 6 Uhr Morgan« bi« 2 Uhr Nachmittags nicht betrrien werden. — Die Sachsenstiftung, unentgeltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten, bittet im Hinblick auf dir im H:rbst erfolgende Entlastung der Reservisten, ihr den Bedarf an Arbeitskräften so zeitig als möglich anzuzeigrr. Geschäfts' stillen befinden sich an sämmtlichen Sitzen der Amtshaupt- mannschaften und in allen Garnisonen (in R e so Bahnhof straße 28). Als Adresse gonSgt: An die Sechser st ftung. — Auf die Slbfirom-Correctiou rm Königreich Sachsen sind im Jahre 1898 »und 76 721 Mark verwendet worden. Die im Jahre 1898 in Ausführung befindlich gewesenen größeren Regulirungsbauten find folgende: 1. Verbesserung de» Fahrwassers zwischen Rathen und Wehlen (vollendet); 2. Verbauung und Regulirung des Elbufers bei Tolkewitz (vollendet); 3 Verbesserung des Fahrwassers unterhalb der Marienbrücke in Dresden (unvollendet); 4. Verbauung der großen Tiefen unterhalb der Augustus brücke in Dresden durch 3 Grundschwcllen (vollendet); 5. Neuherflellung eines durch Hochwasser zerstörten Theilrs des Stromregulirungs- damwcs zwischen Uebizau und Kadltz (unvollendet); 6 Aus« , schüttuvg der unverlandeten Strowabschnitte bei Zadel und « Zehren (unvollendei); 7. Leitwerk am rechten Ufer und Sicherung Le« Ufers oberhalb Kreinitz (unvollendet); 8. Er gänzung und Verstärkung der Borlagerschitttungen und Sicherung der Bauobe»fläche entlang des Leitwerks zwischen Görzig und Trebnitz (unvollendet). — Urber die Geschäftslage auf der Elbe schreibt da» „Schiff" au» Aussig, 25 Jeeli: Auch in der vergangenen Be richt« woche waren die Vraunkohlenverladungen am hiesigen Platze ziemlich lebhaft und erreichten ein täglich S Durch- IchnittLqaantrrm von etwa 900 Waggon», jedoch dürften sich die Verladungen in der nächsten Zett etwa» abschwächeu, in dem die Aufträge uicht mehr so reichlich rorhanden find, um «in« flotte Verladung bewirken zu können, denn die in Aussicht stehende Getreideernte dürste de« Bedarf an den Stationen der Mittrlelbr etwas verringern. Auch der zurückgehende Wafferstand dürste Einfluß darauf haben, weil die Frachten deshalb doch etwas anziehen «erden und die gegenwärtig noch zu billigen Frachten in Ladung befindlichen Fahrzeuge erst ihren Bestimmungsort erreichen «üffen und zur Ent löschung gebracht werden, bevor sich die deutschen Herren Empfänger entschließen werden, höhere Frachten anzulegen, denn es fino ganz bedeutend« Quantitäten Kohlen im Monat Juli verfrachtet worden. Die Zuckerverladungen find bisher schwach geblieben, doch soll in der nächsten Zeit von diesem Artikel etwas «ehr verladen werde«, um die alten vorräthe wegzuschaffen, weil in Folge der günstigen Witterung eine gute Rübrnernte erwartet wird. Der Wafferstand, welcher am S: «nabend aus 57 V, Zoll gestiegen ist, ist im raschen Abfallen. Leerer Raum ist nicht sehr viel am Platze; doch , genügend, um den schwachen Bedarf zu decken. Doch Hessen fDie Elbschifffahrt bei Riesa betreffend. Während der Dauer der Bauarbeiten zur Erweiterung deS ElbstromfahrwasserS bei Riesa zwischen der Eiseubahnbrülke »Md dem arosterr Krahn unterhalb derselben dürfen von den Schiffern in der linke« Ltromhälfte weder Anker geworfen «och geschleppt werde«, da sonst die jetzt im Bau befindlichen Grundschwellen beschädigt oder zerstört werden, bevor sie durch Kiesabdeckur g gehörig befestigt und gesichert worden sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder verhältnißmäßiger Haft strafe geahndet. Königliche Amtshauptmannschast Meißen als Elbstromamt, am 27. Juli 1899. von Tchroeter.W. — Im Interest« einer pünktlichen Bestellung der nach Berlin gerichteten Postsendungen ist «s erforderlich, daß in der Aufschrift die Wohnung des Empfänger« nach Straße, Hausnummer, Stockwerk rc. genau bezeichnet wird. Auch dient es wesentlich zur Beschleunigung der Bestellung, wen» außerdem der Postbezirk (C. W., S., S.O. u. s. w.) und die Nummer der Postanstalt, tn deren Bkstellbezirk die Wohnung gelegen ist, hinter dem Ortsnamen „Berlin" angegeben wirä (Z. B. C.2, N. 4., S.O. 33.) Unterbleibt eine nähere Be zeichnung dcr Wohnung de« Empfänger», so läßt sich «in« Verzögerung in der Bestellung der Sendungen nicht immer vermeide». fZ — «m 1. August wird in Schmtedeberg (Erzgeb.) eine Stadt Frrnsprecheinrichtung eröffnet. Gleichzeitig tritt daselbst eine öffentliche Fernsprechstelle in Wirksamkeit — Schlachthöfe besaßen zur letzten amtlichen Gewerbe zählung 24 Städte in Sachsen, 17 gehörten davon den Fleischerinnungen, während sie in 7 Städten (Leipzig, Plauen, Zwickau, Zittau, Riesa, Waldheim und Löbau) in städtischem Besitz sind. Die amtlichen Aufzeichnungen über den Fleisch verbrauch in Sachsen reichen bis etwa in die Mitte der dreißiger Jahre zurück und entstammen den Erhebungen, welche betreffs der Schlachtsteuer usw. vorgenommen wurden. Im Jahre 1836 wurde ein Rindfleischconsum von 123335 Doppelcentnern (7,6 Kilo auf den Kopf der Bevölkerung) und ein Schweinefleischconsum von 132789,5 Doppelcentnern (8,15 Kilo auf den Kops) gesunden. Derselbe hat sich bis zum Jahre 1897 auf 593229 Doppelcentner (15,3 Kilo auf den Kops) Rindfleisch und 1004949 Doppelcentner (25,9 Kilo auf den Kops) Schweinefleisch gesteigert. ES zeigt sich also relativ ein mehr wie doppelter Verbrauch gegenüber der Bevölkerungsziffer. F * Großenhain, 29. Juli. Heute VormittazIwurde hier in der Nähe de» Kupferberges ein 31 jähriger Mana verhaftet wegen Verbrechens nach 8 17k'. Der Verhaftet« nennt sich Anton Zapf und gilbt an, tn Bamberg geboren zu sein. Mutzschen. Bor dem Eingänge in die Stadt be merkte der Knecht «ine« Leisniger Mthlengeschirre», daß «in blinder Passagier hissen auf seinen Wagen gestiegen «ar, welcher die Pferde, auf der ohnehin sehr abschüssigen Straße, durch Gestikulationen mit den Armen zum schnelleren Fahre» antreiben wollte. Der Knecht versucht« durch Peitschenhieb« den fremden Knabe« zu vertreiben. Derselbe sprang auch schnell vom Wagen und entkam. Der Knecht aber fiel a»s der Schoßkelle und brach den Arm. Di« Pferde ginge» durch. Der Wagen prallt« an da« Haus der Wittwe Petzold, wodurch die Pferde zum Fall kamen und sich beschädigte«. Zwickau, 29. Juli. In der Vorortgrmeinde Schrde- , witz ist die Frage der Verlegung de« Mühlgrabens weg«» der Hochwaffergefahr infolge der Bodensenkungen durch de» ' Kohlenabbau, tnglrichen die Gelttndmachuvg von Schädenai- - sptüchen au« gleiche« Grund« in Erwägung gezogrn ward«». Ferner ist dort der Bau einer aus 250000 Mark verav- ' fchlagten Wafferlettung in« Auge gefaßt worden. Seither erhielt Schedewitz da» Wasser der Zwickauer Wafferlettnn- zu Weißenbora überlassen. — Für die HauptwafferleiNmg in Zwickau ist ein Apparat aufgestlllt worden, durch welche» der an sich gering« Eisengehalt des Wassers um 75'/« ver ringert wird. s-s Riesa« Lageblatt erscheint jede» Lag Abends mit Ansmchm» der Sonn- und Festtag«, MertchtchrUchrr Bezugsprrt» »et Adholuug tn d« «xpeLlttm» tu Mesa und «wllu ob« durch «u «e, »räg« frei tu» Hau« 1 Mark 50 Pfg-, del Abholung am Schalt« d« latserl. Popmstaltm 1 Mark 25 Pfg., dnrch den vriestrag« fr« VA Haas 1 Mark SS Pfp »bqNgMHlmuchu« Dl dkl Armut« Xnsgadetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. »ruck und Verlag vou Langer ü »tuterltch tu «tefa. — Geschäftsstelle Kastaut,»straße 59. — Für dt, Kedartto» wrautwortltch: Her«,»» «chaldt tu «St. die Schiffer, daß sich die Frachten in Folge des Waffe: falle« doch etwa» Kiffern dürften. Die Kohlenfrachteu stad gegen- , wärtig folgende: Nach Dresden 18 Mk., Meißen 19 Mk., Riesa 20 Mk. per 80 Doppelhektoltter. Magdeburg 28 bis 30 Pf., Tangermünde 30—32 Pf , Burg 31—34 Pf.,-Bran denburg 38—40 Pf., Rathenow 39-42 Pf., Potsdam 40 bi, 42 Pf., Berlin 42-45 Pf., Fürstenwalde 50-52 Pst per Doppelhektoliter. Wittenbergs, Dömitz, Boitzenburg, Himburg 11—12 Ps. per 50 Kg. — E» dürste süc da« gieße Publikum wohl eine all gemein ikitrressirende Frage siin, wie wett ein Gastwtrth in Zukunft für da» Eigenthum der bei ihm logirenden Reisen den zu haften hat. Man begegnet gerade hierüber recht vielfachen falschen Ansichten. Die Haftung des Wirthee für die eingebrochten Sachen beginnt mit dem Augenblick, an welchem da« Eigenthum des Reisenden überhaupt als ein gebrachte Sache anzusehcn ist. Hierzu ist keieetwegs er forderlich, daß etwa der Gast die Sachen direkt tn die r Wirtschaft gebracht und sie dem Wirth selbst übergeben z haben muß, sondern cingebracht sind die Sachen schon dann, " wenn beispielsweise der Ankommende am Bahnhof sein Gepäck dem Hotelangestellten übergiebt, der cs z. B. mit els des Hotelwagens usw. nach dem Gasthof befördert, denn der Angestellte ist zur Entgegennahme der Sachen befugt, und die Haftung de« Wirthes erstreckt sich auch auf diesen Fall. Betritt der Gast aber mit seinem Gepäck selbst da« Gast haus, so gelten die Dachen deshalb, weil er sie mit in da«- selbe hineingebracht hat, roch nicht als cingebracht, sondern erst dann, wenn er sir entweder dem Wirth oder dessen Angestellten übergeben resp. sie selbst nach dem ihm ange wiesenen Z'wmsr gebracht hat. Voraussetzung ist hierbei, daß der Galt se u Eigenlhum auch io hinstellt, wie es üblich und angemessen ist, denn trifft ihn durch eigene» Verschulden ein Verlust oder eine Beschädig» g seines Eigenthuw«, so hat der Wirth sür dt-sen Schaden nicht aufzukommen. Wenn z. B. der Gast Grrderobeftücke an das offene Fenster eine« Parterrezimmers häng», daß sie von der Straße aus leicht zu erfass?« find, so haftet der Wirth nicht, wenn die Gar- derobesttcke etwa gestohlen werden. Baare Gelder und Werthsachen müssen de« Wirth direct in Verwahrung ge geben werden, fall« dieser sür den vollen Werth halten soll. Ist eine solche Uebergabe nicht erfolgt, dann haftet der Wirtb, falls der Verlust oder Schaden nicht eben durch ihn ober seine Leut« verschuldet ist, nur ausnahmsweise bis zu 1000 Mark. Der Gast hat natürlich die Einbringung der Sachen und den «ustandenen Verlust zu beweisen. Für . Schaden, der durch höhere Gewalt, etwa rurch Blitz. Brand j «sw. usw. entstanden ist, haftet der Wirth nicht. Er kann i auch mit den Gästen die Ablehnung der Haltung ausdrücklich » vereinbaren. Es genügt sür diese« Fall die stillschweigende Zustimmung des Gastes. Dazu sei aber bemerkt, daß der Wirth sich nicht eben dadurch seinen Verpflichtungen ent- ziehen kann, daß er in seine« Haus« vielleicht einen Anschlag ««bringen läßt, durch welchen er bekannt giebt, daß er jede Haftung ablehne. Es mag noch besonders bervorgehoben werden, daß sich das Gesagte nur auf solche Wirths bezieht, welche gewerbsmäßig fremde zur Beherbergung aufnehmen, und daß Gastwtrthschaften, io welchen den Gästen nur Be- köftigung gereicht wird, also Restaurateure, Tafbiisr« usw. nur dann haften, wenn sie Gegenstände zur Aufbewahrung übernommen haben, oder wenn sie nach allgemeinen Rechtt- grundjätzrn eine Verantwortung treffen würde. ««v Anr-i-rr (WkM nß Aüstißtt). Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgericht und des Stadtrach» Rief«. 175. Montag, 31. Juli 18SS. MeudS. SS. Jahr,
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